Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Ob und gegebenenfalls inwieweit eine Unterbringung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Integrierten Gesamtschulen anderer Schulträger erforderlich und möglich sein wird, lässt sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht sagen.
Zu 2: Im Falle der Aufhebung einer öffentlichen Schule werden die dort bisher tätigen Landesbediensteten, d. h. die Lehrkräfte, Schulassistentinnen und Schulassistenten, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Betreuungspersonal, dem jeweiligen Bedarf entsprechend (z. B.
im Zuge eines jahrgangsweisen Auslaufens vor der endgültigen Schließung der Schule) an andere Schulen (teil-) abgeordnet oder versetzt. Nach Möglichkeit wird eine ortsnahe Weiterbeschäftigung realisiert.
Die beim Schulträger Beschäftigten werden von diesem im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung personalrechtlich betreut.
Darüber, in welchem Umfang Lehrkräfte der bisherigen öffentlichen Schule grundsätzlich mögliche Anträge auf eine Beurlaubung zum Dienst an der geplanten Ersatzschule stellen werden, liegen noch keine Angaben vor.
Zu 3: Für die Ersatzschulen in Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, die nach der genannten Vereinbarung errichtet und betrieben werden, ist nach § 3 dieser Vereinbarung u. a. § 155 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) anzuwenden. Damit trägt das Land Niedersachsen innerhalb dieses Rahmens die persönlichen Kosten der Lehrkräfte ab dem Zeitpunkt der Errichtung. Finanzhilfe nach § 149 NSchG wird nicht gewährt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Laut einer aktuellen Auswertung des DGB-Bezirks Niedersachsen/Bremen verdienen Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer in Niedersachsen bis zu 43 % weniger als vergleichbare Festangestellte. Sogar bei Fach- und Hochschulabschluss liegt der Bruttoverdienst von Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmern immer noch durchschnittlich 28 % unter dem, was Festangestellte in vergleichbaren Tätigkeiten verdienen. In Niedersachsen stieg die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer im Zeitraum von 2003 bis November 2010 von 26 889 auf 74 600. Die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer hat sich somit fast verdreifacht. Beinahe jede zweite gemeldete offene Arbeitsstelle in vielen Städten Niedersachsens, darunter vor allem Osnabrück, Emden, Delmenhorst, Braunschweig und Oldenburg, ist eine Leiharbeitsstelle.
2. Wie erklärt sie sich den massiven Anstieg der Leiharbeit vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen im Zeitraum von Mai 2009 bis zum Mai 2010 die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt um 1,3 % stieg?
3. Wie hoch ist derzeit der durchschnittliche Anteil an Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmern, die in feste sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse übernommen werden?
Die Arbeitsmarktdaten sind für Niedersachsen so gut wie lange nicht mehr. Durchschnittlich waren im Jahr 2010 rund 299 000 Menschen arbeitslos. Damit konnten erstmals seit 18 Jahren weniger als 300 000 Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt verzeichnet werden. Mit einer Arbeitslosenquote von 7,5 % ist Niedersachsen im Bundesvergleich (Durchschnitt 7,7 %) um einen Platz auf Rang fünf vorgerückt. Trotz Krise gibt es einen deutlichen Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Von Dezember 2009 bis Dezember 2010 stieg die Zahl um gut 62 500 auf rund 2,5 Millionen an. Niedersachsen liegt damit mit einem leicht überdurchschnittlichen Wachstum gegenüber dem Vorjahr seit Monaten bundesweit im Spitzenbereich.
Die in der Anfrage genannten Zahlen zum Anstieg der Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Niedersachsen zwischen 2003 und November 2010 lassen sich der der Landesregierung vorliegenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die den Zeitraum bis zum 30. Juni 2010 berücksichtigt, nicht entnehmen, ein Zuwachs von 69 548 (30. Juni 2010) auf 74 600 im November 2010 erscheint aber nachvollziehbar. Diese Zahlen belegen nach Auffassung der Landesregierung deutlich, dass Zeitarbeit in Niedersachsen wie in ganz Deutschland als beschäftigungspolitisches Instrument auch und gerade in Phasen des Aufschwungs für Beschäftigungsaufbau im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sorgt.
Die Landesregierung bezweifelt andererseits nicht - wie in Antworten auf frühere Anfragen schon mehrfach dargelegt -, dass das Instrument Zeitarbeit von sogenannten schwarzen Schafen der Branche in Einzelfällen in einer den Gesetzeszwecken bzw. den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Art und Weise missbraucht wird. Allgemeingültig belastbare empirische Hinweise darauf, dass dies über Einzelfälle hinausgehend flächendeckend oder in systematischer Art und Weise geschieht, gibt es aber nicht.
Die Landesregierung wendet sich weiterhin entschieden gegen den Missbrauch der Zeitarbeit. So hat die Landesregierung zuletzt in der Sitzung des Bundesrats am 11. Februar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass es Dumpinglöhne deutlich unter den in Deutschland zurzeit geltenden Tariflöhnen in der Zeitarbeitsbranche nicht geben darf.
Nicht zuletzt auf den Druck aus Niedersachsen im Rahmen des Vermittlungsausschussverfahrens zur Hartz-IV–Reform ist zurückzuführen, dass es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nach den getroffenen Vereinbarungen zukünftig eine Lohnuntergrenze geben wird.
Zu 1: Zum Vorwurf des Missbrauchs der Leiharbeit zum Lohndumping wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Die DGB–Zahlen zu den Entgeltunterschieden zwischen Leiharbeitnehmer/innen und vergleichbaren Festangestellten (der Stammbeleg- schaft im Entleihbetrieb - der U.) können nicht bestätigt werden. In einer Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 3. März 2011 zum Thema „Das Normalarbeitsverhältnis ist kein Auslaufmodell“ wird der Lohnnachteil von Leiharbeitern gegenüber vergleichbaren Kollegen der Stammbelegschaften vielmehr mit „rund 20 %“ beziffert.
Unabhängig davon kann die Frage, ob Leiharbeit für Lohndumping missbraucht wird bzw. ob das Entgelt eines Leiharbeitnehmers als Dumpinglohn zu bewerten ist, nicht durch einen Vergleich mit dem Entgelt der Stammarbeitnehmer beantwortet werden.
Schon 2004 hat das Bundesarbeitsgericht zur Frage des Vergleichsmaßstabs entschieden, dass maßgebliche Bezugsgröße für die Feststellung der Sittenwidrigkeit der Lohnvereinbarung (zwischen Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber) der bei Zeitarbeitsunternehmen geltende Tariflohn ist.
Zu 2: Die Leiharbeit hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und wird zunehmend von Unternehmen genutzt, um besser auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. So können sich Unternehmen mithilfe von Leiharbeit vergleichsweise kurzfristig an veränderte Produktions- und Absatzbedingungen und damit einhergehende Personalengpässe anpassen sowie temporäre Fehlzeiten von Arbeitnehmern kompensieren.
Leiharbeit reagiert insbesondere frühzeitig auf konjunkturelle Veränderungen. Daher waren im Zuge der Krise eher als in anderen Branchen saisonbereinigte Beschäftigungsrückgänge zu verzeichnen. Jetzt im beginnenden Aufschwung ist ein deutlicher Anstieg der Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu beobachten.
Mit der Zeitarbeit gelingt es heute schneller, konjunkturelle Wachstumsimpulse in Beschäftigungsaufbau umzusetzen und damit vor allem zuvor Arbeitslosen und Geringqualifizierten wieder eine Beschäftigungschance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Die Bedeutung der Leiharbeit, gemessen an der Zahl der Leiharbeitnehmer im Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ist mit rund 2,9 % Ende Juni 2010 in Niedersachsen jedoch immer noch relativ gering.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass in der aktuellen Aufschwungphase nicht nur die Zahl der Zeitarbeits-, sondern auch die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den anderen Wirtschaftszweigen zugenommen hat.
Zu 3: Die Größenordnung des sogenannten Klebeeffekts, also des Falles, dass Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden, wird unterschiedlich beziffert. Nach statistischen Erhebungen im Rahmen des IAB-Betriebspanel liegt der Anteil zwischen 7 und 15 %. Nach dem IWZeitarbeitsindex wird rund jeder vierte (24,3 %) Leiharbeitnehmer direkt vom Kundenunternehmen übernommen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 44 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Mit einer Langzeitarbeitslosigkeitsquote von 3,9 % liegt Deutschland laut Bertelsmann-Stiftung bei der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit im OECD-Bereich auf dem vorletzten Platz. Der wirtschaftliche Aufschwung geht auch in Niedersachsen an vielen Langzeitarbeitslosen vorbei. Dennoch hat die Bundesregierung die Mittel zur Eingliederung in Arbeit im Bundeshaushalt 2011 massiv gekürzt.
1. Wie entwickelte sich die Anzahl offiziell registrierter langzeitarbeitsloser Frauen und Männer in Niedersachsen in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 (jeweils zum Stand Jah- resende)?
2. Welche Auswirkungen hat die massive Kürzung der Mittel zur Eingliederung in Arbeit im Bundeshaushalt 2011 auf Niedersachsen?
3. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung für den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in Niedersachsen?
Die Langzeitarbeitslosigkeit ist in Niedersachsen seit dem Jahr 2007 deutlich zurückgegangen. Dies ist ein Erfolg der gezielten Integrationsmaßnahmen aller Akteure und der trotz Finanzkrise insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung.
Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 SGB III alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren.
Zu 1: Laut Auskunft der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (RD NSB) haben sich die Zahlen der Langzeitarbeitslosen im Jahresdurchschnitt wie folgt entwickelt:
Die Daten der zugelassenen kommunalen Träger können laut RD NSB aus verarbeitungstechnischen Gründen zurzeit noch nicht berücksichtigt werden.