Protokoll der Sitzung vom 11.11.2011

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Christian Meyer und Enno Hagenah (GRÜNE)

„Anständige“ Bezahlung der Beschäftigten im vom Land geförderten Schlachthof Wietze?

Der Neubau des Schlachthofs in Wietze ist vom Land mit 6,5 Millionen Euro direkten und indirekten Subventionen gefördert worden. Davon gingen 5 Millionen Euro direkt an das umstrittene Unternehmen Rothkötter. Mit der Landesförderung sind Auflagen verbunden, die der Investor Rothkötter Grundstücksverwaltung Wietze GmbH & Co. KG und der Nutzer Celler Land Frischgeflügel GmbH zu erfüllen haben. Unter anderem hat das Unternehmen im Schlachthof Wietze 250 feste Dauerarbeitsplätze mit einem Stundenlohn von 10 Euro zu schaffen. Diese sollen vorrangig mit Personal aus der Region Celle zu besetzen sein (siehe Drs. 16/3570). Auf den Stellenanzeigenseiten der Bundesagentur für Arbeit suchte der Betrieb über eine Zeitarbeitsfirma im Oktober 2011 hingegen mindestens 30 Beschäftigte für einen Stundenlohn von 7,79 Euro in Schichtarbeit. Die Mitarbeiter sollen laut Stellenausschreibung auch für Lebensmittelhygiene und Qualitätskontrollen zuständig sein. Im Oktober-Plenum erklärte Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die Vorhaltung dieses Stellenangebotes, das Unternehmen habe mit 340 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern „die Zusage deutlich übererfüllt“. Diese Beschäftigten erhielten aktuell 9,50 Euro pro geleistete Arbeitsstunde und würden nach sechs Monaten 10,56 Euro bekommen. Zusätzlich soll der Betrieb 30 Beschäftigte der Zeitarbeitsfirma Randstad eingesetzt haben, die „mehr als 8 Euro“ bezahlt bekommen sollen. Der Minister bewertete die Beschäftigung im Schlachthof Wietze als „eine sozial sehr anständige Geschichte“.

Zweite Bedingung für die Landesförderung sind Verträge zur Erzeugerbindung bis spätestens zum Ablauf des Bewilligungszeitraums. Dieser endet am 28. Dezember 2012. Für die Vollauslastung des Betriebs mit 135 Millionen geschlachteten Hühnern pro Jahr wären bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 40 000 Masthühnern etwa 400 bis 440 Großmastanlagen notwendig. Wie die Sendung „Spiegel-TV“ am 16. Oktober 2011 berichtete, hat der Betrieb kaum Mäster aus der Region und lässt sogar Hühner aus Dänemark anliefern. Dort gibt es einen Mindestlohn im Schlachtgewerbe von 21 Euro. Wie das NDR-Magazin „Menschen und Schlagzeilen“ am 1. Dezember 2010 im Zusammenhang mit der ehemaligen Agrarministerin Grotelüschen berichtete, gilt Deutschland mittlerweile als Billiglohnstandort im Schlachtgewerbe. Dies ist laut Medienberichten (u. a. taz 19. August 2011 oder WDR 11. März

2011) möglich, weil in Deutschland im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Ländern die Leiharbeit nicht ausreichend von Werksverträgen abgegrenzt wird. Mithilfe des Entsendegesetzes schließen so Schlachthöfe in Deutschland Werkverträge mit Anbietern im europäischen Ausland ab, um z. B. Bulgaren oder Rumänen nicht selten für nur 3 bis 4 Euro in ihren Höfen arbeiten zu lassen. Gewerkschafter sprechen von massivem Missbrauch und Scheinkonstruktionen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte im Schlachthof in Wietze waren jeweils in den Monaten September und Oktober zu welchem Bruttostundenlohn a) fest bei der Firma Celler Frischgeflügel vollzeit beschäftigt, b) atypisch als Leiharbeiter, c) atypisch über Honorarverträge, d) atypisch über Werksverträge oder e) andersartig beschäftigt, und entspricht dies der Lohnstruktur des Schlachthofs in Haren (Emsland)?

2. Wie viele der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen wie von der Landesregierung im Bewilligungsbescheid gefordert (Drs. 16/3570) aus der Region Celle, und bei welchem Prozentsatz gilt die Förderbedingung als erfüllt?

3. Wie viele Geflügelmäster aus der näheren Umgebung (im Umkreis von 100 km) mit welchen Mastkapazitäten pro Stall hat das Unternehmen bereits unter Vertrag, und wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Celler Frischgeflügel anscheinend Mastgeflügel aus Dänemark schlachtet?

Die Förderung gewerblicher Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) dient unmittelbar der Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze, so auch in Wietze. Voraussetzung für die Förderung des Neubaus des Schlachthofes war u. a. die Schaffung von 250 Dauerarbeitsplätzen bis zum Abschluss des Investitionsvorhabens.

Der neu gebaute Schlachthof in Wietze wurde am 5. September 2011 in Betrieb genommen und beschäftigt bereits heute 340 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, also 90 mehr als ursprünglich geplant und zugesichert, sowie 30 Beschäftigte, die über eine Zeitarbeitsfirma vermittelt wurden, um die Produktion auch in Spitzenzeiten sicherzustellen. Hinzu kommen indirekte Beschäftigungseffekte z. B. bei einem Dienstleistungsunternehmen, das mit der Reinigung beauftragt wurde. Das Vorgehen des Unternehmens Celler Land Frischgeflügel in diesem Förderfall ist lobenswert: Menschen mit zum Teil geringer Qualifikation wird über das Instrument der Zeitarbeit die Chance für einen dauerhaften Einstieg in Beschäftigung gegeben.

Von einem - wie im Einleitungstext der Anfrage dargestellt - massiven Missbrauch von Werkverträgen und Scheinkonstruktionen durch Schlachthöfe in Deutschland oder Niedersachsen ist nach Auffassung der Landesregierung trotz der in Einzelfällen sicherlich praktizierten rechtswidrigen Verhaltensweisen nicht auszugehen.

Es gibt weder Anhaltspunkte noch Hinweise dafür, dass in Deutschland oder Niedersachsen systematisch und weit verbreitet Werkverträge genutzt werden, um den Lohn zu drücken oder arbeitsrechtliche Standards zu umgehen. Es ist zudem nicht zutreffend, dass in Deutschland Leiharbeit von Werkverträgen nicht ausreichend abgegrenzt wird bzw. abzugrenzen ist.

Die Landesregierung hat bereits früher im Zusammenhang mit bekannt gewordenen Verdachtsfällen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der niedersächsischen Fleischindustrie darauf hingewiesen, dass das der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Bekämpfung derartiger Verstöße zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium zusammen mit den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Abgrenzung von Werkverträgen und illegaler Arbeitnehmerüberlassung ausreicht.

Bei Verstößen dieser Art, die unter Einsatz erheblicher krimineller Energie begangen werden, gibt es daher kein Erkenntnis-, sondern eher ein Nachweisproblem.

Der Zuwendungsbescheid zur GRW-Förderung vom 14. Juni 2010 enthält u. a. folgende Auflagen: Das Investitionsvorhaben ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes vom 29. Dezember 2009 bis 28. Dezember 2012 durchzuführen. Nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen in der Betriebsstätte insgesamt 250 Dauerarbeitsplätze, davon 5 Ausbildungsplätze vorhanden und besetzt sein. Die zu schaffenden Arbeitsplätze sind vorrangig mit Personal aus der Region des Landkreises Celle zu besetzen, wobei die Lohnstruktur der im Schlachthof Haren im Emsland entsprechen soll.

Weiterhin sind mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes die Verträge zur Erzeugerbindung vorzulegen. Diese Auflage bezieht sich auf die Ausbaustufe des Schlachthofes mit einer Schlachtlinie im Einschichtbetrieb mit 250 Arbeitskräften. Die im Vorspann genannte Kapazität von 135 Millionen geschlachteten Hühnern pro Jahr bezieht sich im Übrigen auf die vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg genehmigte maximale Ausbaustufe mit zwei

Produktionslinien im Zweischichtbetrieb. Ein solcher Ausbau ist aktuell nicht geplant oder angedacht, sondern eine perspektivische Option unter der Voraussetzung entsprechender Marktbedingungen. Das wurde seitens des Unternehmens von Beginn an auch so kommuniziert.

Die Erfüllung der Auflagen des Zuwendungsbescheides wird regelmäßig erst nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung geprüft. Darüber hinaus bestehen für das Unternehmen keine Berichtspflichten. Das Unternehmen hat jedoch einige Informationen freigegeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach Angaben des Unternehmens waren im Schlachthof Wietze am 31. Oktober 2011 beschäftigt: 340 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte sowie 30 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirma Randstad im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Die Lohnstruktur entspricht der Lohnstruktur des Schlachthofes in Haren (Emsland).

Zu 2: Nach Angaben des Unternehmens kommen ca. 90 % der Beschäftigten aus einem Umkreis von bis zu 50 km um den Standort Wietze herum. Damit gilt die entsprechende Forderung aus dem Bewilligungsbescheid als erfüllt.

Zu 3: Nach Angaben des Unternehmens liegen entsprechend den Förderbedingungen Erzeugerbindungen für die gegenwärtige Ausbaustufe des Schlachthofes vor. Der Anteil von aus Dänemark stammenden Hähnchen an der Gesamtanzahl der in Wietze geschlachteten Tiere ist kleiner als 1 %. Grundsätzlich gibt es aus Sicht der Landesregierung gegen eine Schlachtung von Geflügel aus Dänemark keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften im Veterinärbereich (Tierschutz, Tierseuchen, Hygiene) eingehalten werden.

Anlage 25

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofes zur „fehlerhaften Vertragspraxis“ an Ganztagsschulen?

Am 25. Oktober 2011 hat der Landesrechnungshof seine Stellungnahme „Fehlerhafte Vertragspraxis bei der Beschäftigung außerschulischer Fachkräfte an Ganztagsschulen“ vorgelegt.

In dieser Stellungnahme wird erklärt, dass auch der Landesrechnungshof bereits am 12. Oktober 2009 das Kultusministerium darauf hingewiesen habe, „dass die Beschäftigung eingestellter Kräfte (…) z. T. auf Vertragsverhältnissen beruht, die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlich problematisch sind.“ In seiner Stellungnahme vom 25. Oktober 2011 kritisiert der Landesrechnungshof nun: „Obwohl mehrere Kontrollinstanzen frühzeitig auf mögliche Problematiken im Zusammenhang mit der Beschäftigung außerschulischer Fachkräfte im Rahmen von freien Dienstleistungsverträgen hinwiesen, eröffnet das MK den Schulen bis heute diese Möglichkeit.“

Der Landesrechnungshof bezweifelt die Bewertung durch die Landesschulbehörde, wonach drei Viertel der von ihr überprüften Arbeitsverhältnisse in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben als freie Dienstleistungsverträge zu qualifizieren seien. Der Landesrechnungshof stellt dazu fest: „Der LRH hat sowohl nach summarischer Durchsicht der vorliegenden Verträge als auch angesichts seiner Feststellungen aus örtlichen Erhebungen erhebliche Zweifel, ob die rechtliche Bewertung der Verträge durch die NLSchB zutrifft. Die NLSchB konzentrierte sich für ihre rechtliche Beurteilung überwiegend nur auf die Vertragsinhalte, ohne umfassend zu prüfen, wie die außerschulische Fachkraft tatsächlich in der Schule eingesetzt und in den gesamten Organisationsprozess der Schule eingebunden ist. Dies ist jedoch das wesentliche Kriterium für die rechtliche Würdigung des Vertragsverhältnisses. (…) Der LRH stellte teilweise fest, dass die rechtliche Qualifizierung der Vertragsverhältnisse durch die NLSchB bei der Überprüfung sogar ihren eigenen Vorgaben widersprach. (…) Danach bewertete sie sogar innerhalb derselben Regionalabteilung Vertragsverhältnisse für identische Tätigkeiten im Ergebnis unterschiedlich.“

Darüber hinaus äußert der Landesrechnungshof starke Zweifel an der Praxis vieler Ganztagsschulen, Verträge mit Kooperationspartnern abzuschließen, die ihrerseits Fachkräfte auf der Basis von Dienstleistungsverträgen beschäftigen. Der Landesrechnungshof erklärt hierzu: „Der LRH hält es für problematisch, dass das Land Kooperationsverhältnisse eingeht, um auf diese Weise außerschulische Fachkräfte durch die tarifliche Unabhängigkeit der Kooperationspartner (meist Vereine) zu günstigeren Konditionen zu gewinnen. Er kann zurzeit nicht abschließend beurteilen, ob die damit verbundene Umgehung der für das Land geltenden Tarifverträge eine Durchgriffshaftung zu seinen Lasten mit entsprechenden haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen auslösen kann.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat Kultusminister Althusmann bei seinen Unterrichtungen des Kultusausschusses im Januar 2011 nicht darüber informiert, dass das Kultusministerium bereits im Oktober 2009 auch vom Landesrechnungshof schriftlich auf mögliche rechtliche Probleme bei den Dienstleistungsverträgen an Ganztagsschulen hingewiesen worden war?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Zweifel des Landesrechnungshofes an der rechtlichen Bewertung der von ihr überprüften Dienstleistungsverträge durch die Landeschulbehörde, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Hinweis des Landesrechnungshofes auf die Problematik der von vielen Ganztagsschulen abgeschlossenen Kooperationsverträge - insbesondere dann, wenn die Kooperationspartner ihrerseits Fachkräfte im Rahmen von Dienstleistungsverträgen oder auch von Arbeitsverträgen, die unterhalb der für das Land geltenden Tarifverträge vergütet werden, beschäftigt -, und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?

Anlass der Kleinen Anfrage ist die Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages in seiner Sitzung am 26. Oktober 2011 zur Frage der Beschäftigung außerschulischer Fachkräfte an Ganztagsschulen und im Zusammenhang damit bestehender eventueller Haushaltsrisiken. Begleitend zu dieser Unterrichtung, wurde dem Haushaltsausschuss eine schriftliche Ausarbeitung des Landesrechnungshofes übergeben, die aber weder eine Prüfungsmitteilung noch eine Prüfungsbemerkung darstellt.

Dennoch wird die Landesregierung selbstverständlich die Einschätzungen des Rechnungshofes zu den Verträgen an den Ganztagsschulen sehr ernst nehmen und den aufgezeigten Problemen an einzelnen Schulen nachgehen. Im Kern hat der Rechnungshof aber die Landesregierung in ihrer Einschätzung der maximalen Haushaltsrisiken bestätigt. Dies zeigt, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen tragfähig sind und den Schulen für ihr weiteres Handeln die notwendige Sicherheit bieten.

Die Landesregierung hält das Instrument des Honorarvertrages bei korrekter rechtlicher Anwendung sowohl für die Schulen als auch für viele Vertragspartner weiterhin für ein sinnvolles Instrument im Rahmen der Ganztagsbetreuung und bietet daher ihren Schulen eine umfassende rechtliche Beratung durch die Landesschulbehörde an.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Das Schreiben des Landesrechnungshofes vom 12. Oktober 2009 wird auf Seite 5 der erwähnten schriftlichen Ausarbeitung im Zusammenhang mit einer Darstellung der Prüfungen des Rechnungshofes im Bereich der ProReKo-Schulen zitiert. Es bezieht sich eindeutig auf diese Schulen und nicht auf Ganztagsschulen und war deshalb im Rahmen der Unterrichtungen zu den Ganztagsschulen auch nicht anzusprechen.

Die Feststellungen des Rechnungshofes waren Gegenstand der Erörterungen des Landtages zur Haushaltsrechnung am 26. Oktober 2011.

Die vom Rechnungshof angesprochene Problematik ist bereits im Sommer dieses Jahres zum Anlass genommen worden, die Landesschulbehörde um Überprüfung der an den berufsbildenden Schulen vorhandenen Honorarverträge zu bitten.

Zu 2: Der Landesrechnungshof bestätigt ausdrücklich, dass die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts der Landesschulbehörde für Honorarverträge eine richtige Maßnahme des Kultusministeriums war. Er weist aber auf das Problem hin, dass eine Genehmigung sich immer nur auf den Vertragsinhalt und nicht auf unter Umständen abweichende Handhabungen in der Schule beziehen kann.

Die auf Seite 7 der schriftlichen Ausarbeitung des Landesrechnungshofes angeführten Einzelfälle von angeblich fehlerhaftem Verwaltungshandeln der Landesschulbehörde werden selbstverständlich geprüft und gegebenenfalls umgehend korrigiert. Allerdings werden bislang nur zwei geprüfte Schulen genannt, sodass eine generelle Bewertung im Sinne der Frage naturgemäß schwierig ist.

Üblicherweise nimmt die Landesregierung zu Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes erst Stellung, wenn sie ihr vorliegen. Selbstverständlich werden aber auch im vorliegenden Fall die Zwischenergebnisse einer Prüfung unterzogen.

Soweit Vertragsverhältnisse am Ratsgymnasium Peine angesprochen werden, kann allerdings bereits jetzt festgestellt werden, dass die Landesschulbehörde keine freien Dienstleistungsverträge für Förderunterricht genehmigt hat. Vielmehr wurde es dem Ratsgymnasium durch die Landesschulbehörde am Anfang dieses Jahres bei der Überprüfung der laufenden und der abzuschließenden Verträge im Ganztagsbereich ausdrücklich unter

sagt, derartige Verträge für den Förderunterricht abzuschließen. Dieser Bereich wurde auf Betreiben der Landesschulbehörde auf Arbeitsverträge umgestellt.

Das in die Arbeit der Landesschulbehörde gesetzte Vertrauen war demnach völlig gerechtfertigt, und es wird davon ausgegangen, dass sich die weiteren Einzelfälle in ähnlicher Weise aufklären lassen. Hierzu müsste der Rechnungshof die Einzelfälle näher benennen, was sicherlich in der zu erwartenden Prüfungsmitteilung geschehen wird.

Zu 3: Die Fragestellung beinhaltet die Unterstellung, die vielfältigen Kooperationen der Ganztagsschulen mit ihren Partnern aus den Bereichen des Sports, der Kunst, der Jugendarbeit, der Sozialverbände seien auf die Umgehung der Tarifvorgaben gerichtet. Diese Unterstellung wird seitens der Landesregierung entschieden zurückgewiesen; denn sie verunglimpft die Schulen und ihre Partner und damit vielfältige ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten mit reinen Aufwandsentschädigungen gleichermaßen.

Auch wenn beispielsweise die Volkshochschulen Kooperationspartner sind, gibt es wegen deren öffentlicher Trägerschaft keine Bedenken hinsichtlich rechtlich einwandfreier Verhältnisse. Die Befürchtungen des Rechnungshofes sind aber, wie er selbst sagt, „zurzeit nicht abschließend zu beurteilen“, da konkrete Belege und Beispiele fehlen.