Protokoll der Sitzung vom 11.11.2011

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 17. Februar 2011 erlangt. Am 21. Februar 2011 wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet und am 20. April 2011 wegen des Strafverfahrens ausgesetzt. Der Lehrkraft wurde im Dienstgespräch am 21. Februar 2011 aufgegeben, sich von Schülerinnen und Schülern fernzuhalten, und war seitdem erkrankt. Seit 1. August 2011 befindet sich die Lehrkraft im altersbedingten Ruhestand.

c) Kenntnis der Landesregierung

Das Kultusministerium hat Kenntnis durch Vorlage der Aufstellung der laufenden Disziplinarfälle und arbeitsrechtlichen Fälle mit sexuellem Hintergrund im Oktober 2011 zur Vorbereitung einer Unterrichtung des Kultusausschusses erlangt.

11. Verfahren 3734 Js 48081/11, Staatsanwalt

schaft Hannover:

a) Kenntnis der StA und Maßnahme

Die Staatsanwaltschaft erhielt am 8. Juni 2011 Kenntnis von den Vorwürfen und beantragte am 14. Juli 2011 den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Ermittlungen dauern an.

b) Kenntnis der NLSchB und Maßnahme

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 16. September 2011 erlangt. Es wurde eine außerordentliche Verdachtskündigung ausgesprochen und die Lehrkraft am 19. September 2011 von der Arbeitsleistung freigestellt.

c) Kenntnis der Landesregierung

Das Kultusministerium hat Kenntnis durch Vorlage der Aufstellung der laufenden Disziplinarfälle und arbeitsrechtlichen Fälle mit sexuellem Hintergrund im Oktober 2011 zur Vorbereitung einer Unterrichtung des Kultusausschusses erlangt.

12. Verfahren 3 Js 26726/09, Staatsanwaltschaft

Hildesheim:

a) Kenntnis der StA und Maßnahme

Die Staatsanwaltschaft hat am 24. August 2009 Kenntnis erlangt und das Ermittlungsverfahren am 23. Oktober 2009 eingestellt.

b) Kenntnis der NLSchB und Maßnahme

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 4. August 2010 erlangt. Die Kündigung erfolgte am 4. Oktober 2010. Die Lehrkraft unterrichtet seitdem nicht mehr.

c) Kenntnis der Landesregierung

Das Kultusministerium wurde am 31. März 2011 durch die Niedersächsische Landesschulbehörde informiert.

13. Verfahren 535 Js 935/09, Staatsanwaltschaft

Verden:

a) Kenntnis der StA und Maßnahme

Die Staatsanwaltschaft hat am 5. Januar 2009 Kenntnis erlangt und das Verfahren am 19. Januar 2009 eingestellt.

b) Kenntnis der NLSchB und Maßnahme

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 1. Dezember 2008 erlangt. Am 3. Dezember 2008 wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet und das Amtsführungsverbot ausgesprochen. Seit dem 21. Januar 2009 ist die Lehrkraft vom Dienst suspendiert. Gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts bezüglich der Entfernung aus dem Dienst wurde Berufung eingelegt.

c) Kenntnis der Landesregierung

Das Kultusministerium erhielt Kenntnis des Falles im Rahmen der Zusammenstellung der Disziplinar

verfahren wegen sexuell motivierten Fehlverhaltens bzw. wegen Überschreitung der gebotenen Distanz im August 2010 im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Korter. Das verwaltungsgerichtliche Urteil wurde dem Kultusministerium durch die Niedersächsische Landesschulbehörde am 16. Februar 2011 übersandt.

14. Verfahren 10 Js 7824/10, Staatsanwaltschaft

Hildesheim:

a) Kenntnis der StA und Maßnahme

Nach Anzeigenerstattung bei der Polizei am 8. März 2011 veranlasste die Staatsanwaltschaft am 16. März 2010 weitere Ermittlungen. Am 3. Juli 2011 stellte sie das Ermittlungsverfahren ein.

b) Kenntnis der NLSchB und Maßnahme

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 4. März 2010 erlangt. Das Amtsführungsverbot wurde am 5. März 2010 ausgesprochen. Am 12. März 2010 wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet und die Lehrkraft vom Dienst suspendiert. Am 30. Juni 2011 wurde Disziplinarklage wegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben.

c) Kenntnis der Landesregierung

Das Kultusministerium hat Kenntnis durch Vorlage der Aufstellung der laufenden Disziplinarfälle und arbeitsrechtlichen Fälle mit sexuellem Hintergrund im Oktober 2011 zur Vorbereitung einer Unterrichtung des Kultusausschusses erlangt.

15. Verfahren 535 Js 7273/11, Staatsanwaltschaft

Verden:

a) Kenntnis der StA und Maßnahme

Die Staatsanwaltschaft hat am 3. März 2011 Kenntnis erlangt. Der beantragte Strafbefehl ist seit dem 8. September 2011 rechtkräftig.

b) Kenntnis der NLSchB und Maßnahme

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 22. Februar 2011 erlangt. Am selben Tag wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet und die Lehrkraft vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss des Strafverfahrens wird das Disziplinarverfahren nunmehr weitergeführt.

c) Kenntnis der Landesregierung

Das Kultusministerium wurde am 22. Februar 2011 durch die Niedersächsische Landesschulbehörde informiert.

16. Verfahren 3754 Js 85817/10, Staatsanwalt

schaft Hannover:

a) Kenntnis der StA und Maßnahme

Nach Anzeigenerstattung bei der Polizeidirektion Hannover im April 2010 wurden die Ermittlungen aufgenommen. Am 8. Juli 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Am 4. Oktober 2011 wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung, rechtskräftig seit dem 12. Oktober 2011, verurteilt.

b) Kenntnis der NLSchB und Maßnahme

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat Kenntnis am 16. September 2010 erlangt. Das Disziplinarverfahren wurde am 27. Juli 2011 eingeleitet, nachdem die Anklageschrift am 26. Juli 2011 eingegangen war. Das Disziplinarverfahren wird eingestellt, da die Lehrkraft am 4. Oktober 2011 verurteilt wurde und das Urteil den Verlust der Beamtenrechte bewirkt.

c) Kenntnis der Landesregierung