des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 22 der Abg. Brigitte Somfleth, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Sigrid Rakow, Klaus Schneck, Karin Stief-Kreihe und Detlef Tanke (SPD)
UNESCO-Weltnaturerbe - Wie steht es um die Besucherinformationsmöglichkeiten und die Infrastruktur hierzu? (Teil 1)
Der Landtag hat in seiner 116. Sitzung am 12. Oktober 2011 die Entschließung „UNESCOWeltnaturerbe: Das Wattenmeer - Chancen für den Tourismus nutzen - Naturschutz stärken“, Drs. 16/4088, angenommen.
In einigen Punkten der Entschließung geht es konkret um Verbesserungen für die Gäste des Weltnaturerbes. So sollen gemäß Nr. 2 die Vorbereitungen in der Wattenmeerregion auf eine neue Zielgruppe von internationalen Naturtouristen verstärkt werden, und unter Nr. 4 soll der Zugang zum Weltnaturerbe sowohl durch Informationsmöglichkeiten als auch durch infrastrukturelle Voraussetzungen verbessert werden. Insbesondere geht es darum, die Naturregion im Einklang mit den Schutzzielen des Naturerbes erlebbar zu machen.
In seinem letzten Prüfungsbericht zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hat der Landesrechnungshof die Unterversorgung des Nationalparks mit hauptamtlichen Landschaftswarten kritisiert. So verfügt die Nationalparkverwaltung über kein eigenes Personal für die Betreuung des Nationalparks in der Fläche.
1. Mit welchem Konzept sieht die Landesregierung vor, dass die bestehenden Besuchereinrichtungen, die in einer Trägergemeinschaft mit NGO, Kommunen und dem Land bestehen und in den letzten Jahren empfindliche finanzielle Kürzungen hinnehmen mussten, diesen Anforderungen gerecht werden?
2. Wie viele hauptamtliche Nationalparkwarte stehen der Nationalparkverwaltung für die Betreuung und Überwachung des Nationalparks zur Verfügung, und welche Aufgaben werden von diesen hauptamtlichen Warten wahrgenommen?
3. Mit welchen hauptamtlich beschäftigten Landschaftswarten sieht die Landesregierung vor, die Zielsetzungen der Entschließung umsetzen zu können, und wie stellt sich vergleichsweise die Situation in Schleswig-Holstein und im Nationalpark Harz, insbesondere in Bezug auf die Zahl der hauptamtlich Angestellten - auch Ranger genannt - im Nationalpark Wattenmeer dar?
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung im Oktober 2011 eine Entschließung zum Thema „UNESCO-Weltnaturerbe: Das Wat
Seit der Gründung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer ist entlang der Küste und auf den Inseln ein Geflecht von Informationseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten entwickelt worden. Diese Einrichtungen, die überwiegend in der Trägerschaft von Gemeinden in Kooperation mit Umweltverbänden stehen, leisten hervorragende Arbeit.
Im Naturschutzhaushalt des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) stehen auch in den kommenden Jahren jährlich über 1 000 000 Euro für das Personal dieser Nationalparkeinrichtungen zur Verfügung. Nunmehr sollen von der Nationalparkverwaltung mit den Einrichtungen neue Verträge mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden, die eine Erhöhung der Förderung bis zu 5 000 Euro je Nationalparkhaus vorsehen.
Die Überwachung und Betreuung des 345 000 ha großen Nationalparks bedeutet eine Herausforderung für alle Beteiligten. Neben der Nationalparkverwaltung ist dort der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit seinen Nationalparkwarten Hauptakteur. Unterstützt werden die hauptamtlichen Mitarbeiter von einer Vielzahl von Ehrenamtlichen aus Umweltverbänden, die gemeinsam sehr gute Arbeit leisten. Um den Anregungen des Landesrechnungshofs nachzukommen, wird bis Ende dieses Jahres von der Landesregierung ein Konzept für die Betreuung und Überwachung des Nationalparks entwickelt.
Zu 1: Die Informationseinrichtungen entlang der Küste und auf den Ostfriesischen Inseln haben bisher sehr erfolgreich gearbeitet. Es ist vorgesehen, dass die Einrichtungen künftig finanziell besser ausgestattet werden. Die Förderung soll von jährlich 55 000 Euro auf 60 000 Euro je Nationalparkhaus angehoben werden. Die beiden Informationszentren hingegen werden mit jeweils bis zu 145 000 Euro pro Jahr gefördert.
Zu 2: Für die Betreuung und Überwachung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer stehen insgesamt sechs hauptamtliche Nationalparkwarte zur Verfügung. Neben Aufgaben zur Überwachung und Betreuung des Nationalparks im Naturschutz werden von diesen Nationalparkwar
ten zur Hälfte ihrer Arbeitszeit Küstenschutzaufgaben wahrgenommen. Dieses Personal ist beim NLWKN angestellt.
- die Information und Betreuung der Besucherinnen und Besucher sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für die Besucherlenkung,
- die Unterstützung der Arbeit der Nationalparkhäuser und zentren in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung (NLPV),
- Führungen in Ergänzung oder in Zusammenarbeit mit Nationalparkhäusern oder ähnlichen Einrichtungen in Abstimmung mit der NLPV,
- die Kontaktpflege zur einheimischen Bevölkerung sowie zu den vor Ort tätigen Institutionen und Behörden, Koordinierung zwischen allen Akteuren der Nationalparkbetreuung vor Ort,
- die Beobachtung allgemeiner Fehlentwicklungen des Schutzgebietes und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen,
- fachliche Begleitung und Aufsicht über Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes nach Vorgabe der Nationalparkverwaltung, Durchführung von kleineren Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie
- Kontrolle von technischen Einrichtungen, Wegen, Stegen, Brücken, Lehrpfaden, Schildern usw., gegebenenfalls Bau, Reparatur soweit möglich.
Zu 3: Die Betreuung und Überwachung des Nationalparks erfolgt derzeit im Wege der Zusammenarbeit mit den sechs hauptamtlich beschäftigten Nationalparkwarten, Teilnehmern des Bundesfrei
willigendienstes, Umweltverbänden und den ehrenamtlichen Landschaftswarten unter der Federführung und Aufsicht der Nationalparkverwaltung. Hauptamtliche Nationalparkwarte sind derzeit in folgenden Bereichen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer eingesetzt: Insel Borkum, Insel Memmert, Insel Juist, Insel Baltrum, Insel Langeoog und im Küstenbereich Land Wursten und Cuxhaven.
In der Nationalparkregion des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres sind 15 Mitarbeiter des hauptamtlichen Nationalparkdienstes für eine Nationalparkfläche von 441 500 ha verantwortlich. Im Gesamtgebiet des Nationalparks Harz betreuen 39 hauptamtliche Nationalparkwarte eine Fläche von insgesamt 24 732 ha.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 23 der Abg. Sigrid Rakow, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Klaus Schneck, Brigitte Somfleth, Karin Stief-Kreihe und Detlef Tanke (SPD)
UNESCO-Weltnaturerbe - Wie steht es um die Besucherinformationsmöglichkeiten und die Infrastruktur hierzu? (Teil 2)
Der Landtag hat in seiner 116. Sitzung am 12. Oktober 2011 die Entschließung „UNESCOWeltnaturerbe: Das Wattenmeer - Chancen für den Tourismus nutzen - Naturschutz stärken“, Drs. 16/4088, angenommen.
In einigen Punkten der Entschließung geht es konkret um Verbesserungen für die Gäste des Weltnaturerbes. So sollen gemäß Nr. 2 die Vorbereitungen in der Wattenmeerregion auf eine neue Zielgruppe von internationalen Naturtouristen verstärkt werden, und unter Nr. 4 soll der Zugang zum Weltnaturerbe sowohl durch Informationsmöglichkeiten als auch durch infrastrukturelle Voraussetzungen verbessert werden. Insbesondere geht es darum, die Naturregion im Einklang mit den Schutzzielen des Naturerbes erlebbar zu machen.
In seinem letzten Prüfungsbericht zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hat der Landesrechnungshof die Unterversorgung des Nationalparks mit hauptamtlichen Landschaftswarten kritisiert. So verfügt die Nationalparkverwaltung über kein eigenes Personal für die Betreuung des Nationalparks in der Fläche.
1. In welchem Zustand befinden sich die bestehenden Besucherinformationseinrichtungen, was den Gebäudebestand, die Innen-, Personal- und Finanzausstattung betrifft, und reicht
das nach Einschätzung der Landesregierung aus, um die o. g. Anforderungen in Zukunft erfüllen zu können, bzw. welche Verbesserungen werden in naher Zukunft erfolgen?
2. Wie stellt sich die Situation hinsichtlich der Versorgung des Nationalparks mit Freiwilligen nach Wegfall der Zivildienstleistenden für die Nationalparkverwaltung, bezogen auf die Betreuung des Nationalparks, dar?
3. Wie stellt sich die Flächenpräsenz im Nationalpark mit ehrenamtlichen Nationalparkwarten dar - auch hier im Vergleich mit Schleswig-Holstein -, und welche Aufgaben nehmen diese Ehrenamtlichen im Nationalpark in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein wahr?
Die im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer tätigen hauptamtlichen Nationalparkwarte werden von einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern der Umweltverbände, von berufenen ehrenamtlichen Landschaftswarten und Teilnehmern des Bundesfreiwilligendienstes in der praktischen Arbeit im Nationalpark unterstützt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Antwort zur Mündlichen Anfrage 22 der LT-Drs. 16/4135 verwiesen.
Zu 1: Die Besucherinformationseinrichtungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer werden vom Land gefördert, indem die Personalkosten der Einrichtungen zum großen Teil getragen werden. Für die Gebäude und die Ausstellungen sind die Träger der Einrichtungen selbst verantwortlich. Die Förderung solcher Maßnahmen wird zum Teil durch die Niedersächsische Wattenmeerstiftung unterstützt.