Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 56 der Abg. Gudrun Pieper (CDU)

Radio LeineHertz auf gutem Weg?

Seit Mai 2009 sendet das Bürgerradio für die Region Hannover LeineHertz 106einhalb auf der Frequenz von ehemals Radio Flora, dessen Sendelizenz aufgrund zu geringer Hörerakzeptanz nicht verlängert wurde. Diese Entscheidung der Landesmedienanstalt war seinerzeit u. a. von der Landtagsfraktion der Grünen kritisiert worden.

Die Landesmedienanstalt hat jetzt die Ergebnisse einer Reichweitenerhebung für die niedersächsischen Bürgersender veröffentlicht. Danach konnte sich LeineHertz 106einhalb bei der Erhebung des weitesten Hörerkreises gegenüber seinem Vorgängersender Radio Flora deutlich steigern.

Anfang 2011 hatte der Sender entschieden, neben inhaltlichen und handwerklichen Verbesserungen seine Musikfarbe hin zu mehr Popmusik zu ändern. Hannoversche GrünenPolitiker aus Rats- und Landtagsfraktion hatten auch diese Entscheidung kritisiert und gefordert, mehr alternative Musik zu spielen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Bürgersenders LeineHertz 106einhalb in Bezug auf Akzeptanz im Kontext niedersächsischer Hörfunkprogramme?

2. Welche Aktivitäten der Politik können für die weitere positive Entwicklung der Bürgermedien hilfreich bzw. störend sein?

Im Auftrag der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hat das Wiesbadener Medien- und Marketingforschungsinstitut Enigma GfK nach 1999 und 2006 in diesem Jahr eine dritte Reichweitenerhebung zum Bürgerrundfunk in Niedersachsen durchgeführt. Nach dieser Studie hat der Bürgerrundfunk in Niedersachsen eine stabile Gesamtreichweite mit leichter Verbesserung gegenüber 2006. Er ist eine weithin anerkannte Größe in der niedersächsischen Medienlandschaft, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bürgersendern gibt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im landesweiten Vergleich wird das Bürgerradio LeineHertz 106einhalb von den Bürgerinnen und Bürgern bisher unterdurchschnittlich genutzt. Dies erklärt sich aus dem noch geringen Bekanntheitsgrad (knapp 40 %) dieses Bürgerradios, das erst seit Mitte 2009 auf Sendung ist. Im Landesdurchschnitt kennen dagegen drei von vier Niedersachsen das Bürgerradio ihrer Region mindestens dem Namen nach. Trotz dieses Bekanntheitsdefizits ist die Nutzung von LeineHertz 106einhalb bereits höher als die des Vorgängersenders Radio

Flora, wie die Erhebungen des Forschungsinstituts zum „weitesten Hörerkreis“ (5,8 % zu 3,8 %) und „Hörer gestern“ (1,2 % zu 0,5 %) dokumentieren.

Zu 2: Für die Stabilität und eine weitere positive Entwicklung der Bürgermedien ist ein sicherer Rechtsrahmen wichtig. Dieser ist gegeben mit dem neuen Niedersächsischen Mediengesetz, das Anfang 2011 in Kraft getreten ist. Der Bürgerrundfunk hat seine Grundlage in der ehrenamtlichen Tätigkeit von interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Von daher kommen die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements und eine noch stärkere Unterstützung und Förderung aus der Politik auch den Bürgermedien zugute. Dagegen sind Forderungen aus dem politischen Raum zur konkreten Ausgestaltung der Programme als unzulässige Einmischung abzulehnen. Programmfragen sind allein Sache der Veranstalter und der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, soweit sie Aufgaben als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde wahrzunehmen hat.

Anlage 56

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 57 der Abg. Dirk Toepffer und Wilhelm Hogrefe (CDU)

EU fördert den Ausbau überregional bedeutender Verkehrsnetze - Profitiert die Verkehrsdrehscheibe Niedersachsen?

Um den Binnenmarkt weiterzuentwickeln sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, hat die EU Leitlinien für den Ausbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) auf der Grundlage der Artikel 170, 171 und 174 des EU-Arbeitsweisenvertrages (AEUV) aufgestellt. Ziel ist die Errichtung eines europäischen Verkehrsnetzes (Ge- samtnetz), das aus den vorhandenen und geplanten Verkehrsinfrastrukturen besteht. Bis 2030 soll das Kernnetz vollendet sein, das das Rückgrat des Gesamtnetzes bildet. Das Kernnetz soll die Hauptverbindungen auf den Straßen, Schienen, Luftwegen sowie im Binnenschiffs- und Seeverkehr umfassen. Bis 2050 soll schließlich das Gesamtnetz vollständig sein, welches - neben dem Kernnetz - auch aus den Zubringerstrecken besteht, die ebenfalls ausgebaut werden.

Obwohl die erforderlichen Infrastrukturmittel weiterhin hauptsächlich von den Nationalstaaten aufgebracht werden müssen, beteiligt sich auch die EU u. a. mit der Haushaltslinie „Connecting Europe“ an der Finanzierung der Projekte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche bereits bestehenden, auszubauenden und neu zu schaffenden Verkehrswege in Niedersachsen sind von den sogenannten TEN-V-Leitlinien erfasst?

2. Welche Konzeption liegt der Neufassung der TEN-V-Leitlinien zugrunde, und was bedeutet dies für Niedersachsen?

3. Was ändert sich in Bezug auf die künftige EU-Mitfinanzierung bei TEN-V-Projekten?

Mit dem am 19. Oktober 2011 vorgelegten Vorschlag zu Leitlinien will die Kommission das Konzept des transeuropäischen Verkehrsnetzes weiterentwickeln. Zu dessen Finanzierung hat sie zeitgleich vorgeschlagen, eine Haushaltslinie „Fazilität Connecting Europe“ in den EU-Haushalt von 2014 bis 2020 aufzunehmen und mit rund 21 Milliarden Euro auszustatten. Weiterhin sollen 10 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds für Verkehrsinfrastruktur gebunden werden; da Deutschland kein Kohäsionsland ist, kann es diese Mittel nicht in Anspruch nehmen. In beiden Fällen schlägt die Kommission eine Verordnung mit unmittelbarer Geltung in allen europäischen Mitgliedstaaten vor. Die Verordnungen unterliegen dem europäischen Mitentscheidungsverfahren und werden gegenwärtig in den Gremien des Rates der Europäischen Union und im Europäischen Parlament diskutiert. Mit dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens ist nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die wichtigsten niedersächsischen Verkehrsprojekte sind in das transeuropäische Verkehrsnetz aufgenommen. Der JadeWeserPort ist Bestandteil des Kernnetzes, die übrigen Häfen sind im Gesamtnetz enthalten, soweit sie die Aufnahmekriterien erfüllen. Die Eisenbahn-Y-Trasse ist in das Kernnetz aufgenommen. Die Küstenautobahn befindet sich im Gesamtnetz.

Zu 2: Ziel der Leitlinien ist die Schaffung eines vollständigen und integrierten europäischen Verkehrsnetzes, das alle Mitgliedstaaten und Regionen umfasst und die Grundlage für eine ausgewogene Entwicklung aller Verkehrsträger bildet. Dieses Netz soll im Rahmen eines Zwei-EbenenKonzeptes aufgebaut werden, das ein Gesamtnetz und Kernnetz umfasst. Für jedes Netz und jeden Verkehrsträger werden bestimmte Anforderungen, insbesondere an die technische Ausstattung, festgelegt. Gesamt- und Kernnetz sind in Karten beschrieben. Das Gesamtnetz soll bis 2050, das Kernnetz bis 2030 vollendet sein.

Die grundlegende Ebene ist das Gesamtnetz. Das Kernnetz überlagert das Gesamtnetz und besteht aus dessen strategisch wichtigsten Teilen, die den höchsten europäischen Mehrwert ausweisen. Das Kernnetz dient der Herstellung noch fehlender grenzüberschreitender Verbindungen, der Beseitigung von Hauptengpässen und dem Aufbau multimodaler Knoten.

Auf der Grundlage der vorhandenen Verkehrsströme hat die Kommission zehn sogenannte Kernnetzkorridore definiert, mit denen im Wesentlichen die Schieneninfrastruktur im Kernnetz ausgebaut werden soll. Für Niedersachsen können der Ost-West-Korridor 2 von Warschau bis in die Niederlande sowie der Nord-Süd-Korridor 5 von Finnland bis nach Italien von Bedeutung sein.

Zu 3: Finanzielle Unterstützung für TEN-V-Projekte wird gewährt durch Zuschüsse für Planung und Bau, Zuschüsse zu Beschaffungen und zusätzliche neue Finanzierungsinstrumente, mit denen insbesondere privates Kapital akquiriert werden soll.

Rund 85 % der Mittel sollen in die Finanzierung von Projekten in den Kernnetzkorridoren fließen. Dabei konzentriert sich die Förderung auf die Beseitigung von Engpässen und Grenzüberschreitung von Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen. Autobahnen werden nur dann gefördert, wenn sie als Zu- und Ablaufstrecken, insbesondere aus See- und Flughäfen, fungieren. Erstmalig sind Seehäfen als Ein- und Ausgangstore für die landseitigen Infrastrukturen in das transeuropäische Verkehrsnetz aufgenommen worden. Des Weiteren besteht erstmals die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus TEN-V-Mitteln bei Projekten, die der Verringerung des Schienenverkehrslärms durch Nachrüstung von Eisenbahnwaggons dienen.

Die Fördersätze variieren zwischen 50 % für Finanzhilfen für Studien und 20 % für Aktionen zur Verringerung des Schienenlärms und für Verkehrsmanagementsysteme.

Anlage 57

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 58 des Abg. Helge Limburg (GRÜNE)

Aktivitäten von Nazis im Bereich des paramilitärischen Sicherheitsgewerbes?

Im Juni 2009 fragte die Landtagsabgeordnete Pia Zimmermann (LINKE) u. a. nach Erkenntnissen der Landesregierung über Wehrsport

übungen im Zeitraum von 2006 bis 2009 im Landkreis Hameln-Pyrmont (Drs 16/1448). Die Landesregierung antwortete, dass ihr zwar keine Wehrsportübungen, aber sogenannte Durchschlageübungen der „Schule für Überlebensübertraining“ des früheren Mitglieds des verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerkes Hannes K. bekannt seien. In einem Radiointerview mit „Radio Aktiv“ führte die Sprecherin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Maren Brandenburger, aus, dass sich K. inzwischen von der Naziszene gelöst habe und damit nicht mehr als Rechtsextremist gelte. K. wurde allerdings noch im Jahr 2008 wegen Fortführung des verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerkes verurteilt. Die Firma von K. bietet laut eigener Auskunft u. a. Trainings und Ausrüstung für Behörden an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kontakte der „Schule für Überlebenstraining“ zu niedersächsischen Nazis?

2. Hält die Landesregierung an ihrer Darstellung fest, dass der Betreiber der „Schule für Überlebenstraining“ sich endgültig aus der Naziszene gelöst hat?

3. Gab oder gibt es eine Zusammenarbeit niedersächsischer Behörden oder Dienststellen mit der „Schule für Überlebenstraining“?

Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen der ihm nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NVerfSchG). Die Eingriffsschwelle für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist gesetzlich klar festgelegt und damit verbindlich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Demnach müssen tatsächliche Anhaltspunkte (§ 5 Abs. 1 NVerfSchG) für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Dabei ist für eine entsprechende Zuordnung einer Organisation das Gesamtbild der Organisation maßgebend, d. h. das Zusammenspiel personeller, institutioneller und programmatischer Faktoren, die für ihre Ausrichtung und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit prägend sind. Es reicht infolgedessen nicht aus, die Beobachtung einer Organisation nur auf bedenkliche Verlautbarungen eines einzelnen (füh- renden) Funktionsträgers zu stützen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem Personenzusammenschluss oder für einen solchen handeln, sind nach § 4 Abs. 1 Satz 3 NVerfSchG

nur dann Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NVerfSchG, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des NVerfSchG erheblich zu beschädigen.

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass derartige Bestrebungen in der ehemaligen „Schule für Überlebenstraining“ bzw. durch deren Betreiber verfolgt worden sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist bekannt, dass der Betreiber der am 9. April 2009 beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldeten „Schule für Überlebenstraining“ ein ehemaliges Mitglied der verbotenen rechtsextremistischen Gruppierung „Blood & Honour“ ist. Ihnen liegen keine aktuellen Erkenntnisse über neonazistische Aktivitäten des ehemaligen Betreibers der „Schule für Überlebenstraining“ vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass er auch nach seinem öffentlich verkündeten Rückzug weiterhin Kontakte zur neonazistischen Szene pflegt.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort in der LT-Drs. 16/1448 bzw. die Vorbemerkungen.

Zu 2: Seit der Verurteilung des Betreibers der „Schule für Überlebenstraining“ wegen der Unterstützung der verbotenen Organisation „Blood & Honour“ durch das Landgericht Halle/Saale im Jahr 2008 sind den niedersächsischen Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über rechtsextremistische Aktivitäten seiner Person bekannt geworden.

Zu 3: Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden haben nicht mit der „Schule für Überlebenstraining“ zusammengearbeitet. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit anderer Behörden oder Dienststellen der Landesverwaltung mit dieser „Schule“ vor.

Anlage 58