Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

solchen Fällen die Fachkompetenz des Landesamtes gilt und in Anspruch genommen werden muss. Das heißt: Die fachliche Qualität - - -

(Zurufe von der SPD)

- Sie können jetzt jahrelang sagen, es sind zu wenige Leute. Begründen Sie es aber! Allein die Tatsache, dass es einmal mehr waren, ist kein Kriterium. Man kann es vergleichen, und man kann die Aufgabenzuweisungen sehen. Ich denke, es ist eine schwache Leistung, an dieser Stelle zu sagen, Frau Behrens, das Staatliche Baumanagement - - -

(Zurufe von der SPD)

- Sie müssen sich schon einmal entscheiden. Einerseits sagen Sie, das Landesamt für Denkmalschutz muss stark sein. Dass es durch das Gesetz eine Kompetenz zugewiesen bekommt, ist wichtig. Dann sagt aber genau diese Behörde, dass alle Baumaßnahmen, die das Staatliche Baumanagement betreut hat, hinsichtlich der Belange des Denkmalschutzes exzellent sind. So Äußerungen von Herrn Winghart in der Anhörung. Also: Ist das nun richtig oder nicht? - Sie müssen sich schon entscheiden und können nicht sagen, die sind nicht kompetent, wenn der oberste Experte etwas ganz anderes sagt. Meines Erachtens sollten Sie an dieser Stelle noch einmal darüber nachdenken, was in Ihrem Sinne „Stärkung des Denkmalschutzes“ bedeutet. Das findet sich in diesem Gesetz ganz eindeutig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Auch Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Eine Minute!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch ich möchte noch einmal auf die Fachlichkeit bei Ihnen in der Behörde - sei es beim Fachamt oder bei den unteren Denkmalschutzbehörden - hinweisen. Anlässlich der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im Zuge der Abschaffung der Bezirksregierungen im Jahr 2004 - das war die erste Novellierung seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes - wurde unisono deutlich gemacht: Wenn die Bezirksregierungen wegfallen und die Kompetenzen bei den unteren Denkmalschutzbehörden, die durch die Verwaltungsmodernisierung ja gestärkt werden sollten, nicht entsprechend gestärkt werden, dann

wird dieses Denkmalschutzgesetz vor Ort nicht umgesetzt werden können. Seit 2004 ist das Landesamt für Denkmalpflege geschwächt worden. Darauf hat Herr Dr. Winghart aufmerksam gemacht, Frau Ministerin. Auf Bitten der SPDLandtagsfraktion hin wurde von Ihrem Ministerium ja auch vorgetragen, wie sich die Situation darstellt. Ich habe nach den Inventarisatoren gefragt, die gerade mit Blick auf den Verwaltungsakt sehr wichtig sind. Sie wissen das.

Einen letzten Satz!

Wie viele Inventarisatoren existieren denn im Land Niedersachsen? - Etwas zögerlich wurde die Zahl acht genannt. Acht Inventarisatoren für 80 000 Denkmale! Erklären Sie mir hier vor diesem Hintergrund einmal, wie das Denkmalschutzgesetz umgesetzt werden soll!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Polat. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowohl auf den Gesetzentwurf der Landesregierung als auch auf den Entwurf der eigenen Fraktion, also auf die Nrn. 1 und 2 der Beschlussempfehlung, bezieht. Deswegen halte ich das Haus für damit einverstanden, dass wir zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen, bevor wir zur Abstimmung über die einzelnen Nummern der Beschlussempfehlung kommen. - Ich höre keinen Widerspruch. - Dabei stimmen wir dann auch über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD ab, der ausschließlich auf Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung, d. h. auf die Nr. 1 der Beschlussempfehlung, bezogen ist.

Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3668 in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das waren die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht gefolgt worden.

Wir kommen nun zur Einzelberatung der Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/3671. Wer möchte ihm zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Ich rufe jetzt die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz so beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 in der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1333, also den ursprünglichen Gesetzentwurf, ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Nr. 2 der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 02172 (01 bis 03) für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3491 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozia

les, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3639 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3679

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen nun zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Herr Dr. Matthiesen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz setzt Niedersachsen die jüngsten Bundesgesetze zur Absicherung der Optionskommunen und Jobcenter und zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes um, und dies bundesweit am schnellsten. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion gilt mein großer Dank allen, die dies ermöglicht haben, insbesondere unserer Sozialministerin Aygül Özkan und ihren Mitarbeitern, der kommunalen Seite und auch den Fraktionen hier im Landtag.

Ich möchte drei Punkte hervorheben.

(Unruhe)

Die können Sie, Herr Kollege Matthiesen, aber erst dann hervorheben, wenn auch ich Sie verstehen kann. Das ist mir momentan jedoch nicht möglich. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. - Herr Matthiesen!

Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens. Mit der Einrichtung des gemeinsamen Ausschusses und des Ausschusses für Zielvereinbarungen setzt unser Bundesland auf Kooperation von Bund, Ländern, Bundesagentur und Kommunen statt auf fachliche Weisungen. Das bedeutet Eigenverantwortung.

Zweitens. Bildung und Teilhabe von Kindern in Niedersachsen erhalten einen finanziellen Schub aus Bundesmitteln in Höhe von 70 Millionen Euro jährlich auf Dauer. Dazu kommen noch die 400 Millionen Euro für Sozialarbeit und andere Aufgaben anteilig für Niedersachsen und außerdem die Verwaltungskosten, die der Bund erstattet. Das niedersächsische Ausführungsgesetz verteilt dieses Geld im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden nach einem passgenauen

und aufwandsbezogenen Schlüssel, nämlich nach der Anzahl der leistungsberechtigten Kinder. Kommendes Jahr soll dieser Schlüssel weiter optimiert werden.

Drittens. Die zentrale Aufgabe wird es sein, das Teilhabe- und Bildungspaket voll zu den Kindern zu bringen. Alle müssen sich dazu in die Pflicht nehmen lassen: Kinder, Eltern, Lehrer, Gesellschaft, Vereine, Verbände, freie Wohlfahrtspflege, Jobcenter und Optionskommunen. Wir alle sind gefordert; denn die Kinder haben die Chance, einen wichtigen weiteren Baustein am Anfang ihres Lebens zu bekommen, nämlich früh zu Bildung und zu Teilhabe zu finden. Wir wollen, dass dieser Baustein ein Erfolg wird. Lassen Sie uns das gemeinsam hinbekommen!

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Kollegin Helmhold das Wort. Im Anschluss daran erhält für die Fraktion DIE LINKE Herr Humke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz erläutern, warum wir entgegen unserem Verhalten im Ausschuss dieses Gesetz heute ablehnen werden.

Wir haben uns auf die sehr kurze Beratungsdauer eingelassen, weil wir der Umsetzung des Bildungspaketes nicht im Wege stehen wollten. Das bedeutet nicht, dass wir mit den Inhalten dieses bürokratischen Monsters einverstanden sind. Nun aber hat die Regierung erst spät am Montag neue Zahlen zur Verteilung der Mittel vorgelegt. Diese Zahlen haben wir im Ausschuss nicht mehr beraten können. Angesichts der Summen, die hier zur Weiterverteilung kommen, ist es ein wirklich schwieriges Verfahren, zumal die Region Hannover beispielsweise bei der Neuberechnung der Zahlen noch einmal erheblich verloren hat. Wir sind mit diesem Verfahren nicht einverstanden, zumal es ganz nebenher den tatsächlichen Aufwand nicht berücksichtigt.

(Jens Nacke [CDU]: Das war doch so vereinbart!)

Vielleicht können die Regierungsfraktionen zu meiner Erhellung beitragen: Warum ist bei allem, was Sie machen, der Schlüssel immer so, dass die

Region Hannover verliert und das Emsland gewinnt?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Helmhold. - Herr Kollege Dr. Matthiesen hat sich zu einer Kurzintervention auf Frau Kollegin Helmhold gemeldet. Sie haben eineinhalb Minuten. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Frau Helmhold, das finden wir natürlich sehr bedauerlich, weil der Schlüssel schon bei den Beratungen klar gewesen ist. Die Region Hannover ist wie immer etwas populistisch. Sie sagt, sie bekommt 6 Millionen Euro zu wenig. Das ist aber nicht der Fall; denn der Verteilungsschlüssel bemisst sich nach der Zahl der leistungsberechtigten Kinder, und das ist der beste Schlüssel, den es geben kann.

Die Region Hannover sagt einfach, sie muss die Mittel entsprechend den Kosten bekommen, die sie für die Unterkunft allgemein hat. Das kann es aber nicht sein. Hier geht es um das Bildungspaket und nicht etwa um allgemeine Sozialhilfekosten. Was die Region Hannover sagt, ist sehr einseitig und sehr interessengeleitet. Wir hingegen wollen eine passgenaue Lösung für das gesamte Land Niedersachsen.