Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

Gemeinsam haben das Land und die Hochschulen u. a. im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um den aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht zu erwartenden zusätzlichen Studienanfängern ab dem kommenden Wintersemester 2011/2012 auch weiterhin hervorragende Studienbedingungen in Niedersachsen bieten zu können.

Dazu zählt auch, dass die Landesregierung und die Hochschulen am 22. Juni 2010 den Zukunftsvertrag II abgeschlossen haben, um - trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage - nicht nur die Zukunftschancen der jungen Generation zu sichern, sondern auch weiterhin Spitzenforschung an den niedersächsischen Hochschulen zu ermöglichen.

In § 4 Abs. 3 des Zukunftsvertrages II wurde für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2015 vereinbart, dass die Hochschulen vorübergehende räumliche Engpässe mit Blick auf den Hochschulpakt 2020 vorwiegend durch die Optimierung der Raumbelegung unter Ausnutzung von Randzeiten einschließlich der Samstage überbrücken werden. Die Hochschulen haben in Abhängigkeit der hochschulspezifischen Erfordernisse (wobei die Ausgangssituationen differieren) konkrete Maßnahmen und Strategien zum Auffangen der zusätzlichen Studienanfänger entwickelt. Zur Sicherung der Qualität der Lehre wurde vorrangig zusätzliches Lehrpersonal rekrutiert, z. B. durch zusätzliche (und vorzeitig nachbesetz- te) Professuren, Stellen für Lehrkräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter.

Eine Einbindung von studentischen Hilfskräften in den Lehrbetrieb erscheint - unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten - dagegen nicht realistisch. Mit Ausnahme von Tutorien werden Lehr

veranstaltungen regelmäßig nicht von Studierenden durchgeführt. Neben der Einstellung von lehrorientiertem Personal wurde auch zusätzliches Verwaltungspersonal zur Verbesserung der Serviceleistungen für die Studierenden eingestellt. Einem erhöhten Raumbedarf wird auf unterschiedliche Weise, z. B. durch Optimierung der Raumauslastungen - gegebenenfalls unter Nutzung von Randzeiten -, Aktivierung von Flächenreserven, geänderten Raumnutzungen und Erweiterungen im Rahmen von Anmietungen begegnet. Das Land Niedersachsen und die niedersächsischen Hochschulen sind auf die steigenden Studierendenzahlen sehr gut vorbereitet.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Personalvertretungsrechtlich gilt Folgendes: Personalvertretungen der Hochschulen bestimmen gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a NPersVG über die Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV) mit. Professorinnen und Professoren sind nach § 105 Abs. 1 NPersVG vom Gesetz ausgenommen. Gegenstand dieser Mitbestimmung ist die Festlegung der zeitlichen Lage der durch Gesetz oder Tarifvertrag bestimmten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die zur Verfügung stehenden Arbeitstage und am einzelnen Arbeitstag. Der Mitbestimmungstatbestand bezieht sich nur auf generelle Regelungen, die für die Beschäftigten einer Dienststelle insgesamt oder jedenfalls für eine Gruppe von Beschäftigten die Arbeitszeit festlegen und dabei ihre Verteilung auf die Wochentage vornehmen. Arbeitszeitregelungen sind nicht als Personalangelegenheiten einzelner Beschäftigter, sondern als soziale Angelegenheiten nur dann der Mitbestimmung unterworfen, wenn kollektive Interessen der Beschäftigten berührt sind. Eine generelle Regelung muss nicht einen längeren Zeitraum umfassen; sie kann auch dann gegeben sein, wenn die Arbeitszeit aus einem konkreten Anlass z. B. nur für einen einzelnen Tag anders festgesetzt werden soll.

Eine Gruppe von Beschäftigten im Sinne der genannten Mitbestimmungsvorschrift ist ein funktional abgrenzbarer Teil von ihnen. Die Abgrenzbarkeit kann sich unter den verschiedensten Gesichtspunkten, z. B. organisatorischen, aufgabenmäßigen oder persönlichen Gegebenheiten, ergeben. Keine Gruppe sind jedoch einzelne Mit

arbeiterinnen und Mitarbeiter ohne funktionellen Zusammenhang.

Beim Angebot von Lehrveranstaltungen in den Abendstunden oder an Sonnabenden ist daher von den Hochschulen zunächst zu prüfen, ob unter Anlegung dieser Maßstäbe eine Mitbestimmung der Personalvertretung in Betracht kommt, insbesondere, ob wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder die Gruppe der MTV betroffen sind und eine generelle Regelung für diese Beschäftigten insgesamt oder für eine Gruppe von ihnen im Sinne des § 66 NPersVG erforderlich ist. Sind von Änderungen der Arbeitszeit lediglich einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne funktionellen Zusammenhang betroffen, scheidet eine Mitbestimmung des Personalrats aus.

Diese Maßstäbe gelten ebenfalls, sofern mit dem Angebot von Lehrveranstaltungen in den Abendstunden oder an Sonnabenden vorhersehbare Mehrarbeit und Überstunden angeordnet werden sollen, bei denen der Personalrat gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 7 NPersVG mitzubestimmen hat. Auch hier ist für die Auslösung des Mitbestimmungstatbestandes erforderlich, dass es sich um eine Anordnung gegenüber allen Beschäftigten oder einer Gruppe von ihnen handelt. Die Anordnung von Mehrarbeit für einzelne Beschäftigte ohne funktionellen Zusammenhang ist von diesem Mitbestimmungstatbestand nicht erfasst.

Zu 2: An den niedersächsischen Hochschulen wurde der vereinbarte Arbeitszeitrahmen, der ausreichend Flexibilität bietet, bisher nicht geändert. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass z. B. die Universität Oldenburg ohnehin im Semester an 6 Tagen der Woche 24 Stunden geöffnet ist und somit entsprechend die Schichten, Sicherheitsdienste und Rufbereitschaften (die ganze Woche) eingeteilt sind. Für die Studierenden der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ist eine der wesentlichen Ressourcen, die die Qualität eines Studiums an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule bestimmen, die uneingeschränkte Nutzung der Atelierflächen im Bereich der freien Kunst bzw. der studentischen Arbeitsräume in den Gestaltungsdisziplinen. Von Anfang an hat die Hochschule Rahmenbedingungen geschaffen, die es ermöglichen, diese Raumressourcen ganztägig und an sieben Tagen in der Woche zu nutzen.

Zu 3: Nach Mitteilung der niedersächsischen Hochschulen gibt es keine entsprechenden Inter

ventionen. Im Übrigen sollte selbstverständlich eine Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeiten im Wissenschaftsbereich grundsätzlich immer im Konsens mit den Personalvertretungen erfolgen.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 47 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Wie weiter mit der Städtebauförderung in Niedersachsen?

Die Städtebauförderung der öffentlichen Hand hat für die Ausprägung städtebaulicher Strukturen, die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren sowie den Denkmalschutz anhaltend große Bedeutung. Das darin integrierte Programm „Soziale Stadt“ ist speziell auf Teilhabe und Integration ausgerichtet. Die Finanzierung der Städtebauförderung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Gemeinden. Jeder Euro der öffentlichen Hand, der für die Städtebauförderung eingesetzt wird, zieht nach Expertenmeinung in der Regel Privatinvestitionen von jeweils 5 bis 8 Euro nach sich.

Der Bund zieht sich jedoch seit dem Jahr 2010 mit dem Argument der Haushaltskonsolidierung aus der Städtebauförderung zurück. So standen im Jahr 2009 bundesweit, Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge, noch Bundesfinanzhilfen für den Städtebau in Höhe von 569,8 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2010 waren es 534,537 Millionen Euro. Im Jahr 2011 sind es nur noch 455,0 Millionen Euro. Niedersachsen hatte, Angaben des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 14. Juni 2011 zufolge, im Jahr 2009 noch Fördermittel des Bundes in Höhe von 34,657 Millionen Euro erhalten. Im Jahr 2010 waren es nur noch 24,625 Millionen Euro. Und in diesem Jahr sind es 27,261 Millionen Euro. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt jetzt die Festschreibung der Bundesmittel auf dem Niveau des Jahres 2011.

Das Land Niedersachsen wiederum gab, Recherchen des Ministeriums für Soziales, Frauen, Gesundheit und Integration zufolge, im Jahr 2009 ebenfalls 34,657 Millionen Euro für die Städtebauförderung aus, im Jahr 2010 wegen Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitig erheblichen Ausgaberesten in den Kommunen nur noch 18,662 Millionen Euro. Im Jahr 2011 sind als Kofinanzierung der Bundesmittel 27,261 Millionen Euro im Landeshaushalt verankert.

Noch deutlicher sind die Kürzungen im Teilprogramm „Soziale Stadt“ ausgefallen. Stellten Bund und Land Niedersachsen im Jahr 2009 für Niedersachsen noch je 9 692 850 Euro zur Verfügung, waren es im Vorjahr nur noch je 3 912 000 Euro. In diesem Jahr ist der Mittelansatz von Bund und Land jeweils nur noch mit 2 672 000 Euro vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Auswirkungen hatte die Kürzung der Städtebauförderung von Bund und Land seit 2010 auf Vorhaben für die Stärkung der Innenstädte und den Denkmalschutz?

2. Welche konkreten Auswirkungen hatte die Absenkung der Fördermittel von Bund und Land beim Teilprogramm „Soziale Stadt“ ab 2010?

3. Was will die Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung konkret unternehmen, um sich der Festschreibung der in den Jahren 2010 und 2011 massiv gekürzten Bundesfinanzhilfen für den Städtebau im Jahr 2012 zu widersetzen und eine Aufstockung dieser Mittel mindestens auf das Niveau des Jahres 2009 zu erreichen?

Das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder hat sich über Jahrzehnte hervorragend bewährt. Viele Stadt- und Ortskerne konnten zu qualitativ hochwertigen Lebensräumen mit vielfältigen Funktionen ausgebaut oder umgestaltet werden. Da aufgrund von permanenten sozioökonomischen Veränderungsprozessen immer neue städtebauliche Herausforderungen entstehen, ist die Städtebauförderung zu einer Daueraufgabe geworden.

Die finanzielle Ausstattung des Städtebauförderungsprogramms 2009 kann nicht als Basiswert für die weitere Entwicklung der Städtebauförderung herangezogen werden, da im Jahr 2009 auch die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung zur Abmilderung der Auswirkungen der Konjunkturkrise mit Mitteln des Konjunkturpakets I aufgestockt und damit überdurchschnittlich hoch bemessen worden sind.

Die auf das Programmjahr 2010 begrenzte Einsparung bei den Städtebauförderungsmitteln des Landes war insbesondere deshalb vertretbar, weil in Niedersachsen zu diesem Zeitpunkt Ausgabereste (Städtebauförderung und Investitionspakt) in Höhe von rund 38 Millionen Euro zum Einsatz für konjunkturwirksame Investitionen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung standen.

Die Fortsetzung der Städtebauförderung auf einem hohen Niveau ist in 2011 nur möglich gewesen, weil es den Bauministerinnen und Bauministern der Länder gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden gelungen ist, den Bund zu einer teilweisen Rücknahme seiner Kürzungsbeschlüsse zulasten der Städtebauförderung für das Programmjahr 2011 zu bewegen. Damit konnte erreicht werden, dass die vom Bund beabsichtigte Reduzierung der Bundesfinanzhilfen halbiert worden ist.

Die Einschnitte zulasten des Programms „Soziale Stadt“ beruhen auf entsprechenden Vorgaben des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Dieser hatte völlig überraschend und ohne dass die Länder darauf Einfluss nehmen konnten, die Kürzungen beschlossen, die dann im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2011 wirksam geworden sind.

Das Land Niedersachsen wird seine Bemühungen für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Städtebauförderungsprogramme kontinuierlich fortsetzen und sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern dabei insbesondere auch für eine wieder angemessene finanzielle Ausstattung des Programms „Soziale Stadt“ einsetzen. Im Hinblick auf die erneut begonnene Kürzungsdebatte zulasten der Städtebauförderung für das Programmjahr 2012 hat die Landesregierung bereits in einem Schreiben an die Herren Bundesminister Dr. Ramsauer und Dr. Schäuble appelliert, den Ländern die für eine bedarfsgerechte Fortsetzung der Städtebauförderung notwendigen Bundesfinanzhilfen zur Verfügung zu stellen.

Diese Initiative ist bereits insoweit erfolgreich gewesen, als sich Herr Bundesminister Dr. Ramsauer inzwischen in einem Antwortschreiben dahin gehend festgelegt hat, dass er sich mit Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass der Haushaltsansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2012 bei mindestens 455 Millionen Euro liegt.

Auch Herr Bundesminister Dr. Schäuble hat der Niedersächsischen Landesregierung in Rahmen eines persönlichen Antwortschreibens zugesichert, dass sich der Bund zu einer Fortsetzung der erfolgreichen Förderpolitik bekennt und die Länder und Kommunen nach Maßgabe seiner Finanzkraft auch künftig bei der Anpassung der kommunalen Infrastruktur an den wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Wandel durch die Gewährung von Bundesfinanzhilfen

im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen wird.

Am 28. Juni 2011 fand eine Sonderbauministerkonferenz zur Zukunft der Städtebauförderung in Berlin statt, bei der sich die Bauministerinnen und Bauminister der Länder gemeinsam mit der politischen Vertretung der kommunalen Spitzenverbände dafür eingesetzt haben, dass die Städtebauförderung mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 (535 Millionen Euro) verstetigt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für die Stärkung der Innenstädte sind im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Städtebauförderungsmittel (Bundes- und Lan- desmittel) in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro (2010) und rund 13,1 Millionen Euro (2011) eingesetzt worden. Im Programmjahr 2010 konnten zusätzlich Bundesmittel in Höhe von 3,9 Millionen Euro für die Aufnahme neuer Maßnahmen eingesetzt werden. Diese Mittel erhöhen sich noch um die Fördermittel des Programms „Sanierung und Entwicklung“ in Höhe von rund 16,3 Millionen Euro (2010) und rund 13,2 Millionen Euro (2011), die ebenfalls im Wesentlichen zur Stärkung der Innenstädte eingesetzt werden.

Für den städtebaulichen Denkmalschutz sind Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro (2010) und rund 6,2 Millionen Euro (2011) eingesetzt worden.

Durch die finanzielle Flexibilität im Rahmen des Fördermanagements des Landes konnten Auswirkungen für die Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vermieden werden.

Soweit die Programme im Programmjahr 2010 von der Reduzierung der Landesmittel betroffen waren, werden die finanziellen Auswirkungen aufgrund der aus vorangegangenen Programmjahren noch vorhandenen Ausgabereste und fällig werdenden Verpflichtungsermächtigungen ausgeglichen.

Zu 2: Für das Programm „Soziale Stadt“ sind im Programmjahr 2010 Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Aufgrund der überproportionalen Reduzierung der Bundesfinanzhilfen zulasten dieses Programms konnten im Programmjahr 2011 lediglich Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die erhebliche Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat zur Folge, dass die Anmeldungen für das Programmjahr 2011 nur anteilig bedient werden können. Damit ist zumindest eine zeitliche Streckung der im Programm befindlichen Maßnahmen verbunden.

Für den Fall, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen des Programms auf dem Niveau des Jahres 2011 verstetigen, werden sich über eine zeitliche Streckung der Maßnahmen hinausgehende negative Auswirkungen auf die geförderten Maßnahmen voraussichtlich nicht vermeiden lassen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Bund inzwischen eine zweite Förderrunde für das von der EU geförderte Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) gestartet hat. Damit stehen von 2011 bis 2014 83 Millionen Euro für Projekte in den Städten und Gemeinden bereit, die zur Integration beitragen. Die entsprechende Ausschreibung des Bundes richtet sich an die Programmgebiete der „Sozialen Stadt“.

Zu 3: Der Bundesrat hat bereits am 24. September 2010 mit Unterstützung des Landes Niedersachsen einen Beschluss zur Zukunft der Städtebauförderung gefasst. Mit dieser Entschließung ist die Bundesregierung aufgefordert worden, die Städtebauförderung mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 fortzuführen.

Ein entsprechender Beschluss war zuvor bereits von den Mitgliedern der Bauministerkonferenz im Rahmen der Sondersitzung vom 3. September 2010 gefasst worden. An diesem Beschluss hat auch das Land Niedersachsen mitgewirkt.

Im April 2011 hat sich die Niedersächsische Landesregierung an die Bundesminister Dr. Ramsauer und Dr. Schäuble gewandt und sich für eine bedarfsgerechte Fortsetzung der Städtebauförderung mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 eingesetzt.

Anlage 45

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 48 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)