Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Nach Ablauf der vierjährigen Förderung zur Errichtung der Palliativstützpunkte fördert die Landesregierung die Aufrechterhaltung der Hotlines mit jährlich bis zu 5 000 Euro, um insbesondere die innerhalb der Palliativstützpunkte entstandenen Strukturen der Vernetzung und Kooperation aufrechtzuerhalten.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 42 des Abg. Hans-Christian Biallas (CDU)

Ein unabhängiges Bleiberecht für jugendliche Ausländer - Wie beurteilt die Landesregierung die neue Regelung?

Das neue Bleiberecht wurde vom Bundestag abschließend beraten. Der neue § 25 a AufenthG sieht nunmehr vor, dass ausländische Jugendliche ein von ihren Eltern unabhängiges Bleiberecht erhalten können. Voraussetzung eines eigenständigen Bleiberechts ist, dass die Jugendlichen gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind und über nachgewiesene Deutschkenntnisse verfügen. Sie müssen zwischen 15 und 21 Jahren alt und vor ihrem 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist sein. Des Weiteren müssen sie mindestens sechs Jahre in Deutschland verbracht und mindestens sechs Jahre eine deutsche Schule besucht bzw. einen deutschen Schulabschluss absolviert haben.

Wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29. März 2011 zu entnehmen war, hat sich der von In

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Jedenfalls besteht nach dem neuen Aufenthaltsrecht ein Abschiebeschutz für die Eltern, solange ihre Kinder minderjährig sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Änderungen im Ausländerrecht?

2. Welche Auswirkungen werden die Änderungen nach Ansicht der Landesregierung auf Niedersachsen haben?

3. Haben die Änderungen im Ausländerrecht Auswirkungen auf laufende Verfahren der Härtfallkommission?

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rgriff auf die gesetzliche Neuregelung e Ausländerbehörden bereits mit Erlas rsächsischen Ministeriums für Innere

aus Dezember 2010 gebeten, von au eendenden Maßnahmen bei den vo ch von der gesetzlich

günstigten Jugendlichen abzusehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die gesetzliche Neuregelung für geduldete ausländische Jugendliche und Heranwachsende bietet den begünstigten ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden eine Perspektive für einen dauerhaften Verbleib in Deutschland. Es ist somit zu erwarten, dass sich diese Regelung auch positiv auf nachfolgende Generationen auswirken wird.

Darüber hinaus entspricht die Regelung auch der Intention des Gesetzgebers, der in § 1 des Aufenthaltsgesetzes zum Ausdruck gebracht hat, dass es das Ziel des Gesetzes ist, die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern unte

onsfähigkeit sowie unserer wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen zu erreichen. Die Erweiterung des Aufenthaltsgesetzes um ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende entspricht dieser gesetzlichen Zielsetzung. Es besteht die Erwartung, dass sich die Jugendlichen, die in Deutschland aufgewachsen sind und die deutsche Bildungseinrichtungen erfolgreich besucht haben, dauerhaft in die hiesige Gesellschaft integrieren werden und damit einen Gewinn für die Aufnahmegesellschaft darstellen.

Zu 2: Die Erweiterung des Aufenthaltsgesetzes um § 25 a wird nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit Auswirkungen haben. Mit der Regelung erhalten die Ausländerbehörden ein Instrument, gut integrierten Kindern unabhängig vom Fehlverhalten ihrer Eltern ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Für Kinder und Jugendliche, bei denen aufgrund ihres Alters eine entsprechende Prognose gestellt werden kann, wird eine Abkoppelung vom aufenthaltsrechtlichen Werdegang der Eltern bereits seit längerer Zeit für sinnvoll angesehen.

Zu 3: Nachdem der Bundesrat am 17. Dezember 2010 den Beschluss gefasst hatte, dem Bundestag vorzuschlagen, in das Aufenthaltsgesetz einen neuen § 25 a einzufügen, um gut integrierten geduldeten ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einzuräumen, wurden die laufenden Eingaben bei der Härtefallkommission daraufhin überprüft, ob es sich um potenziell von der Neuregelung zu begünstigende Familien handelt. Die Ein Familien, die voraussichtlich von der gesetzlichen Neuregelung begünstigt werden, wurden zunächst zurückgestellt. Es handelt sich um insgesamt 44 Eingaben.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Thomas Adasch, Karin Bertholdes-Sandrock, Hans-Christian Biallas, Norbert Böhlke, Helmut Dammann-Tamke L W

Miesner, Gudrun Pieper, Mechthild Ross-Luttmann, Heiner Schönecke, Kai Seefried, Astrid Vockert und André Wiese (CDU)

Der neue Niedersachsen-Tarif - Ende des Tarifdschungels?

Derzeit plant die niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) in Zusammenarbeit mit benachbarten Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Niedersachsen tätig sind, die Einführung eines sogenannten Niedersachsen-Tarifs. Damit soll es allen Nutzern des SPNV in Niedersachglich sein, die gewünschte Reisestrecke mit einem einzige zurückzulegen. Zurzeit können Fahrgäste mit ihrem Ticket im

rden.

Stadtstaaten für Pendler sowie rwarten?

Einführung

Derze nahve on der Deutschen Bahn AG fe chaft Niede der Regio um Braun die Einführu annten

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