Protokoll der Sitzung vom 16.09.2011

Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen gesundheitlichen Versorgung im Flächenland Niedersachsen ist daher eines der zentralen Anliegen der Landesregierung.

Es bedarf hierzu einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen. Mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG), das nach dem bisherigen Stand viele gesundheitspolitische Forderungen der Länder aufgreift, werden wichtige Weichenstellungen für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen in der medizinischen Versorgung vorgenommen. Regionale Anforderungen rücken in den Vordergrund, Versorgungsstrukturen werden besser miteinander verzahnt, die ambulante ärztliche Versorgung wird gestärkt, und die Einflussmöglichkeiten der Länder werden erweitert.

Ein Bestandteil zur Sicherstellung der flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Gesundheitsversorgung wird darin liegen, die Zusammenarbeit der Beteiligten effizienter zu gestalten. Gerade die Kommunikation der Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie zwischen ambulanter, stationärer und pflegerischer Versorgung bietet noch erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. So kann der elektronische Arztbrief zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten dienen, indem alle relevanten Informationen über den Behandlungsprozess schneller und präziser den Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

Im Pflegebereich ist es der sogenannte E-Pflegebericht (elektronischer Pflegebericht), der als zentraler Abschlussbericht einer pflegerischen Behand

lungsperiode erstellt und dann ausgetauscht wird, wenn eine Patientin oder ein Patient verlegt oder entlassen wird.

Die elektronische Patientenakte, in der alle Daten und Dokumente eines Behandlungsfalles einer Patientin oder eines Patienten in einer Gesundheitseinrichtung, wie z. B. einer Klinik, zusammengeführt werden, ist heute bereits teilweise realisiert. Ein noch größerer Nutzen für die Patientinnen und Patienten ist zu erwarten, wenn auch die einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte, in der die wichtigsten Daten und Dokumente aller Behandlungen einer Patientin oder eines Patienten über alle Gesundheitsversorgungseinrichtungen verzeichnet sind, eingeführt wird. Damit werden erforderliche Informationen zügig und umfassend zur Verfügung stehen und z. B. überflüssige Doppeluntersuchungen vermieden werden können.

Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung gerade auch in einem Flächenland wie Niedersachsen werden die telemedizinischen Anwendungen dienen. Unter Telemedizin lassen sich alle medizinischen Untersuchungen und Behandlungen zusammenfassen, die trotz einer räumlichen Distanz zwischen Arzt und Patient durchgeführt werden können. Technische Hilfsmittel ermöglichen den Arztkontakt auf andere Art und vereinfachen darüber hinaus das Einholen von Zweitmeinungen, z. B. über Videokonferenzen. Der Anwendungsbereich reicht z. B. von der Teleradiologie (Zweitmei- nungsverfahren und Notfalldiagnostik), der telemedizinischen Betreuung im Rahmen von Schlaganfallnetzwerken, der telemedizinischen Therapie (körperliches Training Kranker und Hochbetagter) , der kardiologischen Telemedizin (EKG’s und per- sönliche Gesundheitsdaten werden an eine zentra- le Einrichtung übermittelt und interpretiert) oder auch der telemedizinischen Betreuung von Psychiatriepatientinnen und -patienten.

Aufgrund der beschriebenen demografischen Entwicklung werden die Konzepte, die durch meist technische Lösungen gesundheitlich eingeschränkte und/oder ältere Menschen in ihrem häuslichen Umfeld sowie im Alltag unterstützen und damit ihre Selbstständigkeit erhalten bzw. fördern sollen (Ambient Assisted Living), von zunehmender Bedeutung sein. Dabei kommen z. B. vernetzte, intelligente Steuerungs- und Sensoriksysteme zur Anwendung, die Menschen in Alltagssituationen unterstützen sowie Sicherheiten schaffen. Beispielsweise kann über Sensorsysteme festgestellt werden, wenn eine Person gestürzt ist

und sich nicht wieder erhebt; dies löst dann einen Alarm z. B. bei einem Pflegestützpunkt aus.

Einen weiteren Baustein zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie der Patientenbetreuung stellt die verstärkte Bereitstellung von Informationen für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte über Informationsportale dar. Hier gibt es eine Reihe anerkannter Onlineportale, deren Nutzerkreis stetig wächst.

Nennenswert ist beispielsweise der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums. In diesem Portal wird aktuelles, qualitätsgeprüftes Wissen über Tumorerkrankungen öffentlich zugänglich gemacht. Hierunter fallen nicht nur Informationen über Entstehung, Diagnose und Behandlung der verschiedenen Tumorerkrankungen, sondern auch Kenntnisse über den Umgang mit den Begleiterscheinungen und Problemen, die eine Krebserkrankung verursachen können (http://www.krebsinformationsdienst.de).

Auch das Robert-Koch-Institut hat ein umfassendes Onlineangebot erstellt, das es den Nutzern ermöglicht, sich umfassend über Gesundheitsthemen zu informieren (http://www.rki.de).

Gleiches gilt für das Paul-Ehrlich-Institut, das sich als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel in seinem Onlineportal an verschiedene Zielgruppen wendet (Patientinnen und Patienten, Pharmaunternehmen, Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etc, http://www.pei.de).

Ein großes Spektrum an Informationen stellt beispielsweise auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet zur Verfügung (http://www.bzga.de).

Ebenfalls bewährt haben sich die sogenannten Kompetenznetze, die sich in ihren Internetauftritten vielfältigen Themen, wie z. B. Depression, Leukämie oder auch Adipositas, widmen (z. B. http://www.kompetenznetz-leukaemie.de).

Seit einiger Zeit gibt es darüber hinaus onlinebasierte Ärztebewertungsdienste wie beispielsweise unter http://www.doccheck.com/de. Die Seite stellt auch ein Medizinlexikon und diverse andere Informationen zur Verfügung. Auch die AOK hat in Kooperation mit der Bertelsmann-Stiftung einen Gesundheitsnavigator erstellt, der unter http://www. aok-gesundheitsnavi.de erreichbar ist und u. a. den Service der Arztsuche, Arztbeurteilungen, aber auch Informationen über Arzneimittel, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen bietet.

Von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin (LVG&AfS) ist das Internetportal Gesundheit für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (GeMiNie) eingerichtet worden, um den Zugang zu Gesundheitsdienstleistern mit interkultureller Kompetenz für Patientinnen und Patienten bzw. Ärztinnen und Ärzte zu erleichtern (http://mige.ix-tech.de/in- dex.php?id=239). Es bietet eine gezielte Recherche anhand der Kriterien Standort, Fachgebiet und Sprachkenntnis. Als zusätzlichen Service enthält das Internetportal eine Sammlung mit Weblinks zu fremdsprachigem Informationsmaterial und wichtigen Ansprechpartnerinnen und -partnern auf Bundes- und Landesebene in den Bereichen Gesundheit, Migration und Integration.

Anhand der genannten Beispiele ist bereits ersichtlich, dass es zahlreiche auf elektronischen Medien basierende Angebote für Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten und andere Interessierte aus dem Gesundheitsbereich gibt. Allein die Vielzahl der Internetdienste etc. bietet aber noch keine Gewähr für deren Qualität. Hier ist stets darauf zu achten, von wem insbesondere die Onlineseiten zur Verfügung gestellt werden, damit Vertrauenswürdigkeit gewährleistet ist. Ist diese Voraussetzung geschaffen, bieten die elektronischen Medien eine Fülle an Möglichkeiten, um die Gesundheitsversorgung und die Patientenbetreuung zu optimieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in der Vorbemerkung bereits dargestellt, wird der Einsatz der elektronischen Medien in der Gesundheitsversorgung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies ist gerade in Niedersachsen als Flächenland sehr positiv einzuschätzen, da dies die Möglichkeiten verbessert, auch die ländliche Bevölkerung optimal ärztlich zu versorgen - wie am Beispiel der Telemedizin bereits dargestellt.

Aus Sicht der niedersächsischen Gesundheitspolitik sind die Stärkung der Kommunen im Bereich der regionalen Gesundheitsversorgung sowie ein Ausbau der Delegation in der hausärztlichen Versorgung von Bedeutung, wenngleich die Ergebnisse zu den derzeit laufenden Projekten „Zukunftsregionen Gesundheit - kommunale Gesundheitslandschaften“ und „MoNi“ (Modell Niedersachsen - Entlastung von Hausärzten durch qualifiziertes Praxispersonal) noch abzuwarten sind. Daneben ist der Einsatz von E-Health ein wesentliches

Strukturelement, das gerade bei der prognostizierten demografischen Entwicklung von Relevanz ist.

Zu 2: Die Landesregierung hat die Wirtschaftspotenziale von E-Health im Bereich der wachsenden Gesundheitswirtschaft frühzeitig erkannt. Besonders für die mittelständisch geprägte informations- und kommunikationstechnologische Wirtschaft in Niedersachen bietet der Einsatz von Informationstechnologien in der Medizin große Chancen. Aus diesem Grund hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Jahr 2006 die Initiative eHealth.Niedersachsen gegründet. Das Projektbüro eHealth.Niedersachsen hat dabei die zentrale Aufgabe, die Aktivitäten der im Bereich E-Health engagierten Akteure aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft und aus dem Gesundheitssystem Niedersachsens zusammenzutragen und einen Austausch zu organisieren. Zielsetzung ist eine höchstmögliche Transparenz, um die Wettbewerbssituation der ansässigen Unternehmen zu verbessern. Über die Internetpäsenz www.ehealth. niedersachsen.de und die Netzwerkbroschüre eHealth.Niedersachsen werden entsprechende Informationen zugänglich gemacht.

Die niedersächsischen Regionen sind thematisch sehr unterschiedlich zu E-Health bzw. zum Thema Gesundheitswirtschaft aufgestellt. In vielen Regionen gibt es bereits etablierte regionale Netzwerke - andere befinden sich noch im Aufbau. Um ein Forum für diese regionalen Aktivitäten zu bieten, wurde eine Fachveranstaltungsreihe konzipiert. Das Land richtet gemeinsam mit regionalen Akteuren eine Veranstaltung aus, auf der sich Forschungsvorhaben, Projekte und Firmen aus den Regionen präsentieren. Bisher hat es Veranstaltungen in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Oldenburg gegeben. Lüneburg präsentiert sich im Oktober 2011.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat zudem den Beirat eHealth.Niedersachsen eingerichtet. Dieses sachverständige Gremium, in dem Vertreter aus der niedersächsischen IT- und Gesundheitswirtschaft, der Forschung und des Gesundheitssystems zusammenkommen, soll Entwicklungstrends aufzeigen und Empfehlungen geben.

In Braunschweig wird das Competence Center für die Elektronische Signatur im Gesundheitswesen (CCESigG) durch die Landesregierung unterstützt. Im Competence Center arbeiten Anwender gemeinsam mit der IT-Wirtschaft, um eine rechtlich gesicherte Kommunikation und Archivierung von

medizinischen Dokumenten mittels der Elektronischen Signatur zu ermöglichen. Insbesondere für die einrichtungsübergreifende Kommunikation ist dies von herausragender Bedeutung.

Das Land engagiert sich auch beim Thema Ambient Assisted Living (AAL) z. B. im Niedersächsischen Forschungsverbund „Gestaltung altersgerechter Lebenswelten“ (GAL), der sich zum Ziel setzt, neue Verfahren der Informations- und Kommunikationstechnik für altersgerechte Lebenswelten zu identifizieren, weiterzuentwickeln und zu evaluieren oder durch Präsentation entsprechender Technologien im Rahmen der CeBIT und der Hannover Messe (HMI).

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration hat zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung die zweitägige eHealth Conference 2010 konzipiert und durchgeführt, die rund 65 Vortragende und ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnen konnte.

Zu 3: In Braunschweig gibt es ein eigenes regionales Netzwerk eHealth.Braunschweig, das beim Braunschweiger Informatik- und Technologie-Zentrum GmbH (BITZ) angesiedelt ist und das eng mit den Landesaktivitäten kooperiert. Dort wird sehr anwendernah und mit 60 regionalen Akteuren an verschiedenen E-Health-Themen gearbeitet. Die Arbeitsschwerpunkte reichen vom Versorgungsmanagement mit Informations- und Kommunikationsportalen zum Austausch behandlungsrelevanter Daten bis hin zu intelligenten Wohnumgebungen (Ambient Assisted Living).

Auch in anderen Regionen Niedersachsens wird das Thema E-Health begleitet. Es gibt zahlreiche regionale Initiativen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft, die die E-Health-Thematik aufgreifen. Beispielhaft seien hier nur das RIS-Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft e.V. (GewiNet) in der Region Weser-Ems und der Verein Gesundheitswirtschaft Nordwest in der Metropolregion Bremen/Oldenburg genannt.

Viele Hochschulen und Forschungsinstitute wie z. B. die TU Braunschweig, die FH Osnabrück oder das OFFIS-Institut in Oldenburg haben entsprechende Forschungsschwerpunkte.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 9 des Abg. Jürgen Krogmann (SPD)

Instrumentenreform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Was unternimmt die Landesregierung gegen die existenzielle Gefährdung der Jugendwerkstätten in Niedersachsen?

In einem Referentenentwurf plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kürzung der Mittel für die berufliche Integration sowie eine umfassende Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. So sollen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nur noch mit maximal 150 Euro pro Teilnehmer gefördert werden.

Die Vorschläge hätten nach Einschätzung vieler Experten und Praktiker schwerwiegende Folgen für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie stellten zugleich eine existenzielle Bedrohung für die Jugendwerkstätten in Niedersachsen dar. Da es sich hier in der Regel um Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen handelt, müsste damit gerechnet werden, dass dieser Personenkreis auch bei einer günstigen konjunkturellen Entwicklung und einer deutlichen Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ohne Unterstützung keine Chance auf Teilhabe an Ausbildung und Beruf haben dürfte.

Am Beispiel der Stadt Oldenburg können die Folgen dieser „Reform“ so beschrieben werden: Bei der Jugendwerkstatt der VHS ist mit einem Rückgang der Fördermittel um jährlich ca. 350 000 Euro - das entspricht zwei Dritteln der bisherigen Zuschüsse - zu rechnen, was unweigerlich eine Schließung von Teilbereichen oder sogar die komplette Schließung der Einrichtung zur Folge hätte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Auswirkungen erwartet sie durch die geplanten Kürzungen im Bereich der Jugendberufshilfe in Niedersachsen, und wie bewertet sie die Einschätzung, dass viele Einrichtungen der Jugendberufshilfe existenziell gefährdet wären?

2. Was unternimmt die Landesregierung, um diese Pläne des Bundes abzuwehren und den Fortbestand der Jugendwerkstatt in Oldenburg und anderen Kommunen in Niedersachsen zu gewährleisten?

3. Wie will das Land Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine Teilhabe an Beruf und Ausbildung ermöglichen, falls sich der Bund tatsächlich im geplanten Ausmaß aus der Förderung zurückzieht?

Nicht allen Schülerinnen und Schülern gelingt es gleichermaßen, im Anschluss an die Schule eine Ausbildung zu beginnen. Besonders schwierig ist der Übergang in das Erwerbsleben für Jugendliche, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Um diesen jungen Menschen eine passgenaue Unterstützung zu bieten, werden ihnen in Jugendwerkstätten in einer Kombination aus Arbeiten und Lernen berufliche Grundkenntnisse sowie allgemein- und berufsbildende Inhalte vermittelt. Durch sozialpädagogische Begleitung erfolgen zusätzlich eine individuelle Förderung und persönliche Qualifizierung. Jährlich werden in den Einrichtungen mehr als 5 000 junge Menschen beruflich qualifiziert und sozial stabilisiert.

Das Programm Jugendwerkstätten zeigt in der Vermittlungsquote nachhaltige Erfolge. So befanden sich sechs Monate nach Austritt aus der Jugendwerkstatt 67 % der jungen Menschen in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterbildenden Maßnahmen.

Das Land Niedersachen fördert Jugendwerkstätten seit mehr als 25 Jahren. Ergänzt wird die jährliche Landesförderung von aktuell 7,8 Millionen Euro für 101 Werkstätten durch Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 12,8 Millionen Euro. Der gegenwärtige dreijährige Förderzeitraum der ESF- und Landesförderung umfasst die Jahre 2011 bis 2013.

Die Kofinanzierung der Jugendwerkstätten erfolgt derzeit in vielen Fällen über das Instrument der Arbeitsgelegenheiten (§ 16 d SGB II). Durch die geplante Gesetzesreform „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ der Bundesregierung sind bei den Arbeitsgelegenheiten Änderungen vorgesehen. Das Gesetz soll im Oktober verabschiedet werden und am 1. April 2012 in Kraft treten. Die Landesregierung hat sich bereits am 22. Juni 2011 über den Bundesrat dafür eingesetzt, eine Schlechterstellung der Jugendwerkstätten zu verhindern. Der Antrag Niedersachsens wurde im Bundesrat mehrheitlich unterstützt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Gesetzgebungsverfahren zur Instrumentenreform befindet sich momentan in der politischen Abstimmung; das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist nicht eine pauschale Mittelkürzung, sondern eine Neustrukturierung der Fördermöglichkeiten. So stehen neben der Maßnahme Arbeitsgelegenheit auch andere Instrumente zur Förderung von Jugendwerkstätten zur Verfügung.

Insbesondere kommt künftig eine Förderung gemäß § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) in Betracht. Daher wird unabhängig von der Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten nach derzeitiger Sachlage nicht davon ausgegangen, dass Jugendwerkstätten existenziell gefährdet sind.

Zu 2: Die Landesregierung hat sich - wie in der Vorbemerkung ausgeführt - über den Bundesrat dafür eingesetzt, dass die Finanzierung der Jugendwerkstätten auch weiterhin ermöglicht werden soll.