zunächst Fragen der Methodik und der Bewertung behandelt. Über Anmeldungen wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. Für eine Anmeldung ist in jedem Fall eine fundierte und sachliche Begründung erforderlich.
Zu 2: Im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) werden in textlicher und/oder in zeichnerischer Form Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in Niedersachsen getroffen. Gemäß Raumordnungsgesetz sollen die Raumordnungspläne die angestrebte Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie auch die zu sichernden Standorte und Trassen für die Infrastruktur (einschließlich Verkehrsinfrastruktur) aufzeigen. Entsprechende textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu Mobilität, Verkehr und Logistik finden sich im Kapitel 4 des LandesRaumordnungsprogramms. So werden mit dem LROP Haupteisenbahnstrecken, die Bestandteil des europäischen Streckennetzes sind, in ihrem Bestand und Ausbaubedarf gesichert (LROP Ka- pitel 4.1.2 04). Als eine solche Strecke benennt das LROP u. a. auch die Abschnitte zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg sowie zwischen Oldenburg und Bremen.
Mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten ist 2009 das laufende Verfahren zur Änderung des LROP eingeleitet worden. In diesem Änderungsverfahren werden verschiedene Regelungsbereiche des LROP überprüft und entsprechend den aktuellen Planungserfordernissen fortentwickelt. Der im August 2010 vorgelegte und in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegebene LROP-Entwurf enthält keine Vorschläge zur Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festlegungen für den Schienenverkehr; diese LROP-Inhalte sind damit nicht Gegenstand des laufenden Änderungsverfahrens.
Änderungen, Anpassungen und Aktualisierungen der Festlegungen zum Schienenverkehr können in einem zukünftigen Verfahren zur Änderung des LROP geprüft und vorgenommen werden. Ob dann auch eine Güterumgehungstrasse um Oldenburg in das Verfahren einbezogen werden kann, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein. Derzeit ist festzustellen, dass eine solche Strecke aus kapazitiven und wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar wäre. Damit fehlt eine wesentliche Voraussetzung für deren Aufnahme in das LROP (hierzu wird auch auf die Antwort der Landesre- gierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Krogmann vom 16. September 2010 verwiesen, vgl. Drs. 16/2967).
Zu 3: Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeiten für konkrete Schritte in Richtung Neubaustrecke zur Umfahrung Oldenburgs. Die verfügbaren Mittel für den Infrastrukturausbau sind dringend erforderlich für die Beseitigung von Engpässen. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigung wird derzeit sukzessive durch das Lärmsanierungsprogramm des Bundes mit jährlich 100 Millionen Euro angebracht. Außerdem setzt sich die Landesregierung aktiv für den Einsatz innovativer Bremsen bei Güterwagen ein, damit der Güterverkehr zukünftig deutlich leiser sein wird.
Nach Angaben der Landesregierung gibt es derzeit ca. 5 600 Auszubildende in der Altenpflege. Der jährliche Bedarf wird mit Hinblick auf die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Personen auf ca. 2 000 bis 2 200 Absolventen pro Jahr hochgerechnet. Zugleich wird von den Schulen und Einrichtungen der Altenpflege beklagt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Auszubildenden die Ausbildung vorzeitig abbricht.
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler hatten sich zum Schuljahr 2010 und wie viele zum Schuljahr 2011 zur Erstausbildung in der Altenpflege a) an den Fachschulen und b) an den öffentlichen Berufsschulen angemeldet?
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus allen laufenden Jahrgängen haben in den Ausbildungsjahren 2008, 2009 und 2010 die Ausbildung vorzeitig abgebrochen?
Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein besonderes Interesse an der bedarfsgerechten Ausbildung und der Nachwuchsgewinnung in der Altenpflege. Deshalb hat sie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe ergriffen, wie z. B. die Förderung der Altenpflegeausbildung im Rahmen des Pflegepakets oder die Werbekampagne „Zeig deine Pflegestärken“.
Das Pflegepaket beinhaltet vorrangig eine finanzielle Anerkennung für ausbildende Altenpflegeeinrichtungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen in der Altenpflege sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern an nicht öffentlichen Altenpflegeschulen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulgeldes an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft. Die Werbekampagne „Zeig deine Pflegestärken“ hat Niedersachsen gemeinsam mit vier anderen norddeutschen Bundesländern und in Zusammenarbeit mit dem Norddeutschen Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) im Mai dieses Jahres gestartet. Über die Internetseite www.zeig-deinepflegestaerken.de können interessierte Jugendliche ihren Weg zu einem Pflegeberuf finden und nützliche Informationen über das Berufsfeld der Pflege erhalten. Die im laufenden Schuljahr geplanten „Aktionstage Altenpflegeausbildung“ komplettieren die Anstrengungen der Landesregierung, junge Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen. Weitere Werbekampagnen freier Träger, z. B. die Imagekampagne „Typen gesucht“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, ergänzen diese Bemühungen.
Die vielfältigen Anstrengungen aller Akteure haben bereits Wirkung gezeigt. Die Schülerzahlen in der Altenpflegeausbildung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und haben im Schuljahr 2010/2011 mit 5 637 Schülerinnen und Schülern einen Höchststand erreicht. Nach der statistischen Erhebung vom 15. November 2010 werden an Schulen in freier Trägerschaft 3 680 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, was einem Gesamtanteil von 64 % aller Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung entspricht. 1 957 Schülerinnen und Schülen besuchen außerdem die öffentlichen berufsbildenden Schulen.
Zu 1: Am 15. November 2010 befanden sich im ersten Ausbildungsjahr der Altenpflegeausbildung 1 582 Schülerinnen und Schüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft (darunter 446 Um- schülerrinnen und Umschüler) und 798 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen berufsbildenden Schulen (darunter 21 Umschülerinnen und Um- schüler).
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Klasse 1 um 362 gestiegen. Die Daten für das laufende Schuljahr werden zum 15. November 2011 erhoben und liegen daher noch nicht vor.
Zu 2: Im Schuljahr 2008/2009 haben 448 Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung vorzeitig abgebrochen. Das entspricht 9,8 % der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2009/2010 lag die Zahl der Abbrüche bei 441, was einer Quote von 9,6 % entspricht. 538 Schülerinnen und Schüler (= 10,6 %) haben die Ausbildung im Schuljahr 2010/2011 abgebrochen.
Zu 3: Die Gründe für die Ausbildungsabbrüche werden statistisch nicht erhoben. In Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesschulbehörde, der Altenpflegeschulen sowie der Verbände ist zu erfahren, dass die Gründe für die Nichtbeendigung der Ausbildung vielfältig sein können. Einerseits kommen persönliche Gründe wie die eigene Gesundheit oder eine fachliche Überforderung infrage. Andererseits wird der Abbruch bei vielen Jugendlichen in engem Zusammenhang mit der Berufswahl stehen und gegebenenfalls bedingt sein durch erste konkrete Einblicke in das Berufsfeld.
Dies ist nachvollziehbar; denn gerade junge Menschen, die sich beruflich oft noch orientieren müssen, stellen teilweise erst nach Beginn der Ausbildung fest, dass sie für die anspruchsvolle Arbeit der Pflege älterer Menschen nicht oder nur bedingt geeignet sind.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Miriam Staudte und Enno Hagenah (GRÜNE)
Werden die Kostensteigerungen bei den Planungen zur Bundesautobahn A 39 (Lü- neburg–Wolfsburg) ignoriert?
Im Bundesverkehrswegeplan von 2003 sind die Kosten der Autobahn A 39 (Lüneburg– Wolfsburg) mit 437 Millionen Euro veranschlagt. Damals wurde die Autobahn in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde mit 3,4 (aller- dings als Mischkalkulation mit A 14) angegeben, was aber zwischenzeitlich nach unten korrigiert werden musste und laut Antwort auf unsere Anfrage nach Ansicht der Landesregierung 2,78 beträgt. Die Bürgerinitiative hat lediglich einen Wert von 1,87 berechnet. Andere
1. Wurden in der aktuellsten Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der A 39 auch die zu erwartenden Kostensteigerungen für die aktuellsten Zusatzplanungen wie den Deckel in Lüneburg-Moorfeld, weitere Lärmschutzmaßnahmen, die Hochbrücke über das FFHGebiet bei Groß Hesebeck und Röbbel und Wildquerungen einbezogen?
Mit der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg wird eine dringend erforderliche Fernstraßenverbindung geschaffen, die im großräumigen Bereich die Wirtschaftsräume in Süd- und Osteuropa mit der Nordsee und Skandinavien verbindet. Im regionalen Bereich verbessert der Bau der A 39 die Standortqualitäten in bisher benachteiligten Regionen.
Die A 39 ist im Bedarfsplan dem „Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ zugeordnet. Mit dieser Einstufung sind die Notwendigkeit der Bundesautobahn gesetzlich begründet und zugleich das Recht zur Planung gegeben worden.
Die für Niedersachsen im Bedarfsplan berücksichtigten Vorhaben spiegeln hinsichtlich ihrer Bedeutung neben den Planungsständen der Maßnahmen insbesondere auch netzkonzeptionelle Überlegungen wider, um zielgerichtet begonnene Ausbaukonzeptionen weiterzuführen und wichtige Achsen des Fernstraßennetzes zu komplettieren.
Die Linie der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg wurde am 31. Oktober 2008 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gemäß § 16 FStrG förmlich bestimmt. Daran anschließend, ist mit der Detailplanung für die insgesamt sieben Teilabschnitte der A 39 begonnen worden. Die Bearbeitung wird abschnittweise zeitversetzt vorgenommen.
Dabei erfolgt die Straßenplanung in gesetzlich geregelten Schritten, ausgehend von der Linienplanung über das Raumordnungsverfahren (ROV) , die Linienbestimmung (LBV), die Entwurfsplanung sowie die Planfeststellung bis hin
zum Bau. Über diese einzelnen Planungsstufen wächst der Detaillierungsgrad der Pläne bis hin zu konkreten Umsetzungsdetails in den Ausführungsplänen und der Ausschreibung.
Zu 1: Die im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan stehende Methodik und Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung ist ausschließlich dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung zuzuordnen. Insoweit sind entsprechende Fragen an den Deutschen Bundestag zu richten.
In 2009 war von den Abgeordneten Staudte und Hagenah eine Kleine Anfrage ebenfalls zur Nutzen-Kosten-Berechnung gestellt worden. Nach Abstimmung mit dem BMVBS war die Frage seinerzeit entsprechend beantwortet worden mit der Anmerkung, dass der Bund „aus grundsätzlichen Erwägungen den Ländern für ihre parlamentarischen Anfragen, soweit er eine eigene parlamentarische Zuständigkeit besitzt, keine Zuarbeit liefert“.
Zu 2: Alle bisherigen Verfahrensschritte umfassend, werden bis Ende des Jahres etwa 11,9 Millionen Euro Planungskosten angefallen sein. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstandes ist im Hinblick auf die Umsetzung der Planung noch ein Planungsvolumen von etwa 22,1 Millionen zu erwarten.
Hilft das Land den vom Abzug der britischen Streitkräfte betroffenen Gebietskörperschaften bei der Nachnutzung der Liegenschaften?