Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

In der Folge wurden deutliche Veränderungen in den Stromaustauschsalden mit den deutschen Nachbarstaaten sichtbar. Während in der ersten Hälfte des März ein saisonal üblicher Exportüberschuss von rund 70 bis 150 GWh/Tag bestand, kehrte sich diese Situation mit dem Kernkraftwerksmoratorium um. Seit dem 17. März ergibt sich ein Importüberschuss von durchschnittlich 50 GWh/Tag. Die Stromflüsse in die Niederlande, Österreich und in die Schweiz haben sich jeweils mehr als halbiert, die Stromflüsse aus Frankreich und Tschechien sind um rund 50 % angewachsen.

Zusätzlich zu den durch das Moratorium bedingten Abschaltungen wurden vorübergehend etwa 5 000 MW Leistung für einige Wochen zu routinemäßigen Revisionszwecken abgeschaltet.

Diese Gesamtsituation führt die Übertragungsnetze in der Übergangszeit vorübergehend an den Rand der Belastbarkeit. Ein sicherer Netzbetrieb, bei dem auch nach Ausfall eines wesentlichen Betriebsmittels, z. B. eines Kraftwerks, das Netz sicher betrieben werden kann, ist in dieser Situation kaum möglich. Aus Sicht der Landesregierung

ist die Lage als kritisch, aber beherrschbar einzustufen, da im Sommer weniger Strom verbraucht, mehr Solarstrom erzeugt und zugleich Strom importiert werden kann. Wirklich kritisch kann die Situation jedoch im Winterhalbjahr werden, wenn der Stromverbrauch insbesondere in Süddeutschland durch die zahlreichen Industriebetriebe drastisch ansteigt. Im Fall eines winterlichen Hochdruckgebietes mit der dafür typischen Windflaute und nur kurzer Sonnenscheindauer können diese erneuerbaren Energien zur Stromversorgung kaum beitragen. Dann ist die zusätzliche Erzeugung aus konventionellen Kraftwerken erforderlich.

Bereits jetzt sind die Übertragungsnetzbetreiber gezwungen, zur Erhaltung eines stabilen Netzbetriebs in erheblichem Umfang steuernd einzugreifen. Mögliche Maßnahmen sind z. B. Eingriffe in den Kraftwerkseinsatz (durch Anweisung zur netz- bezogenen Blindleistungsbereitstellung) oder das Einspeisemanagement bei Erneuerbare-EnergienGesetz-(EEG)-Anlagen.

Diese Maßnahmen sind auch deshalb erforderlich, weil das deutsche Stromübertragungsnetz nicht isoliert zu betrachten ist, sondern ins europäische Verbundnetz eingebunden ist. Insoweit wirken sich Veränderungen der Versorgungsstruktur in Deutschland nicht nur auf die Lastflüsse im deutschen Verbundnetz aus, sondern können auch Veränderungen der Lastflüsse in den Nachbarländern bewirken.

Zu 2: Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2010 2,047 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), was einem Umlagevolumen von insgesamt 7,51 Milliarden Euro entspricht. Getragen werden die Umlagekosten nahezu vollständig von den nicht privilegierten Verbrauchern, d. h. privaten Haushalten, öffentlichen Verbrauchern sowie Unternehmen, die nicht nach §§ 40 ff. EEG entlastet werden. Auf die privaten Haushalte entfallen dabei 2010 direkt etwa 2,9 Milliarden Euro.

Für das laufende Jahr 2011 wurde die EEGUmlage auf Basis der Mittelfristprognose der deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf 3,53 ct/kWh festgelegt, um das prognostizierte Umlagevolumen von etwa 13,5 Milliarden Euro decken zu können. Aus heutiger Perspektive ist die EEG-Umlage für 2011 jedoch voraussichtlich zu hoch berechnet, da der in der Prognose für 2010 und 2011 jeweils angenommene Photovoltaikzubau in Höhe von 9 500 MW gegenüber realisierten ca. 7 400 MW in 2010 zu hoch bemessen ist. Auch für 2011 ist, angesichts der Neuinstallationen von rund 700 MW

Photovoltaikleistung in den Monaten März bis Mai, ein geringerer Zubau zu erwarten. Für 2012 ergibt sich daraus ein dämpfender Einfluss auf die EEGUmlage.

Gemäß einer Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom Dezember 20101, die die Entwicklung der EEG-Umlage bis 2030 prognostiziert, wird die EEG-Umlage ihr Maximum von rund 3 ct/kWh im Jahr 2015/16 erreichen und bis 2030 auf etwa 0,5 ct/kWh absinken.

Ein abweichendes Bild wird vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aufgezeigt. Auch das DIW sieht die EEG-Umlage in 2011 aufgrund der beschriebenen Situation als zu hoch an. Nach Berechnungen des Institutes steigt die EEG-Umlage jedoch von korrigierten rund 2,8 ct/kWh in 2012 auf ca. 3,6 ct/kWh in 2020 an.

Zu beachten ist, dass sich mit der aktuellen Novelle des EEG veränderte Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zusammenhängende Prognosen ergeben.

Zu 3: Die Kostenschätzungen für den Ausbaubedarf in den deutschen Übertragungs- und Verteilnetzen gehen sehr weit auseinander.

Die dena-Netzstudie II kommt für die Übertragungsnetze zu dem Ergebnis, dass - zusätzlich zum bereits in der ersten Netzstudie ermittelten Netzausbaubedarf von rund 850 km - ein erheblicher weiterer Zubaubedarf im deutschen Höchstspannungsnetz von bis zu 3 600 km besteht. Die damit verbundenen Kosten schwanken abhängig von der technischen Realisierungsvariante zwischen 9,7 Milliarden Euro und 29 Milliarden Euro.

Für die Verteilnetze benennt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Studie aus März 2011 einen Investitionsbedarf zwischen 10 Milliarden und 27 Milliarden Euro, wobei zahlreiche Einflussfaktoren, die mit zusätzlichen Investitionen verbunden wären, ausgeklammert wurden.

Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Benennung konkreter Gesamtkosten des Ausbaube

1 DLR, IWES, IfnE: Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global – „Entwicklung der EEG-Vergütungen, EEG-Differenzkosten und der EEG– Umlage bis zum Jahr 2030 auf Basis eines aktualisierten EEGAusbaupfades“, 12/2010

darfes in den deutschen Übertragungs- und Verteilnetzen nicht möglich.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 40 des Abg. Roland Riese (FDP)

Blutspenden in Niedersachsen - Sind die Spendebereitschaft ausreichend und die Versorgung gesichert?

Im Jahr 2004 wurde der Weltblutspendertag von der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ins Leben gerufen. Der 14. Juni ist seither ein Tag, an dem auf die Bedeutung der Blutspende und das damit verbundene soziale Engagement von Blutspenderinnen und Blutspendern weltweit aufmerksam gemacht wird.

Die Medizinische Hochschule Hannover weist auf ihrer Heimseite darauf hin, dass Blutspenden häufig knapp sind. Sie begründet dies damit, dass sie aufgrund ihrer Stellung als größte Transplantationsklinik in Deutschland der größte Blutverbraucher zwischen Rhein und Oder sei.

Regelmäßig weist das Deutsche Rote Kreuz, der Blutspendedienst mit dem größten Marktanteil, darauf hin, dass die Blutreserven knapp werden, und wirbt mit diesem Hinweis für eine gesteigerte Spendebereitschaft. Zuletzt wurde im Zusammenhang von EHEC-Erkrankungen dringend um Blutspenden geworben.

Mit dem Transfusionsgesetz des Bundes soll für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten gesorgt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Blutspendedienste sind der Landesregierung in Niedersachsen bekannt, und wie schätzt sie deren Marktanteile am gesamten Spendenaufkommen im Land, aufgeteilt nach Vollblutspenden, Blutplasmaspenden und Thrombozytenspenden, ein?

2. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Spendebereitschaft der Bevölkerung grundsätzlich ausreichend, oder ist Niedersachsen auf den Import von Blutbestandteilen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland angewiesen?

3. Wie stellt sich bei den unterschiedlichen Blutspendediensten in Niedersachsen die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Kosten, Erlöse und Gewinne dar?

Die Blutspendedienste in Deutschland sind für die Versorgung aller medizinischen Einrichtungen des Landes mit Blutkomponenten aus Blutspenden

zuständig. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wird jederzeit nach dem gültigen Stand der Wissenschaft und Technik sowie unter Beachtung fachmedizinischer und ökonomischer Standards wahrgenommen. Die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit im Blutspende- und Bluttransfusionswesen wurde 1970 in einer ersten eigenen Richtlinie von den damals beteiligten Einrichtungen und Institutionen geregelt und fortwährend aktualisiert (Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbe- standteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, zweite Richtlinienanpassung 2010 der Bundesärz- tekammer). Das Transfusionsgesetz (TFG) von 1998 bestimmt in § 3 den Versorgungsauftrag der Spendeeinrichtungen.

Blutprodukte sind biologische Arzneimittel, die von gesunden Spendern gewonnen werden. Sie können heutzutage zum großen Teil noch nicht künstlich hergestellt werden und haben eine begrenzte Haltbarkeitsdauer. Diese Arzneimittel werden durch die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste sowie durch unabhängige Blutspendeorganisationen hergestellt. Plasma zur industriellen Verarbeitung für die Herstellung wichtiger Medikamente wird zusätzlich durch Plasmapheresestationen der Industrie und unabhängige Plasmapheresestationen produziert.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Blutspendeeinrichtungen ist deutschlandweit üblich und hat sich seit Langem bewährt. Damit werden insbesondere Spezialanforderungen bei komplizierten immunhämatologischen Konstellationen bzw. seltenen Blutgruppen rund um die Uhr beherrscht.

Zu kurzfristigen Versorgungsengpässen kommt es in der Regel zu Zeiten, in denen es auch bei den Blutspendeeinrichtungen gewisse Engpässe gibt. Durch kurzfristige Spendenaufrufe, Aktivierung des eigenen Stammspenderkollektivs oder durch den Austausch aus den Instituten können diese Engpässe jeweils schnell und flexibel überwunden werden.

Der erst vor Kurzem aufgetretene Mehrbedarf an Frischplasma für die Versorgung von EHEC-Patienten konnte durch die Blutspendedienste des DRK mit den vorhandenen Beständen gedeckt werden.

Um gemäß § 3 Abs. 4 TFG die Aufklärung der Bevölkerung über die freiwillige und unentgeltliche Blut- und Plasmaspende zu fördern, werden grundsätzlich Blutspendekampagnen von der Landesre

gierung befürwortet. Ebenso sollte dafür Sorge getragen werden, die jüngere Bevölkerung an das Thema Blutspende heranzuführen, um die Nachfolge an Blutspenderinnen und Blutspendern zu sichern.

Eine Monopolisierung des Blutspendewesens ist ausdrücklich nicht gewünscht; denn die plurale Struktur des Blutspendewesens fördert die Mobilisierung von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zum Blutspenden. Gleichzeitig sichert die dezentrale Struktur des Blutspendewesens die hohe Reaktionsfähigkeit im Not- und Katastrophenfall. Die größte Blutspendeeinrichtung ist in Niedersachsen das DRK.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung sind die folgenden Blutspendedienste bekannt, die eine Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) haben und durch die Gewerbeaufsichtsämter überwacht werden:

- Institut Oldenburg des DRK-Blutspendedienst NSTOB, Institut Bremen Oldenburg,

- Blut- und Plasmaspendezentrum Osnabrück der HDZ-NRW Blutversorgungs GmbH,

- Klinikum der Stadt Wolfsburg,

- Städtisches Klinikum Braunschweig,

- Universitätsmedizin Göttingen,

- DRK-Blutspendedienst NSTOB,

- Klinikum Region Hannover GmbH,

- Kreiskrankenhaus Hameln,

- MHH Transfusionsmedizin,