Protokoll der Sitzung vom 11.11.2011

- Helferkreise zur Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,

- Tagesbetreuungen in Kleingruppen oder in Einzelbetreuung und

- Familienentlastende Dienste.

Seit 2004 haben bis heute insgesamt 363 Leistungsanbieter eine Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot erhalten (Stand 1. November 2011). In jedem Landkreis in Niedersachsen ist mindestens ein solches Angebot vorhanden. Für 2011 sind in diesem Programm 180 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 1,5 Millionen Euro bewilligt worden.

Über niedrigschwellige Betreuungsangebote informiert auch der Internetauftritt des Landes unter der Adresse http://www.ms.niedersachsen.de/download/11986.

Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe (§ 45 d SGB XI)

Im Rahmen des zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurde ein neuer Fördertatbestand geschaffen: Die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegekassen können seitdem über die bisherigen Förderzwecke hinaus auch zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Hilfsangeboten

1. von (trägerunabhängigen) Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen sowie

2. von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen

verwendet werden, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, aber auch von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.

Auch diese neuen Hilfsangebote dienen dazu, die familiären Pflegearrangements der im häuslichen Bereich versorgten Menschen zu unterstützen, einen Erfahrungsaustausch der Betroffenen zu ermöglichen und so die Lebensqualität der Betroffenen und der pflegenden Angehörigen zu verbessern.

Zur Umsetzung dieses Förderzwecks erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45 d SGB XI (Runderlass des MS vom 11. Oktober 2010, Nds. MBl. Nr. 40, S. 1017).

Da Selbsthilfe- und Ehrenamtlichengruppen per se keine Rechtspersönlichkeit darstellen, wird die Förderung über die nahezu flächendeckend vorhandenen - und von den Krankenkassen nach § 20 des Sozialgesetzbuches - Fünftes Buch (SGB V) geförderten - Selbsthilfekontaktstellen abgewickelt; dabei werden die bei den Selbsthilfekontaktstellen vorhandenen Erfahrungen mit Initiierung, Aufbau und fachlicher Begleitung von Selbsthilfegruppen genutzt.

Die Kontaktstellen erhalten für Ihre Tätigkeit einen Anteil der Förderung. Grundsätzlich förderfähig sind

- Personal- und Sachausgaben für den Auf- und Ausbau, die Organisation und Koordination der Hilfsangebote,

- Raummieten und Büroausstattung,

- Kosten für Schulung und Fortbildung der Gruppenmitglieder,

sowie bei ehrenamtlichen Gruppen

- Aufwandsentschädigungen sowie

- Kosten für kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte.

Im Interesse einer gleichmäßigen Verteilung der Mittel sind je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt Obergrenzen der zur Verfügung stehenden Fördermittel festgelegt. Die nach der Förderrichtlinie zur Verfügung gestellten Fördermittel werden in gleicher Höhe durch Mittel der Pflegeversicherung ergänzt.

Die vorgenannte Richtlinie ist rückwirkend zum 1. Oktober 2010 in Kraft getreten. Für das Jahr 2010 konnten insgesamt 16 Förderanträge für 59 Gruppen in einem Förderumfang von rund 60 000 Euro gefördert werden.

Für 2011 sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) Hildesheim bis 30. Juni 2011 von 28 Selbsthilfekontaktstellen Anträge für 153 Gruppen in einem Volumen von rund 166 000 Euro vorgelegt worden.

Projekt „Hilf deinen Alten“, Delmenhorst

Der Verein Integrationslotsenteam in Delmenhorst und Umgebung e. V. führt das Projekt „Hilf deinen Alten“ durch. Mit einer Veranstaltungsreihe soll über die Möglichkeiten informiert werden, Menschen im Alter zu unterstützen. Der Austausch und die Vernetzung erfolgen in mehreren Sprachen. Damit sollen insbesondere auch ältere Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, die nicht immer über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die erforderlich sind, sich aus den allgemeinen Informationen und Publikationen zu informieren. Das Projekt in Delmenhorst wird vom Sozialministerium mit 6 500 Euro finanziell gefördert.

Ebenfalls mehrsprachig sind Ratgeber erschienen, die Betroffene und Angehörige der Menschen mit Migrationshintergrund über Fragestellungen rund um die rechtliche Betreuung informieren. Der Ratgeber ist gemeinsam von MS und MJ aufgelegt worden und steht auch im Internet im Informationsportal Integration zur Verfügung. Der mehrsprachige Ratgeber „Das deutsche Betreuungs

recht“ enthält neben einer Auflistung regionaler Anlaufstellen wie Betreuungsvereine und -behörden, eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Betreuung und eine detaillierte Beschreibung der Vorsorgemöglichkeiten in Form von Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten.

Das vom Land finanziell geförderte und von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG/AfS) eingerichtete Internetportal Gesundheit für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (GeMiNie) bietet Ärztinnen und Ärzten, Angehörigen und Betroffenen die gezielte Recherche nach Gesundheitsdienstleistern und Beratungseinrichtungen in Niedersachsen, die über interkulturelle und insbesondere über fremdsprachliche Kompetenzen verfügen. Die Datenbank enthält auch Angaben über Dienstleistungsunternehmen und Beratungseinrichtungen für den Bereich der Pflege und Behinderung.

Zu 2: Zum Stand 31. Oktober 2011 sind in Niedersachsen in 32 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in der Region Hannover Pflegestützpunkte errichtet worden; die Einrichtung eines weiteren Stützpunktes im Landkreis Wesermarsch wird zu Beginn des Jahres 2012 erwartet. An 15 weiteren möglichen Standorten haben sich die kommunalen Träger dafür entschieden, bis auf Weiteres keinen Stützpunkt zu errichten.

Die Verteilung der Stützpunkte im Land, die jeweiligen Kontaktdaten und die Öffnungszeiten sind im Internetauftritt des Landes über eine interaktive Landkarte unter der Adresse http://www.ms.niedersachsen.de/download/54028 oder auch bei der AOK unter der Adresse www.aok-gesundheitspartner.de einsehbar.

Zu 3: Aufgrund des demografischen Wandels stehen dem Arbeitsmarkt langfristig weniger junge Menschen zur Verfügung. Es ist deshalb mehr denn je geboten, das vorhandene Erwerbspotenzial optimal zu nutzen. Darum ist es das Ziel der Landesregierung, möglichst vielen Menschen, die sich um ihre Angehörigen kümmern möchten, durch entlastende Maßnahmen bei den Pflegeaufgaben den Verbleib im Erwerbsleben zu sichern.

Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege als Teilaspekt des Themas Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigt die Landesregierung schon länger z. B. auch im Rahmen der frauenspezifischen Arbeitsmarktprogramme. Sowohl die 21 Koordinierungsstellen Frauen und

Wirtschaft als auch einzelne Projekte des Programms zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) unterstützen Frauen wie Unternehmen durch Beratung und Qualifizierung.

Im Rahmen der niedersächsischen Qualifizierungsoffensive hat die Arbeitsgruppe „Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und einer familienbewussten Arbeitswelt“ das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ als Schwerpunkt festgelegt. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Arbeitsleben wird die Landesregierung Unternehmen für die besonderen Bedürfnisse von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben sensibilisieren und darauf hinwirken, dass noch mehr Betriebe konkrete Hilfsangebote für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen.

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagieren sich bereits vorbildlich im Bereich „Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege“. Im Wettbewerb 2011 für familienfreundliche Unternehmen und Kommunen gab es unter den zahlreichen Bewerbungen viele gute Beispiele hierfür.