Das ist doch gar keine Frage! Reichen die Erkenntnisse indessen nicht aus, dann erreichen Sie damit gar nichts. Eine juristische Niederlage sollten wir uns nicht erlauben; denn dann hätten Sie der ganzen Sache einen Bärendienst erwiesen.
Insofern: Lageerkenntnisse gründlich sammeln und dann ein Verbotsverfahren anstreben, wenn die Erkenntnisse ausreichend sind. Wir wissen aber auch alle - ich habe es gerade gesagt -: Ein Verbotsverfahren selbst löst das Problem der Rockerkriminalität insgesamt natürlich nicht ansatzweise, weil wir Nachfolgeorganisationen haben.
Herr Bachmann, Hamburg haben Sie erwähnt. Da gibt es heute eine Nachfolgeorganisation. Insofern müssen wir die Rockerkriminalität eng auf dem sicherheitspolitischen Radar haben, engmaschig kontrollieren und alle Instrumente der Polizei an
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das gibt mir die Gelegenheit, an das anzuschließen, was der Kollege Briese hier schon ausgeführt hat; denn das, was er gesagt hat, kann ich wahrscheinlich zu mehr als 95 % unterschreiben.
Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bachmann, das, was der Kollege Briese zum Schluss gesagt hat, will ich aufgreifen: Wenn wir ein Verbotsverfahren durchführen können, ja, dann soll man es durchführen, wenn die Lagebilder ausreichen. - Sie wissen aber auch: Wenn wir für ein solches Chapter - wir müssen bekanntlich jedes Chapter einzeln betrachten und für jeden Verein ein einzelnes Verbotsverfahren durchführen - ein Verbotsverfahren durchführen, ist das Problem noch lange nicht gelöst. Sie haben angesprochen, dass die Hamburger Hells Angels 1983 verboten wurden. Das ist auch durchgeklagt. Damit haben Sie recht. Aber die Wahrheit ist natürlich auch, dass sich ein Nachfolgeverein gegründet hat, der „Harbour City“ heißt und jetzt in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt ist. Also: Dadurch, dass wir ein Verbotsverfahren haben, ist das Problem noch nicht gelöst, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Auch das gehört zur Wahrheit, meine Damen und Herren.
Ich finde es schon faszinierend, dass Sie hier nach dem Motto operieren, dass eindeutig festzustellen sei, dass es Organisierte Kriminalität sei und dass das klar umzusetzen sei, wenn ein Verbotsverfahren eingeleitet sei. Wir haben uns mit dieser Thematik in diesem Hause schon sehr intensiv beschäftigt. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass hier schon umfangreiche Anfragen zu diesem Thema sowohl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als von unserer Fraktion diskutiert worden sind.
Wir haben - da haben Sie recht, Frau Kollegin Leuschner - das sogar schon im Innenausschuss diskutiert. Von daher möchte ich sehr deutlich sagen, dass die Thematik nicht neu ist.
Ich glaube, dass das schon ein Thema ist, das uns Sorgen machen muss. Da haben Sie recht, Herr Kollege Bachmann. Insbesondere durch das, was in Bremen und im Bremer Umland passiert, sind wir natürlich betroffen. Wir haben daneben die Situation, die sich hier in Hannover darstellt. Ich sage es aber noch einmal: Wir müssen uns darüber informieren, ob die Lagebilder tatsächlich ausreichen, jeden einzelnen Verein nach § 129 StGB - Bildung einer kriminellen Vereinigung - tatsächlich verbieten zu können. Ich sage Ihnen hierzu, dass auch wir als FDP diesen Weg mitgehen, wenn das eindeutig dazu führen wird, dass wir ein Verbot aussprechen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber klar ist auch: Diese Landesregierung arbeitet sehr konsequent daran, die vier Motorradclubs, die Herr Kollege Briese genannt hat, unter die Lupe zu nehmen. Nur die Hells Angels zu betrachten, ist sicherlich nicht zielführend. Es hat eine sehr erfolgreiche Großrazzia gegeben. Vielleicht wird der Innenminister darauf im weiteren Verlaufe noch eingehen.
Ich meine, dass wir nicht lockerlassen dürfen in dem Bemühen, zu Verbotsverfahren zu kommen, die wir stringent durchziehen müssen, wenn sich tatsächlich Strukturen Organisierter Kriminalität mit solchen Motorradclubs verweben. Aber Rechtsstaatlichkeit muss natürlich auch an dieser Stelle ein hohes Gut sein und muss auch an dieser Stelle gewahrt bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion zielt insbesondere darauf ab, ein Verbotsverfahren gegen die Hells Angels in Niedersachsen einzuleiten und sich darüber hinaus mit anderen Ländern - hier wird Bremen herausgestellt - abzustimmen.
Tage später fand eine Konferenz der Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer in Hannover statt.
Hier wurde insbesondere über Rockerkriminalität gesprochen. Meine Damen und Herren von der SPD, uns stellt sich deshalb wahrlich die Frage, warum man, obwohl man wusste, dass die Konferenz stattfand, Herr Lies, diese Beratungen nicht mit hat einfließen lassen.
Herr Bachmann, am 26. Januar wurden wir im Innenausschuss vom Innenministerium umfassend über die Aktivitäten der Hells Angels informiert. Vielleicht hat die SPD-Fraktion diese Beratungen und Informationen nicht richtig verstanden.
Meine Damen und Herren, weil sich sozusagen alle Fraktionen im letzten und in diesem Jahr mit Kleinen Anfragen zur Rockerkriminalität und zu dem Einfluss von Rockerkriminalität in Niedersachsen an das Innenministerium gewandt hatten, wird doch Folgendes deutlich - das vereint uns hier alle im Landtag, vor allem die demokratischen Parteien -: Für Parallelgesellschaften ist weder in Hannover noch in anderen Teilen Niedersachsens noch in Deutschland Platz!
Wir haben nichts gegen Motorradclubs, wir haben nichts gegen Rockerclubs, aber wir haben etwas gegen Rockerkriminalität. Die Betonung liegt auf „Kriminalität“. Mit anderen Worten: Bestimmte Personen haben sich nicht mehr an Recht und Gesetz gehalten.
In der Beantwortung der Kleinen Anfragen durch das Innenministerium wurde stets deutlich herausgestellt, dass die vier großen Rockerclubs in Niedersachsen das Ziel verfolgen, bestimmte Territorien bzw. Einflussbereiche zu beherrschen, um insbesondere wirtschaftliche Interessen wie beispielsweise im Rotlichtmilieu durch Türsteherdienste und Wirtschafterdienste durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, weil festzustellen ist, dass die am Randbereich der Organisierten Kriminalität agierenden Rocker bestrebt sind, gesellschaftliche Akzeptanz zu gewinnen, um Gewinne auch in legalen Geschäftszweigen investieren zu können und damit dem öffentlichen Druck weitgehend zuvorzukommen, sind uns die Maßnahmen unserer Polizei sehr wichtig. Uns ist bekannt, dass
die Maßnahmen unserer Polizei konsequent, aber in Abstimmung mit anderen Behörden auf eine nachhaltige Beeinträchtigung aller illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen abzielen. Herausstellen möchte ich auch - das scheint mir ganz wichtig für die Straftatenverfolgung zu sein - die Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen. Denn es kann nicht sein, dass Drohungen und die Verbreitung von Angst und Schrecken dazu führen, dass die Opfer nicht mehr zu stichhaltigen und damit gerichtsfesten Aussagen vor Gericht bereit sind.
Meine Damen und Herren, die am letzten Wochenende in Hannover stattgefundene und bereits erwähnte Konferenz hat aufgezeigt, dass das Phänomen Rockerkriminalität in den letzten Jahren zunehmend in den polizeilichen Fokus gerückt ist, obwohl es bereits 1983 in Hamburg und vor zwei Jahren in Schleswig-Holstein Vereinsverbote gegeben hat. Das heißt, ein Verbotsverfahren muss sorgfältig vorbereitet werden, wenn es am Ende Erfolg haben soll.
Insbesondere den Sozialdemokraten möchte ich den Auszug aus einem Interview der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 26. Dezember 2010 verlesen und dabei den Oberbürgermeister der Stadt Hannover zitieren. Stephan Weil sagte auf die Frage, was er von der Hochburg der Hells Angels in Hannover hält und warum Rat und Stadtverwaltung sich nicht mit diesem Thema beschäftigen wollen -
ich zitiere ihn -: Wir leben in einem Rechtsstaat, und jeder hat einen Anspruch darauf, fair behandelt zu werden. Die Hells Angels bieten hier derzeit keine offenen Flanken. - Herr Briese, ich habe es Ihnen im Original mitgebracht, Sie können es gerne lesen.
Meine Damen und Herren von der SPD, Ihr möglicher Spitzenkandidat ist studierter Jurist und weiß deshalb sicherlich genau, was er damit sagen wollte. Sie sollten sich besser mit ihm abstimmen, Herr Lies.
Selbst wenn die Einleitung eines Verbotsverfahrens aus rechtlichen Gründen möglicherweise Aussicht auf Erfolg hätte, wäre trotzdem zu hinterfragen, ob Vereinsverbote in Niedersachsen die Rockerkriminalität entscheidend eindämmen könn
ten. Rockergruppierungen agieren insbesondere, wenn es um ihre Macht- und Einflussbereiche geht, auch länderübergreifend. Deshalb kann die Bekämpfung der Rockerkriminalität nicht auf ein Bundesland beschränkt werden, sondern muss sich bei strategischen Entscheidungen an kriminalgeografischen Räumen orientieren.
Meine Damen und Herren, am Ende möchte ich eines noch einmal herausstellen: Wir von der CDU-Fraktion sind uns sehr darüber im Klaren, was Rockerkriminalität bedeutet. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport und biete natürlich an, einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag zu stellen.
In der Sache sind wir uns weitgehend einig, Herr Ahlers. Sicher hat Herr Weil das auch juristisch richtig dargestellt. Nicht richtig aber haben Sie dargestellt, dass sich die Stadt Hannover noch nie mit dem Thema „Hells Angels in Hannover“ beschäftigt hätte. Sehr wohl gab es in der Stadt eine Debatte darüber, welche Dienstleistungen die Hells Angels und/oder Strohmänner der Hells Angels anbieten. Insbesondere im Bereich des Sicherheitsgewerbes bieten sie sehr viele Dienstleistungen an. Die Stadt Hannover hat dann eindeutig geklärt, dass sie keinerlei Dienstleistung aus dem Bereich privater Sicherheitsdienste der Hells Angels und/oder deren Untergruppen in Anspruch nimmt.