Herr Dr. Sohn, ich habe den Eindruck - gerade aus Ihrer Kurzintervention kann ich das entnehmen -, dass Sie den Stiftungsauftrag der Klosterkammer
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Die Stif- tungen sind nicht untergeordnet!)
Mein Hinweis auf Stilfragen hatte folgenden Hintergrund: Wenn man - bei aller Einigkeit darüber, dass man Veränderungen herbeiführen will; die Klosterkammer ist ja auch selbst auf diesem Weg - im Rahmen einer Diskussion über diese traditionsreiche Institution, die unsere Kulturgüter in Niedersachsen pflegt, über Pommesbuden spricht, beschädigt man diese Institution öffentlich und wertet sie ab. Das aber lassen wir nicht zu.
Wir denken, dass diese Institution sehr wohl dazu beigetragen hat, diese Kulturgüter in Niedersachsen zu erhalten und zu pflegen. Wer hätte das besser ermöglichen können als die Klosterkammer? - Insofern würde ich mir einen ernsthafteren Dialog wünschen und nicht Vergleiche, die aus meiner Sicht dieser Institution nicht gerecht werden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie ha- ben das, was er ausgeführt hat, öko- nomisch nicht verstanden!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon spät. Vieles ist gesagt. Um Wiederholungen zu vermeiden, will ich mich auf das Wesentliche konzentrieren.
Die Klosterkammer als Landesbehörde ist ein Relikt alter Zeiten. Meine Vorredner haben bereits auf die Historie hingewiesen.
Sowohl in ihrer Ausgestaltung als auch im Umfang ihres Vermögens ist sie einmalig in Deutschland. Eine derart geschichtsträchtige Einrichtung ist zweifelsohne eine große Bereicherung für die Kulturlandschaft Niedersachsens. Aber, liebe Frau Hartmann, ich bin fest davon überzeugt, dass die
Klosterkammer zu Recht in der Kritik steht, wenn es darum geht, wie sie tatsächlich organisiert ist, wie sie heute funktioniert und wie sie heute arbeitet. Die Gründungsdokumente stammen aus dem 19. Jahrhundert, und wesentlich anders sehen die heutigen Arbeits- und Organisationsstrukturen auch nicht aus.
Der Kollege Sohn hat darauf verwiesen, dass die Klosterkammer nicht Peanuts verwaltet. In den Posten der Einnahmen und Ausgaben geht es immerhin um 20 Millionen Euro, die in ihrer Verwendung aber keinerlei demokratischer Legitimation unterliegen. Das Einzige, was wir zur Transparenz haben, sind eine jährlich vorzulegende Haushalts- und Vermögensrechnung und gelegentlich eine Publikation, sprich: Broschüre.
Spätestens seit dem Streit um die Erbpachtverträge dürfte deutlich geworden sein, dass zumindest die Bürgerinnen und Bürger die Klosterkammer als eine Einrichtung erleben, in der vermeintlich willkürliche Entscheidungen getroffen werden, auf die sie keinen Einfluss nehmen können.
Das ist doch der zentrale Punkt: Es gibt keine demokratisch legitimierten oder von Einrichtungen entsandten Personen, die über die Entscheidungen, die sie in der Klosterkammer treffen, Rechenschaft ablegen müssten. Die Klosterkammer kennt weder eine Stiftungssatzung, noch gibt es klare Vergaberichtlinien, noch gibt es demokratisch legitimierte Stiftungsorgane. Deshalb gehört das gesamte Binnenkonstrukt der Klosterkammer inklusive der fachlichen Kompetenzen, die für die Leitung einer solchen Behörde erforderlich sind, auf den Prüfstand. Wir meinen, dass es das umfängliche operative Geschäft der Klosterkammer verbietet, die Führungsebene als Versorgungsposten zu missbrauchen.
Ansonsten möchte ich nur noch Folgendes sagen: Wir unterstützen den Antrag der SPD und hoffen darauf, dass wir im Ausschuss eine konstruktive Debatte führen und dann vielleicht auch zu einer einvernehmlichen Lösung finden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einigen Tagen - Frau Hartmann sagte es gerade - wird der neue Präsident der Klosterkammer durch Herrn Ministerpräsidenten Herrn McAllister in sein neues Amt eingeführt. Ich finde, der neue Präsident darf für sich das beanspruchen, was allgemein als ungeschriebenes Gesetz gilt: 100 Tage darf er ausloten, wo Handlungsbedarf besteht, darf sein Haus und seine Stiftungen kennenlernen und sich mit den Inhalten seiner neuen Aufgaben befassen.
Insofern halte ich Ihren Antrag - ganz im Gegensatz zu Ihnen, Frau Rübke - zu diesem Zeitpunkt für sehr erstaunlich. Ich finde ihn übrigens auch inhaltlich nicht gut. Er ist entweder mit heißer Nadel gestrickt oder uralt.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal einige Fakten. Niedersachsen ist Stiftungsland. Anfang des Jahres gab es etwa 1 900 Stiftungen, und zwar meist bürgerliche, also von Privatpersonen errichtete Stiftungen. Für sie gilt das BGB.
Die Klosterkammer verwaltet vier selbstständige historisch gewachsene Sondervermögen. Diese gehen auf das Landesverfassungsgesetz aus 1840 zurück. In der Landwirtschaft, liebe Frau Dr. Heinen-Kljajić, schauen Sie Grüne immer gerne zurück. Die Klosterkammer aber bezeichnen Sie als Relikt. Das ist eigentümlich.
Die Vermögenswerte der Klosterkammer sind in öffentlich-rechtliche Stiftungen überführt. Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Klosterkammer mit der Verwaltung beauftragt. Sie ist also per Gesetz errichtet. Das hat natürlich Rechtsfolgen auf die im Antrag geforderten Änderungen der Satzung. Es hat auch Rechtsfolgen in Bezug auf die Kritik an der Vergabepraxis.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Als öffentlichrechtlicher Auftraggeber ist die Klosterkammer an das Vergaberecht gebunden.
Nun zu einzelnen Punkten des Antrags. Haben Sie sich eigentlich schon einmal den Internetauftritt der Klosterkammer angesehen? - Wenn man ihn anklickt, findet man ein Organigramm. Von Closed Shop kann also keine Rede sein. Oder haben Sie den Antrag vor dem Internetauftritt der Klosterkammer geschrieben?
Die Organisationsstruktur unterliegt der Aufsicht des MWK. Bei Änderungen kann deshalb nicht unbeachtet bleiben, dass die Klosterkammer, wie schon gesagt, per Gesetz errichtet wurde.
In Bezug auf Förderungen verweise ich ebenfalls auf den Internetauftritt. Dort ist die Förderrichtlinie veröffentlicht.
2004 hat die Klosterkammer entschieden, die stets jährlich vorgewiesene Rechnungslegung auf die kaufmännische umzustellen. Mit Begleitung durch den Landesrechnungshof und die Wirtschaftsprüfer gelang die Umstellung. Das war überhaupt nicht trivial, weil es so viele verschiedene Vertragsstrukturen gab. Die Eröffnungsbilanz wurde deshalb für das Jahr 2008 erstellt und weist ein Vermögen von 644 Millionen Euro aus. Seit 2000 erstellt die Klosterkammer jährlich Jahresberichte. Wieso spricht die SPD an dieser Stelle von Rechenschaftsablegung? Wurde der Antrag vor dem Jahr 2000 geschrieben?
Etwa 16 000 Erbbaurechtsverträge machen die Klosterkammer zum größten Erbbaurechtsgeber in Deutschland. Natürlich schlugen die Wogen hoch, als die Pacht angehoben wurde. Aber mal ehrlich: Wenn ich ein Grundstück habe, dann kann ich darauf gegebenenfalls bauen. Wenn ich keines habe, dann kann ich mir jemanden suchen, der mir eins verkauft oder verpachtet. Niemand aber verlangt, dass ich ein Grundstück bei der Klosterkammer pachte. Das ist eine Entscheidung, die mit
Meine Damen und Herren, die öffentlich so kritisierten Verträge enthielten eine Anpassungsklausel. In Zukunft verstärkt die Klosterkammer die Informationspolitik für ihre Pächter und bietet verschiedene Finanzierungsmodelle an, wie die Präsidentin, die früher der Klosterkammer vorstand, schon dargestellt hat.
Um in der Zeit zu bleiben, nur noch ein Punkt: Gute Stiftungspraxis - das ist Ihnen bekannt - wird gerade bei der strategischen Ausrichtung ausgeübt und angewandt. Denn schließlich war ein vormaliger Präsident der Klosterkammer, Herr Professor Dr. Dr. Freiherr von Campenhausen, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Es gibt also eine ganze Menge Ungenauigkeiten in Ihrem Antrag. Insofern freue ich mich schon auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss.
Meine Damen und Herren, die für mich im Moment erkennbar letzte Wortmeldung zu diesem Thema kommt von der Frau Ministerin, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon mehrfach gesagt, ist die Klosterkammer eine ganz besondere und einmalige Einrichtung in diesem Land. Deshalb ist es auch richtig, dass die Niedersächsische Verfassung aus Respekt vor dem historischen Erbe einen besonderen Schutz dieser Einrichtung vorsieht.
Ich bin in der ersten Landtagssitzung im letzten Jahr mit Ihrem Antrag bezüglich der Erbbaurechte konfrontiert worden und habe mir das natürlich angesehen. Seitdem ist eine Menge passiert. Ich habe mich über die Struktur der Klosterkammer durchaus gewundert; denn anders als bei anderen Stiftungen gibt es dort gar nichts. Aber das ist doch nichts Neues, und deshalb ist der Tonfall, in dem Sie jetzt sagen, das alles hätte man schon vor 10 oder 15 Jahren machen können, nicht angemessen. Ich halte es, wie gesagt, für richtig und bin sehr dafür, dass man die Strukturen der Klosterkammer zukunftssicher macht und in dieses Jahrhundert überführt.