Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

- Octapharm Produktionsgesellschaft Deutschland mbG,

- Werlhof-Institut für Hämostaseologie GmbH,

- Allgemeines Krankenhaus Celle,

- Herz-Kreislauf-Klinik Bevensen AG,

- Elbe-Klinikum Buxtehude,

- Elbe-Klinikum Stade,

- Heidekreis-Klinikum Soltau,

- Krankenhaus Buchholz gGmbH,

- Diakoniekrankenhaus Rotenburg,

- Oste-Med Klinik Bremervörde,

- DRK-Krankenhaus Seepark Langen,

- Klinik Uelzen,

- Städtisches Klinikum Lüneburg.

Dabei handelt es sich überwiegend um universitäre oder kommunale Einrichtungen. Hier dient die Gewinnung von Blutprodukten hauptsächlich der Eigenversorgung. Soweit die Einrichtungen nicht Selbstversorger sind, werden die Mehrbedarfe an Thrombozyten- oder Erythrozytenkonzentraten durch Zukauf beim DRK NSTOB (DRK-Landesver- bände Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thürin- gen, Oldenburg, Bremen) oder der MHH gedeckt.

Vollblutspenden werden in den meisten Fällen zur Eigenblutspende entnommen, sodass die Einrichtungen auch hier als Selbstversorger auftreten bzw. in Kooperation mit dem DRK zusammenarbeiten, was die Entnahme, Aufbereitung und Lagerung angeht.

Ein koordiniertes Meldewesen an die Bundesoberbehörde - das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - wird in § 21 TFG geregelt. Zu den Marktanteilen am Spendenaufkommen in Niedersachsen werden dort keine Zahlen erhoben. Die Entwicklung des Spendenaufkommens für ganz Deutschland kann der folgenden Grafik entnommen werden.

Entwicklung des Spendenaufkommens

4,361 4,530 4,590 4,445 4,766 4,684 4,680 4,706 4,811 4,863 4,906

0,687

1,345 1,734 2,377 1,616 1,453 1,732 1,944 2,315 2,565 2,585 0,221

0,199

0,191

0,148 0,128 0,090 0,076

0,062 0,048 0,037

0,216

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Anzahl Spenden in Mio.

Vollblutspenden Apheresespenden Eigenblutspenden

Weitere Informationen sind auf der Internetseite http://www.pei.de/cln_101/nn_156154/DE/infos/21t fg/08-berichte/berichte-21-node.html?__nnn=true zu finden.

Zu 2: Die Landesregierung hält die Spendebereitschaft der Bevölkerung in Niedersachsen für ausreichend.

Ein hoher Anteil an Dauerspendern trägt zur Sicherheit der Blutspenden bei.

Um die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zu erhalten und zu erhöhen, bedarf es einer stetigen Mobilisation von Blutspendern. Das sensible Gleichgewicht zwischen freiwilligen Spenden und benötigten Blutmengen kann schon durch eine geringfügige Unterschreitung der Spendenanzahl kurzfristig zu Engpässen führen. Wenn es etwa in

der Urlaubszeit, bei seltenen Blutgruppen oder bei Katastrophen zu regionalen Versorgungsengpässen käme, unterstützten sich die DRK-Blutspendedienste gegenseitig und bundesweit. Einige in Niedersachsen gewonnene Blutprodukte werden auch in andere Bundesländer und in die Schweiz geliefert.

Zu 3: Die Blutspende basiert auf Freiwilligkeit des Spenders, sodass sich die Arbeit der Blutspendedienste vom ethischen Auftrag her einer überwiegend kommerziellen Ausrichtung entzieht.

Beim DRK-Blutspendedienst NSTOB als Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes handelt es sich um eine gemeinnützige GmbH. Mit dem DRKBlutspendedienst werden keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgt. Die Erlöse aus dem Verkauf von Blutprodukten werden wiederum zur Herstel

lung von Blutpräparaten benötigt. Überschüsse werden satzungsgemäß für notwendige Investitionen und Modernisierungen verwendet. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Finanzämtern überwacht.

Wirtschaftsdaten der Blutspendedienste liegen der Landesregierung nicht vor.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 41 der Abg. Kreszentia Flauger und Victor Perli (LINKE)

(K) ein Raum für Nazis im Saitensprung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Unter der Überschrift „Vielleicht fehlt Ihnen das Gefühl für unseren Wortwitz“ wird der Neonazi Frank Kraemer, Gitarrist der szenebekannten Rechtsrock-Band „Stahlgewitter“, in der Ausgabe 3 - Sommer 2011 der Zeitschrift Saitensprung des Studiengangs Medien und Musik der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover interviewt. Die Redaktion erklärt im Editorial, dass es sich um einen Beitrag handele, der „weder anklagend noch beschwichtigend“ daherkomme, sondern „den Versuch einer inhaltlich entschiedenen Auseinandersetzung“ darstelle. Im Vorwort zum Interview folgt zudem eine Distanzierung von den geäußerten Inhalten des interviewten Frank Kraemer. Dieser legt auf den folgenden vier Seiten sein Weltbild dar und spricht u. a. von „Fremdkörpern“ im Zusammenhang mit Menschen mit Migrationshintergrund, einer „gleichgeschalteten Propaganda“ in Bezug auf Integrationsfragen und der „deutschen Volksgemeinschaft“. Zu den rassistischen, antisemitischen und teilweise indizierten Texten seiner Band „Stahlgewitter“ bekennt er sich nach wie vor offen und vermutet, dass dem Frager „das Gefühl für unseren Wortwitz“ fehle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Band „Stahlgewitter“ bzw. ihren Gitarristen Frank Kraemer?

2. Hält es die Landesregierung für eine sinnvolle Strategie zur Bekämpfung neonazistischen und/oder rassistischen Gedankenguts, in einer Zeitschrift einer öffentlich-rechtlichen Hochschule einem nach eigener Aussage bekennenden „nationalen Gruppenegoisten“ Platz für ein mehrseitiges Interview einzuräumen?

3. Wie bewertet die Landesregierung dieses Interview, das in einschlägigen Internetforen der rechten Szene als großer Erfolg gefeiert wird?

Bei der Zeitschrift Saitensprung handelt es sich um eine Publikation, die jeweils von einer Projektgruppe von Studierenden des Masterstudiengangs „Medien und Musik“ der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) erarbeitet wird. Die entsprechende Lehrveranstaltung wird von Hochschullehrern betreut, die auch als Verantwortliche im Sinne des Presserechts zeichnen. Die Zeitschrift erscheint einmal pro Semester. Sie richtet sich vornehmlich an die Studierenden der HMTMH, wird aber auch an ausgewählte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Musikbereich versandt.

Im Rahmen der Lehrveranstaltung haben sich die Studierenden ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und „wie man mit Menschen journalistisch umgehen (soll), die sich zu extremistischen, gesellschaftlich gefährlichen Positionen bekennen?“, so der Vorspann zu dem veröffentlichten Interview (Saitensprung, Sommer 2011, Seite 8).

Die Studierenden haben sich für eine Veröffentlichung entschieden, um ihre Mitstudierenden, insbesondere diejenigen, die künftig in Schulen oder Musikschulen pädagogisch tätig sein werden, über die Argumente zu informieren und zu einer „inhaltlich entschiedenen Auseinandersetzung“ zu befähigen (ebd.). Die Redaktion hat im Vorspann zu dem Interview deutlich gemacht, dass sie die politischen Positionen des Interviewten grundsätzlich ablehnt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen der ihm nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Eingriffsschwelle für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist gesetzlich klar festgelegt und damit verbindlich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Demnach müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ (§ 5 Abs. 1 NVerfSchG) für eine extremistische Bestrebung vorliegen.