Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Haase. - Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Dr. Biester zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Fragen, die der Kollege Haase gestellt hat, nicht mitgezählt,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Zehn!)

aber nach meinem Eindruck waren es eine ganze Menge. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass die SPD uns gesagt hätte, wie sie diese Fragen, die sie gestellt hat, beantworten würde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber auch was den Einzelplan 11 angeht, müssen wir feststellen, dass nicht eine einzige Antwort gegeben wurde. Wir haben also keinerlei Vorlagen der SPD, mit denen wir uns hier in diesem Hause beschäftigen können.

Ich finde es im Übrigen ausgesprochen optimistisch von Ihnen, dass Sie den 16. Dezember so sehr herbeisehnen und dass Sie sich so sicher

sind, dass Sie vor dem Staatsgerichtshof ein für Sie positives Ergebnis erzielen. Wenn ich mir die vergangenen Klageverfahren, an denen die SPD beteiligt war, anschaue, dann wundert mich dieser Optimismus schon. Denn die Haushalte des Landes Niedersachsen, bei denen die Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, waren allesamt nicht Haushalte einer CDU/FDP-geführten Landesregierung,

(Elisabeth Heister-Neumann [CDU]: SPD!)

sondern Haushalte, die von einer SPD-Regierung aufgestellt und dann von uns beklagt wurden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin aber dankbar dafür, dass der Kollege festgestellt hat, dass die Justiz in Wilhelmshaven - - -

(Heiterkeit - Petra Emmerich- Kopatsch [SPD]: Das war schon die Verwaltungsreform!)

- In Niedersachsen natürlich! - Also: Ich bin aber dankbar dafür, dass der Kollege festgestellt hat, dass die Justiz in Niedersachsen hervorragend arbeitet. - Das gilt natürlich auch für Wilhelmshaven. Ich könnte Ihnen dazu übrigens eine kleine Geschichte aus der Arbeitsgerichtsbarkeit erzählen, was ich in meinem Arbeitskreis schon einmal getan habe.

Wir haben in Niedersachsen eine gut aufgestellte Justiz. Die Entscheidungen ergehen in angemessener Zeit - mit dem Thema „Sozialgerichtsbarkeit“ werde ich mich noch gesondert befassen - und sind von der Qualität her gut. Das merken wir auch daran, dass die Zahl der Berufungen ständig rückläufig ist. Daran zeigt sich, dass die Akzeptanz der erstinstanzlichen Entscheidungen immer größer wird. Das spricht für die Qualität dieser Entscheidungen.

Auch wir von der CDU-Fraktion wollen allen Bediensteten in der Justiz - vom Wachtmeister über den mittleren Dienst, den Rechtspflegerdienst bis hin zu den Gerichten sowie den Richterinnen und Richtern - für diese Arbeit sehr herzlich danken, die sie im Interesse des Landes Niedersachsen und unseres Rechtsstaates verrichten. Da ist ein Dank angesagt, den ich hiermit im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich ausspreche.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Ich will aus gebotenem Anlass auch ausdrücklich alle die Richterinnen und Richter darin mit einschließen, die sich mit Anträgen auf Abschiebungshaft zu befassen haben. Wir haben hier kürzlich eine Diskussion gehabt, die ich unsäglich finde. Das will ich begründen.

Das Schlimmste, was ein Richter entscheiden muss, ist Freiheitsentzug. Deshalb kümmert sich ein Richter bei Fragen des Freiheitsentzuges sehr deutlich um die Rechtslage. Davon können wir ausgehen. Pauschal eine Schelte loszulassen, dass die Richter im Bereich der Abschiebehaft nicht angemessen ausgebildet seien und dass es dadurch zu Fehlverhalten komme, ist eine unangemessene Kritik an den Richterinnen und Richtern, die mit diesen Verhältnissen befasst sind. Namens der CDU-Fraktion weise ich diese unangemessene Kritik zurück.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie können doch nicht so darangehen, dass Sie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes haben, die dazu führt, dass andere formale Anforderungen an die Abschiebehaft getroffen werden, und dann die Entscheidungen als rechtswidrig kritisieren, die vor diesem BGH-Urteil ergangen sind. Sie können doch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nur an dem jeweiligen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung messen.

(Thomas Adasch [CDU]: So ist es!)

Es ist doch unseriös zu sagen: Jetzt gibt es eine andere BGH-Entscheidung; alles andere, was vorher war, war falsch. - Das mag vielleicht unter dem Lichte der neuen Rechtsprechung falsch gewesen sein; aber der damaligen Rechtslage entsprach es.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Gab es diese Rechtsauffassung denn vorher nicht? Sie können doch nicht so tun, als sei die Entscheidung des BGH aus den Wolken gefallen!)

Deshalb ist diese Kritik unangemessen. Deshalb will ich das auch mit Deutlichkeit zurückweisen.

Meine Damen und Herren, weil die Justiz gut aufgestellt ist und weil wir in den vergangenen Jahren stets angemessen auf Belastungssituationen bei den Gerichten reagiert haben und eine Vielzahl von Einstellungen vorgenommen haben - bei Staatsanwaltschaften, ordentlicher Gerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit -,

haben wir die Situation, dass das Ziel der Koalition von CDU und FDP jetzt nahezu erreicht ist.

Wir haben gesagt: Für uns ist in der Frage der Belastungssituation der Gerichte PEBB§Y Maßstab. Unser Ziel ist PEBB§Y 1,0. Diesem Ziel nähern wir uns in großen Bereichen vollständig. In einigen Bereichen haben wir eine Belastung unter 1,0. Ich gebe zu: Im Bereich der Amtsanwälte haben wir eine Belastung, die doch deutlich über 1,0 liegt. Herr Haase, deshalb haben wir - das steht im Haushalt - drei neue Stellen im Bereich der Amtsanwälte vorgesehen, um dort wiederum nachzusteuern.

Es ist aber richtig: Der Schwerpunkt unseres Haushaltes besteht in diesem Jahr nicht darin, neue, weitere Stellen zu schaffen, weil wir eben dem Ziel doch relativ nahe gekommen sind. Vielmehr wollen wir uns in diesem Jahr hauptsächlich auch mit dem Binnenleben der Justiz beschäftigen, mit dem Wohlfühlen der Mitarbeiter der Justiz. Sie haben auch gesagt, dass das notwendig ist. Sie haben nur nicht gesagt, dass Sie es auch tun.

Aber wenn Sie den Haushaltsentwurf einmal ansehen und sich auch die entsprechenden Änderungsanträge der Fraktionen dazu anschauen, dann werden Sie feststellen, dass wir eine Ungerechtigkeit der Vergangenheit beseitigt haben. Das ist die Frage der Zulage für die Amtsanwälte.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Noch einmal für alle Beteiligen: Alle Rechtspfleger haben die gleiche Ausbildung. Nur wer das Schicksal hatte, in den Bereich der Amtsanwälte zu kommen, bekam diese Zulage nicht, während andere diese Zulage bekommen. Das ist jetzt behoben. Das haben die Amtsanwälte auch verdient.

Genauso ungerecht war es, im Bereich des Wachtmeisterdienstes in heutiger Zeit mit A 3 einzustellen. Deshalb sind wir dort auch dazu gekommen, dass das Einstellungsamt A 5 ist. Das schulden wir den Wachtmeistern auch, weil sich das Anforderungsprofil dieses Berufes deutlich verändert hat und deutlich gestiegen ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Weil wir auch um die Sicherheit unserer Gerichte besorgt sind, sieht der Haushaltsentwurf 15 weitere Stellen im Bereich des Justizwachtmeisterdienstes vor. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass uns dieser Beruf wertvoll ist und dass wir im Bereich der Sicherheit der Anstalten etwas tun wollen.

(Beifall bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Der Gerichte!)

- Der Gerichte. Danke für den Hinweis, Herr Limburg! Ich wollte natürlich sagen: der Gerichte etwas tun wollen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich lese Ih- re Anträge!)

Ansonsten sehen wir neben dem Bereich des Justizvollzuges, zu dem die Kollegin Konrath sprechen wird, in allen Bereichen der Justiz umfangreiche Stellenhebungen vor, beispielsweise im mittleren Dienst. Auch im Ambulanten Justizsozialdienst, den Sie angesprochen haben, Herr Haase, sehen wir entsprechende Möglichkeiten der Beförderung vor. Das ist etwas, was die Mitarbeiter motiviert. Das ist auch eine Art des Dankeschön, das wir den Mitarbeitern bei dieser Gelegenheit sagen können, indem wir ihnen die Chance geben, bei guter Arbeit, bei überdurchschnittlichen Leistungen dann auch ein Beförderungsamt zu erreichen, damit auch eine entsprechende Wertschätzung zu erfahren und natürlich auch ein entsprechend höheres Entgelt für die Zukunft zu bekommen.

Gar nicht angesprochen hat der Kollege Haase ein Projekt, auf das wir sehr stolz sind: das Projekt Osnabrück. Die Situation in Osnabrück wird allgemein beklagt. Uns fehlen dort etwa 3 000 m² Bürofläche. Die Gebäude, die vorhanden sind, sind in einem sehr schlechten baulichen Zustand und müssten umfangreich saniert werden, um sie weiter nutzen zu können. Das führt dazu, dass sich, wirtschaftlich gesehen, dort insgesamt ein Justizzentrum als Neubau auch wirtschaftlich darstellt. Wir sind entschlossen und haben das auch im Haushalt abgebildet, in diesem Bereich den Startschuss zu geben, indem wir im Jahr 2012 dafür 2 Millionen Euro und im Jahr 2013 dafür 4 Millionen Euro vorsehen, damit die vorbereitenden Arbeiten und die ersten Abbrucharbeiten vorgenommen werden können und damit das Justizzentrum Osnabrück entsteht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Darauf sind wir stolz. Wir freuen uns auch, dass wir dort ein weiteres Justizzentrum schaffen können. Demnächst werden wir eines in Hannover haben. Wir denken auch sehr positiv darüber nach, so etwas in Oldenburg zu starten, müssen aber sagen, dass dazu erst noch gewisse örtliche Gegebenheiten abgeklärt werden müssen, bevor man dort dem Projekt dann auch tatsächlich endgültig nähertreten kann.

Ich möchte jetzt zum Bereich der Sozialgerichte kommen. Es ist richtig, dass die Belastungssituation bei den Sozialgerichten unverändert hoch ist. Aber sie stagniert. Wir haben in den vergangenen Jahren jeweils immer noch weitere Steigerungen gehabt und haben auf diese Steigerungen mit entsprechenden Stellenzuwächsen reagiert. Jetzt haben wir ein Einpendeln auf sehr hohem Niveau.

Wir sorgen dafür und stellen sicher, dass die vorhandenen Sozialrichter in dem Umfang, in dem sie vorhanden sind, auch tatsächlich behalten werden. Wir alle kennen den Brief des Hauptrichterrates der Sozialgerichte, der die Sorge hatte, wegen kwVermerken würde dort ein Abbau stattfinden. Ich erkläre hier ausdrücklich: Die kw-Vermerke betreffen nicht die Haushaltsjahre 2012 und 2013, sodass wir für diese beiden Haushaltsjahre - darüber reden wir ja - die Sozialrichter in der bisherigen Stärke an unseren Sozialgerichten behalten werden.

Deshalb können wir davon ausgehen, dass die Fälle auch entsprechend zeitnah abgearbeitet werden, weil ja schon die vorhandenen Richter - wenn auch nur geringfügig - an den Bestand herangegangen sind und dort bereits ein geringfügiger Abbau festzustellen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich will nicht verschweigen, dass sich auch die Arbeitsgerichtsbarkeit an uns gewandt hat, um zu einer Personalverstärkung zu kommen. Wir haben das im Arbeitskreis intensiv diskutiert und haben festgestellt, dass die Fallzahlen das in der Arbeitsgerichtsbarkeit einfach nicht hergeben. Deshalb sind wir auch nicht dazu gekommen, für diesen Bereich als Fraktion einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch ansprechen. Wenn wir umfangreiche Stellenhebungen in der Justiz vorsehen, machen wir das auch im Bereich der Staatsanwaltschaften und auch im Bereich des Richterdienstes - dort zunächst einmal mit elf Stellen.

Wir hätten gerne im Richterdienst auch weitere Stellenhebungen möglich gemacht. Das hätte aber einer umfassenden Änderung des Besoldungsgesetzes bedurft. Dabei darf man natürlich den Gesamtkontext des Besoldungsgesetzes nicht aus dem Auge verlieren. Das kann man nicht mit einem Schnellschuss anlässlich einer Haushaltsberatung machen. Aber für unsere Fraktion ist es ein Programmsatz für die Zukunft, die gesetzlichen

Grundlagen zu prüfen und nach Möglichkeit zu schaffen, um auch im Richterdienst dann zu angemessenen Stellenhebungen zu kommen, weil die Richterinnen und Richter es genauso verdient haben wie die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz.