Der Landesrechnungshof hatte die Unterlagen, die wir dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen Anfang Februar zugestellt haben, zur Prüfung in der Hand. Damals hatte der Landesrechnungshof angekündigt, dass er sich das Projekt baubegleitend anschauen möchte. Er hat sich jetzt sechs Monate lang mit diesem Sachverhalt beschäftigt und uns dann Ende Juni bzw. im Juli eine Prüfungsmitteilung übermittelt.
Was steht in dieser Mitteilung? Was hat er darin zur Finanzierung definitiv festgestellt? Es geht ja um die Finanzierung dieses Projekts. Der Landesrechnungshof sagt:
Drittens. Die kommunalen Mittel sind gesichert: Verträge mit der Stadt und mit dem Land führen zu 7 Millionen Euro.
Viertens. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zugesagt.
Fünftens. Die kirchlichen Mittel sind gesichert. Mittlerweile gibt es Verträge mit der katholischen und der evangelischen Seite über insgesamt 400 000 Euro.
Siebtens stellt der Landesrechnungshof in den Mitteilungen fest, dass vereidigte Gutachter festgestellt haben, welchen Wert die Hochschulliegenschaften haben, die veräußert werden sollen.
Achtens hat er sich mit dem Einsatz von Overheadmitteln und zweckgebundenen Rückstellungen der Universität beschäftigt. Ich zitiere den Landesrechungshof aus seiner Mitteilung zu diesem Punkt:
Neuntens. Der Landesrechnungshof folgt der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes - diese lag im Februar noch nicht vor; damals verfügten wir nur über entsprechende Begutachtungen -, dass die Möglichkeit einer Umsatzsteuererstattung besteht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen, die Sie eben hier vorgetragen haben, Frau HeinenKljajić, wie folgt:
Zur ersten Frage: Wie bewertet die Landesregierung den Sponsoringvertrag mit Rheinzink? - Im Gegensatz zu der unkorrekten Angabe des Landesrechnungshofs ist dieser Vertrag nicht in diesem Jahr geschlossen worden, sondern schon im Januar 2010. Zutreffend registriert der Landesrechnungshof, dass Architekt Libeskind, die Rheinzink GmbH & Co. KG und die Proportion GmbH, deren Geschäftsführer in genehmigter Nebentätigkeit der hauptamtliche Vizepräsident Keller bis Ende 2008 war, in geschäftlichen Beziehungen stehen. Das war, wie Sie wissen, bereits Gegenstand öffentlicher Berichterstattung im Jahre 2008. Zu diesem Zeitpunkt ist im Ministerium eine Prüfung erfolgt, ob die Nebentätigkeit korrekt genehmigt war, ob alle Dinge, die man beachten muss, eingehalten worden sind. Seit 2008 steht das Prüfergebnis in Form der Aussage des Ministeriums fest, dass dieser Sachverhalt korrekt ist.
Aber jetzt zum Sponsoringvertrag: Was macht Rheinzink? - Rheinzink sagt: Wir erbringen die Erstellung der gesamten Zink-Titan-Fassadenelemente - viele Tausend Quadratmeter - als Sachleistung. Dafür gibt es kein Geld von der Universität, es fließt kein müder Euro, sondern das wird als Sponsoring-Sachleistung erbracht. Was hat Rheinzink davon? Was will Rheinzink dafür haben? - Rheinzink möchte dafür mit der Tatsache werben können, an einem Libeskind-Bau beteiligt zu sein. Das Rheinzinklogo soll auf entsprechenden Publikationen der Leuphana stehen. Das Unternehmen möchte auch mit diesem Bild des Gebäudes werben und darunter schreiben können, dass es die Zinkverkleidung hergestellt hat. Das ist die Sachleistung, die die Leuphana erbringt.
- Es geht um das Referenzobjekt! Bei den Bildern nicht. - Aber das ist völlig korrekt, das ist der Sinn von Sponsoring.
Dazu möchte ich kurz aus der Sponsoringrichtlinie zitieren, wie das für diese Landesregierung dort verankert ist:
„Unter Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung zur Erfüllung von Landesaufgaben durch eine juristische oder natürliche Person mit“
„wirtschaftlichen Interessen zu verstehen, die neben dem Motiv zur Förderung der öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgen.“
Sie hindern mich immer, irgendwie haben Sie ein komisches Verständnis. Vielleicht läuft es nicht ganz in Ihrem Sinne. Das wollen wir jetzt einmal sehen.
„Dem Sponsor kommt es auf seine Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponserte Produkt an“.
Sie alle kennen sicherlich das Jüdische Museum in Berlin, ein Libeskind-Bau, mit einer weltweit beachteten Zinkfassade. Von daher rührt das Ansinnen von Rheinzink, die Elemente für diese Fassade umsonst zu stellen, woraus sich ein Imagegewinn ergibt. Beim Sponsoring müssen Sachleistung und Sachleistung, also Wert und Gegenwert, nicht äquivalent sein. Das ist ganz klar so geregelt. Das ist nicht notwendig.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das habe ich nicht verstanden! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wer konnte sich noch für dieses Sponsoring bewerben?)
Ich darf kurz unterbrechen. - Herr Kollege Wenzel, es besteht die Möglichkeit, von hier vorne Zusatzfragen zu stellen. Das soll nicht vom Platz aus geschehen.
Das Zink, das dabei verwendet wird, muss nicht von Rheinzink stammen. Auch das ist ganz klar geregelt. Man könnte ja vermuten, dass damit der Zwang verbunden ist, das Rohmaterial von Rheinzink zu kaufen, die Verarbeitung umsonst zu erbringen und die Platten dann anzubringen. Nein, sowohl der Erwerb des Rohzinks als auch das Anbringen dieser Platten sind ausgeschriebene Leistungen, die kommen. Das ist der Inhalt des Sponsoringvertrages. Mir leuchtet nicht ein, was Sie eben erklärt haben, Frau Heinen-Kljajić, dass das keinen Vorteil für die Universität bringen soll. Es geht um einige Hunderttausend Euro. Das ist ein handfester Vorteil. Ich wünsche mir sehr, dass Sponsoren auch an anderer Stelle kommen und anbieten, Beleuchtungsanlagen oder anderes zu erstellen, um damit zu werben.
Zweiter Punkt: Sie haben gefragt, zu welchem Zeitpunkt die Landesregierung wusste, dass ihre Aussage zu den 21 Millionen Euro offenbar nicht stimmt. Die Aussage, die die Landesregierung zur Finanzierung getroffen hat, stimmte zu jedem Zeitpunkt. Sie wissen das.
- Genau. - Ich will es Ihnen kurz demonstrieren. In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im September vergangenen Jahres waren Herr Perli - er hat mehrfach gefragt -, Frau Heinen-Kljajić - sie hat auch gefragt - und Frau Andretta anwesend. Eine der Fragen, die Frau Andretta in dieser Ausschusssitzung gestellt hat, lautete - ich zitiere -:
(Johanne Modder [SPD]: Das ist aus dem Ausschussprotokoll! - Christian Meyer [GRÜNE]: Aus dem Protokoll? - Weitere Zurufe)
Dann zitiere ich nicht, sondern erkläre den Sachverhalt. In dieser Ausschusssitzung und an vielen anderen Stellen, insbesondere in den Unterlagen - das kann ich sagen -, die Anfang Februar übermittelt wurden - - -
(Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE] - Gegenruf von Hartmut Möllring [CDU]: Herr Meyer, man wird ja im Parlament noch das antworten können, was man auch im Ausschuss geantwortet hat! - Unruhe - Glocke des Präsidenten - Gerd Ludwig Will [SPD]: Der Finanz- minister stört mal wieder!)
Ich bitte darum, jetzt den Gedankenaustausch in den Reihen der Fraktionen zu beenden. Das Wort hat Frau Ministerin Wanka.