ten, ob man das Bleiberecht verändern will. Aber wenn das Ausländerrecht so ist, wie es ist, müssen sich die Ausländerbehörden daran halten. Genau das tun sie.
- Ich beschränke die Arbeit der Härtefallkommission in keiner Weise. Ich möchte mit der Mär aufräumen, dass in diesem Zusammenhang das Quorum eine Rolle spielt. Das ist schlichtweg nicht wahr. Schauen Sie sich die Fälle an! 235 Fälle sind behandelt worden.
In elf Fällen ist mit einem Quorum von 5 : 3 entschieden worden. Das sind 4 %. Daraus, obwohl das in fast allen anderen Ländern genauso ist, abzuleiten, dass wir in Niedersachsen eine schlechtere Praxis der Härtefallkommission hätten, ist schlicht die Unwahrheit.
Im Übrigen ist das Asylrecht, Herr Adler, ein individuelles Recht. Der Fall, den Sie genannt haben, ist vor dem Hintergrund des § 25 Abs. 5 gerichtlich überprüft worden, nämlich vom Oberverwaltungsgericht. Dem Fall ist nicht stattgegeben worden. Höchstrichterlich ist eine Entscheidung getroffen worden. Insofern können Sie hier, Herr Adler, nicht Fälle aus Bremen oder andere Fälle heranziehen. Das Asylrecht ist ein individuelles Recht! In diesem Fall ist die Rechtsprechung so gewesen, wie ich es dargestellt habe.
Bereichen, indem wir Rückkehrhilfen zur Verfügung stellen und indem wir organisatorische Hilfen zur Verfügung stellen.
Schauen Sie sich das im Kosovo an! Wir zahlen sogar Zuschüsse zu Löhnen, damit die Betreffenden einen Neuanfang in ihrem Herkunftsland machen können. Das ist doch das Richtige auf den Weg, einen Neustart im Herkunftsland zu schaffen.
Wenn man sich all dem entzieht, ist die letzte Möglichkeit, wenn wir denn den Rechtsstaat wirklich ernst nehmen, abzuschieben. Das ist ein ganz schwieriges Kapitel insbesondere für diejenigen, die das umzusetzen haben. Die Darstellung, dass die Ausländerbehörden das Recht beugen würden, muss ich in diesem Parlament nun wirklich zurückweisen.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wie wollen Sie das sonst nennen, wenn Familien ausgewiesen und zerrissen werden?)
Man muss einfach einmal sehen, was eine Ausländerbehörde machen kann. Sie hat keinen Spielraum, sondern sie muss sich an Recht und Gesetz halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen einen harten Job.
Diejenigen, die der Aufforderung zu einer freiwilligen Ausreise nicht nachkommen, haben das Weitere selbst zu verantworten. Auch das darf man in diesem Parlament einmal sagen.
Ich darf nun einmal darstellen, wie es im Falle der Familie Nguyen tatsächlich gewesen ist. Ich muss Sie sicherlich nicht daran erinnern, dass wir hier im Parlament im Jahre 2003 einstimmig die Petition abgelehnt haben. Im Jahr 2007 ist das Quorum in der Härtefallkommission nicht, wie ich von Herrn Schmalstieg gelesen habe, 5 : 3, sondern 3 : 5 gewesen. Das war also ein eindeutiges Ergebnis.
Danach ist die Möglichkeit gegeben worden, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieser Antrag ist dann vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden. Danach gab es noch die Möglichkeit, die Härtefallkommission anzurufen. Nach dem Urteil bestand
eine vierwöchige Frist, innerhalb der der Abschiebetermin nicht festgelegt werden konnte. Das war der Familie durchaus bekannt. Sie hat diesen Härtefallantrag nicht gestellt. Das wäre die einzige Möglichkeit für die Ausländerbehörde und übrigens auch für mich gewesen. Nur wenn ein Härtefallersuchen gestellt wird, besteht die Möglichkeit, die Abschiebung zu verhindern. Eine andere rechtliche Möglichkeit hat es nicht gegeben.
Insofern habe ich diesen Fall nicht auf den Tisch bekommen. Wenn kein Ersuchen gestellt wird, kann ich es auch nicht umsetzen. Für den Innenminister bestand also nur die Möglichkeit, im Nachhinein, nachdem abgeschoben war, zu sehen, ob im Herkunftsland eine besondere Härte besteht. Von dieser Möglichkeit habe ich Gebrauch gemacht und nach § 22 Satz 1 und § 22 Satz 2 entsprechende Anträge gestellt, und das Verfahren läuft jetzt.
Man kann sich hier also nicht hinstellen und sagen, dieser Innenminister wolle immer einfach nur abschieben. Vielmehr sind das die Abläufe, die Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen müssen. Wenn Sie das ausblenden und hier etwas anderes behaupten, dann stellen Sie in der Öffentlichkeit nicht die Wahrheit dar. Das ist meiner Ansicht nach unredlich. Das sollten Sie wirklich unterlassen.
Natürlich ist der Fall Slawik K. ein sehr tragischer Fall. Der Fall hat alle diejenigen, die irgendwie etwas damit zu tun hatten, sehr betroffen gemacht. Aber darzustellen, dass die Abschiebehaftgründe vom Bundesgerichtshof angezweifelt worden seien und die Dinge deshalb rechtswidrig gewesen seien, ist die schlicht wieder die Unwahrheit.
Bei dem Formfehler, der gerügt worden ist, geht es nicht darum, die Rechte des Abzuschiebenden nicht gesehen zu haben, sondern es geht um die Rechte des Staatsanwaltes. Vor der Abschiebehaft war nämlich ein Strafverfahren eingeleitet worden. Damit nicht einfach abgeschoben wird, bevor der Staatsanwalt die Möglichkeit hatte, das Strafverfahren weiterzuführen, muss man den Staatsanwalt vorher benachrichtigen. Das ist mit dem Urteil erstmalig dargestellt worden. Vorher gab es bereits ein Urteil, wenn jemand vorher schon in Untersuchungshaft gewesen ist.
Wenn man sich das alles anschaut, sieht man, dass das rechtsstaatliche Abläufe sind. Die kann man so darstellen, wie es wirklich gewesen ist. Oder man will in der Öffentlichkeit Stimmung erzeugen.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Verweigern Sie deshalb so vielen Anträgen die Annahme? Das wäre ein Weg, aber den verweigern Sie!)
Herr Präsident, ich weiß, dass ich meine Redezeit etwas überziehe. Aber ich glaube, es ist wirklich wichtig, das einmal Fakt für Fakt abzuarbeiten.
Der Punkt Salame wird hier auch immer wieder angesprochen. Ich glaube, von Ihnen, Frau Polat, wurde gerade noch einmal dargestellt, dass ein Vergleich - - -
- Auch dazu werde ich gleich noch etwas sagen. Aber lassen Sie mich doch einmal die Unterstellungen abarbeiten, die Sie hier immer darstellen. Denn sie sind nicht richtig. Diese Gelegenheit müssen Sie mir einmal geben.
Frau Polat behauptet, dass ein Gericht einen Vergleich angeboten hat und dieser Minister diesen Vergleich nicht angenommen hat. Wahr ist, dass in dieser Zeit, als dieser Vergleich umgesetzt werden sollte, derjenige, der davon betroffen war, zu 100 Tagessätzen verurteilt worden ist, weil er eine vorsätzliche Straftat begangen hat und der Vergleich damit nicht mehr umgesetzt werden konnte. Es tut mir leid: Es ist nicht der Minister, der die Straftat begangen hat. Damit war der Vergleich hinfällig.
Mir fällt es immer schwer, das in der Öffentlichkeit zu sagen. Aber wenn Sie mich dazu zwingen, muss ich es auf den Tisch bringen; denn das ist schlichtweg die Wahrheit. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist das schwierig. Aber