Protokoll der Sitzung vom 20.01.2012

Tunesien 3

Ukraine 9

Ungarn 7

6 Drittstaatsangehörige

Vietnam 20

Gesamt 549

Zu 2: Dem Land Niedersachsen sind Kosten in folgender Höhe für den Vollzug der Abschiebungen entstanden:

602 312,58 Euro

(vom 01.01. bis 31.12.2011)

für Flugbuchungen, Stornokosten und medizinische Begleitung der Abgeschobenen

1 288 946 Euro

(vom 01.01. bis 30.11.2011)

Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen

Die Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen können auf der Grundlage eines Zwischenberichtes nur bis zum 30. November 2011 genannt werden. Bei der LAB NI wird die Erfassung der Personal- und Sachkosten regelmäßig quartalsweise abgeschlossen. Die Abschlussarbeiten für ein Quartal erfordern einen Zeitaufwand von ca. vier bis sechs Wochen, sodass die Ergebnisse des vierten Quartals und damit auch das Jahresergebnis 2011 vollständig frühestens Mitte Februar 2012 vorliegen. Ebenso ist dort eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebungen auf dem Landweg oder dem Luftweg nicht möglich.

Zu 3: Nein.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 9 des Abg. Axel Miesner (CDU)

SPD gegen Windkraftanlagen in der Nordsee - Woher kommt in Zukunft der Strom?

Es ist politischer Konsens, dass die im März 2011 abgeschalteten acht Kernkraftwerke nicht mehr ans Netz gehen und 2022 die letzten Kernkraftwerke in Deutschland stillgelegt werden. Ersetzt wird die installierte Leistung neben der Einsparung von Energie und der Effizienzsteigerung durch die erneuerbaren Energien. Einen großen Anteil daran wird die Windenergie haben und hier vor allem die Offshorewindkraftanlagen in Nord- und Ostsee. Für 2020 ist eine installierte Leistung von 10 GW geplant, und für 2030 sind 25 GW vorgesehen; dieses wird dann 15 % des deutschen Strombedarfs entsprechen.

Bund und Land, die Windenergiebranche und die Hafenstandorte investieren in den Ausbau der Infrastruktur, um Offshorewindenergieanla

gen errichten zu können. Sie verlassen sich auf den politischen Konsens im Land, der den Investoren Planungssicherheit und Verlässlichkeit bietet.

Nunmehr erklärt der designierte Spitzenkandidat der SPD in einem Interview gegenüber der HAZ (Ausgabe 3. Dezember 2011), dass er der Stromerzeugung in Windparks auf hoher See kritisch gegenüber steht, und rät stattdessen, „über weitere Formen dezentraler Stromerzeugung nachzudenken.“ An anderer Stelle erklärt ein Vertreter der SPD-Landtagsfraktion gegenüber der Nordwest-Zeitung (Ausgabe 24. Mai 2011), dass der Ausbau der Offshorewindenergie immense Chancen für den Nordwesten Niedersachsens biete.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die Energiewende und damit der Atomausstieg auch ohne die Nutzung der Offshorewindenergie zu schaffen, und können die geplanten 25 GW durch Windkraftanlagen an Land ersetzt werden?

2. Wie werden diese unterschiedlichen Aussagen im Hinblick auf die Planungssicherheit bewertet, die Investoren für ihre Ausbaupläne benötigen?

3. Welche Förderung von Investitionen in den Hafenstandorten und in der Windenergiebranche ist bisher durch das Land erfolgt, und welche Fördersummen sind im Haushalt 2012/2013 eingeplant?

Die Bundesregierung und auch die Landesregierung haben sich ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. So will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung schrittweise bis spätestens zum Jahr 2050 auf mindestens 80 % (35 % bis 2020, 50 % bis 2030, 65 % bis 2040) erhöhen. Die Landesregierung will bis 2020 25 % des Endenergieverbrauches in Niedersachsen aus erneuerbaren Energien decken. Bei der Stromerzeugung ist eine Erhöhung des rechnerischen Anteils der erneuerbaren Energien am Strombedarf des Landes auf ca. 90 % vorgesehen. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn möglichst alle wirtschaftlich verfügbaren Ressourcen erneuerbarer Energien effizient erschlossen werden.

Bereits heute liefert die Windenergie mit rund 60 % den größten Beitrag unter den erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Niedersachsen. Und trotz des erreichten hohen Nutzungsgrads der Windkraft in Niedersachsen liegen die Zuwächse weiterhin auf hohem Niveau. Auch mittelfristig wird die Windenergie an Land den größten Anteil liefern. Unsere ambitionierten Ziele können wir aber nur erreichen, wenn es uns gelingt, auch die riesi

gen Potenziale in Nord- und Ostsee zu erschließen.

Die Landesregierung hat dieses erkannt und nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um den Ausbau der Offshorewindenergie zum Wohle des Landes voranzutreiben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei der Nutzung fluktuierender erneuerbarer Energien ist nicht die installierte Leistung entscheidend, sondern die erzeugte Strommenge. So erzeugen z. B. die rund 25 Gigawatt (GW) installierte Fotovoltaikleistung in Deutschland weniger als halb so viel Strom wie die rund 29 GW installierte Windkraftanlagen.

Bei der Nutzung von Offshorewindkraft wird im Vergleich zur Windkraftnutzung an Land sogar mit der doppelten Volllaststundenzahl gerechnet, sodass die vorgesehene Offshoreleistung durch etwa 50 GW installierte Leistung an Land ersetzt werden müsste. Diese zusätzlichen Anlagen (je nach Leis- tung 15 000 bis 25 000 Anlagen) wären aufgrund der ohnehin ambitionierten Ziele der Bundesregierung bei der Nutzung der Windkraft an Land kaum oder nur mit erheblichem Widerstand in der betroffenen Bevölkerung erreichbar.

Darüber hinaus steht die Leistung der Anlagen auf See kontinuierlicher zur Verfügung als die Leistung an Land, sodass die Offshorewindkraft besser zur Bereitstellung von Grundlast geeignet ist. Damit ist die Offshorewindkraft auch eher in der Lage, konventionelle Kraftwerke zu ersetzen. Des Weiteren besteht zwischen dem Wind an Land und auf dem Meer ein gewisser Entkopplungseffekt, sodass zeitweise ein Ausgleich der beiden Erzeugungsformen möglich ist.

Ein Verzicht auf die Nutzung von Offshorewindkraft wäre aufgrund der enormen Potenziale, der ambitionierten Ziele und des in Niedersachsen bereits erreichten hohen Nutzungsgrades an Land nicht vertretbar. Im Übrigen ist zu bedenken, dass ein Verzicht auf Offshorewindkraft bereits jetzt, aber auch in Zukunft an der Küste einem erheblichen Verlust an Arbeitsplätzen bedeuten würde.

Zu 2: Aufgrund der langen Planungszeiträume und der enormen Investitionen, die für den Ausbau der Offshorewindenergie notwendig sind, sind Projektierer und Investoren auf langfristige, verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Verunsicherungen der Branche gefährden den weiteren Ausbau der Offshorewindenergie und die damit ver

bundenen positiven strukturpolitischen Effekte für den norddeutschen Küstenraum. Angesichts der anhaltenden Finanzierungsschwierigkeiten benötigt die Offshorebranche vielmehr breite politische Unterstützung insbesondere im Land Niedersachsen, das von der Entwicklung dieser Technologie am stärksten profitiert.

Aus niedersächsischer Sicht ist es daher unverantwortlich, das Investitionsklima durch unbedachte Äußerungen zu belasten und diese einmalige Chance für den norddeutschen Küstenraum zu gefährden.

Zu 3: Folgende Förderungen und Zuschüsse sind bzw. werden vom Land Niedersachsen für Investitionen in Hafenstandorte und in die Windenergiebranche gewährt:

a) Förderungen für offshorespezifische Hafeninfrastruktur werden aus EFRE für die Herrichtung von Hafenanlagen für Offshorezwecke aus dem „Schwerpunkt 3: Unterstützung spezifischer Infrastrukturen für nachhaltiges Wachstum; Unterschwerpunkt: 3.4.2 Grundsätze bei der Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Häfen“ gewährt. In der Förderperiode 2007 bis 2013 sind für diesen Unterschwerpunkt Mittel in Höhe von 36,55 Millionen Euro vorgesehen. Bis einschließlich 2011 wurden hiervon rund 17,55 Millionen Euro ausgezahlt. Für die Haushaltsjahre 2012/2013 sind Zahlungen in Höhe von rund 18,8 Millionen Euro vorgesehen.

b) Aus Kapitel 08 30/Titel 89 162-5 (Zuschuss zu den Investitionen) hat NPorts bislang Mittel in Höhe von rund 93,59 Millionen Euro zur Herrichtung von Offshorehafenanlagen verwendet. Für die Haushaltsjahre 2012/2013 sind Ausgaben in Höhe von rund 21,9 Millionen Euro veranschlagt.

c) Seit 2005 sind außerdem aus Mitteln des EFRE, des Konjunkturpakets II und der GRW - wirtschaftsnahe Infrastruktur - Fördermittel in Höhe von insgesamt 41,6 Millionen Euro für die Entwicklung von offshorespezifischer Infrastruktur einschließlich Gewerbe- und Industrieflächen bewilligt worden.

d) Unternehmen der Offshorewindenergiebranche haben in den Jahren 2006 bis 2008 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 9,1 Millionen Euro aus EFRE - Zielgebiet Konvergenz - und GRW - einzelbetriebliche Investitionsförderung - erhalten. Für die Haushaltsjahre 2012/2013

sind keine weiteren Mittel für einzelbetriebliche Investitionsförderungen eingeplant.

Anlage 9

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 10 der Abg. Dieter Möhrmann und Detlef Tanke (SPD)

Bundesländer ignorieren Kontrollpflicht für Klimaanlagen: Wie werden die Energiesparverordnung der Bundesregierung von 2007 und die geplante EU-Energieeffizienzrichtlinie in Niedersachsen umgesetzt?

Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 2. November 2011 kommen alle Bundesländer ihrer Kontrollpflicht für Belüftungsanlagen nicht nach. Das Dresdner Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) hatte im Auftrag des Fachverbandes Gebäudeklima (FGK) in einer Studie Einsparpotenziale für raumlufttechnische Geräte speziell in Nichtwohngebäuden untersucht. Professor Uwe Franzke kam zu dem Ergebnis, dass sich deutschlandweit bis zu 6 Millionen t CO2-Emissionen und 3,67 Terawattstunden Strom vermeiden ließen, wenn die Klimaanlagen auf den neuesten technischen Stand wären. Dies wären immerhin 4 % der Treibhausgase, die die Regierung bis 2020 einsparen will.