Brücken sind insbesondere im Winter bei Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt Gefahrenpunkte. Da die Fahrbahnen der Brückenbauwerke schneller auskühlen als die übrigen Streckenabschnitte, ist insbesondere hier die Gefahr der Eisglätte gegeben, während die angrenzenden Verkehrswege noch gut befahrbar sind. Diese unterschiedlichen Fahrbahneigenschaften, die von vielen Verkehrsteilnehmern offenbar nicht rechtzeitig wahrgenommen werden, sind Auslöser zahlreicher Verkehrsunfälle. Streueinsätze sind nötig, um die Eisfreiheit der Strecke sicherzustellen.
Der Bund testet im Rahmen eines Pilotprojektes und beim Neubau einer Brücke im Zuge der Bundesstraße 208 in Berkenthin (Schleswig- Holstein) den Einsatz von Erdwärme zur Eisfreihaltung der Fahrbahn.
2. Wird eine Nutzung von Erdwärme für die Eisfreihaltung von Brücken auch in Niedersachsen möglich sein?
Das Problem des Überfrierens von Brücken ist bekannt; es betrifft aber maßgeblich Brücken mit Stahlfahrbahnen und hierbei insbesondere jene, die über Gewässer geführt werden. Von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Forschungsprojekt „Glättevermeidung durch Nutzung von Geothermie“ initiiert worden.
Auf der Elbe-Lübeck-Kanal-Brücke in Berkenthin wird Grundwasser durch in der Fahrbahn verlegte Rohrleitungen gespült. Mit der vom Wasser abgegebenen Wärme wird allerdings keine vollständige Eisfreiheit auf dem Bauwerk angestrebt, sondern es sollen vielmehr auf dem Bauwerk die gleichen Fahrbahneigenschaften wie in den Bereichen vor und hinter der Brücke hergestellt werden.
Im Vorfeld der Baumaßnahme waren aufwändige Bodenuntersuchungen im Bereich des Bauwerkes erforderlich.
Zu 1: Mit dem Pilotprojekt wurde die grundsätzliche Machbarkeit nachgewiesen. Zu den Kosten der Anlage und zu den Kosten der aufwändigen Bodenuntersuchungen gibt es keine Informationen. Da die Brücke Berkenthin erst im Jahre 2010 errichtet wurde, konnte eine ausreichende Praxistauglichkeit noch nicht getestet werden. Aussagen zu Dauerhaftigkeit, Instandhaltung und Wartung z. B. von Wärmetauschern und erforderlichem Steuerungssystem liegen ebenfalls nicht vor.
Zu 2: Nach Klärung der unter 1. genannten offenen Punkte und bei geeigneten Randbedingungen kann die Nutzung von Erdwärme für die Eisfreihaltung von Brücken auch in Niedersachsen möglich sein.
Zu 3: Das Land Niedersachsen hat ca. 20 Brücken mit einer Stahlfahrbahn. Davon sind 15 Brücken sogenannte bewegliche Brücken (Klappbrücken und Hubbrücken), an denen eine Verlegung eines Rohrsystems für die Nutzung von Erdwärme nicht möglich ist. Zum einen ist an diesen Brücken keine ausreichende Belagsdicke vorhanden, zum anderen muss das System dann so ausgeführt werden, dass eine uneingeschränkte Bewegung der Brücke möglich ist.
Wird an den übrigen Brücken mit Stahlfahrbahn ein Unfallschwerpunkt festgestellt, könnte ein System mit Nutzung von Erdwärme bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit eine Alternative zu den bisher verwendeten Taumittelsprühanlagen sein.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 54 der Abg. Karin Bertholdes-Sandrock, Martin Bäumer, Clemens Große Macke und KarlHeinrich Langspecht (CDU)
In den vergangenen Jahren hat Niedersachsen insgesamt 146 Millionen Euro in den Ausbau und die Sicherung der Deiche entlang der Elbe investiert. Mit diesen Mitteln wurden u. a. 45 km Deich der Elbe entlang im Amt Neuhaus sowie eine neu errichtete Hochwasserschutzanlage in Hitzacker finanziert. Erstmals wird die Innenstadt von Hitzacker nicht bei den ersten Pegelsteigerungen überflutet. Während andere Gebiete an der Elbe von dem Hochwasser ab Mitte Januar 2011 erfasst wurden, blieb Hitzacker dank der vom Land Niedersachsen unterstützten Hochwasserschutzwand trocken.
2. Welche Anteile an diesen Kosten sind vom Land Niedersachsen und anderen öffentlichen und privaten Geldgebern aufgebracht worden?
3. Welche volkswirtschaftlichen Schäden sind beim jüngsten Hochwasser in Hitzacker durch die Hochwasserschutzwand vermieden worden?
Nach dem Hochwasserereignis der Jahre 2002 und 2003 beantragte der Jeetzeldeichverband im April 2004 bei der Bezirksregierung Lüneburg die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Stadt Hitzacker sowie der Ortschaften in der Jeetzelniederung. Ende 2006 begannen in Hitzacker die Arbeiten auf der seinerzeit größten wasserwirtschaftlichen Baustelle in Niedersachsen. Am Rande der Stadtinsel wurden ein neues Schöpfwerk, ein neues Siel und eine Hochwasserschutzwand gebaut. Am 28. Oktober 2008 erfolgte die feierliche Einweihung der Hochwasserschutzanlagen in Hitzacker. Schon im November 2006 wurde zudem der Hochwasserschutzplan für den niedersächsischen Abschnitt der unteren Mittelelbe aufgestellt und damit eine sehr gute Planungsgrundlage geschaffen.
Hitzacker und die Ortschaften der Jeetzelniederung waren durch diese Maßnahmen insgesamt gut auf das Hochwasserereignis an der Elbe im Januar dieses Jahres vorbereitet.
laufen waren als die Extremereignisse der Jahre 2002 und 2006, kam es zu keinen gravierenden Schäden an Hab und Gut oder gar zu Personenschäden. In Hitzacker wurde der Wasserstand von 7,63 m aus dem Jahr 2006 nochmals um einige Zentimeter überschritten und betrug am 23. Januar 2011 7,70 m.
Der Hochwasserschutz in Hitzacker hat sich bei dem Hochwasserereignis im Januar 2011 danach vollumfänglich bewährt. Sämtliche Anlagen konnten einwandfrei betrieben werden und haben das Stadtgebiet Hitzacker und die Bevölkerung sicher vor dem Hochwasser geschützt. Schäden wie bei den Hochwasserereignissen der Jahre 2002, 2003 und 2006 konnten dadurch verhindert werden.
Zu 1: Die Kosten für den Bau von Siel und Schöpfwerk (Stand 3/2011) belaufen sich auf 23,546 Millionen Euro. Die Hochwasserschutzwand in Hitzacker kostet Stand (3/2011) 22,928 Millionen Euro. In der Summe sind somit 46,474 Millionen Euro in den Hochwasserschutz der Stadt Hitzacker und der Jeetzelniederung investiert worden.
Zu 2: Die gesamte Investitionssumme in Höhe von 46,474 Millionen Euro verteilt sich wie folgt auf die ausschließlich öffentlichen Finanzmittel:
Der Landesmittelanteil an diesem Betrag kann nicht konkret bestimmt werden, weil die Auszahlung aus dem aufgelösten Sondervermögen „Aufbaufonds“ pauschal ohne Betrachtung der durch Bund und Land in den Fonds eingebrachten Finanzierungsanteile erfolgte.
Zu 3: Zunächst ist anzumerken, dass der Hochwasserschutz der Stadt Hitzacker nur in Kombination von Siel und Schöpfwerk und Hochwasserschutzwand zu sehen ist. Neben dem Schutz der Stadt Hitzacker stellen das Siel und Schöpfwerk auch für die gesamte Jeetzelniederung, u. a. mit den Städten Dannenberg und Lüchow, einen zusätzlichen Hochwasserschutz dar.
Genaue Angaben über die potenzielle Schadenssumme, die ohne die Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt Hitzacker und die an der Jeetzel gelegenen Ortschaften entstanden wären, liegen der Landesregierung nicht vor.
Insbesondere liegen keine Angaben zu den verhüteten Gebäudeschäden von privat- oder gewerblich genutzten Gebäuden vor. Auch für die vergangenen Hochwasserereignisse liegt keine Statistik über die insgesamt entstandenen Schäden vor, anhand derer auf die potenzielle Schadensumme des Ereignisses vom Januar 2011 Rückschlüsse gezogen werden könnten. Ein Teil der bei Privatpersonen sowie gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben entstandenen Schäden wurde 2006 durch einen Soforthilfefonds der Landesregierung erstattet; dies waren allein 1,609 Millionen Euro, wobei darin nicht nur Hitzacker und die Jeetzelniederung enthalten sind.
Ferner war für Hitzacker aufgrund des vorhandenen Hochwasserschutzes und der einwandfrei funktionierenden technischen Anlagen der Einsatz an Hilfskräften (Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Polizei) gegenüber 2006 um erhebliche Dimensionen geringer. Insgesamt wurden die Kosten für den Hilfskräfteeinsatz beim Elbehochwasser 2006 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit ca. 5,7 Millionen Euro veranschlagt. Auch für diese Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um Gesamteinsatzkosten für alle betroffenen Hochwassereinsätze entlang des niedersächsischen Elbeabschnitts handelt.
Bei einer Betrachtung der verhüteten Schäden müssten ferner die verhüteten Schäden an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen (Straßen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen) und die verhüteten Umweltschäden (u. a. Öltanks) betrachtet werden, über die keine Informationen vorliegen.
Abschließend lässt sich sagen, dass durch die einwandfrei funktionierenden Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes im Bereich der Stadt Hitzacker Überflutungen, wie sie in der jüngeren Vergangenheit mehrfach vorkamen, direkt und vollständig verhindert werden konnten. Hierdurch wurden erhebliche volkswirtschaftliche Schäden in der Stadt Hitzacker und den in der Jeetzelniederung gelegenen Ortschaften verhindert. Auch wenn keine genauen Zahlenangaben hierzu vorliegen, könnten diese in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro anzusetzen sein.