Die Daten der zugelassenen kommunalen Träger können laut RD NSB aus verarbeitungstechnischen Gründen zurzeit noch nicht berücksichtigt werden.
Zu 2: Das Volumen der Eingliederungsmittel fällt im Jahr 2011 zwar deutlich geringer aus als im Vorjahr, von einer massiven Kürzung kann jedoch nicht gesprochen werden. So sind die Eingliederungsmittel im SGB II im Jahr 2010 für die bisherigen ARGEn und Agenturen in getrennter Trägerschaft aufgrund der positiven wirtschaftlichen Ent
wicklung nicht voll ausgeschöpft worden. Im Vergleich zu den Istausgaben 2010 reduziert sich der Haushaltsansatz 2011 lediglich um rund 15 %.
Insgesamt werden in der Folge weniger Fördermaßnahmen durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen, die sich durch die gute konjunkturelle Entwicklung ergeben. Außerdem strebt die Bundesagentur für Arbeit Effizienzsteigerungen an. Durch die Kürzung der Eingliederungsmittel wird der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt der Jobcenter im Jahr 2011 vorrangig bei den Maßnahmen mit unmittelbarer Integrationswirkung liegen. In der Folge werden sich voraussichtlich auch die Mittel für das Eingliederungsinstrument der Arbeitsgelegenheiten vor Ort verringern. Für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen wurde im letzten Jahr das Modellprojekt Bürgerarbeit als eine weitere Maßnahme des Marktersatzes eingeführt. Bürgerarbeit hat das Angebot für Langzeitarbeitslose erweitert und kann alternativ zu Arbeitsgelegenheiten eingesetzt werden.
Zu 3: Ergänzend zu der Förderung von (Langzeit-) Arbeitslosen durch die Arbeitsverwaltung setzt das Land erhebliche Mittel zur Unterstützung des Personenkreises ein. Im Rahmen des Programms Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) fördert das Land aus Mitteln des Landes und des ESF Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen. Seit Mitte 2007 konnten bereits für rund 400 Qualifizierungsprojekte über 68 Millionen Euro bewilligt werden. Mit den Maßnahmen konnten insgesamt 18 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden, überwiegend Langzeitarbeitslose aus dem Rechtskreis SGB II. Aus dem Programm AdQ heraus werden auch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen und Jobcoaches im Rahmen der Bundesinitiative Bürgerarbeit gefördert.
AdQ erfreut sich reger Nachfrage, sodass das zur Verfügung stehende Budget nochmals erheblich aufgestockt werden soll. Insgesamt werden im Zeitraum 2007 bis 2013 mehr als 100 Millionen Euro an Landes- und ESF-Mitteln für AdQMaßnahmen zur Verfügung stehen.
Daneben stehen weitere Landesprogramme wie z. B. Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) oder die Pro-Aktiv-Centren (PACE) zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.
Nach Presseberichten der letzten Wochen hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Rütgers AG am Böckelsmeerfeld in Woltorf ein schweres Umweltverbrechen ereignet.
Nach diesen Berichten sind auf diesem Gelände jahrelang Bahnschwellen imprägniert worden. Die fertig behandelten Bahnschwellen seien auf dem Gelände offen gelagert gewesen; auf dem Boden hätten sich Lachen von Imprägniermitteln gebildet. Auch nach Schließung des Betriebes hätte es keine sachgerechte Entsorgung des kontaminierten Erdreichs gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt. Laut der Peiner Allgemeinen Zeitung vom 17. Februar 2011 erklärte dazu der Staatsanwalt Gottfrieden: „Nach unserem Kenntnisstand ist bei der Sanierung des Geländes grob sachwidrig und damit rechtswidrig vorgegangen worden.“
1. Seit wann sind dem Umweltministerium die Zustände auf dem Gelände der damaligen Rütgers AG bekannt gewesen?
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Landesregierung mit der Kontrolle von Betrieben befasst, bei denen sich die Gefahr einer Vergiftung des Bodens ergeben kann?
3. Welche die Aktivitäten des Kreises unterstützenden Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um - z. B. durch Untersuchungsbohrungen über den Zustand des Grundwassers in den betroffenen Dörfern - sicherzustellen, dass von dem Umweltverbrechen keine Gefahren für die dort lebenden Menschen ausgehen, bzw. wann wird mit solchen Bohrungen begonnen?
Südwestlich der Ortschaft Woltorf liegt die ehemalige Betriebsfläche der Rütgers-Werke Aktiengesellschaft (später Rütgers GmbH). Auf diesem Gelände wurden von Ende der 1960er-Jahre bis Anfang der 1990er-Jahre Hölzer imprägniert. Bei der Stilllegung des Betriebes (1990/91) wurden Untersuchungen zur Feststellung möglicher Umweltschäden vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Schadensherde in Boden und Grundwasser festgestellt, für die eine Sanierung vorgenommen werden sollte.
Im Jahr 2005 wurde das ehemalige Betriebsgelände verkauft. Gleichzeitig übernahm die neue Eigentümerin auch die Sanierung des Geländes. Sie
ließ im selben Jahr einen Sanierungsplan aufstellen, der von der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Peine genehmigt wurde.
Im Jahr 2007 wurde der Polizei Peine eine Anzeige wegen unsachgemäßen Umganges mit gefährlichen Abfällen im Bereich des ehemaligen Rütgers-Geländes vorgelegt. Über diese Anzeige wurde der Landkreis Peine als zuständige untere Abfall- und Bodenschutzbehörde informiert. Parallel zu den laufenden Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft sind durch die zuständigen Behörden des Landkreises die umweltrelevanten Aspekte des vermuteten Umweltdelikts vor Ort überprüft, untersucht und neu bewertet worden.
Mittels mehrerer zielgerichteter Untersuchungen sind die im Sanierungsplan und dessen Nachtrag festgelegten Sanierungsmaßnahmen mit Blick auf das Sanierungsziel u. a. im Boden und im vorhandenen Kluft-/Schichtwasser überprüft und schutzgutbezogen bewertet worden. Aufgrund der mittlerweile dem Landkreis Peine vorliegenden jüngsten Untersuchungsergebnisse hat der Landkreis Peine nunmehr eine erneute Störerauswahl entsprechend den Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vorgenommen.
Zu 1: Zuständige Behörde für Maßnahmen nach dem BBodSchG ist die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Peine. Diese hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz mit Bericht vom 10. März 2011 über den Sachverhalt informiert.
Zu 2: Innerhalb der Landesregierung ist kein Mitarbeiter mit unmittelbaren Überwachungsmaßnahmen in Betrieben befasst. Soweit Gewerbebetriebe in die Zuständigkeit der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter fallen, erstreckt sich deren Überwachungstätigkeit u. a. darauf, Kontaminationen des Bodens zu verhindern. In den 10 Gewerbeaufsichtsämtern des Landes sind insgesamt 303 Bedienstete mit der Betriebsüberwachung im Außendienst beschäftigt.
Zu 3: Einen signifikanten Schadstoffaustrag aus dem relevanten Geländebereich des ehemaligen Imprägnierwerks schließt die zuständige untere Bodenschutzbehörde zurzeit aus. Der Landkreis nimmt seine Aufgabe als untere Bodenschutzbehörde im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises selbstständig wahr.
Trotz Wirtschaftsaufschwung haben die Kommunen in Deutschland im Jahr 2010 mit 9,8 Milliarden Euro das größte Haushaltsdefizit in der Geschichte der Bundesrepublik zu verzeichnen. Auch für das Jahr 2011 geben die kommunalen Spitzenverbände keine Entwarnung. Es wird ein Minus von voraussichtlich 9,6 Milliarden Euro erwartet. Die Dramatik der Situation zeigt der Anstieg der kurzfristigen Kassenkredite, die sich deutschlandweit auf rund 40,5 Milliarden Euro belaufen, in Niedersachsen auf rund 5 Milliarden Euro. Das ist jeweils etwa doppelt so viel wie im Jahr 2004.
Daher müssten sich die Kommunen, wie der Autor Andreas Knoch im Beitrag „Die Zeit ist noch nicht reif“ (Der Neue Kämmerer), 1. Februar 2011, Seite 9, schreibt, verstärkt mit alternativen Geldquellen auseinandersetzen.
Danach sei der Anleihemarkt eine solche Quelle, die allerdings in den Dispositionen der Kämmerer noch keine große Rolle spiele. In Niedersachsen habe die Stadt Hannover Ende 2009 eine Anleihe am Kapitalmarkt platziert. Die NORD/LB habe - dem Autor Andreas Knoch zufolge - die Stadt Hannover bei der Emission begleitet. Die Hannoveraner Stadtanleihe notiere mit knapp 40 Basispunkten über der Rendite vergleichbarer Bundesanleihen. Matthias Kreie von der NORD/LB wird in dem genannten Artikel dazu folgendermaßen zitiert: „Die faktische Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen sorgt dafür, dass die Risikoaufschläge von Kommunalanleihen überschaubar bleiben. Eine höhere Prämie ergibt sich somit vorrangig aus der geringeren Liquidität von Stadtanleihen im Vergleich zu Emissionen von Bund und Ländern.“
1. Welche Städte in Deutschland haben seit dem Jahr 2005 Anleihen am Kapitalmarkt platziert (bitte jeweils Finanzvolumen, Laufzeit, derzeitige Rendite und begleitendes Kreditinsti- tut anführen)?
2. Wie beurteilt sie Möglichkeiten und Grenzen von Kommunalanleihen als eine alternative Geldquelle zur Kommunalfinanzierung?
3. Worin sieht sie die vom Experten der NORD/LB angegebene „faktische Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen“ bei deren Anleiheemissionen?
Anleihen sind eine Art von verzinslichen Wertpapieren, die dem Herausgeber zur langfristigen Fremdfinanzierung und dem Käufer zur Kapitalanlage dienen. Im Ergebnis gewährt der Käufer dem Herausgeber der Anleihen einen Kredit.
Kommunale Anleihen sind allerdings keine neue oder alternative Finanzierungsform. Der Anleihenmarkt hat in der Vergangenheit bei klassischen kommunalen Finanzierungen schlicht keine besondere Rolle gespielt. Im kommunalen Bereich sind Anleihen den Investitionskrediten zuzuordnen, welche nur bei Vorlage der Voraussetzungen gemäß §§ 83, 84 und 92 NGO aufgenommen werden dürfen. Danach ist eine Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Form der Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Die mögliche Höhe der Kreditermächtigung einer Kommune ist in der Haushaltssatzung festzulegen und nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen. Darüber hinaus besteht nach den kommunalhaushaltsrechtlichen Bestimmungen keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht, d. h. die konkrete Kreditaufnahme erfolgt in Eigenverantwortung der Kommunen. Damit sind kommunale Anleihen im Rahmen der ausgesprochenen Kreditgenehmigung und im Rahmen der Haushaltssatzung als ein Instrument der Kreditaufnahme grundsätzlich zulässig.
Auf bankenrechtlicher Seite ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn zuständige Aufsichtsbehörde für derartige Geschäfte.
Nähere Kriterien für die Aufnahme von Krediten sind im Runderlass des MI vom 22. Oktober 2008 „Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen“ geregelt. Weitere Zuständigkeiten und Verfahren für Kreditaufnahmen sind in den internen Richtlinien zur Aufnahme von Krediten nach § 92 Abs. 1 NGO von der Kommune selbst festzulegen und vom Rat zu beschließen. Dabei sind in jedem Fall mögliche Zins- und Haftungsrisiken sowie das Spekulationsverbot zu beachten.
Gemäß § 108 Abs. 5 NGO dürfen Kommunen Bankunternehmen/Kreditinstitute nicht errichten. Diese Vorschrift schließt das generelle Verbot zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) ein. Kommunale Sparkassen sind von dieser Regelung ausdrücklich nicht erfasst.
Zu 1: Zu der Frage, welche Städte in Deutschland seit dem Jahr 2005 Anleihen am Kapitalmarkt platziert haben, liegen der Landesregierung keine näheren Informationen vor.
In Niedersachsen ist neben der in der Anfrage genannten Stadtanleihe der Landeshauptstadt Hannover nur noch die Planung einer Stadtanleihe aus dem Jahr 2010 der Stadt Salzgitter bekannt. Nähere Informationen liegen wegen der fehlenden Anzeige- und Genehmigungspflicht nicht vor.
Zu 2: Anleihen sind eine mögliche Form der Kreditaufnahme für Kommunen. Ob eine Anleihe eine Alternative zu einer „normalen“ Kreditfinanzierung darstellt, muss vor Ort von der Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden.
Zu 3: Zu etwaigen besonderen Anforderungen der Banken bei Anleiheemissionen der Kommunen liegen der Landesregierung keine Informationen vor.