Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

Zu 3: Die konkreten Vorschläge der EU-Kommission zur zukünftigen Finanzierung der Europäischen Union werden in den nächsten Wochen erwartet. Die Landesregierung wird sie detailliert auswerten und sich im Rahmen der Bundesratsbeteiligung unter vorheriger Einbindung des Landtags positionieren.

Anlage 50

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 53 der Abg. Karl-Heinz Rolfes, Reinhold Hilbers, Helmut Dammann-Tamke, Christoph Dreyer, Wilhelm Heidemann, Gabriela Kohlenberg, Heiner Schönecke und Dr. Stephan Siemer (CDU)

Bedeutung der Steuer-CD für die Einnahmen des Landes

Laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 16. Juni 2011 („Viel Geld dank Steuer-CD“) hat sich der im Jahr 2010 zum Teil sehr stark kritisierte Ankauf von CD-ROMs mit Daten potenzieller Steuersünder für Niedersachsen auch in finanzieller Hinsicht gelohnt.

Gerade die breite Berichterstattung in den Medien und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtmäßigen Nutzung der Daten haben offensichtlich zusätzlich zu einer hohen Zahl an Selbstanzeigen geführt.

Zusätzlich erhöht das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, welches seit dem 3. Mai 2011 in Kraft ist, den Druck auf Steuerhinterzieher. Damit sind nämlich die Teilselbstanzeige ausgeschlossen, der letztmögliche Zeit

punkt für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorverlegt, und bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50 000 Euro wird ein Strafzuschlag von 5 % fällig.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse, speziell die finanziellen Auswirkungen für Niedersachsen aus der Auswertung der vorhandenen Daten?

2. Wann ist mit der vollständigen Bearbeitung der vorliegenden Datensätze und den damit in Zusammenhang stehenden Selbstanzeigen zu rechnen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die im neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetz enthaltenen Verschärfungen?

Ich beantworte die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der durch Niedersachsen in Kooperation mit dem Bund im Juni 2010 getätigte Ankauf von Steuerdaten mit Angaben über Kapitalanleger in der Schweiz hat sich nicht nur unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit, sondern auch finanziell gelohnt. Durch die bisher (Stand der Statistik für das erste Quartal 2011) abgeschlossenen Fälle konnten in Niedersachsen Mehrsteuern in Höhe von rund 195 000 Euro festgestellt werden. Hinzu kommen festgesetzte Hinterziehungszinsen in Höhe von rund 28 000 Euro und Geldauflagen nach § 153 a StPO in Höhe von 3 000 Euro, die der Staatskasse zugutekommen. Die bisher resultierenden Staatseinnahmen belaufen somit auf rund 226 000 Euro. Zudem haben sich neben dem Bund auch alle Länder an den vorab von Niedersachsen für den Ankauf verauslagten Kosten beteiligt (Aufteilungsmaßstab Königsteiner Schlüssel), sodass für Niedersachsen letztlich nur Kosten in Höhe von rund 8 700 Euro entstanden sind. Von den Niedersachsen betreffenden Vorgängen sind derzeit (nach der letzten Quartalssta- tistik) rund 85 % abgeschlossen.

Die bedeutsamste (finanzielle) Auswirkung der Datenankäufe ergibt sich im Hinblick auf die damit in Zusammenhang eingegangenen Selbstanzeigen. Mit den Ankäufen von Steuerdaten gingen seit Februar 2010 in Niedersachsen mehrals 1 080 Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz ein. Hieraus entstanden statistisch - z. B. aufgrund von Ehegattenfällen - 1 541 Selbstanzeigevorgänge, von denen bisher 933 Fälle abgeschlossen sind. Dies entspricht einer Erledigungsquote von rund 61 %. Die Mehrsteuern aus diesen Selbstanzeigenvorgängen belaufen sich auf rund 59 Millionen Euro, von denen

bislang rund 28 Millionen Euro bestandskräftig geworden sind. In diesem Zusammenhang wurden Hinterziehungszinsen in Höhe von rund 16 Millionen Euro festgesetzt.

Neben den rein fiskalischen Erwägungen sind in besonderem Maße auch die generalpräventive Signalwirkung und die Aussage im Hinblick auf eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu berücksichtigen. Die Niedersächsische Landesregierung hat Wort gehalten, dass sie die Bekämpfung des Steuerbetrugs sehr ernst nimmt und weiterhin nehmen wird.

Zu 2: Vor dem Hintergrund einer Erledigungsquote von 85 % der Niedersachsen betreffenden Vorgänge/Datensätze geht die Niedersächsische Landesregierung davon aus, dass in naher Zukunft mit der vollständigen Bearbeitung zu rechnen ist. Auch die damit in Zusammenhang stehenden Selbstanzeigen, bei denen weiterhin Zugänge zu verzeichnen sind, werden fortlaufend zügig bearbeitet.

Das von Niedersachsen aufbereitete Datenmaterial, das Steuerpflichtige in anderen Ländern betrifft, wurde bereits im Herbst 2010 über das Bundeszentralamt für Steuern an die betreffenden Länder übersandt. Der Stand der Bearbeitung hierzu ist der Niedersächsischen Landesregierung nicht bekannt.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt das im Mai 2011 verabschiedete Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit den darin enthaltenen Verschärfungen. Die neuen Regelungen sind erforderlich, um zum einen den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen und um zum anderen einen Missbrauch des bewährten Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige als Instrument einer Steuerhinterziehungsstrategie auszuschließen, damit planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mit Strafbefreiung belohnt wird. Daher hat die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen der Bundesratsbeteiligung dieses Gesetz gebilligt.

Anlage 51

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 54 des Abg. Reinhold Hilbers (CDU)

Nutzung der elektronischen Steuererklärung

Mittels der Software ELSTER ist es den Steuerpflichtigen möglich, die Steuererklärung in elektronischer Form abzugeben. Auch für die Finanzbehörden hat diese Form Vorteile. Das Programm selbst wird kostenlos als CD und als Download zur Verfügung gestellt, und die Finanzbehörden werben in Informationsveranstaltungen für die „moderne“ Form der Steuererklärung und klären über den Umgang mit den sensiblen, persönlichen Daten auf.

Seit Jahresanfang ist auch die Lohnsteuerkarte Geschichte und durch die elektronische Angabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Nutzung der papierlosen Steuererklärung seit 2008 entwickelt, und zeigen sich dabei regionale Nutzungsschwerpunkte?

2. Wie kann die Nutzung des elektronischen Verfahrens weiter ausgedehnt werden?

3. Welche Auswirkungen hat die vermehrte Nutzung von ELSTER auf die Personalbedarfsberechnung der Finanzämter?

Die Fragen des Abgeordneten Reinhold Hilbers beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Zahl der mit dem Verfahren ELSTER übermittelten Einkommensteuererklärungen hat sich in Niedersachsen in den vergangenen Jahren jährlich gesteigert. Das Verfahren ELSTER wurde Anfang 2000 in Niedersachsen eingeführt. Seit der Einführung haben sich die Fallzahlen jedes Jahr verdoppelt. Auch in diesem Jahr ist wieder mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Der Anteil der in 2011 elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen wird höchstwahrscheinlich den Anteil am Gesamterklärungseingang von 30 % überschreiten (2010 = 27,84 %). Das sind in absoluten Zahlen immerhin ca. 700 000 Einkommensteuererklärungen. Regionale Nutzungsschwerpunkte sind hierbei nicht zu erkennen.

Auch bei den elektronischen Unternehmensteuererklärungen, wie z. B. bei der Umsatzsteuer, ist ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. In Niedersachsen liegt der Anteil der elektronisch übermittelten Steueranmeldungen bei rund

90 %. Die gestellten Ziele sind hier bereits erreicht.

Zu 2: Das Verfahren ELSTER entwickelt sich fortlaufend weiter. Seit August 2010 wird in Niedersachsen die ELSTER-Steuerkontenabfrage angeboten. Damit können Steuerbürgerinnen und -bürger sowie Steuerberater Einsicht in ihr Steuerkonto bzw. in die Steuerkonten ihrer Mandanten nehmen.

Auch durch die geplante vorausgefüllte Steuererklärung wird das Verfahren ELSTER attraktiver, da das Abrufen der Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung über ELSTER erfolgt. Hinzu kommt die geplante Integration des neuen Personalausweises, wodurch der Registrierungsprozess im ELSTER-Onlineportal komplett papierlos erfolgen kann.

Zu 3: Auswirkungen der elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen und Steuererklärungen auf die Personalbedarfsberechnung ergeben sich in den unterschiedlichen Bereichen der Steuerverwaltung. Dies gilt für die Registrierung des Eingangs der Steuererklärungen, die Datenerfassung und für die Veranlagung selbst. Eine Anpassung der Personalbedarfsberechnung wird unter Berücksichtigung der aktuellen Daten nunmehr zeitnah erfolgen. Es zeichnet sich ab, dass bei einem langfristig angestrebten Anteil der elektronisch abgegebenen Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärungen von 50 % eine deutlich im dreistelligen Bereich eintretende Entlastung der Verwaltung erreicht werden wird. Die elektronische Datenzulieferung verhindert zudem, dass es zu Eingabefehlern kommt, und führt damit zu einer zusätzlichen Entlastung, weil keine nachträgliche Fehlerbearbeitung erforderlich ist.

Anlage 52

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 55 des Abg. Dr. Max Matthiesen (CDU)

Benachteiligt die Landesregierung die Region Hannover bei Bildung und Teilhabe?

Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20. Juni 2011 hat sich der Regionsdezernent Erwin Jordan darüber beklagt, dass die Region Hannover vom Niedersächsischen Landtag zu wenig unterstützt werde. Konkret hat er danach behauptet, das Land habe den Zuschuss des Bundes für Bil

dung und Teilhabe um 6 Millionen Euro gekürzt. In dem Bericht ist weiter davon die Rede, dass dies ein Beispiel dafür sei, wie die Landesregierung die Region Hannover benachteilige.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass das Land den Zuschuss des Bundes für Bildung und Teilhabe für die Region Hannover um 6 Millionen Euro gekürzt hat?

2. Welche Gesichtspunkte sprechen für den im Mai-Plenum beschlossenen Verteilungsmaßstab und gegen den von der Region geforderten?

3. Werden die Region Hannover durch den beschlossenen Verteilungsmaßstab benachteiligt und die Finanzierung der Leistungen gefährdet?

Nach § 28 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) vom 24. März 2011 (BGBl. I, S. 453) haben Kinder aus bedürftigen Familien rückwirkend seit dem 1. Januar 2011 einen erweiterten Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Leistungsberechtigte Kinder aus HartzIV-Familien bzw. mit Leistungsanspruch nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) können damit eine Vielzahl an Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Pauschalzahlungen für Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Unterstützung bei außerschulischer Lernförderung und dergleichen mehr in Anspruch nehmen.

Nach den Vereinbarungen im Vermittlungsverfahren hat der Bund zum Ausgleich dieser Kosten seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft erhöht. Aus verfassungsrechtlichen Gründen werden die Mittel gemäß § 46 Abs. 5 und 6 SGB II nach dem sogenannten KdU-Verteilungsschlüssel (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II) als Aufschlag von 5,4 Prozentpunkten und mit einem weiteren bis 2013 befristeten Aufschlag von 4,0 Prozentpunkten für das sogenannte 400-Millionen-Euro-Paket („Schulso- zialarbeit“, Mittagessen für Schüler in Tagesein- richtungen nach § 22 SGB VIII) an die Länder verteilt.

In Niedersachsen regelt § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum SGB II (Nds. AG SGB II), dass zum Ausgleich der Kosten, die durch die Erfüllung der Aufgaben nach § 6 b BKKG und nach § 28 SGB II entstehen, die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover einen Ausgleich aus den Bundesmitteln nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II erhalten. Dieser beläuft sich