Zu 2: Eine Bewertung der Arbeit der Regierungsvertretungen durch die Kommunen und Verbände kann naturgemäß nicht durch die Landesregierung, sondern nur durch die Kommunen und Verbände selbst vorgenommen werden.
Ausweislich der Schreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sowie des Niedersächsischen Landkreistages, welche die Landesregierung im vergangenen Jahr anlässlich der Restrukturierung der Regierungsvertretungen erreicht haben, sehen die genannten Spitzenverbände deren Arbeit aber sehr positiv. Aus Sicht des Landkreistages haben sich die Einrichtungen gerade bei der Konkretisierung und Umsetzung von Aufgaben der Raumordnung und Landesentwicklung als verlässliche Ansprechpartner erwiesen. Auch hätten sich die Regierungsvertretungen insbesondere für die Bereiche Städtebau und Bauaufsicht, Regionalpolitik zugunsten strukturschwächerer Räume, Regionalmanagement bei Großprojekten sowie in einzelnen Landesteilen als Sprachrohr einer kreisübergreifenden landsmannschaftlichen und kulturellen Identität bewährt. Der Städte- und Gemeindebund betont insbesondere die bewährte Vertretung der Landesinteressen in der Metropolregion Hamburg durch die Regierungsvertretung Lüneburg.
Aktuell liegen der Landesregierung mehrere Schreiben vor, in denen Landrätekonferenzen die Zusammenarbeit mit den Regierungsvertretungen bei der Vorbereitung der derzeit laufenden EUFörderperiode rückblickend als sehr hilfreich bewerten. Daraus wird die Bitte abgeleitet, die Regierungsvertretungen und auf diese Weise mittelbar auch die kommunale Ebene in die Arbeitsgruppe „Programmaufstellung“ des Wirtschaftsmi
nisteriums für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 einzubeziehen. Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Scharnierfunktion der Regierungsvertretungen an der Schnittstelle zwischen Landes- und Kommunalverwaltung von den Kommunen angenommen wird.
Zu 3: Bereits seit 2005 wurden durch die Regierungsvertretungen zahlreiche Projekte interkommunaler Zusammenarbeit initiiert und betreut. Auch durch diese Projekte haben sich in der Folgezeit immer intensivere Diskussionen über noch weiter gehende Schritte bis hin zu Fusionen von Kommunen ergeben. Die in der Folgezeit beschlossenen Fusionen der Samtgemeinden Bodenwerder und Polle, Hadeln und Sietland, Grafschaft Hoya und Eystrup, Eschershausen und Stadtoldendorf, Landesbergen und Gemeinde Stolzenau, Bevensen und Altes Amt Ebstorf, Bodenteich und Wrestedt, der Gemeinde Suddendorf und der Stadt Schüttorf, der Bergstadt St. Andreasberg und der Stadt Braunlage, der Gemeinde Engeln und des Flecken BruchhausenVilsen sowie die Umwandlung der Samtgemeinde Beverstedt in eine Einheitsgemeinde wurden von den Regierungsvertretungen bis zu ihrer Umsetzung konstruktiv begleitet.
Im Rahmen des im Dezember 2009 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossenen Zukunftsvertrages unterstützen die Regierungsvertretungen aktiv die im Ministerium für Inneres und Sport für diesen Zweck eingesetzte Projektgruppe „Zukunftsvertrag“. In dieser Projektgruppe laufen die landesweit laufenden Fusionsprozesse zusammen und werden für die mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung paritätisch besetze Kommission zur Vorentscheidung aufbereitet. Ingesamt haben bisher rund 100 Kommunen Gespräche zum Zukunftsvertrag geführt. In der Regel laufen die Erstkontakte über die Regierungsvertretungen, wobei diese in der sich anschließenden Verhandlungsphase die Projektgruppe im Ministerium vor Ort begleiten und die Prozesse mit moderieren. Die Regierungsvertretungen werden aber nicht nur in Fusionsprozessen aktiv, sondern es wird auch deren „örtliches Know-how“ für die nach dem Zukunftsvertrag auch möglichen Eigenentschuldungsverhandlungen benötigt.
In einem Artikel des Magazins Der Spiegel vom 23. April 2011 ist ein Bericht der BundLänder-Arbeitsgruppe „Rückführung“ zur deutschen Abschiebepraxis vorgestellt worden. Darin wird das Abschiebeverhalten kritisiert. So heißt es, „es fehle Politikern und Behörden die Standfestigkeit, Ausländer in ihre Heimat zurückzuschicken, selbst wenn diese vor Gericht in allen Fällen gescheitert sind“. Im Jahre 2010 hätten lediglich 14,8 % der Ausreisepflichtigen, darunter 5,7 % im Wege der Abschiebung, Deutschland verlassen. Hierfür wurden verschiedenste Gründe angegeben. So würden Kommunen u. a. die Abschiebungen „bei entsprechendem Druck“ von Lobbygruppen und Medien abbrechen, aber auch das Personal in den Ausländerbehörden wäre persönlich, tatsächlich und rechtlich mit dieser existenziellen Thematik der Abschiebung überfordert. Diese dadurch entstehende Praxis jedoch hat in der Vergangenheit immer mehr Ausländerinnen und Ausländer verleitet abzutauchen; so auch der Titel des Artikels: „Aufforderung zum Untertauchen“.
1. Liegt der Landesregierung dieser Bilanzbericht vor, wie wertet sie diese allgemeine Kritik an der Abschiebepraxis?
3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu folgender Aussage: „Das Abschiebeverfahren wird teilweise durch einen so massiven medialen Druck beherrscht, dass daraus eine Gefahr für das rechtsstaatliche Handeln von Behörden entstehen kann“?
Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesbehörden und der Zentralstellen für die Passbeschaffung und Identitätsaufklärung der Länder Bayern, BadenWürttemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundesministeriums des Innern (BMI) und der Bundespolizei haben im April 2011 einen Bericht über die Probleme bei der praktischen Umsetzung von ausländerbehördlichen Ausreiseaufforderungen verfasst. Dem Bericht war eine Diskussion zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Ländern zu erkannten Defiziten beim Vollzug der Aufenthaltsbeendi
Der Bericht beschreibt objektiv die bisher bekannten Hindernisse, die dem Gesetzesvollzug bei der Durchsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entgegenstehen. Ursachen werden beschrieben und Lösungsansätze aufgezeigt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung (AG Rück) hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, ihn allen Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder, dem BMI und dem BAMF zur Verfügung zu stellen. Die Länder, BMI und BAMF haben die Möglichkeit, den Bericht auszuwerten und zu entscheiden, ob mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Fachaufsicht und gegebenenfalls auch mit politischen Vorgaben der Gesetzesvollzug so gesteuert wird, dass die in dem Bericht aufgezeigten Hindernisse abgebaut werden.
Zu 1: Der Bericht liegt der Landesregierung vor. Sie sieht darin eine objektive Gesamtbetrachtung der sich beim Gesetzesvollzug in den Ländern hinsichtlich der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer ergebenden Probleme. Damit werden erstmals in einem auf der Arbeitsebene erstellten Bericht die in den Ländern, bei den Kommunen, aber auch beim Bundesamt und der Bundespolizei erkannten Defizite bei der Identitätsaufklärung und Rückführung von Ausländerinnen und Ausländer in der gesamten Komplexität dargestellt.
Zu 2: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) verfügt über weitreichende Erkenntnisse und Erfahrungen über die aufenthaltsrechtliche Aufgabenwahrnehmung bei den kommunalen Ausländerbehörden des Landes und der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Die Erkenntnisse werden aus Landtagseingaben, Härtefallersuchen, Verwaltungseingaben und in Dienstbesprechungen gewonnen. Seit der Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 wird die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden unmittelbar vom MI ausgeübt. Die sich daraus ergebenden direkten Kontakte mit Ausländerbehörden, die Beratungen und Hilfestellungen zu aktuellen Fragestellungen des Aufenthaltsrechts vermitteln einen unmittelbaren Einblick in die ausländerbehördliche Aufgabenwahrnehmung. Das MI hat bisher im Sinne der Ausländerbehörden die Fachaufsicht behutsam, aber konsequent ausge
übt und dabei, z. B. mit regelmäßigen Dienstbesprechungen, auf einen rechtmäßigen Gesetzesvollzug geachtet. Daran wird das MI auch weiterhin festhalten.
Die geübte Kritik, das MI würde im Rahmen der Fachaufsicht die Ausländerbehörden zur Durchführung von Abschiebungen drängen, ist unhaltbar. Die bundesgesetzliche Regelung des Aufenthaltsgesetzes gibt allen Ausländerbehörden zwingend vor, ausreisepflichtige Ausländer abzuschieben, deren Ausreiseverpflichtung vollziehbar ist und die nicht freiwillig ausreisen. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden eine sehr schwierige Aufgabe zu erfüllen haben und sie insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Zwangsmaßnahmen bei der Aufenthaltsbeendigung eine sehr große Verantwortung tragen. Sie haben in den zurückliegenden Jahren diese Aufgabe durchweg sehr zufriedenstellend gelöst.
Zu 3: Die Landesregierung betrachtet mit Sorge die aktuelle politische Diskussion über den Vollzug von Abschiebungen. Hierbei zeigt sich, dass der bei Beschlussfassung über das Ausländergesetz 1990 und über das Zuwanderungsgesetz 2004 bestehende breite parlamentarische Konsens, dass die Zuwanderung gesetzlich gesteuert und begrenzt werden muss, nicht mehr besteht. Mit diesen Gesetzesbeschlüssen verbunden war auch immer die Entscheidung, dass derjenige, der aufgrund der gesetzlichen Regelungen kein Aufenthaltsrecht erhalten kann, ausreisen muss und, wenn er dies freiwillig nicht tut, sein Aufenthalt in Deutschland zwangsweise beendet werden muss. Hierbei gibt es Ausnahmen durch gesetzliche Härtefallklauseln, Bleiberechtsentscheidungen der Innenminister und Empfehlungen von Härtefallkommissionen. Wer davon nicht begünstigt wird, aber auch nicht ausreist, muss abgeschoben werden. Deshalb wird in dem Bericht zu Recht dargestellt, dass es ein massives Rückführungshindernis darstellen kann, wenn Parteien, Kirchen, Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen die gesetzliche Verpflichtung zur zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung als einen inhumanen Akt der zuständigen Behörden und der dafür politisch verantwortlichen Personen darstellen. Es wird bewusst missachtet, dass die Vollzugsentscheidungen nach rechtstaatlichen Grundsätzen getroffen und in aller Regel von den Gerichten bestätigt werden.
Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer zu thematisieren, wird eine bevorstehende oder bereits vollzogene Abschiebung fast ausnahmslos als ein Akt des bürokratischen, unmenschlichen oder sogar willkürlichen Handelns der beteiligten Behörden dargestellt. Das Verhalten der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Abschiebungssituation selbst herbeigeführt haben, indem sie über ihre Identität getäuscht, Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung begangen, alle Hilfsangebote zur Unterstützung ihrer Ausreise abgelehnt und sich über Jahre hinweg der festgestellten und von Verwaltungsgerichten geprüften und bestätigten Rechtspflicht zur Ausreise widersetzt haben, wird in der öffentlichen Diskussion und der Medienberichterstattung regelmäßig ignoriert.
Der Respekt vor gerichtlichen Entscheidungen und damit die Befriedungswirkung durch Gerichtsurteile gehen dadurch verloren. Die ausreisepflichtigen Ausländer müssen das auch als ein deutliches Signal ansehen, die getroffenen Entscheidung nicht zu beachten, sich der Ausreisepflicht entziehen und ihren Aufenthalt durch Täuschung oder durch andere Handlungen ohne weitere Konsequenzen verlängern zu dürfen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 38 des Abg. Karsten Heineking (CDU)
Der Marktanteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Güterverkehr in der Europäischen Union ist mit 10,8 % noch ausbaufähig. Die EU-Kommission möchte die Bedingungen für den Güterverkehr vor diesem Hintergrund verbessern und sogenannte Güterverkehrskorridore schaffen, auf denen ein privilegierter Güterverkehr eingerichtet werden soll.
Europaweit sind zunächst neun Korridore geplant. Drei davon verlaufen durch das Transitland Deutschland. Konkret geht es dabei um die Strecken von Zeebrugge über Duisburg nach Genua sowie von Stockholm über Hamburg nach Palermo und von Bremerhaven/Rotterdam/Antwerpen über Aachen und Berlin nach Terespol und Kaunas. Niedersachsen wird sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung von den Güterverkehrskorridoren durchquert.
1. Inwieweit korrespondiert die Ausweisung der Güterverkehrskorridore mit der Verkehrswegeplanung des Bundes und dem Landeskonzept zur Bewältigung der Hafenhinterlandverkehre?
2. Welche Chancen und Risiken entstehen durch die Güterverkehrskorridore für die Hinterlanderschließung der deutschen Häfen?
3. Wie wird sich die Einführung der Güterverkehrskorridore auf den Schienenverkehr in Niedersachsen auswirken?
Die Kommission möchte seit Langem - und das hat sie zuletzt in ihrem Weißbuch Verkehr vom März dieses Jahres betont - Güterverkehre stärker auf die Schiene verlagern. Dazu entwickelt sie ein Korridorkonzept mit einem europaweiten Netz von Verkehrsachsen, über die das Gros der Güterverkehre durchgeführt wird.
Mit der Verordnung vom 22. September 2010 will die Kommission ein einheitliches europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr schaffen. Die Verordnung enthält Vorschriften für die Auswahl, die Organisation, das Management und die mögliche Investitionsplanung von Güterverkehrskorridoren. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Schienenverkehrskorridore für den Güterverkehr einzurichten. Damit sollen die Randbedingungen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr verbessert werden.
Diese Korridore sind keine neuen Strecken, sondern sind mögliche Routen auf der vorhandenen Infrastruktur, die für den internationalen Güterverkehr genutzt werden sollen. Niedersachsen ist von folgenden zwei Korridoren betroffen:
Die betroffenen Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis zum 10. November 2015 mitteilen, wo die konkreten Eisenbahnstrecken verlaufen sollen.
Der erste Entwurf dieser Verordnung sah eine starre Bevorrechtigung des internationalen Güterverkehrs vor, was sich nachteilig auf die anderen Schienennutzer im Güter- und Personenverkehr ausgewirkt hätte. Die jetzige, im europäischen Gesetzgebungsverfahren gefundene Lösung ist flexibler und wird daher besser den unterschiedlichen Interessen gerecht.
Zu 1: Die Eisenbahnstrecken beider Korridore sind im niedersächsischen Raum bereits heute stark durch den Personen- und Güterverkehr belastet. Insbesondere auf der Nord-Süd-Achse sind Maßnahmen erforderlich, damit mehr Züge fahren können. Das können zum einen bauliche Maßnahmen sein. So korrespondieren die Planungen wie auch die bereits umgesetzten Ausbaumaßnahmen des Bundes sehr gut mit diesen Korridoren. Wichtigste Baumaßnahme ist die sogenannte Y-Strecke, die Bestandteil der Verbindung Stockholm–Palermo sein wird und auch beim West-OstKorridor für eine bessere Anbindung von Bremerhaven sorgen wird. Neben den baulichen können auch betriebliche Maßnahmen zu einer größeren Leistungsfähigkeit der Infrastruktur beitragen.
Das Konzept des Landes Niedersachsen zur Bewältigung der Hafenhinterlandverkehre ist in erster Linie auf die deutschen Seehäfen ausgerichtet, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. So wird mit der Ertüchtigung der Strecken Bremerhaven–Bremervörde–Rotenburg sowohl der Knoten Bremen entlastet als auch die Abfuhrmöglichkeit für Bremerhaven verbessert. Das Land Niedersachsen steht mit der DB in Kontakt, um darüber hinausgehend das Schienennetz in Niedersachsen so zu entwickeln, dass es die Bedürfnisse der Nutzer befriedigt.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Binnenschifffahrt besser in die Hinterlandverkehre der Seehäfen einzubinden.
Zu 2: Für die deutschen Seehäfen bedeuten die Güterverkehrskorridore, dass die Schiene besser genutzt werden kann. Bei internationalen Verkehren werden das Verfahren für die Anmeldung der Nutzung einer Schienentrasse und auch der Umgang bei Störungen vereinfacht.