Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Zu 1: Ja, die Zahl der von Niedersachsen durchgeführten Kontenabrufverfahren (darunter fallen alle in der AO geregelten Abfragen) nach § 93 AO ist bekannt und stellt sich wie folgt dar:

2009: 3 520

2010: 4 259

Zu 2: Der Grund einer Kontenabfrage wird statistisch nicht erfasst; es wird lediglich unterschieden, wie viele Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 AO (d. h. durch die Finanzverwaltung) erfolgen und wie viele nach § 93 Abs. 8 AO, d. h. durch andere Behörden beantragt werden.

Bei den Abfragen der Finanzverwaltung (§ 93 Abs. 7) wird darüber hinaus dargestellt, ob diese durch die Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Außenprüfungsstellen der Finanzämter erfolgt sind. Dabei lässt sich festhalten, dass der weit überwiegende Teil der Daten durch die Vollstreckungsstellen der Finanzämter abgefragt wird.

Ob bei diesen Abfragen eine Steuerhinterziehung vermutet wird oder eine erhebliche Straftat Auslöser für den Kontenabruf ist, ergibt sich aus der Statistik dagegen nicht.

Zu 3: Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 22. März 2005) sieht die Kontenabrufmöglichkeit als ein geeignetes Mittel zur Gewährleistung eines gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze. Die Kontenabrufmöglichkeit ist damit nicht nur verfassungskonform, sondern - mehr noch - verfassungsrechtlich geboten, weil es die Grundlagen einer verfassungsgemäßen Besteuerung erst herstellt. Der Gesetzgeber hat das Kontenabrufverfahren gerade auch zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Steuererhebung zugelassen.

Entsprechende Abfragen waren schon immer möglich, sobald ein Anfangsverdacht für eine Straftat

vorliegt. Eine Beschränkung auf „erhebliche“ Straftaten erscheint nicht sinnvoll, wie das folgende Beispiel zeigt: In Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) stellen die Abfragen ein entscheidendes Ermittlungsinstrument dar, um die Leistungsfähigkeit bzw. die mangelnde Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Nur bei Leistungsfähigkeit kommt eine Tatbestandsverwirklichung in Betracht. Die Verletzung der Unterhaltspflicht gilt jedoch - trotz ihrer Sozialschädlichkeit - schon wegen des geringen Strafrahmens (Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahren bzw. Geldstrafe) nicht als erhebliche Straftat.

Eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat zur Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen sollte aus den dargestellten Gründen nicht erfolgen.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 50 der Abg. Jan-Christoph Oetjen und Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)

Welche Chancen hat der Europäische atlantische Stör in Niedersachsen?

Der Stör (Acipenser sturio L. 1758) kam einst häufig in den heimischen Flüssen und der Nordsee vor und war ein wichtiger Bestandteil der Lebensgemeinschaft derselbigen. Heute sind weltweit alle Arten vom Aussterben bedroht, und in Deutschland gelten Störe seit 1970 als verschollen bzw. ausgestorben. Wie beim Lachs und anderen Fischarten waren es die Sportfischer, die sich als Erste für die Wiederansiedlung engagiert haben. Seit 25 Jahren suchen sie nach Möglichkeiten zur Rückkehr des Störs nach Deutschland. 1994 wurde die Gesellschaft zur Rettung des Störs gegründet, seit 1996 laufen ernste Bemühungen zur Wiedereinbürgerung, u. a. E+E-Vorhaben des Bundesamts für Naturschutz. 2009 haben wurden 50 Störe zu Forschungszwecken in der Oste ausgesetzt. 1985 ist das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) in Deutschland in Kraft getreten. Der Stör ist demnach eine streng geschützte Tierart des Anhangs II, zu denen auch Tierarten wie der Wolf, der Braunbär oder der Fischotter gehören. Ziel der Berner Konvention sind neben dem Schutz durch Beschränkungen auch der Schutz der Lebensräume und die langfristige Etablierung selbstproduzierender Bestände. Im November 2007 hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention und 2009 hat die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Erhaltung des Störs verabschiedet. Der Aktionsplan ist im September

2010 in der ersten Auflage erschienen, und die Umsetzung wird eine sehr langwierige Aufgabe und erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Akteure.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Chancen der Wiedereinbürgerung des europäischen Störs in der Nordsee und den dazugehörigen niedersächsischen Flussgebietssystemen von Elbe, Weser und Ems?

2. Welche Maßnahmen sind mit Bezug auf die Gewässerqualität, Nahrungs- und Laichhabitate sowie die Durchgängigkeit in Niedersachsen für eine erfolgreiche Wiederansiedlung noch erforderlich?

3. Welche Projekte und Maßnahmen sind der Landesregierung zur Wiederansiedlung des Europäischen atlantischen Störs im Einzugsgebiet der Nordsee bekannt, und welche Maßnahmen oder Beteiligungen hat das Land an solchen Projekten oder Maßnahmen?

Störe kommen seit rund 200 Millionen Jahre auf der Erde vor. Sie zählen damit zu den ältesten Knochenfischen. In Deutschland sind natürlicherweise zwei Störarten in den Küstengebieten und fünf Arten im Donaueinzugsgebiet verbreitet. In den niedersächsischen Küstengewässern trat ausschließlich der Europäische atlantische Stör Acipenser sturio auf. Der Europäische atlantische Stör, der bis zu 3,5 m lang und über 300 kg schwer werden kann, ist ein Wanderfisch, der die meiste Zeit seines Lebens im Meer verbringt, jedoch zur Vermehrung in sein Geburtsgewässer zurückkehrt. In historischer Zeit kam der Europäische atlantische Stör in allen größeren Flüssen und Küstengewässern Westeuropas, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres vor. In Deutschland wurde der Europäische atlantische Stör an allen größeren Nordseezuflüssen (z. B. Elbe, Weser, Ems, Oste) nachgewiesen. Von den niedersächsischen Nordseezuflüssen war die Elbe am bedeutsamsten. Der durch Fangzahlen dokumentierte Laichaufstieg in Weser und Ems war dagegen vergleichsweise gering. In der Elbe lagen die bevorzugten Laichplätze im Tidebereich aufwärts der Störmündung und insbesondere im Hamburger Stromspaltungsgebiet (MOHR 1952). Ein weiteres Laichgebiet befand sich in der unteren Oste. Die Anzahl dort laichender Störe muss jedoch im Vergleich zur Elbe als gering eingeschätzt werden.

Noch Mitte des 19. Jahrhunderts hatte der Europäische atlantische Stör eine nicht unerhebliche sozioökonomische Bedeutung für die Fischerei. Aktuell existiert in Europa nur noch eine Reliktpopula

tion in der Gironde (Südwest-Frankreich), die sich allerdings nur noch selten vermehrt.

Ursächlich für den Rückgang des Europäischen atlantischen Störs in der Vergangenheit waren die folgenden Faktoren, die oft in Kombination auf den Bestand und die Verbreitung der Art einwirkten: Negative Veränderungen der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit der Wanderrouten infolge des Ausbaus der großen Flüsse zu Wasserstraßen in Verbindung mit fortwährenden Unterhaltungsmaßnahmen, Ausbaggerungen und Eindeichungen sowie der Bau von Wehren haben sich negativ auf die Erreichbarkeit und die Qualität der Laich- und Aufwuchshabitate ausgewirkt und sind als wesentliche Ursache für den Rückgang des Störbestandes in den Nordseezuflüssen einzuschätzen. Darüber hinaus hat die Verschlechterung der Wasserqualität im Zuge der zunehmenden Industrialisierung zum Rückgang beigetragen. Dies gilt auch für die zeitweilig ab Mitte des 19. Jahrhunderts durchgeführte gezielte Fischerei auf Laichstöre.

Der Europäische atlantische Stör ist gegenwärtig durch verschiedene internationale Übereinkommen geschützt. Er unterliegt nicht nur dem Washingtoner Artenschutzabkommen und dem Berner Übereinkommen, sondern steht auch im Anhang IV der FFH-Richtlinie als prioritäre Art. In den ergänzenden Bestimmungen dieser Richtlinie werden die Vertragsstaaten aufgefordert, zu prüfen, ob ehemals heimische Arten wie der Europäische atlantische Stör wieder angesiedelt werden können, wenn diese Maßnahme zur Erhaltung der Art beiträgt. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in 2010 einen nationalen Aktionsplan aufgestellt, der das Ziel verfolgt, über eine Wiederansiedlung an geeigneten Gewässern eine sich selbst erhaltende Population des Europäischen atlantischen Störs aufzubauen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für die Flusssysteme der Weser und Ems sind die Chancen einer erfolgreichen Wiedereinbürgerung derzeit als wenig erfolgreich einzustufen. Vorhandene Querbauwerke, stoffliche Belastungen und fehlende bzw. unzureichende Laich- und Entwicklungshabitate dürften hier einer Ansiedlung entgegenstehen. Als potenziell geeigneter Lebens- und Reproduktionsraum für den Europäischen atlantischen Stör kommen dagegen allenfalls die Elbe und der tidebeeinflusste Abschnitt der Oste zwischen Bremervörde und dem Ostesperrwerk in Betracht. Die Aussichten für eine

erfolgreiche Wiedereinbürgerung sind dort jedoch auch als insgesamt gering einzuschätzen.

Als wesentliche Probleme stellen sich dabei vor allem folgende Umstände dar:

- die geringe Anzahl zur Verfügung stehender Satzfische,

- die infolge der späten Geschlechtsreife langen Generationszeiten der Störe und

- die vielfältigen anthropogenen Nutzungsansprüche an die Gewässer, die Optimierungen in Richtung „Störlebensraum“ als fraglich erscheinen lassen.

Die heutige Fischereiausübung im Elbeästuar ist demgegenüber nicht als den Wiedereinbürgerungsbemühungen entgegenstehend anzusehen, da Störe allenfalls als unabsichtlicher Beifang auftreten könnten und zurückzusetzen wären.

Zu 2: Für den tidebeeinflussten Abschnitt der Oste hat das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), Berlin, Forschungsarbeiten zum Wiederansiedlungspotenzial dieses Gewässers für den Europäischen atlantischen Stör durchgeführt. Die Oste hat eine relativ gute Wasserqualität und ist in diesem Bereich komplett durchgängig. Nach bisheriger Mitteilung des IGB sind weitere Maßnahmen in Bezug auf die Gewässerqualität, Nahrungs- und Laichhabitate sowie Durchgängigkeit hier voraussichtlich nicht erforderlich. Mithilfe von laufenden Untersuchungen des Landes, insbesondere zur Gewässerstruktur an der Oste, lässt sich diese Einschätzung gegebenenfalls noch weiter konkretisieren. Dazu sind zunächst die Ergebnisse abzuwarten. Die Oste unterhalb von Bremervörde ist seit 2010 ein Landesgewässer. Sollten sich tatsächlich Defizite in Bezug auf die Wiederansiedlung des Störs aufzeigen, wird das Land darüber entscheiden, ob und wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Zu 3: Seit 2009 erfolgt im tidebeeinflussten Abschnitt der Oste ein Versuchsbesatz mit Europäischen atlantischen Stören. Eine weitere Besatzmaßnahme erfolgte im September 2008 im Bereich der Mittelelbe bei Lenzen (Brandenburg) sowie 2009 in die Stör bei Itzehoe (Schleswig-Holstein). Darüber hinaus gibt es keine der Landesregierung bekannten weiteren Projekte und Maßnahmen im Einzugsgebiet der Nordsee. Der Versuchsbesatz in der Oste wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz konstruktiv begleitet. Der Europäische atlantische Stör ist vergleichbar mit Luchs, Wisent,

Europäischem Nerz, Seeadler u. a. eine der eindrucksvollsten Tiergestalten unserer Heimat. Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, ihn in den niedersächsischen Flusssystemen wieder heimisch zu machen.

Anlage 49

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 51 der Abg. Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Clemens Große Macke und Karl-Heinrich Langspecht (CDU)

Wie wirkt „Die faire Milch“?

Rund ein Jahr nach der Markteinführung der „fairen Milch“ hat der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) eine erste Bilanz gezogen. Mit einer zertifizierten Jahresmilchmenge von derzeit rund 66 Millionen kg zeigte sich der Geschäftsführer der Milchvermarktungsgesellschaft Süddeutschland GmbH, Jacob Niedermaier, zufrieden. Gleichwohl würden nur etwa 25 % der Menge auch tatsächlich unter der Marke „Die faire Milch“ abgesetzt.

Auf ihrer Homepage wirbt „Die faire Milch“ mit Transparenz, Gentechnikfreiheit und regionalen Arbeitsplätzen. „Die faire Milch“ will nach eigenem Bekunden das Risiko von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht tragen und entscheidet sich daher strikt dagegen. Diese Gentechnikfreiheit werde durch strenge Richtlinien für Anbau und Produktion sowie regelmäßige Kontrollen sichergestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Absatzentwicklung der „fairen Milch“?

2. Welche Entwicklungschancen hält die Landesregierung für „Die faire Milch“ in Deutschland und insbesondere in Niedersachsen für realistisch?

3. Welche Molkereien produzieren nach Kenntnis der Landesregierung in den Anforderungen und der Produktion vergleichbare Milchprodukte?

Seit etwa einem Jahr wird die „faire Milch“ erzeugt und über die Milchvermarktungsgesellschaft Süddeutschland, MVS, vertrieben. Gesellschafter der MVS ist u. a. der BDM. Handelspartner sind die Lebensmittelkonzerne REWE und Tegut. Bislang wird diese Milch lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen erzeugt und verkauft.

„Faire Milch“ steht nach Angaben der MVS für Fairness gegenüber dem Verbraucher, der Umwelt

und dem Landwirt. Programmspezifische Erzeugungsregelungen sind in den Milchlieferordnungen zwischen den Milcherzeugern und der Vermarktungsgesellschaft festgelegt (u. a. Fütterung, Hal- tung, Transportwege).

Neben der „fairen Milch“ gibt es eine Vielzahl von Programmen, die u. a. mit regionaler Herkunft, Gentechnikfreiheit oder fairen Erzeugerpreisen werben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: