Die Bekämpfung der IuK-Kriminalität im engeren Sinne erfolgt in der niedersächsischen Polizei darüber hinaus seit 2010 in einem fachlich spezialisierten Strang von den Zentralen Kriminaldiensten der Polizeidirektionen über die Zentralen Kriminalfachinspektionen bis hin zum Landeskriminalamt. Dies garantiert eine standardisierte, qualifizierte Sachbearbeitung.
Die Einrichtung der „Zentralstelle Internetkriminalität“ im LKA, die herausragende Einzelfälle der IuKKriminalität bearbeitet und darüber hinaus als „Zentrale Ansprechstelle für das Deliktsfeld Kinderpornografie“ und „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)“ für die Wirtschaft und nicht öffentliche Stellen fungiert, hat maßgeblich zur Effizienzsteigerung in der IuK-Bekämpfung beigetragen. Dazu zählen eine engere Verzahnung zwischen der IT-Wirtschaft, Providern und Sicherheitsexperten sowie Einrichtung, Aufbau und Pflege einer Infothek zur Wissensvermittlung für alle Fachdienststellen der Landespolizei, die über das Intranet der Polizei Niedersachsen abrufbar ist.
In der Richtlinie des LKA zur Bekämpfung der IuKKriminalität sind dezidiert die Bearbeitungszuständigkeiten und -grundsätze zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität geregelt. Darin ist auch die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bestimmt. Bei komplexen Ermittlungs- und Umfangsverfahren ist die zuständige Staatsanwaltschaft so früh wie möglich von den Fachdienststellen der Polizei einzubinden und sind Ermittlungskonzeptionen abzustimmen. Darüber hinaus enthält sie grundlegende Aussagen zur Prävention, Handlungsempfehlungen zum Informationsaustausch mit Strafverfolgungsbehörden und Externen sowie ein dreistufiges Fortbildungskonzept. Die modular aufgebaute Fortbildungskonzeption ist für die einzelnen Zielgruppen vom Ersteinschreiter an der polizeilichen Basis bis zu den Spezialisten in den Fachdienststellen individuell ausgelegt. Für Spezialisten sind ergänzend u. a. Hospitationen bei Providern und IT-Verbänden vorgesehen.
Auch bei den Staatsanwaltschaften sind hoch qualifizierte Spezialisten mit der Bearbeitung der Materie befasst. So bestehen vielfach Sonderdezernate für Computer- und Internetkriminalität. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover ist zudem eine Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften eingerichtet, deren Schwerpunkt in der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet liegt. Fortlaufende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei den Strafverfolgungsbehörden schaffen neben ihrer sich den ändernden Anforderungen angemessenen Ausstattung die Voraussetzung für eine effektive Strafverfolgung im Bereich der Internetkriminalität.
Die Landesregierung prüft zurzeit im Geschäftsbereich des Justizministeriums die Frage der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Internetkriminalität in Niedersachsen.
In der Landespolizei Niedersachsen ist die Bekämpfung der IuK-Kriminalität weiter intensiviert worden. Die Zentralen Kriminalinspektionen, die für bandenmäßige/organisierte Tätergruppierungen auch im Bereich IuK-Kriminalität zuständig sind, werden zeitnah um jeweils sechs Dienstposten verstärkt. Die Zentralstelle Internetkriminalität des LKA erfährt gleichermaßen eine Personalaufstockung bis zum Jahr 2013.
Zu den Bekämpfungsschwerpunkten im Bereich der IuK-Kriminalität 2011 gehören neben der Bekämpfung der Kinderpornografie die besonderen
Zu 2: Die niedersächsische Polizei hat den Phänomenbereich „Internetkriminalität“ zu einem Schwerpunktthema der polizeilichen Prävention erklärt. Zu den Handlungsfeldern „Technische Risiken“, „Kommunikationsbezogene Risiken“ und „Inhaltliche Risiken“ werden zielgruppengerechte Informationen für Kinder und Jugendliche sowie Eltern, Lehrer, Erzieher als Mittler und Erwachsene als Betroffene vorgehalten.
Darüber hinaus werden über das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zahlreiche Materialien bundesweit unter den Titeln „Gefahren im Internet“ und „Medienkompetenz“ zur Verfügung gestellt (www.poli- zei-beratung.de). Dazu zählen ein erweitertes Medienpaket zum Cybermobbing sowie die InfoBroschüren „Klicks-Momente“ und „Wohin gehst DU“ sowie Unterrichtsmaterialien zu Internet, Handys, Computerspiele mit dem Titel „Im Netz der neuen Medien“. Themenspezifische Merkblätter z. B. zu Gewaltvideos auf Handys ergänzen die Informationsvielfalt. „Online-Kaufen - mit Verstand!“ ist eine weitere Aktion von ProPK für die Zielgruppe Erwachsene und enthält sieben goldene Regeln zum sicheren Onlinehandel.
Das LKA NI hat zu den angebotenen Präventionsmaterialien eine Auswahl des reichhaltigen Angebots zusammengestellt und unter dem Internetaccount www.lka.polizei.niedersachsen.de veröffentlicht.
Im Spektrum Kinder-sicher-im-Netz (KsiN) erhalten Eltern, Lehrer und Erziehungsverantwortliche in der Vermittlung von Medienkompetenz rund um die Themen Sicherheit beim Chatten, gefährliche Seiten im Internet und allgemeine Sicherheit im Internet Unterstützung über die Internetseiten der Polizei und von Kooperationspartnern (www.polizei- beratung.de; www.fsm.de; www.kids.t-online.de; www.eltern.t-online.de).
Dazu zählt auch ein Videopodcast „Sicher chatten“ mit Testimonial Bastian Schweinsteiger. Das LKA NI hat zur Thematik „Sicher chatten“ einen Schulferienkalender mit Sicherheitsregeln herausgegeben.
Aktuell hat das LKA NI eine neue Kampagne für alle Zielgruppen des Präventionsprogramms unter dem Titel „Lassen Sie sich keine Märchen auftischen“ aufgelegt. Darin werden Verhaltenshinweise und Tipps zu den besonderen Themen Phis
Zu erwähnen ist auch die polizeiliche Kooperation mit den Unternehmen der Internetwirtschaft zur Initiierung und Entwicklung von Schutzsoftware. Beispielhaft an dieser Stelle ist das Bündnis WhiteIT, eine niedersächsische Initiative zur Bekämpfung der Kinderpornografie, der unter der Schirmherrschaft der Landesregierung mittlerweile 38 Bündnispartner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung angehören, zu nennen.
Ferner ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen aus dem Medienschutzbereich (Niedersächsische Landesmedienanstalt, Kommission für Jugendme- dienschutz und deren angegliederte Behörde „ju- gendschutz.net“, Klicksafe und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) zu erwähnen, die weiter forciert worden ist.
Für Kinder bietet sich mit dem Webportal www.internauten.de eine neue spielerische Möglichkeit für den Erwerb von Medienkompetenz.
Daneben haben sich die Abhandlungen von Schulen ans Netz e. V. zu den Themen Cybermobbing, Illegale Inhalte auf Datenträgern und heimliche Aufnahmen bewährt.
Der Niedersächsische Landespräventionsrat (LPR) bietet auf seiner Internetseite www.lpr.niedersachsen.de eine chronologisch sortierte Datenbank zu Präventionsthemen an, u. a. ein Internetprotal für Kinder, Eltern und Pädagogen.
Verschiedene Polizeibehörden sind an Präventionsprojekten beteiligt. So z. B. die Polizeidirektion Hannover mit „Cyber licence - Der Medienführerschein“ oder die Polizeidirektion Osnabrück mit „comPass - Ich kenn mich aus im Netz“.
Eine enge Kooperation besteht auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) , das ebenfalls geeignete Präventionsaktivitäten entfaltet. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf das Informationsportal BSI für Bürger. Das Onlineangebot unter www.bsifuer-buerger.de stellt das vielleicht wichtigste Informationsangebot für Privatnutzer dar. Im Zusammenhang mit den bundesweit bekannt gewordenen digitalen Erpressungsfällen mittels der Schadsoftware „Ransomware“ veröffentlichte das BSI am 19. April 2011 in einer Extraausgabe Hinweise zum Schutz vor Computerinfektionen und wies dabei insbesondere auf Sicherheitsupdates
In der Gesamtschau steht dem Internetnutzer eine Vielzahl an Präventionsmaterialen zu den unterschiedlichen Themenfeldern zur Verfügung. Auf diesem Weg kann der Nutzer bei proaktivem Verhalten sich und seinen PC hinreichend gegen die Gefahren des Internets schützen.
Unerlässlich sind auch vertrauensbildende Maßnahmen und gezielte Awareness-Programme zwischen den Zielgruppen Wirtschaft und staatliche Institutionen, um Wirtschaftsunternehmen zu ermutigen, sich bei Angriffen auf ihre IT-Infrastruktur an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden.
Zu 3: Die Schadenssumme der mit dem Tatmittel Internet begangenen Delikte betrug 2010 in Niedersachsen insgesamt 32,5 Millionen Euro und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 114 %. Allein im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte war eine Schadenssumme von 29,7 Millionen Euro zu registrieren. In diesem Kontext ist allerdings zu berücksichtigen, dass in einem Verfahren des Anlagebetruges die Schadenssumme allein 13,5 Millionen Euro betrug. Bereinigt um dieses Verfahren, relativiert sich die aus dem Tatmittel Internet resultierende Schadenssteigerung auf 25 % im Jahr 2010.
Die Schadenssumme beim Phishing stieg gegenüber dem Vorjahr von 2,5 Millionen Euro auf 3,2 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden gemeldeter Fälle sank jedoch von 4 306 Euro auf 3 386 Euro pro Fall.
Den bekannten materiellen Schäden stehen unbekannte immaterielle Schäden (z. B. Zerstörung von persönlichen Daten einer Festplatte) gegenüber und solche, die für die Instandsetzung eines PC nach einer Schadsoftwareattacke entstehen.
Darüber hinaus sind die Fälle zu berücksichtigen, die nicht angezeigt worden sind, weil finanzielle Schäden u. a. durch Finanzunternehmen ersetzt worden sind, oder wegen eines Imageverlustes nicht publik gemacht worden sind. Von einer erheblichen Dunkelziffer im Bereich Phishing, Datenveränderung und Computersabotage ist auszugehen.
Im Jahr 2009 schloss die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) einen Ausbildungspakt mit dem privaten Krankenhausunternehmen Helios ab. Die Kooperation ermöglichte es Göttinger Medizinstudenten, das letzte Semester ihrer klinischen Ausbildung an den Helios-Kliniken in Berlin-Buch, Berlin-Zehlendorf und Bad Saarow zu absolvieren, zugleich wird die Zahl der zur Verfügung stehenden klinischen Ausbildungsplätze erhöht. Im Göttinger Tageblatt (GT) vom 20. Mai 2011 wurde nun berichtet, dass die Universitätsmedizin die bundesweit einzigartige Ausbildungskooperation beenden musste, da Helios die geforderte Qualität der Lehre nicht habe langfristig sichern können. Auch die künftige finanzielle Trägerschaft der Ausbildungskooperation sei ungeklärt gewesen. Bisher hatte Helios die Kosten der Ausbildung übernommen.
Zum Hintergrund: In Göttingen gibt es seit vielen Jahren neben Vollstudienplätzen zusätzlich sogenannte Teilstudienplätze (etwa 75 pro Se- mester), die den Studierenden die Möglichkeit bieten, die ersten vier Semester des Studiums in Göttingen zu absolvieren (vorklinischer Teil), ohne anschließend nach dem Physikum einen Anspruch auf die Fortsetzung der weiteren klinischen Ausbildung zu haben. Um das Medizinstudium beenden zu können, müssen sich die Studierenden auf Teilstudienplätzen einen anderen Studienort mit freien klinischen Kapazitäten suchen. Diese unbefriedigende Situation ist nicht von der Universität zu verantworten, sondern ein Ergebnis der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, welche die Universität zur Ausschöpfung der größeren vorklinischen Kapazität verpflichtet.
Nach dem Scheitern der Kooperation mit Helios ist die Universitätsmedizin nun bemüht, neue Kooperationspartner zu finden, um zusätzliche klinische Ausbildungskapazität zu schaffen. Laut Bericht im GT verhandele die UMG jetzt mit der Bremer Klinikholding Gesundheit Nord. Diese verlange für die Ausbildung allerdings eine Zusatzfinanzierung, die von der Universität nicht aufgebracht werden könne. Die Universitätsmedizin hoffe nun, Mittel vom Land aus dem Hochschulpakt zu bekommen.
1. In welcher Höhe fallen zusätzliche Kosten pro Ausbildungsplatz durch die angestrebte neue Kooperation mit Bremer Kliniken an?
2. Ist sie bereit, der UMG die Mittel zur Schaffung zusätzlicher Kapazität im klinischen Teil der Ausbildung zur Verfügung zu stellen?
3. Welche Bundesländer sind in welchem Umfang bereit, wegen der doppelten Abiturjahrgänge und des drohenden Ärztemangels zusätzliche Studienplätze in Medizin anzubieten?
Bei der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) gibt es seit vielen Jahren sogenannte Teilstudienplätze, welche die Möglichkeit beinhalten, die ersten vier Semester des Medizinstudiums zu absolvieren. Dabei handelt es sich um den vorklinischen Teil des Studiums, der mit dem Physikum abschließt. In der Vergangenheit gelang es relativ problemlos, von einem Teilstudienplatz auf einen Vollstudienplatz in ein klinisches Semester überzuwechseln, um das Studium zu vollenden. Durch das inzwischen wachsende Angebot an neu strukturierten Modellstudiengängen ohne die strikte Aufteilung in Vorklinik und Klinik wird der Wechsel von einem Teilstudienplatz auf einen geeigneten Vollstudienplatz allerdings zahlenmäßig begrenzt.
Um die bisherigen Teilstudienplätze in Vollstudienplätze umzuwandeln, gibt es in Göttingen seit Sommer 2008 Planungen, partiell zusätzliche klinische Kapazitäten zu schaffen. In diesem Zusammenhang sucht die UMG nach klinischen Ausbildungspartnern.
Die Einbeziehung außeruniversitärer Einrichtungen in das Medizinstudium ist allerdings nur begrenzt möglich: Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) umfasst die ärztliche Ausbildung ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. § 3 Abs. 2 der ÄAppO regelt, dass das Praktische Jahr (PJ) zum Ende des Studiums auch in Einrichtungen außerhalb der Universität absolviert werden darf. Ansonsten dürfen außeruniversitäre Einrichtungen in das Medizinstudium nur im Rahmen eines Modellstudiengangs einbezogen werden (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ÄAppO). Zuständig für die Zulassung eines Modellstudiengangs in Niedersachsen ist das MWK, das gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) Zielvereinbarungen über die wesentliche Änderung von Studiengängen abschließen kann.
Zu 1: Erste Grobabschätzungen gehen für jeden im klinischen Studienabschnitt zusätzlich ausgebildeten Studierenden von Gesamtkosten in Höhe von ca. 30 000 Euro für die Dauer des klinischen Studienabschnitts aus. In dieser Summe sind die
Zu 2: Eine Entscheidung über eine Finanzierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da derzeit nicht absehbar ist, ob und zu welchen Konditionen eine klinische Ausbildungskooperation möglich ist. Hinzu kommt, dass es sich bei den geschilderten Kosten derzeit nur um eine Grobabschätzung der UMG handelt.
Zu 3: Eine Länderumfrage bzw. eine Auswertung der Pressemeldungen einzelner Ministerien hat ergeben, dass folgende Bundesländer (einschließ- lich Niedersachsen) ihre Studienanfängerplätze in der Humanmedizin erhöhen wollen. Dabei ist der Landesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen diese Bundesländer ihre entsprechende Ausbildungskapazität erhöhen:
- Baden-Württemberg hat angekündigt, die Studienanfängerplätze zum WS 2012/2013 für drei Jahre um 10 % zu erhöhen.
- Bayern hat bereits seit 2005 185 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen. Es wird darüber hinaus, zeitlich begrenzt für 2011 bis 2013, jeweils 80 zusätzliche Studienanfängerplätze anbieten. Im Vergleich zu 2005 ist dies eine Steigerung von rund 18 %.
- Niedersachsen beabsichtigt, ab dem WS 2012/2013 pro Jahr 40 zusätzliche Studienanfängerplätze im Rahmen der European Medical School Oldenburg-Groningen (EMS) auf Dauer zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kapazität langfristig weiter erhöhen wird.