Protokoll der Sitzung vom 16.09.2011

Zur Beantwortung der Anfrage hat die Polizeidirektion Lüneburg berichtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der verfügbare Personalnachersatz umfasst vorbehaltlich des erfolgreichen Studienabschlusses an der Polizeiakademie Niedersachsen in diesem Jahr voraussichtlich bis zu 340 Beamtinnen und Beamte. Zum 1. Oktober 2011 werden voraussichtlich 300 Personen den regionalen Polizeibehörden mittelbar, z. B. über Tauschversetzungen, oder unmittelbar aus der Polizeiakademie Niedersachsen wie folgt zugewiesen:

PD Braunschweig: 33 Beamtinnen/Beamte

PD Göttingen: 47 Beamtinnen/Beamte

PD Hannover: 96 Beamtinnen/Beamte

PD Lüneburg: 28 Beamtinnen/Beamte

PD Oldenburg : 66 Beamtinnen/Beamte

PD Osnabrück: 30 Beamtinnen/Beamte

Das Ministerium für Inneres und Sport erhebt die Daten zur Planstellenverteilung in Vollzeiteinheiten zum jeweils 1. Oktober jedes Jahres. Die Darstellung der Planstellenverteilung ist eine Momentaufnahme. Bei einem Vergleich mit Zahlenreihen ist zu berücksichtigen, dass u. a. aufgrund

- der Dynamik der Aufgabenwahrnehmung (poli- zeiliche Einsatzlagen, Kriminalitätsphänomene etc.),

- der erforderlichen Flexibilität des Personaleinsatzes (Sonderkommissionen, Ermittlungsgruppen, MEK-Verstärkung, Organisationsveränderungen etc.) oder

- unterschiedlicher Altersstrukturen (natürlich und unnatürliche Personalabgänge etc.)

- in den Dienstzweigen/-stellen und Polizeibehörden personell Fluktuationen möglich bzw. erforderlich sind.

Das Gesamtkonzept der Verteilung und Zuweisung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten lässt sich aufgrund der hierauf wirkenden vielschichtigen Einflussfaktoren nicht separat anhand der Personalstärke einzelner Dienststellen oder Organisationsbereiche bewerten.

Dies vorangestellt, ergeben sich für den Polizeivollzugsdienst zum Stichtag 1. Oktober 2010 in den Polizeidirektionen folgende Werte in Vollzeiteinheiten, auf eine Stelle nach dem Komma gerundet:

PD Braunschweig 2 360,8

PD Göttingen

2 335,0

PD Hannover

2 937,8

PD Lüneburg

2 213,0

PD Oldenburg 2 971,7

PD Osnabrück 2 315,3

Die zugrunde liegenden Kennzahlen für die Berechnung der Planstellenverteilung auf die einzelnen Polizeibehörden wurden bereits mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Planstellenverteilungsmodell der Polizei vom 22. Juni 2009 LT-Drs. 16/1462 eingehend erläutert.

Zu 2: Die PD Lüneburg verteilt das Personal auf der Grundlage ihres Planstellenverteilungsmodells. Für die Verteilung innerhalb der Polizeiinspektion ist der jeweilige Inspektionsleiter zuständig.

Struktur- und Belastungsdaten der Rund-um-dieUhr-Dienste im Zuständigkeitsbereich der PD Lü

neburg sowie die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Bei der Einrichtung von Rund-um-die-UhrDiensten handelt es sich um eine organisatorische Maßnahme mit Langzeitwirkung, die nicht nur auf den aktuellen belastungsorientierten Fak

toren beruht, sondern auch örtliche Besonderheiten und polizeiliche Reaktionszeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich einer Polizeiinspektion zu berücksichtigen hat.

Die aufgeführten Struktur- und Belastungsdaten lassen keinen Rückschluss auf die Personalverteilungsmodalitäten in den Inspektionen zu. Organisatorische Maßnahmen wie die Einrichtung von Rund-um-die-Uhr-Diensten sowie die Verteilung des zur Verfügung stehenden Personals berücksichtigen neben den belastungsorientierten Faktoren u. a. auch örtliche Besonderheiten, Verbunddienstregelungen und polizeiliche Reaktionszeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Die Entwicklung der Struktur- und Belastungsdaten und die Übersicht der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie der Beschäftigen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zu 3: Die Personalausstattung der Polizeistation Schneverdingen erfolgt nicht allein aufgrund von Struktur- und Belastungszahlen.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 des Abg. Jürgen Krogmann (SPD)

Bundesfreiwilligendienst (BFD) an staatlichen Förderschulen - Wann schafft die Landesregierung Rechtssicherheit für Schulleitungen?

Mit der Aussetzung des Wehrdienstes fällt bei zahlreichen Einrichtungen auch in Niedersachsen die Unterstützung durch Zivildienstleistende weg. Zugleich gibt es immer noch viele Unklarheiten bei der Gestaltung des neugeschaffenen Bundesfreiwilligendienstes. So hat das Niedersächsische Kultusministerium auch wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres offenbar noch keinen Rechtsrahmen geschaffen, der es den staatlichen Schulen ermöglicht, Freiwillige über den BFD zu suchen und einzustellen.

In zwei konkreten Fällen, die jetzt an mich herangetragen wurden, können die Schule Borchersweg - Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung - und die Schule an der Kleiststraße - Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung -, beide in Oldenburg, bis heute nicht aktiv um Freiwillige werben, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung nicht klar sind. Anderen Schulen im Lande wird es ähnlich gehen. An den beiden Oldenburger Schulen haben bislang jeweils vier Zivildienstleistende insbesondere pflegerische Aufgaben übernommen. Wenn diese Unterstützung nun ersatzlos weg

fällt, müssen Lehrkräfte dies mit übernehmen und dafür ihre pädagogische Arbeit entsprechend einschränken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Zivildienstleistende waren bislang an niedersächsischen staatlichen Schulen tätig, und wie viele Freiwillige wären nötig, um den Wegfall vollständig zu kompensieren?

2. Wie ist es zu erklären, dass das Ministerium für die Schulleitungen bis heute keine Rechts- und Handlungssicherheit herstellen konnte, obwohl sich der Wegfall des Zivildienstes seit mehr als einem Jahr abzeichnet?

3. Wann werden die Leitungen der betroffenen Schulen die benötigte Rechtssicherheit haben, um freiwillige Kräfte nach dem BFD einstellen zu können?

In den zurückliegenden Jahren bestanden Beschäftigungsstellen nach dem Zivildienstgesetz an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (KM). Der ergänzende Einsatz junger Zivildienstleistender für einzelne Schülerinnen und Schüler hat die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Schulen unterstützt.

Der Zivildienst in den Förderschulen hat im Übrigen auch dazu geführt, dass ein Teil der jungen Männer den Beruf des Sonderpädagogen gewählt hat.

Wegen der positiven Erfahrungen mit dem unterstützenden Einsatz der Zivildienstleistenden in den Förderschulen wird das Land nach dem Wegfall des Zivildienstes den Einsatz von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) in den Förderschulen ermöglichen. Diesbezüglich wurden erste Schritte eingeleitet. Über den Einsatz der Kräfte des BFD und die Verteilung der vorhandenen Mittel wird zeitnah entschieden. Die Zuweisung der erforderlichen Mittel soll nach objektiven Kriterien an die Förderschulen GE und KM erfolgen.

In der Vergangenheit konnten die in den Schulen anerkannten Plätze nicht vollständig mit Zivildienstleistenden besetzt werden. So wurden z. B. im Jahre 2008 85 von 113 anerkannten Plätzen besetzt.

Für den angestrebten künftigen Einsatz junger Menschen im Rahmen des BFD sollen die bisherigen Mittel für den Zivildienst in das Budget der Förderschulen verlagert werden. Es ist geplant, die vorhandenen Haushaltsmittel für den Freiwilligendienst den Förderschulen anteilig zur Verfügung zu stellen. An Förderschulen können Freiwillige im Rahmen des BFD eingesetzt werden. Das Verfahren wird gegenüber der bisherigen Praxis der Einstellung eine erhebliche Veränderung darstellen und bedarf noch einiger rechtlicher und organisatorischer Klärungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: