Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

gabe der Telematik, der kooperativen Systeme oder Assistenzsysteme im Verkehrsbereich.

Angesichts des immer weiter steigenden Verkehrswachstums ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems durch einen fortgesetzten Infrastrukturausbau nicht möglich. Durch telematische Maßnahmen jedoch können die Leistungsfähigkeit aller Verkehrsträger im Zusammenspiel verbessert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden.

An führerlosen Fahrzeugen gibt es in Braunschweig bereits das Entwicklungsfahrzeug „Leonie“ (Projektbezeichnung für einen autonom fah- renden Passat und Nachfolger der „Caroline“, die an der Darpa Urban Challenge in den USA teilge- nommen hat und dort als einziges ausländisches Fahrzeug in die Endausscheidung gekommen ist) des NFF bzw. der TU Braunschweig. Dieses fährt führerlos, allerdings mit einem Fahrer an Bord, der notfalls eingreifen kann, auf dem Braunschweiger Stadtring und das im alltäglichen realen Straßenverkehr. Das Projekt ist Teil des „Metropolitan Car“, in dem die Technische Universität Braunschweig die städtische Mobilität von morgen untersucht. Dazu bedurfte es jedoch der Ausstattung der Infrastruktur mit Sensorik, damit das Fahrzeug Informationen aufnehmen und sich über den Verkehrszustand informieren kann. Künftig wird als eine weitere Voraussetzung eine hochgenaue Positionsortung dazukommen, um solche Fahrzeuge alleine im Verkehr fahren lassen zu können. Dies wird über die Satellitennavigation Galileo möglich sein.

In einem weiteren Projekt zeigt Volkswagen (VW) mit dem neuen Forschungsfahrzeug „eT!“ das Postauto der Zukunft, der mit seinem Radnabenelektromotoren emissionsfrei fährt. Gemeinsam mit der Deutschen Post und der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig hat VW das Zustellfahrzeug auf die Bedürfnisse der Logistikbranche ausgerichtet. Geht der Lieferant beispielsweise von Haus zu Haus, folgt ihm das Postauto fahrerlos dank der „Follow-me“-Funktion.

Der Postbote kann auch auf einem Stehsitz hinter der Beifahrertür Platz nehmen und für kürzere Strecken das Elektroauto per Joystick von hier aus steuern. Auf der Beifahrerseite - also dem Gehweg und damit dem Arbeitsbereich des Zustellers zugewandt - gibt es deshalb eine elektrisch öffnende Schiebetür, die schnell den Zustieg in den Wagen sowie den Zugriff auf die Postsendungen möglich macht. Unnötige Laufwege um das Fahrzeug her

um gehören damit der Vergangenheit an. Und ist der eT! doch mal auf der anderen Straßenseite geparkt, kann der Postbeamte über die „Come-tome“-Funktion rufen; das Fahrzeug rollt dann selbstständig zu ihm.

Das neue Zustellfahrzeug könnte eines Tages die Welt der leichten Nutzfahrzeuge revolutionieren. Das Forschungsfahrzeug wird nun in eine Testerprobung integriert und weiter analysiert.

Das DLR in Braunschweig entwickelt mit dem FASCar II ein Versuchsfahrzeug, das mit anderen Fahrzeugen (Car-to-Car) und mit der Verkehrsinfrastruktur (Car-to-Infrastructure) wie beispielsweise Ampelanlagen kommunizieren und Informationen austauschen kann. So weiß das Fahrzeug, wie lange die Ampel noch rot leuchtet oder dass ein Stauende hinter der Kurve lauert, und kann den Fahrer warnen und somit den Fahrstil anpassen. Ziel soll es u. a. sein, das Auto mit dem Smartphone herbeirufen oder parken lassen zu können oder Verkehrssituationen eigenständig analysieren zu lassen, um Entscheidungshilfen für den Fahrzeugführer geben zu können und so das Autofahren der Zukunft noch sicherer und umweltfreundlicher zu machen.

Zu 2: Niedersachsen ist ein Mobilitätsland, d. h., hier laufen nicht nur die Schienen- und Straßehauptverkehrsachsen in Ost-West- und Nord-SüdRichtung im europäischen Transitverkehr hindurch. Es ist vielmehr auch ein Produktionsstandort für alle Verkehrsträger und deren Zulieferer, also Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Wasser- und Luftverkehrsfahrzeuge. Es ist durch die Zusammenballung von Produktionskapazität und Knowhow-Standort in der Abwicklung von komplexen und umfangreichen Verkehrsströmen auch zu einem Standort mit herausragender wissenschaftlicher Mobilitätskompetenz geworden. Telematikprojekte wie das europaweite Notrufsystem eCall oder die inhaltliche Ausrichtung der CeBit u. a. zu einem Marktplatz der Mobilitätsdienstleistungen oder (Fahrplan-) Auskunftssysteme, wie sie in Hannover entwickelt werden, sind ein Beispiel dafür. Damit ist nicht das marktwirtschaftliche Produktionspotenzial für das Mobilitätsland Niedersachen in seiner politischen zukünftigen Ausrichtung weiter voranzutreiben, sondern auch die mittlerweile internationale wissenschaftliche Kompetenz weiter auszubauen. Der Forschungsstandort Braunschweig mit dem NFF, dem DLR, und der TU Braunschweig entwickeln hierzu Mobilitätskonzepte zur sicheren und zügigen Abwicklung von Verkehren in Niedersachsen und darüber hinaus.

Zu 3: Aktuell ist über das Forschungszentrum des DLR AIM (Anwendungsplattform Intelligente Mobili- tät) mit Unterstützung des Landes Niedersachsen ein Versuchsgelände geschaffen worden, bei dem sich Fahrzeuge im realen, fließenden Verkehr zur Erprobung bewegen können. Allerdings sind diese dann durch einen Fahrer begleitet, der notfalls eingreifen kann. Ähnliche Fahrten finden auf nicht öffentlichen Einrichtungen statt, z. B. die automatische Kopplung von mehren Transportfahrzeugen, die dann unter niedriger Geschwindigkeit nur noch durch ein Führungsfahrzeug angeführt werden.

Kooperative Systeme, bei denen sich Fahrzeuge autonom oder unterstützt und im Zusammenspiel mit anderen Fahrzeugen oder der Infrastruktur bewegen, werden bei allen Fahrzeugherstellern entwickelt. Bisher sind dieses weitgehend „unterstützend“ arbeitende Systeme, die den Fahrer entlasten und nicht völlig aus der Verantwortung entlassen. Auch das autonom arbeitende Postfahrzeug arbeitet unter Aufsicht seines Fahrers, nur ist dieser nicht direkt im Fahrzeug.

Der nächste Entwicklungsschritt, die vollständig autonome Fahrt, sollte nur nach Abklärung aller Sicherheitsbedenken auf öffentlichen Straßen erlaubt werden. Dafür müssen diese Systeme in einem geschützten Raum entwickelt werden, der führerlose Fahrten zulässt. AIM eignet sich dafür nur bedingt, da es das Fahren im realen Verkehr zum Ziel hat. Sinnvoll wäre die Ergänzung durch ein geschütztes Testfeld, um diese Technologien unter Ausschluss des öffentlichen Verkehrs sicher entwickeln zu können.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 38 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Ist eine landesweite Katzenkastrationspflicht sinnvoll?

Die Notwendigkeit der Kastration von freilaufenden Katzen und Katern wird immer häufiger thematisiert. Hintergrund ist eine zunehmende Katzenpopulation und eine damit verbundene zunehmende Verwilderung frei lebender Katzen, insbesondere in Stadtrandgebieten. In Niedersachsen haben bereits mehrere Städte eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen eingeführt, und Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Grund ein Förderprogramm für die Kastration freilebender Katzen aufgelegt. Neben der Verwahrlosung der streunenden Haus

katzen kommen auch erhebliche Verluste bei Wildtieren - siehe auch Drs. 16/3602 - durch den Bejagungsdruck im Rahmen der eigenständigen Nahrungsversorgung negativ zum Tragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung derzeit die Populationsdynamik von freilaufenden Hauskatzen und die damit verbundene Problematik mit Bezug auf Verwilderung, Verwahrlosung und Prädatorendruck auf geschützte und nicht geschützte Wildtiere ein?

2. Wie würde sich eine Kastrationspflicht von freilaufenden Hauskatzen auf die beschriebenen Phänomene auswirken?

3. Ist es sinnvoll, basierend auf den Erfahrungen einzelner Kommunen, die Kastration von freilaufenden Hauskatzen landesweit verpflichtend einzuführen?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Streunende Katzen halten sich in der geschlossenen Ortschaft wie auch in der Feldflur bzw. im Wald auf. Zum Teil distanzieren sie sich vom Menschen, verwildern dadurch zunehmend und müssen sich ihre Nahrung selber suchen.

Katzen sind Fleischfresser und fangen und fressen daher vornehmlich Mäuse und Ratten. Vor allem im Bereich geschlossener Ortschaften besteht die Nahrung zudem häufig aus Singvögeln. In der freien Landschaft gehören weitere Vogelarten und Kleinsäuger zum Nahrungsspektrum. Seltene, schützenswerte Tierarten werden dabei nicht verschmäht. Auf diese Weise können Katzen z. B. in bodenbrütenden Wiesenvogelbeständen die Populationen erheblich beeinflussen, die mit der Bejagung anderer Prädatoren, die natürlicher Bestandteil der Lebensgemeinschaft sind, für diese Tierarten nicht kompensierbar sind.

Zahlen zur Populationsgröße von verwilderten bzw. herrenlosen Hauskatzen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landesregierung teilt die Einschätzung der Kommunen, dass die Entwicklung der Population von streunenden Katzen regional stark unterschiedlich ausgeprägt ist.

Zu 2: In den niedersächsischen Gemeinden bzw. Städten, die eine Verordnung über die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen in ihrem Gebiet erlassen haben, ist die Zahl der Kastrationen gestiegen. Darüber hinausgehende Erfahrungen liegen zurzeit noch nicht vor.

Außerdem berichten in diesem Zusammenhang die Kommunen, die eine Verordnung über die

Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen in ihrem Gebiet erlassen haben, dass eine Klärung der Haltereigenschaft bzw. Eigentümerstellung nicht immer möglich ist.

Zu 3: Angesichts der sich im Flächenland Niedersachsen regional unterschiedlich darstellenden Situation zu den Beständen an verwilderten bzw. herrenlosen Hauskatzen sehen die Landesregierung wie auch die kommunalen Spitzenverbände bisher noch keinen Anlass für eine landesweit obligatorische Kastration von freilaufenden Hauskatzen. Es sollte derzeit den Kommunen die Möglichkeit belassen werden, den Verhältnissen vor Ort entsprechend zu entscheiden, ob die Kastrationspflicht gemeindebezogen eingeführt wird. Erst wenn dies nicht zu sachgerechten Ergebnissen führt, könnte das Land gefordert sein.

Im Hinblick auf die Information von Bürgerinnen und Bürger über die Situation von streunenden Katzen ist von der Tierärztekammer Niedersachsen u. a. gemeinsam mit dem niedersächsischen Fachministerium das Faltblatt „Katzenjammer … muss nicht sein“ herausgegeben worden. Ziel des Flyers und weiterer Bemühungen ist es, zu sensibilisieren und Handlungsstrategien aufzuzeigen. Der richtige Umgang mit verwilderten, streunenden Katzen wird in dem Faltblatt ebenso erläutert wie eine verantwortungsvolle und artgerechte Katzenhaltung.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 39 des Abg. Roland Riese (FDP)

Drogenkonsum und die neue Gefahr durch synthetische Drogen

Aus dem Jahresbericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht vom 15. November 2011 geht hervor, dass der Drogenkonsum in Deutschland stagniert. Trotz Präventionsaktivitäten und eines Suchthilfesystems für bereits Abhängige hat sich die Anzahl der Suchtkranken in Deutschland kaum verringert.

Neben den bereits bekannten Problemen stellt der Bericht vor allem die zunehmende Problematik der synthetischen Drogen dar. Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans weist darauf hin, dass ein Verbot neuer synthetischer Drogen in Deutschland erst nach einem aufwendigen Verfahren erfolgen kann, nachdem diese unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt wurden. Diese Rechtslage habe zur

Folge, dass Anbieter häufig die Namen der Produkte wechseln und deren Zusammensetzung geringfügig ändern. Die Gefährlichkeit der sich rasch ändernden Drogen kann kaum abgeschätzt werden.

Des Weiteren wird der polyvalente Konsum thematisiert, bei dem mehrere Substanzen gleichzeitig eingenommen werden. Dieses Konsummuster birgt ähnliche Gefahren wie die synthetischen Drogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um der Erfindungskraft der Hersteller synthetischer Drogen wirksam entgegenzutreten?

2. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Gefährdung durch Hersteller synthetischer Drogen in Niedersachsen ein?

3. In welcher Weise sollten Aufklärungskampagnen gestaltet werden, um dem sich rasch ändernden Angebot illegaler Drogen wirksam zu begegnen?

Die Verfügbarkeit von synthetischen Substanzen nimmt laut der Bundesdrogenbeauftragten rasant zu. In vielen Ländern der Welt zeige sich ein deutlicher Trend zu häufigerem Konsum von synthetischen Drogen. Gleichzeitig würden auf einem sich schnell weiterentwickelnden Markt ständig neue Substanzen angeboten, die bisher dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch nicht unterstellt seien (http://drogenbeauftragte.de/drogen-und- sucht/illegale-drogen/heroin-und-andere-drogen/le- gal-highs/jahrestagung-der-drogenbeauftrag- ten.html).

Betäubungsmittel im Rechtssinne sind nur die in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.

Neue Stoffe und Zubereitungen werden durch betäubungsmittelrechtliche Rechtsverordnungen der Bundesregierung in die Anlagen I bis III aufgenommen. Diese Verordnungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrates. Die Änderung vorhandener Positionen erfolgt entsprechend. Vor einer Änderung der Anlagen I bis III wird grundsätzlich der Sachverständigenausschuss der Bundesregierung für Betäubungsmittel angehört, der die Bundesregierung insoweit fachlich berät und unterstützt.

Änderungen der Anlagen I bis III des BtMG wirken sich unmittelbar auf die Art und den Umfang des legalen und illegalen Betäubungsmittelverkehrs aus. Sie geben damit vor, inwieweit der Umgang mit einem bestimmten Stoff illegal und damit nach dem BtMG strafbar oder (noch) legal ist.

In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von psychoaktiven Stoffen z. B. in Kräutermischungen am Markt in Deutschland und der EU aufgetreten. Es handelt sich in der Regel um völlig neue oder um unbekannte, allerdings bislang so noch nicht in den Verkehr gebrachte Stoffe, die dem BtMG in der Regel noch nicht unterliegen. Bis zu ihrer Unterstellung ist der Umgang, insbesondere der Handel, nach dem BtMG legal. Gleichwohl begründen diese Stoffe die Annahme erheblicher Gesundheitsrisiken. Die wissenschaftliche Erkenntnislage ist allerdings unbefriedigend.

Von den Herstellern in diesem Bereich wird die chemische Struktur bereits unterstellter Betäubungsmittel häufig und gezielt so verändert, dass der im Ergebnis entstehende neue Stoff nicht mehr dem BtMG unterliegt. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Verbote und Kontrollen des BtMG für psychoaktive Stoffe von den Akteuren des Drogenhandels gezielt umgangen.

Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesgesundheitsministerium (BMG), beobachtet diese Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und anderen Stellen, wie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EBDD) kritisch und hat hierzu bereits erste Maßnahmen getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: