Johann-Heinrich Ahlers
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beratungen und Anhörungen im Innenausschuss waren sehr interessant und auch aufschlussreich. Trotz unterschiedlicher Bewertungen bleibt, was insbesondere die drei Polizeigewerkschaften in der Anhörung wie folgt gesagt haben:
Zur Abschaffung des Ordnungsbegriffs weist der Bund Deutscher Kriminalbeamter darauf hin, dass eine aktuelle Auswertung des Notrufs 110 in Bayern ergeben hat, dass zwei Drittel aller dortigen Notrufe polizeiliche Einsätze im Rahmen von Ordnungs- und Hilfsmaßnahmen auslösen. Deshalb wendet sich der BDK ausdrücklich gegen eine geplante Streichung des Ordnungsbegriffes.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Beamtenbund sieht sehr wohl die Notwendigkeit, die Moral- und Wertvorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung als Schutzgut in einem Gefahrenabwehrgesetz zu belassen.
Bei der Kennzeichnungspflicht sind sich alle Gewerkschaften einig: Die Polizisten würden unkontrollierbar bloßgestellt. Eine Kennzeichnungspflicht ist praxisfremd, weil sie nicht den Sicherheitsbedürfnissen der Polizisten Rechnung trägt.
Professor Dr. Vosgerau meinte sogar, dass die Kennzeichnungspflicht verfassungsrechtlich problematisch sei, weil Polizisten permanent im Zusammenhang mit der Dienstausübung einer Fülle
von verleumderischen Anzeigen und Bedrohungen ausgesetzt seien.
Denn im Rahmen der Fürsorgepflicht müsse der Dienstherr lebensnah und konkret auf Gefährdungssituationen reagieren.
Er konkretisierte, dass seit 2011 allein in Berlin 80 Fälle bekannt geworden seien, bei denen Unbekannte die Radmuttern der Privatfahrzeuge von Polizisten gelöst hätten. Meine Damen und Herren, so weit darf es hier in Niedersachsen nicht kommen!
Auch wenn die Grünen stets behaupten, einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte stünden die Persönlichkeitsrechte von Polizisten nicht entgegen, hat das Verwaltungsgericht Göttingen erst kürzlich festgestellt, dass Polizeibeamte nicht gefilmt werden dürfen, um hinterher diese Aufnahmen ohne ihr Einverständnis im Internet zu veröffentlichen.
- Frau Janssen-Kucz, warum nicht? - Weil auf den Filmen und Fotos bei der heutigen digitalen Technik sofort das Namensschild oder die persönliche Nummer erkennbar wäre. Jedermann hier im Saal kann sich ausmalen, welche Folgen dies für die Privatsphäre des einzelnen Polizisten hätte.
So etwas können nur Parteien fordern, die ein ständiges Misstrauen gegen den Staat und seine Einrichtungen haben.
Das wollen wir von der CDU nicht, das wollen die Polizeigewerkschaften nicht, und das wollen auch viele der im Innenausschuss angehörten Personen nicht.
Wir glauben, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei sehr groß ist. Deshalb brauchen wir auch keine unabhängige Beschwerdestelle. Denn unsere Polizei ist in ihrem Denken und Handeln tief in der demokratischen Verfassung verwurzelt. Meine Damen und Herren, dies wurde übrigens vorgestern bei der Vereidigung von 677 Polizeistu
denten in der AWD-Hall durch die Reden der Polizeistudenten eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Unsere CDU-Fraktion sagt, dass wir in Niedersachsen eine bürgernahe, transparente, effektive, datenschutzrechtlich korrekte und qualifizierte Polizeiarbeit haben. Wer keine ideologisch motivierten Antipolizeitheorien im Polizeigesetz haben will, der darf auf keinen Fall einem rot-grünen Bündnis zur Mehrheit verhelfen.
Liebe Frau Janssen-Kucz, Sie sind ja sehr aufrichtig. Sie haben hier gerade gesagt, nach dem 20. Januar wollten Sie die SPD unter Ihre Fittiche nehmen. Damit wollen Sie der SPD auch sagen, wo es langgeht.
Ich freue mich sehr über Herrn Bartlings Aussagen. Er hat diesem Gesetz eine Absage erteilt. Herr Bachmann war da noch anderer Meinung.
Ich sage ganz deutlich: Die CDU steht klar an der Seite der Polizei. Die innere Sicherheit ist bei der CDU in guten Händen. Deshalb lehnen wir diese Gesetzesinitiative ab. So machen wir das nicht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mit ihrem Antrag die Einführung von Gebühren für alle Besit
zer legaler Waffen. Präzise ausgedrückt heißt das aber für uns: Schützen und Jäger sollen gleich dreimal zur Kasse gebeten werden.
Denn neben einer Anpassung der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung im Sinne des Waffengesetzes sollen eine zusätzliche Gebühr für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes und eine Gebühr für die Kontrolle und Nachkontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer nicht nur kontrollieren, sondern die Kontrolle auch mit Gebühren belegen. Ich sage: Die Rechtsmaterie ist sehr komplex. Denn Kommunen verlangen für Amtshandlungen selbstverständlich kostendeckende Gebühren.
Am Beispiel der Jäger möchte ich verdeutlichen, dass die Gebühren bereits kostendeckend bezahlt werden. Denn die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass z. B. der Jagdschein ausgestellt werden kann. Seit 2002 wird bei der Jagdscheinerteilung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Für diese Amtshandlung bezahlen die Jäger bereits eine Gebühr. Diese Gebühr der Kommunen für die Neuausstellung des Jagdscheines ist so hoch, dass sie die Kosten der schon immer erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung deckt.
Ähnlich verhält es sich übrigens bei den Schützen, deren Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen gemäß den Bestimmungen des Waffengesetzes nachgewiesen werden muss.
Meine Damen und Herren, die inhaltliche Debatte im Innenausschuss möchte ich nur kurz ansprechen. Sie zeigte, dass es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Linie darum ging, die kommunalen Haushalte zu entlasten, und zwar auf Kosten der Jäger und Schützen.
Die Fraktion DIE LINKE verfolgte sogar das Ziel, mit höheren Gebühren die Anzahl der legalen Waffen zu reduzieren.
Herausstellen möchte ich, dass, wie eben von Herrn Hausmann vorgetragen, die SPD-Fraktion
ebenso wie wir diesen nicht nachvollziehbaren Antrag ablehnt. Aber was bedeutet das? Wer bietet die Gewähr dafür, dass es auch so bleibt, wie es ist?
Ein Blick in das benachbarte rot-grün regierte Bundesland Bremen muss jedem Schützen und jedem Jäger zu denken geben. Zunächst sollte dort eine hohe Waffensteuer eingeführt werden, dann war der Aufschrei bei den Schützen und Jägern sehr groß, und nun haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Regelüberprüfung eingeführt.
Meine Damen und Herren, abschließend: Wir debattieren hier insbesondere über die Zuverlässigkeit. Auch wenn die SPD heute diesen Entschließungsantrag ablehnt, hat Bremen gezeigt, dass ein rot-grünes Bündnis alles andere als zuverlässig für die Jäger und Schützen ist.
Wir von der CDU betonen stets, dass sich die Schützen und Jäger mit ihren ehrenamtlichen Leistungen für das Gemeinwohl einsetzen und damit in Niedersachsen fest verwurzelt sind.
Diese Leistungen sollen von uns nicht mit unnötigen weiteren Gebühren belastet werden. Da bleibt die CDU zuverlässig. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bei den Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport sicherlich allen Fraktionen noch einmal die Möglichkeit geben, sich auszutauschen.
In meinem Redebeitrag möchte ich mich deshalb für die CDU-Fraktion zunächst einmal auf zwei Änderungswünsche konzentrieren: auf die Kennzeichnung von Polizisten und auf die Einführung von Polizeibeauftragten.
Meine Damen und Herren, in der Begründung zum Gesetzentwurf wird gerade bei diesen beiden Änderungswünschen sehr deutlich, wo die Unterschiede zwischen Ihrer Fraktion und unserer Fraktion liegen. Insofern gibt uns die heutige erste Beratung Gelegenheit, dem Parlament und damit der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass die Partei Bündnis 90/Die Grünen gegenüber dem Staat und seinen Einrichtungen ein hohes Misstrauen hat.
Meine Damen und Herren, wie Presseberichten zu entnehmen war und wie es auch in der Begründung zu § 95 Ihres Gesetzentwurfs zu lesen ist, soll der Beauftragte berechtigt werden, während eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft in derselben Angelegenheit eigene Ermittlungen anzustellen. - Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: eigene Ermittlungen neben der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung!
Meine Damen und Herren, diese Forderung begegnet nicht nur erheblichen Bedenken, sondern sie ist auch mit der Strafprozessordnung nicht zu vereinbaren. Gemäß § 160 StPO obliegt die Aufklärung des Sachverhalts ausschließlich der Staatsanwaltschaft. Sie ist Herrin des Vorverfahrens. Demgemäß hat die Polizei den Ermittlungsaufträgen der Staatsanwaltschaft nachzukommen. Nach dem Legalitätsprinzip aus § 152 StPO hat die Staatsanwaltschaft die alleinige Zuständigkeit. Da selbst der Richter, sofern er nicht Ermittlungsmaßnahmen per Beschluss genehmigen muss,
keinerlei Einfluss auf die Ermittlungen hat, ist aus Sicht des Justizministeriums nicht einzusehen, warum ein Polizeibeauftragter darüber hinausgehende Befugnisse erlangen sollte.
Sofern diese Begründung des Gesetzentwurfs die parallelen Ermittlungen neben denen der Staatsanwaltschaft deshalb als notwendig erachten sollte, weil sich Polizeibeauftragte auf diese nicht verlassen könnten, würde dies ein ungerechtfertigtes Misstrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft und damit in den Rechtsstaat bedeuten, gegen das man sich unbedingt verwahren muss.
Meine Damen und Herren, ähnlich verhält es sich mit der geforderten vollen und unmittelbaren Akteneinsicht durch den Polizeibeauftragten.
In der Begründung zur Ausweisungs- und Kennzeichnungspflicht wird den Bürgerinnen und Bürgern die Befürchtung unterstellt, dass eine strafrechtliche Ahndung von Delikten wie Körperverletzung im Amt an der Anonymität der Staatsgewalt scheitern könnte.
Meine Damen und Herren, die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht lehnt die CDULandtagsfraktion konsequent ab.
Bereits 2008 und wiederum 2010 haben wir in diesem Hause deutlich gemacht, dass in Zeiten ansteigender Bereitschaft zur Gewalt gegen Polizisten die Preisgabe persönlicher Informationen ein völlig falsches Signal ist. Damals wie heute werden unsere Einschätzungen insbesondere durch Stellungnahmen und Presseveröffentlichungen der verschiedenen Polizeigewerkschaften bestätigt.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, möchte ich darauf hinweisen, dass die gerade in Nordrhein-Westfalen im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Kennzeichnungspflicht scharfe Kritik ausgelöst hat. Es ist unserer CDUFraktion sehr wichtig, der Öffentlichkeit und insbesondere den Polizisten aufzuzeigen, was es bedeutet, wenn Rot-Grün regiert.
So steht für den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei in NRW fest, dass die Regelung der Kennzeichnungspflicht nur deshalb im Koalitionsvertrag steht, weil sich die Grünen mit ihrer
Forderung nach einem radikalen Stellenabbau bei der Polizei nicht haben durchsetzen können.
Übrigens, Herr Kollege Wenzel - weil Sie gerade den Kopf schütteln -, halten die Grünen in NRW an ihrer Absicht fest, Stellen im Polizeidienst einzusparen.
Meine Damen und Herren, noch einmal zurück zum Gesetzentwurf. Unsere CDU-Fraktion teilt keineswegs die Begründung von Bündnis 90/Die Grünen, dass das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor dem Hintergrund der Angriffe auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger reformiert werden muss. Frau JanssenKucz sagte eben, Bürgerrechte werden mit Füßen getreten. Frau Janssen-Kucz, ich sage es noch einmal, obwohl ich es eigentlich gar nicht sagen wollte: Es gab einmal einen hohen Politiker aus Ihrer Partei, der am Boden liegende Polizisten mit Füßen getreten hat. So etwas sollten Sie sich hier ersparen!
Wir, die CDU-Fraktion, sagen, dass wir eine bürgernahe, transparente, effektive, datenschutzrechtlich korrekte und qualifizierte Polizeiarbeit in Niedersachsen haben. Bei Ihrem Gesetzentwurf kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihre Partei die Bürgerinnen und Bürger vor der Polizei schützen will. Aus unserer Sicht ist aber das Gegenteil der Fall.
Statt Polizisten mit Misstrauen und Kontrolle zu begegnen, verdienen diese für ihre schwierige Arbeit unseren Respekt und unser Vertrauen.
So, wie es die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen in ihrem Presseartikel von gestern mitgeteilt hat, sehen wir es auch: Ideologisch motivierte Anti-Polizei-Theorien helfen nicht weiter. Ein klares Nein zur Kennzeichnungspflicht!
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist offensichtlich auch rechtsfehlerhaft und wird deshalb unsere Zustimmung nicht finden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Phänomen Rockerkriminalität ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den polizeilichen Fokus gerückt. Das Thema ist viel zu ernst, meine Damen und Herren, als dass sich die Hells Angels für eine Wahlkampfrede eignen. Mir liegt es jetzt fern, das zu zitieren - wenn die Zeit noch reicht, würde ich es gern tun, Kollege Bachmann -, was Ihr Ministerpräsidentenkandidat Stephan Weil vor zwei Jahren dazu gesagt hat. Das können Sie aber auch nachlesen. Das ist etwas ganz anderes.
Nein, mir geht es jetzt darum - das freut mich insbesondere bei diesem Thema -, über eine gewisse Einvernehmlichkeit insbesondere im Innenausschuss zu berichten. Deshalb sage ich zu Beginn meiner Rede, dass die effektive Bekämpfung der Rockerkriminalität gerade nach den Ereignissen in der letzten Woche nicht nur aktuell, sondern zugleich auch eine Herausforderung für den Staat und seine Einrichtungen ist.
Es ist für die Öffentlichkeit ein gutes Signal, dass der Landtag hier und heute beabsichtigt, sich einvernehmlich dafür einzusetzen, dass es in Niedersachsen jetzt nicht, heute nicht und niemals rechtsfreie Räume gibt bzw. geben wird.
Meine Damen und Herren, die Beratungen im Innenausschuss haben gezeigt, dass eine gemeinsame Zielsetzung richtig ist. Deshalb sind wir einstimmig - bei einer Enthaltung der Linken - zu der Beschlussempfehlung gekommen, ein Verbotsverfahren für die Hells Angels zu prüfen.
Nach den abschließenden Beratungen wird nunmehr die Landesregierung gebeten,
„1. vor dem Hintergrund der gegen Mitglieder der Hells Angels laufenden Strafverfahren die Möglichkeit von Verbotsverfahren gegen Hells Angels in Niedersachsen kontinuierlich und weiterhin mit Nachdruck zu prüfen,
2. sich hierzu mit den Strafverfolgungsbehörden und zuständigen Ministerien anderer Bundesländer weiterhin eng abzustimmen und
3. den Landtag über entscheidende Maßnahmen im Zusammenhang mit Verbotsverfahren zu unterrichten.“
Meine Damen und Herren, im gemeinsamen Situationsbericht der norddeutschen Küstenländer zu Rockergruppierungen waren gerade in den letzten vier Jahren bundesweit gewalttätige Auseinandersetzungen bis hin zu Tötungsdelikten festzustellen. Die Hells Angels sind als Motorradgruppe auch in Niedersachsen mehrfach durch Handlungen ihrer Mitglieder strafrechtlich in Erscheinung getreten. Aufgrund der Erkenntnisse über kriminelle Rockergruppierungen reagierte die Landesregierung bereits 2005 mit der Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität im Umfeld von Motorradklubs und richtete im Dezernat 35 eine Ermittlungsgruppe ein.
Meine Damen und Herren, nur das Sammeln von Erkenntnissen kann zu Verboten führen, wenn das gerichtsfest ist.
Deshalb ist auch bundesweit ein ganzheitlicher Ansatz in der Bekämpfungsstrategie gegen Rockerkriminalität sehr wichtig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden und den zuständigen Stellen in den Kommunen und auch mit den Unternehmen in der Wirtschaft kann eine gerichtsfeste Erkenntnislage ermöglichen.
Ich betone es noch einmal deutlich: Zielsetzung des Niedersächsischen Landtags ist das Verbot
der kriminellen Rockergruppen. Die Motorradklubs betreiben oftmals scheinbar seriöse Sicherheitsfirmen, und ihre Mitglieder geben nach außen den unabhängigen Freigeist in Lederkutte. Hinter dieser Kulisse verbergen sich allerdings strenge Hierarchien und zum Teil knallharte Geschäftsinteressen im Rotlichtmilieu.
Dieses Streben nach krimineller Macht und die Verbreitung von Angst und Schrecken lehnen wir hier in diesem Hause entschieden ab.
Insbesondere aber auch zu einer deutlichen Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der niedersächsischen Bevölkerung sagen wir heute im Niedersächsischen Landtag: Verbotsverfahren für die Hells Angels einleiten!
Danke schön.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt die Polizei zu unternehmen, um das Hineinschmuggeln von Pyrotechnik in die Stadien wirkungsvoll zu bekämpfen? Kürzlich war im Fernsehen zu sehen, dass im Weserstadion in Bremen sogar Spürhunde eingesetzt worden sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion zielt insbesondere darauf ab, ein Verbotsverfahren gegen die Hells Angels in Niedersachsen einzuleiten und sich darüber hinaus mit anderen Ländern - hier wird Bremen herausgestellt - abzustimmen.
Meine Damen und Herren, der SPD-Antrag datiert vom 6. September diesen Jahres, und bereits zwei
Tage später fand eine Konferenz der Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer in Hannover statt.
Hier wurde insbesondere über Rockerkriminalität gesprochen. Meine Damen und Herren von der SPD, uns stellt sich deshalb wahrlich die Frage, warum man, obwohl man wusste, dass die Konferenz stattfand, Herr Lies, diese Beratungen nicht mit hat einfließen lassen.
Herr Bachmann, am 26. Januar wurden wir im Innenausschuss vom Innenministerium umfassend über die Aktivitäten der Hells Angels informiert. Vielleicht hat die SPD-Fraktion diese Beratungen und Informationen nicht richtig verstanden.
Meine Damen und Herren, weil sich sozusagen alle Fraktionen im letzten und in diesem Jahr mit Kleinen Anfragen zur Rockerkriminalität und zu dem Einfluss von Rockerkriminalität in Niedersachsen an das Innenministerium gewandt hatten, wird doch Folgendes deutlich - das vereint uns hier alle im Landtag, vor allem die demokratischen Parteien -: Für Parallelgesellschaften ist weder in Hannover noch in anderen Teilen Niedersachsens noch in Deutschland Platz!
Wir haben nichts gegen Motorradclubs, wir haben nichts gegen Rockerclubs, aber wir haben etwas gegen Rockerkriminalität. Die Betonung liegt auf „Kriminalität“. Mit anderen Worten: Bestimmte Personen haben sich nicht mehr an Recht und Gesetz gehalten.
In der Beantwortung der Kleinen Anfragen durch das Innenministerium wurde stets deutlich herausgestellt, dass die vier großen Rockerclubs in Niedersachsen das Ziel verfolgen, bestimmte Territorien bzw. Einflussbereiche zu beherrschen, um insbesondere wirtschaftliche Interessen wie beispielsweise im Rotlichtmilieu durch Türsteherdienste und Wirtschafterdienste durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, weil festzustellen ist, dass die am Randbereich der Organisierten Kriminalität agierenden Rocker bestrebt sind, gesellschaftliche Akzeptanz zu gewinnen, um Gewinne auch in legalen Geschäftszweigen investieren zu können und damit dem öffentlichen Druck weitgehend zuvorzukommen, sind uns die Maßnahmen unserer Polizei sehr wichtig. Uns ist bekannt, dass
die Maßnahmen unserer Polizei konsequent, aber in Abstimmung mit anderen Behörden auf eine nachhaltige Beeinträchtigung aller illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen abzielen. Herausstellen möchte ich auch - das scheint mir ganz wichtig für die Straftatenverfolgung zu sein - die Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen. Denn es kann nicht sein, dass Drohungen und die Verbreitung von Angst und Schrecken dazu führen, dass die Opfer nicht mehr zu stichhaltigen und damit gerichtsfesten Aussagen vor Gericht bereit sind.
Meine Damen und Herren, die am letzten Wochenende in Hannover stattgefundene und bereits erwähnte Konferenz hat aufgezeigt, dass das Phänomen Rockerkriminalität in den letzten Jahren zunehmend in den polizeilichen Fokus gerückt ist, obwohl es bereits 1983 in Hamburg und vor zwei Jahren in Schleswig-Holstein Vereinsverbote gegeben hat. Das heißt, ein Verbotsverfahren muss sorgfältig vorbereitet werden, wenn es am Ende Erfolg haben soll.
Insbesondere den Sozialdemokraten möchte ich den Auszug aus einem Interview der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 26. Dezember 2010 verlesen und dabei den Oberbürgermeister der Stadt Hannover zitieren. Stephan Weil sagte auf die Frage, was er von der Hochburg der Hells Angels in Hannover hält und warum Rat und Stadtverwaltung sich nicht mit diesem Thema beschäftigen wollen -
ich zitiere ihn -: Wir leben in einem Rechtsstaat, und jeder hat einen Anspruch darauf, fair behandelt zu werden. Die Hells Angels bieten hier derzeit keine offenen Flanken. - Herr Briese, ich habe es Ihnen im Original mitgebracht, Sie können es gerne lesen.
Meine Damen und Herren von der SPD, Ihr möglicher Spitzenkandidat ist studierter Jurist und weiß deshalb sicherlich genau, was er damit sagen wollte. Sie sollten sich besser mit ihm abstimmen, Herr Lies.
Selbst wenn die Einleitung eines Verbotsverfahrens aus rechtlichen Gründen möglicherweise Aussicht auf Erfolg hätte, wäre trotzdem zu hinterfragen, ob Vereinsverbote in Niedersachsen die Rockerkriminalität entscheidend eindämmen könn
ten. Rockergruppierungen agieren insbesondere, wenn es um ihre Macht- und Einflussbereiche geht, auch länderübergreifend. Deshalb kann die Bekämpfung der Rockerkriminalität nicht auf ein Bundesland beschränkt werden, sondern muss sich bei strategischen Entscheidungen an kriminalgeografischen Räumen orientieren.
Meine Damen und Herren, am Ende möchte ich eines noch einmal herausstellen: Wir von der CDU-Fraktion sind uns sehr darüber im Klaren, was Rockerkriminalität bedeutet. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport und biete natürlich an, einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag zu stellen.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir eben schon gehört haben, wendet sich der Petent an den Niedersächsischen Landtag, weil er sich durch den Verkauf der ausgemusterten Waffen des Landes Niedersachsen persönlich bedroht fühlt, darin aber auch eine allgemeine Bedrohung sieht. Er möchte deshalb, dass dieser Waffenverkauf eingestellt wird, und hat einen umfangreichen Fragenkatalog an den Landtag geschickt. Falls der Verkauf nicht eingestellt wird, möchte er wissen, an wen diese Waffen verkauft bzw. weiterverkauft worden sind, ob es für dieses Verfahren eine abgesicherte, jederzeit nachvollziehbare Aktenlage gibt und ob sich unser Landtag und das Innenministerium um Kontrolle bemühen.
Dazu kann ich Folgendes wiederholen, was ich bereits in der letzten Woche im Ausschuss gesagt habe:
Seit 2002 wurden von der Polizei des Landes Niedersachsen neue Waffen angeschafft, und die alten wurden im Zuge des Systemwechsels 2007 und 2008 zum größten Teil an die Herstellerfirma Heckler & Koch in den USA veräußert. Diese genehmigten Waffenlieferungen erfolgten unter strenger rechtlicher Kontrolle, nämlich auf der Basis von Endverbleibserklärungen und internationalen Importzertifikaten.
Bei den im Lande Niedersachsen veräußerten Schusswaffen der niedersächsischen Polizei erfolgte eine Weitergabe nach den Vorgaben des Waffenrechts. Alle Waffen waren und sind nach wie vor gekennzeichnet und registriert. Eine ausschließliche Weitergabe an Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes innerhalb des Bundesgebietes kann somit lückenlos nachverfolgt und dem jeweiligen Besitzer zugeordnet werden.
Ich weise auch darauf hin, dass kein Fall bekannt ist, in dem eine ausgesonderte Schusswaffe der Polizei Niedersachsen zu einer Tatwaffe geworden ist.
Ich fasse zusammen: Vor dem dargestellten Hintergrund kann festgestellt werden, dass von einem Verkauf von nicht mehr benötigten Polizeidienstpistolen weder eine persönliche noch eine allgemeine Bedrohung ausgeht, wie es der Petent
sieht. Aus diesem Grunde haben wir für Sach- und Rechtslage votiert.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich kurz an meine Vorredner wenden:
Sehr geehrte Frau Modder, ich habe mich sehr über Ihre Rede gefreut. Ich darf Ihnen im Namen der CDU-Fraktion Dank aussprechen.
Sie haben mir und uns sehr viel argumentative Arbeit abgenommen.
Ein zweites Wort richtet sich an Herrn Briese: Ich möchte darauf hinweisen, dass Polizei nach wie vor Ländersache ist. Ich habe die große Freude, hier für die CDU-Fraktion des Niedersächsischen Landtages zu sprechen. Deshalb sage ich drittens - an Frau Zimmermann gerichtet -: Die CDUFraktion lehnt Ihren Antrag ab.
Meine Damen und Herren, wir wollen nicht, dass alle Polizistinnen und Polizisten während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen eines Namensschildes oder einer Dienstnummer zusätzlich kenntlich gemacht werden. Dies habe ich für meine Fraktion bereits in der letzten Plenarsitzung am 18. März deutlich gesagt und entsprechend begründet.
In der Innenausschusssitzung in der letzten Woche haben die Fraktionen ihre Standpunkte nochmals ausgetauscht. Es ist eben nicht so, Herr Briese, wie Sie deutlich machen, dass die Gewerkschaften in der Sache falsch liegen. Wir beziehen uns vielmehr auf die Stellungnahmen der Polizeigewerkschaften. Insbesondere die der GdP und der DPolG bestärken uns in der Meinung, dass nach der geltenden Geschäftsanweisung der Polizei die eingesetzten Beamten jederzeit identifiziert und zugeordnet werden können.
Meine Damen und Herren, die Einschätzung der Gewerkschaften, dass eine Kennzeichnungspflicht so, wie sie die Linke will, den Erfordernissen der Polizeipraxis nicht gerecht wird und dadurch alle Einsatzkräfte diskriminiert werden, teilen wir ebenso wie die Aussage der GdP, dass bei einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht Polizisten unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Vorwürfe mit Ermittlungsverfahren überzogen werden können. Dies gilt, meine Damen und Herren, sowohl für
eine Kennzeichnung mit Namen als auch für eine Identifizierungsnummer.
Meine Damen und Herren, in dem Bewusstsein, dass sich die bestehenden Regelungen, beispielsweise die Kennzeichnung von Einsatzhundertschaften, bewährt haben und völlig ausreichend sind und dass alle Einsätze im Alltagsgeschäft immer nachvollziehbar dokumentiert werden, sagen wir: Die in Niedersachsen per Erlass geregelte freiwillige Trageweise von Namensschildern ist vernünftig und deshalb nicht zu ändern. Unsere Polizei, die unter Einsatz ihres Lebens für einen größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sorgt, hat unser vollstes Vertrauen. Wir lehnen Ihren Antrag ab!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme es vorweg und werde es im Weiteren natürlich begründen: Die CDU-Fraktion lehnt ebenso wie die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab.
Wir wollen nicht, dass alle Polizistinnen und Polizisten während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen eines Namensschildes oder einer Dienstnummer zusätzlich kenntlich gemacht werden.
Wir meinen vielmehr, dass unsere Polizisten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und unseres Landes Niedersachsen eine hervorragende Arbeit geleistet und sich insgesamt an Recht und Gesetz gehalten haben.
Wir sagen auch, dass die bestehende Rechtsordnung und die Arbeit unserer Polizisten jetzt und auch zukünftig auch ohne Kennzeichnung unser vollstes Vertrauen genießen.
Meine Damen und Herren von den Linken, die Uniform mit der Aufschrift „Polizei“ ist eindeutig und lässt den Amtsträger als solchen erkennen.
Darüber hinaus sind Polizeibeamte verpflichtet, sich mit ihrem Dienstausweis auszuweisen, sofern es die Lage zulässt.
Meine Damen und Herren, weil dies in der Vergangenheit immer funktioniert hat,
stellt sich uns die Frage, was die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag bewirken will. In diesem Zusammenhang spielen die im Antrag und auch
bei anderer Gelegenheit gemachten Aussagen eine besondere Rolle.
In ihrem Entschließungsantrag spricht die Fraktion DIE LINKE davon, dass unsere Polizei nicht länger als anonyme Staatsmacht in Erscheinung treten soll.
Meine Damen und Herren, die letzte anonyme Staatsmacht in Deutschland wurde mit dem Fall der Mauer abgeschafft.
Meine Damen und Herren, die Stasi z. B. war Teil einer anonymen Staatsmacht in der immer noch von Teilen der Linken so bewunderten DDR.
Es kann doch wohl nicht sein, dass die Linke unsere Polizei mit einer anonymen Staatsmacht, wie es sie z. B. im Unrechtsstaat der DDR gab, vergleicht.
Nein, die gestatte ich nicht.
Meine Damen und Herren, in einem weiteren Teil des Antrages begründet die Linke die Kennzeichnungspflicht damit, dass Beamte im Einzelfall nach einer Verfehlung nicht individuell zu ermitteln waren. In der Antragsbegründung sprechen die Linken sogar davon, dass es sehr schwierig sei, einzelne Polizistinnen und Polizisten anzuzeigen, weil sie bei Demonstrationen Schutzkleidung tragen. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Aussage des Abgeordneten der Linken, Hans-Henning Adler, verlesen.
Nein.
Ich führe zu Ende, und danach können andere sprechen.
Ich möchte auf das zu sprechen kommen, was Herr Hans-Henning Adler in einer Kurzintervention während der Beratungen zum Versammlungsgesetz am 7. Oktober 2008 gesagt hat. Ich zitiere:
„Das Problem ist doch, dass Polizeibeamte bei den Demonstrationen uniformiert sind und in der Regel einen Helm tragen, wobei sie manchmal auch noch das Visier herunterziehen“
„- es mag ja sein, dass es einen Grund dafür gibt -, sodass man sie nicht erkennen und identifizieren kann.“
Meine Damen und Herren, wenn man sich diese Aussage auf der Zunge zergehen lässt,
kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fraktion DIE LINKE das Tragen des Helmes und das Herunterklappen des Visiers als Vermummung der Polizei ansieht, sodass die Polizisten dann unerkannt Straftaten begehen können.
Meine Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich:
Der Schutzhelm und auch das heruntergelassene Visier dienen nur dazu, unsere Polizisten vor den Chaoten zu schützen.
Steinen, Flaschen, Molotowcocktails, mit Zwillen verschossenen Stahlkugeln sind unsere Polizisten ausgesetzt, viele andere Grausamkeiten werden von vermummten Chaoten an unseren Polizisten
verübt, und häufig entkommen diese vermummten Straftäter dann.
Liebe Frau Zimmermann, das ist nur eine Zwischenbemerkung, die an sich in meiner Rede nicht vorkommen sollte, aber ich möchte es deutlich machen: Ich selbst war 30 Jahre Polizeibeamter. Ich weiß, wovon ich spreche. Das, was ich eben beschrieben habe, habe ich selbst erlebt. Ich kann Ihnen in einer Aussprache dazu gerne darüber berichten.
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne fortfahren. Weil die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag insbesondere die Demonstrationen im Auge hat, möchte ich darauf verweisen, dass nach der geltenden Geschäftsanweisung der Polizei die eingesetzten Beamten jederzeit identifiziert und zugeordnet werden können.
Deshalb stimmt die CDU-Fraktion den Stellungnahmen der Gewerkschaft der Polizei, deren Vertreter in der Zuhörerschaft sitzen, und der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund zu, dass eine Kennzeichnungspflicht so, wie sie die Linke will, den Erfordernissen der Polizeipraxis nicht gerecht wird und dadurch alle Einsatzkräfte diskriminiert werden.
Meine Damen und Herren, die Aussage der GdP, dass bei einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht Polizisten unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Vorwürfe mit Ermittlungsverfahren überzogen werden können, spricht für sich und wird von uns ebenso uneingeschränkt geteilt wie der Standpunkt, dass durch eine Zwangskennzeichnung die Einsatzfähigkeit der Polizei gefährdet ist. Meine Damen und Herren von den Linken, es mag Ihr Ansinnen sein, die Einsatzfähigkeit der Polizei lahmzulegen,
wir wollen das nicht.
Letztlich sagen wir in dem Bewusstsein, dass sich die bestehenden Regelungen, beispielsweise die Kennzeichnungen von Einsatzhundertschaften, bewährt haben und vollkommen ausreichend sind und dass alle Einsätze im Alltagsgeschäft immer nachvollziehbar dokumentiert werden: Die in Niedersachsen mit Erlass geregelte freiwillige Trageweise von Namensschildern ist vernünftig und deshalb nicht zu ändern. Unsere Polizei, die unter Einsatz ihres Lebens für einen größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sorgt, hat unser vollstes Vertrauen.
Der Antrag der Linken zielt aus unserer Sicht eindeutig nur darauf ab, die Einsatzfähigkeit der Polizei durch Einschüchterung mit ungerechtfertigten Ermittlungsverfahren infrage zu stellen.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn Frau Pia Zimmermann auf meine Äußerungen nicht eingehen will, so will ich doch darauf eingehen, was sie gerade gesagt hat. Sie erweckt hier den Eindruck, mit dem Antrag wolle die Fraktion DIE LINKE keinen Generalverdacht gegen die Polizei äußern.
Aus diesem Grunde möchte ich aus einem Artikel des Delmenhorster Kreisblattes vom 6. März mit der Überschrift: „Linke: ‚Polizei aggressiv gegen Antifa’“ zitieren.
Ich zitiere nur einen Satz daraus, und dann können Sie sagen, ob Sie keinen Generalverdacht haben. Der Satz lautet:
„Die Linkspartei kündigt nun an, sich an der Gründung einer ‚Initiative zur Beobachtung von Polizeigewalt in Delmenhorst’ zu beteiligen.“
Das ist ein Generalverdacht par excellence.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten“ - so lautet die Überschrift unseres Antrages. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für alle gewählten Parlamentarier dürfte es keine Frage sein: Gewalt gegen Polizeibeamte ist in keiner Weise hinnehmbar.
Dieser Antrag wurde im Juni letzten Jahres von den Regierungsfraktionen so formuliert, weil der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der landesweiten polizeilichen Kriminalstatistik im Jahre 2008 einen neuen Höchststand erreicht hatte. Die Anzahl der Fälle von Widerstand gegen Voll
streckungsbeamte ist seit dem Jahr 2001 aber auch bundesweit um mehr als 32 % gestiegen.
Gerade weil Polizei Ländersache ist, fühlen sich die Landesregierung und die sie tragenden Parteien aufgrund dieser negativen Entwicklung verpflichtet, tätig zu werden.
Aber während wir, meine Damen und Herren, das bei den Beratungen im Innenausschuss so sahen, wollten die Oppositionsparteien uns eher bremsen und noch abwarten.
Die Zahlen des Innenministeriums wurden angezweifelt, und es wurde sogar von einem ShowAntrag gesprochen. Deshalb möchte ich heute betonen: Gut, dass es die Polizeigewerkschaften gibt, denn sie bestätigten unser Vorgehen.
Sowohl der Bund Deutscher Kriminalbeamter als auch die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund unterstützten den Antrag mit eigenen Anregungen. Die Gewerkschaft der Polizei - ich zitiere aus der Stellungnahme vom 21. Oktober 2009 - „begrüßt das Vorhaben von CDU und FDP ausdrücklich, sich endlich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.“ Weiter schreibt die GdP: „Die Daten und Fakten, die im Entschließungsantrag genannt und aufgezählt werden, beschreiben exakt die Entwicklung in diesem Deliktbereich.“
Meine Damen und Herren, die Hemmschwelle, Gewalt gegen Polizeibeamte einzusetzen, ist kontinuierlich gesunken. Ich zeige Ihnen hier einen Bericht aus der Tageszeitung Die Welt vom 17. Dezember 2009 mit Bildern und mit der Überschrift „Zahl linker Gewalttaten in Hamburg steigt auf Rekordniveau“.
Diese Bilder sind schon erschreckend, weil hier der Staat und seine Einrichtungen regelrecht angegriffen werden.
Meine Damen und Herren, was im letzten Monat in Hamburg passierte, was sich regelmäßig in Berlin ereignet und was auch in Niedersachsen vor
kommt, ist Widerstand gegen den Staat und seine Einrichtungen. Das werden wir niemals tolerieren und hinnehmen.
Angriffe auf Polizeibeamte ereignen sich aber nicht nur bei Großdemonstrationen. Die statistischen Zahlen haben eines deutlich gemacht: Das Gros der Angriffe erfolgt bei Einsatzlagen im täglichen Dienst.
Bereits einfache Streifenfahrten, Verkehrskontrollen oder Einsätze bei Ruhestörungen können heute Anlass für Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte sein. Zunehmende Gewalt ist auch bei den sogenannten Hooligans und Ultra-Bewegungen festzustellen. Deutlich zugenommen hat in den letzten Jahren auch das Gewaltpotenzial von Links- und Rechtsextremisten.
Meine Damen und Herren, weil wir alle für das Wohl und die körperliche Unversehrtheit unserer Polizisten verantwortlich sind, wollen wir mit diesem begründeten Entschließungsantrag und den aufgezählten verschiedenen Maßnahmen der gestiegenen Gewalt konsequent entgegentreten. Wir wollen, dass u. a. geprüft wird, inwieweit der vorhandene rechtliche Rahmen ausreichend ist, um verschiedene Fälle von Gewalt strafrechtlich verfolgen zu können. Wir wollen, dass Polizeibeamte durch eine weitere und verbesserte persönliche Ausstattung und Fortbildung geschützt werden. Wir wollen auch künftig sicherstellen, dass von Gewalt betroffene Polizeibeamte in angemessenem Umfang Fürsorgeleistungen erhalten, und wir unterstützen insbesondere das Vorgehen der Landesregierung, gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und dem Landeskriminalamt zu untersuchen, wie sich die Gewalt gegenüber den Polizeibeamten während der Dienstausübung quantitativ und qualitativ entwickelt hat. Hierbei, meine Damen und Herren, betone ich, dass unser Dank ausdrücklich unserem Innenminister Uwe Schünemann gilt, weil er dieses Projekt in der Innenministerkonferenz vorgestellt und vorangebracht hat.
Meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, nehmen Sie endlich zur Kenntnis: Die Stellungnahmen der Fachleute der Polizei - so, wie wir sie bei den Beratungen im Innenausschuss gehört
haben - und die schriftlichen Stellungnahmen der Polizeigewerkschaften sind ein Appell an uns alle.
(Zurufe von der SPD: Jawoll! Wir sind dafür verantwortlich, dass wir uns endlich mit dieser Thematik befassen und handeln. „End- lich“ heißt „jetzt“ und erlaubt keine weiteren Ver- schiebungen. Die Regierungsfraktionen (Sigrid Leuschner [SPD]: Das sind Koalitionsfraktionen!)
liegen mit diesem Antrag goldrichtig.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion trägt das Datum von gestern. Er kommt unserem Antrag sehr entgegen, und darüber freuen wir uns.
Ich rufe deshalb zum Schluss alle Fraktionen auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Treten wir gemeinsam und konsequent auf, um die Gewalt gegen Polizeibeamte einzudämmen! Das sind wir unseren Polizisten schuldig.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser Debatte kann man feststellen: Es ist nie zu spät. Denn diese Debatte hat die Chance eröffnet, noch etwas zu verändern. Ich darf deshalb bekannt geben, Herr Innenminister: Ihr Appell ist bei uns angekommen und hat gewirkt. Ich habe mit der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und unserer Fraktion gesprochen. Wir sind dahin gehend übereingekommen, dass der Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, der fünf Punkte umfasst, um einen sechsten ergänzt werden soll, und zwar, liebe Frau Modder, um die Nr. 7 Ihres Änderungsantrags. Ich glaube, dann haben wir einen breiten Konsens hergestellt. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich dieser Konsens auch im Abstimmungsverhalten niederschlagen würde.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass die maritime Wirtschaft eine Zukunftsbranche für das Land Niedersachsen ist und für den Standort Niedersachsen erhebliche Entwicklungspotenziale bietet. Aus der Seeverkehrsprognose, die PLANCO Consulting im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstellt hat, ergibt sich, dass nach Durchschreiten der konjunkturellen Delle weiterhin ein langfristiges Wachstum des Seegüterumschlags in Höhe von jährlich 4,6 % zu erwarten ist. Die maritime Wirtschaft in Norddeutschland zählt insgesamt ca. 4 000 Betriebe mit rund 170 000 Beschäftigten.
Meine Damen und Herren, den Regierungsfraktionen und der Landesregierung ist die Bedeutung der maritimen Wirtschaft bewusst. Wir sagen: Maritime Wirtschaft ist Schlüsselindustrie.
Deshalb haben wir mit dem Investitionsprogramm 2009 über 100 Millionen Euro für den Ausbau der Seehäfen investiert, und im Jahr 2010 sind Investitionen von 108 Millionen Euro vorgesehen.
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist das größte Investitionsvorhaben unseres Landes.
Meine Damen und Herren, mit diesen Investitionen positioniert sich das Land für die Zeit nach der Krise. Weil es für unsere Fraktion keinen Grund gibt, den Kopf in den Sand zu stecken,
wollen wir mit den zwölf Punkten im Entschließungsantrag die Chancen der maritimen Wirtschaft verdeutlichen. Die Redewendung, den Kopf in den Sand zu stecken, ist sozusagen Bestandteil des Änderungsantrags der Fraktion der Grünen und auch eines Antrags der SPD-Fraktion. Gelächter verbietet sich!
Meine Damen und Herren, im Mai haben wir den Entschließungsantrag mit der Überschrift „Neue Chancen der maritimen Wirtschaft in Norddeutschland nutzen“ eingebracht. Als Vorsitzender des Unterausschusses „Häfen und Schifffahrt“ habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im September einen ähnlichen Antrag mit der Überschrift „Maritime Wirtschaft in der Krise zukunftsfähig gestalten“ formuliert haben. Auch wenn die Anträge zum Teil unterschiedlich sind, konnte der Interessierte dennoch erkennen, dass parteiübergreifend die Chancen und die Zukunft unserer maritimen Wirtschaft im Vordergrund standen.
Meine Damen und Herren, nach Absprache mit den hafenpolitischen Sprechern sollte die kürzlich stattgefundene Brüssel-Reise des Unterausschusses auch dazu genutzt werden, einen fraktionsübergreifenden Antrag für die heutige Plenarsitzung vorzubereiten. In der Debatte im Unterausschuss verständigten sich die großen Fraktionen sehr schnell darauf, dass in der Überschrift der Hinweis „Jetzt ist der Norden dran“ gegeben wird. Sehr richtig; denn der Bund ist wegen der nationalen Bedeutung der norddeutschen Häfen in diesem Kontext in einer besonderen Verantwortung.
Die Nr. 6 in unserem Antrag drängt insbesondere den Bund dazu, den Ausbau der seewärtigen Zu
fahrten und Hafenhinterlandanbindungen voranzutreiben und endlich dort genügend Finanzmittel vorzuhalten, wo die Häfen sind, nämlich in Norddeutschland.
Ich erinnere daran, dass es allein in Niedersachsen neun seetüchtige Häfen gibt: in Papenburg, Leer, Emden, Wilhelmshaven, Oldenburg, Nordenham, Brake, Cuxhaven und Stade-Bützfleth.
In der Ausschusssitzung in Brüssel, meine Damen und Herren, kam es dann aber doch anders, und ein gemeinsamer Antrag scheiterte. Obwohl die SPD-Fraktion in ihrem Antrag z. B. in der Nr. 7 die Landesregierung dazu auffordert, die weitere Entwicklung der niedersächsischen Häfen rechtzeitig anzugehen, wurde auf einmal gebremst und gesagt, erst in ein paar Monaten könne man eventuell einen gemeinsamen Antrag formulieren. Für uns war völlig unerklärlich, warum die SPDFraktion 14 Tage vor der Bundestagswahl noch von „rechtzeitig“ sprach, dieses Ziel aber einige Wochen nach der Bundestagswahl und damit mögliche fraktionsübergreifende Gemeinsamkeiten aufgab. Oder lässt es sich vielleicht doch erklären? - Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion im Ausschuss dokumentiert dies. Meine Damen und Herren, für parteipolitische Spielchen oder persönliche Profilierungen ist keine Zeit.
Das hat unsere maritime Wirtschaft nicht verdient!
Meine Damen und Herren, wir alle sind dazu aufgerufen, jetzt beim Bund die möglichen Mittel z. B. für die Hafenhinterlandanbindung, für Schiene, Straße und Binnengewässer einzufordern.
Wir alle sind dazu aufgerufen, jetzt z. B. die Werften und ihre Zulieferindustrie ausreichend zu unterstützen. Wir alle sind dazu aufgerufen, jetzt den zukünftigen Erfolg des einzigen deutschen Tiefwasserhafens sicherzustellen und dem JadeWeserPort mit Planungen für die zweite Ausbauphase zu helfen. Wir sind jetzt dazu aufgerufen, die beträchtlichen Potenziale von Zukunftsbereichen wie z. B. der Offshorewindenergie zu erschließen.
Meine Damen und Herren, in den zwölf Punkten unseres Entschließungsantrags stellen wir heraus, warum die maritime Wirtschaft gerade in Niedersachsen eine Schlüsselindustrie ist. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unserem Entschließungsantrag offensichtlich sehr viel abgewinnen kann. Beim vergleichenden Lesen Ihres Änderungsantrags von gestern mit unserem Antrag sind zumindest nur wenige Unterschiede festzustellen.
Meine Damen und Herren, der SPD-Fraktion sagen wir deshalb: Rechtzeitig ist jetzt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, neue Chancen der maritimen Wirtschaft in Norddeutschland zu nutzen. Heute, acht Wochen nach der Bundestagswahl, sagen wir hier im Niedersächsischen Landtag: Jetzt ist der Norden dran! Stimmen Sie alle jetzt unserem Antrag zu!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 12. September hatte sich der 50-jährige Dominik B. in einer Münchener S-Bahn schützend vor eine
Gruppe Kinder gestellt, von der die Täter Geld erpressen wollten. Nach bisherigen Ermittlungen schlugen die Jugendlichen auf ihr Opfer ein und traten den Mann mit Füßen, auch als er bereits am Boden lag. Trotz rascher notärztlicher Versorgung konnte er nicht gerettet werden; er starb wenig später im Krankenhaus. Die Täter konnten noch am Tatort gestellt werden. Gegen sie erging ein Haftbefehl wegen Mordes und räuberischer Erpressung.
Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU, würdigte die Zivilcourage des Opfers mit den Worten: „Er ist Vorbild für eine menschliche Gesellschaft!“ und kündigte an, dem Opfer posthum den Bayerischen Verdienstorden zu verleihen. Bundespräsident Horst Köhler prüft, dem Opfer posthum das Bundesverdienstkreuz zu verleihen, da er ein Beispiel für Zivilcourage und Mut gesetzt hat.
Presseberichten zufolge sollen die jugendlichen Straftäter arbeitslos und bereits durch Straftaten aufgefallen sein. Unter anderem spricht sich der Kriminologe und frühere niedersächsische Justizminister Professor Dr. Christian Pfeiffer in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung vom 15. September 2009 für eine stärkere Videoüberwachung in Bahnhöfen aus.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten des Dominik B., und sieht sie Möglichkeiten, im Hinblick auf die innere Sicherheit das gesamtgesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage der Bürger noch zu stärken?
2. Welche präventive und repressive Maßnahmen verfolgt die Landesregierung zur Bekämpfung der Jugendgewalt bzw. der Jugendkriminalität und der damit verbundenen Intensivtäterproblematik?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung zur stärkeren Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere in Bahnhöfen und in S-Bahnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des heutigen Presseberichtes in der HAZ, wonach sich in Hamburg ein ähnlicher Fall ereignet hat und Jugendliche einen Passanten zu Tode geprügelt haben, frage ich die Landesregierung, welche Ziele und Maßnahmen sie mit dem Sicherheitspaket vom 22. September im Hinblick auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung verfolgt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Attraktivität zu steigern, ist in allen erdenklichen Lebenslagen auf den ersten Blick sehr interessant. Deshalb stellt sich unsere CDU-Fraktion die Frage: Was will die SPD-Fraktion mit diesem Antrag erreichen, und wem will sie damit einen Gefallen tun?
Und weil das Wort „attraktiv“ im Duden mit „anziehend“ erläutert wird,
möchte ich vorwegnehmen: Gewerkschaftliche Forderungen sind für die SPD offensichtlich so anziehend, dass sie diese Anträge sozusagen 1 : 1 übernimmt und dann als ihr eigenes Werk in die parlamentarische Beratung einbringt.