Protokoll der Sitzung vom 20.01.2012

Zu 1: Über den aus der Vorbemerkung ersichtlichen Austausch im Rahmen der KODAG hinaus sind der Landesregierung keine Informationen über das Kamerasystems „@migo boras“ bekannt.

Zu 2: Das Kamerasystem „@migo boras“ soll Anfang dieses Jahres an insgesamt 15 niederländischen Autobahnen und Nationalstraßen an den deutsch-niederländischen und belgisch-niederländischen Grenzübergängen sowie in Fahrzeugen der Königlichen Marechaussee installiert und in Betrieb genommen werden. Ein Einsatz erfolgt nur auf niederländischem Hoheitsgebiet. Unter anderem wird das System an den niedersächsisch-niederländischen Grenzübergängen auf der A 7 Rheiderland, A 37 Emmen und der A 1 Losser eingesetzt.

Die mobile Überwachung mittels Kamera ist der Königlichen Marechaussee schon länger möglich (Mobiel Toezicht Veiligheid - „MTV“). Diese sogenannten mobilen Sicherheitsüberwachungen der Königlichen Marechaussee zielen auf die Aufdeckung von Menschenschmuggel, Menschenhandel und Geldwäsche ab. Die stationären Kamerasysteme sollen die mobilen Sicherheitsüberwachungen künftig unterstützen. Das Kamerasystem wird dabei stichprobenartig und nicht dauerhaft und automatisiert eingesetzt.

Das System „@migo boras“ erkennt, aus welchem Staat das Kraftfahrzeugkennzeichen stammt, und nutzt diese Daten zu statistischen und analytischen Zwecken. Es werden nach den in den KODAG-Sitzungen erhaltenen Informationen weder personenbezogene noch personenbeziehbare Daten gespeichert. Insbesondere sieht das Kamerasystem keine Speicherung von Kraftfahrzeugkennzeichen vor, die Rückschlüsse auf Personen zulassen oder diese automatisiert mit Fahndungsdaten abgleichen.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung nimmt keine rechtliche Würdigung von hoheitlichen Maßnahmen ausländischer Behörden auf deren Hoheitsgebiet vor.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 18 des Abg. Ronald Schminke (SPD)

Hält die K+S AG entscheidende Informationen in Sachen Weserversalzung gegenüber der Landesregierung zurück?

Die Entsorgung von Kalilaugen ist seit Jahren ein Thema im Niedersächsischen Landtag. Dabei hat sich der Landtag mit dem Beschluss in Drs. 16/2114 betr. „Schädliche Salzeinleitungen in Werra und Weser beenden - K+S Aktiengesellschaft muss ‚beste verfügbare Technik‘ umsetzen“ mit großer Mehrheit eindeutig positioniert und den Einsatz moderner Technik am Produktionsort verlangt. Immer wieder wurde durch SPD-Landtagsabgeordnete im Landtag u. a. in den Ausschusssitzungen die Forderung aufgestellt, dass die Kali und Salz AG speziell die technischen Möglichkeiten von Trennungsverfahren prüfen möge. Für die Erstellung entsprechender Gutachten ist die Sondershäuser Firma K-UTEC mit einem Auftrag zur Analyse der Laugen beauftragt worden. Ein solches Gutachten liegt seit Anfang September 2011 vor, allerdings sind die Ergebnisse von der Kali und Salz AG nicht veröffentlich wurden. Auch eine Besprechung/Erörterung dieses Gutachtens an dem eigens für die Laugenproblematik eingerichteten Runden Tisch oder eine Übergabe an die Mitglieder des Runden Tisches zur weiteren Berücksichtigung haben nicht stattgefunden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anstrengungen wird die Landesregierung unternehmen, um die Kali und Salz AG zu einer Veröffentlichung des Gutachtens zu bewegen, da hierin entscheidende Angaben zur Verminderung/Vermeidung der schädlichen Laugeneinflüsse und somit zur Interessenwah

rung niedersächsischer Belange vermutet werden?

2. Wird die Landesregierung das Unternehmen auffordern, das vorliegende Gutachten auch dem Niedersächsischen Landtag sowie dem Runden Tisch für Beratungszwecke zur Verfügung zu stellen?

3. Welche Schritte werden zurzeit konkret von der Landesregierung unternommen, um die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Fließgewässer Werra und Weser im Sinn der o. g. Landtagsbeschlüsse auch gegenüber K+S umzusetzen?

Der Niedersächsischen Landesregierung liegen bisher keine Kenntnisse über neue beauftragte Gutachten zur Prüfung der technischen Möglichkeiten von Trennungsverfahren vor. Rückfragen in Hessen haben ergeben, dass nach Auskunft von K+S gegenüber der Hessischen Landesregierung die Firma K+S bei der Firma K-UTEC eine Expertise in Auftrag gegeben haben soll. Hierbei soll untersucht worden sein, wie der Lauge noch weitere Wertstoffe, wie z. B. Magnesiumchlorid, entzogen werden können. Die Firma K+S wertet die Expertise derzeit aus. Dies soll dem Vernehmen nach Ende des ersten Quartals 2012 abgeschlossen sein. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Ergebnisse anlässlich des nächsten Runden Tisches im Frühjahr 2012 bekannt gemacht werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aufgrund der vom Runden Tisch geprüften verfahrenstechnischen Möglichkeiten erwartet die Landesregierung nicht, dass sich durch dieses konkrete Gutachten der Firma K-UTEC Erkenntnisse ergeben, mit denen das Problem der Salzwassereinleitung gelöst werden könnte. Die Landesregierung hält stattdessen die zuletzt in der Presse erwähnten Überlegungen am Standort Bad Hersfeld ein Gaskraftwerk (Firma DONG Energy) zu errichten und die anfallende Abwärme zur Eindampfung von Salzlauge zu nutzen, für zielführender. Sie hat hierzu bereits Kontakt mit der Hessischen Landesregierung aufgenommen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Ergebnisse der Expertise anlässlich des nächsten Runden Tisches im Frühjahr 2012 von der Firma K+S bekannt gemacht werden und wird dies, wenn notwendig, dort einfordern.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen und auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3: Der Runde Tisch hat mit den Beschlüssen des Hessischen Landtags (siehe Beschluss vom 16. Dezember 2010 - Drs. 18/3497) und des Thüringischen Landtags nunmehr den Auftrag, die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu begleiten, die Öffentlichkeit über den jeweiligen Stand zu informieren und eine Mittlerfunktion auszuüben. Mit der 17. Sitzung am 17. Mai 2011 in Kassel hat der Runde Tisch sich in nur leicht veränderter Zusammensetzung neu konstituiert und die Arbeit an der neuen Aufgabe begonnen.

Die Niedersächsische Landeregierung setzt sich weiterhin sowohl an diesem mit geänderter Aufgabenstellung neu konstituierten Runden Tisch und in der Flussgebietsgemeinschaft Weser als auch konkret im derzeit laufenden Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb der Rohrfernleitung von Neuhof Ellers zum Werk Werra gegenüber der Firma K+S dafür ein, dass die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Fließgewässer Werra und Weser im Sinne der Beschlüsse des Niedersächsischen Landtags vollständig erfüllt werden. Über die Ergebnisse des letzten Runden Tisches und über den Erörterungstermin im Verfahren zum Bau und Betrieb der Rohrfernleitung von Neuhof Ellers zum Werk Werra hat die Landesregierung den Landtag zeitnah unterrichtet. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, hat die Landesregierung zudem anlässlich der Presseberichte zu den Überlegungen, am Standort Bad Hersfeld ein Gaskraftwerk zu errichten, den Kontakt mit der Hessischen Landesregierung aufgenommen. Die Landesregierung sieht ein Konzept zur Eindampfung von Salzlauge als besonders geeignet an, um auch die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 19 der Abg. Sigrid Rakow, Ronald Schminke, Detlef Tanke, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Brigitte Somfleth und Karin Stief-Kreihe (SPD)

Werden die Zuständigkeiten bei der Werra-/Weserversalzung in Bezug auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und Einleitungen durch die K+S GmbH hin und her geschoben? - Wer vertritt die niedersächsischen Interessen?

Am 28. November 2011 hat die 1. Sitzung zum Erörterungsverfahren in Neudorf-Rommerz zur geplanten Abwasserpipeline von Neuhof/Ellers an die Werra stattgefunden. Herr Dr. Breuer,

der Rechtsvertreter der Kommunen, hat u. a. bemängelt, dass die Unterlieger an der Weser bei Genehmigungsverfahren mit Fernwirkung nicht so beteiligt werden, wie die EU-WRRL das vorschreibe. Es wurde seitens der Behördenvertreter entgegengehalten, dass die niedersächsischen Interessen diesbezüglich von der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) wahrgenommen werden.

Im Internet finden sich folgende Angaben zur FGG Weser: „In der Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Weser in Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer zu allen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen in der Flussgebietseinheit Weser koordiniert.“ Im Planfeststellungsverfahren zur geplanten Abwasserpipeline ist eingewandt worden, dass künftig bei Hochwasser mehr Salze in die Flussauen eingetragen werden: a) durch die zusätzlichen Einleitungen aus Neuhof/Ellers und b) durch die geplante Ausschöpfung der Grenzwerte auch bei Hochwasser. In der Weserdatenbank sind die zur Beurteilung dieser Frage notwendigen Tagesmittelwerte für die Parameter Abfluss, Leitfähigkeit, Chlorid, Magnesium, Calcium (und eventuell andere) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Bei ihrer Erklärung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gegenüber der EG-Kommission hat die FGG alle Fragen der Flussgebietsversalzung durch Abwässer der Kali-Industrie ausgeklammert und den Ergebnissen des Runden Tisches überlassen. Dem Runden Tisch hat Niedersachsen seine Rechte bei der gemeinsamen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Weser nicht übertragen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchem Auftrag handelt die FGG-Weser bzw. wer ist die oberste Dienstaufsichtsbehörde?

2. Inwieweit ist die FGG-Weser an die Beschlüsse des Niedersächsischen Landtags gebunden, und wer hat die Verantwortung dafür?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass den Beschlüssen des Niedersächsischen Landtags zur Werra-/Weserversalzung Folge geleistet wird und die K+S-Problematik in Planfeststellungsverfahren, bei der gemeinsamen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Weser und bei Erklärungen und Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL (gegenüber der EG- Kommission) berücksichtigt wird?

In der FGG Weser sind sieben Bundesländer (Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nord- rhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) zusammengeschlossen, die das Einzugsgebiet der Werra, Fulda, Weser und Jade sowie ihrer Nebenflüsse berühren. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert von den Mitgliedsstaaten eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer. Instrumente hierfür sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die unter den

beteiligten Ländern zu koordinieren sind. Um der Koordinierungspflicht sachgerecht nachkommen zu können, müssen nicht nur zahlreiche fachliche und datenmäßige Vorgaben sowie Berichtsvorgaben, sondern auch Frist- und Verfahrensaspekte abgestimmt werden. Hierfür haben die an der FGG beteiligten Bundesländer eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

Der Bewirtschaftungsplan der FGG Weser vom 22. Dezember 2009 enthält alle bis zu seiner Verabschiedung bekannten bedeutsamen Maßnahmen zur Reduzierung der Salzabwasserbelastung. Auch im Maßnahmenprogramm sind diese Maßnahmen im Kapitel 3 „Strategien zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele“ ausführlich beschrieben. Der Text endet mit dem Hinweis, dass die Empfehlungen des Runden Tisches zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans Gegenstand der Beratung der FGG Weser seien und in die Entscheidung der in erster Linie betroffenen Landesregierungen von Hessen und Thüringen über weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Salzabwasserbelastungen einbezogen wurden. Damit war deutlich, dass die im Maßnahmenprogramm genannten Maßnahmen nicht ausreichend sind, um den guten Zustand der Gewässer bis zum Jahr 2015 zu erreichen, weshalb Fristverlängerungen gemäß Artikel 4 EG-WRRL bis spätestens 2021 bzw. 2027 in Anspruch zu nehmen sind.

Für die Umsetzung der Maßnahmenprogramme sind zwar die zuständigen Flussgebietsbehörden der Länder nach Artikel 3 EG-WRRL im Einzugsgebiet der Weser verantwortlich. Bezüglich der signifikanten Wasserbewirtschaftungsfrage der Salzwassereinleitungen bzw. der Salzwasserversenkungen wurde aber mit der Einrichtung des Runden Tisches aufgrund der hohen Komplexität und der breiten Betroffenheit bewusst ein Abstimmungsweg gewählt, der nicht nur die zuständigen Behörden gemäß Artikel 3 EG-WRRL, sondern auch die K+S AG, Anlieger, Nutzer sowie betroffene Organisationen und Verbände einbezieht. Eine alleinige Abstimmung im Weserrat der FGG Weser hätte deutlich kürzer gegriffen und wäre der Problematik nicht gerecht geworden. Am Runden Tisch wurde sowohl über Maßnahmen als auch Ziele sehr ausführlich und transparent beraten. Damit ist auch dem Artikel 14 EG-WRRL Rechnung getragen worden, der eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen fordert.

Im Maßnahmenprogramm ist deshalb explizit darauf hingewiesen worden, dass der Prozess der Maßnahmenauswahl derzeit noch im Gange ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in der Vorbemerkung erläutert, ist die FGG Weser ein mittels Verwaltungsvereinbarung geregelter Zusammenschluss der beteiligten Bundesländer, um dem Koordinierungsauftrag der EGWRRL nachzukommen. Die Umsetzung der koordinierten Maßnahmen obliegt alleine den beteiligten Bundesländern. Die FGG ist daher mangels eigener Befugnisse fachaufsichtlich keiner Aufsichtsbehörde unterstellt. Da die Geschäftsstelle der FGG Weser in Hildesheim ansässig und organisationsrechtlich in den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingegliedert ist, ist das Personal der FGG Weser dienstaufsichtlich dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz als oberster Dienstaufsichtsbehörde unterstellt.

Zu 2: Die Beschlüsse des Niedersächsischen Landtags nach § 40 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags werden von dem zuständigen Ministerium im Rahmen des § 34 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen umgesetzt. In der FGG Weser wird das Land Niedersachen durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vertreten. Die Beschlüsse der FGG Weser werden nach den Regelungen der Verwaltungsvereinbarung einstimmig getroffen. Die Beschlüsse des Niedersächsischen Landtags binden die FGG Weser somit zwar nicht unmittelbar, aber über das Einstimmigkeitsprinzip ist sichergestellt, dass die FGG Weser keine Handlungen gegen den Willen des Landes Niedersachsen vornimmt.

Zu 3: Soweit Beschlüssen des Niedersächsischen Landtags im Rahmen der FGG Weser Folge geleistet werden soll, wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach den Regelungen der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes. In diesem Zusammenhang werden die Beschlüsse des Niedersächsischen Landtags von der Planfeststellungsbehörde als Material für den zu treffenden Planfeststellungsbeschluss einbezogen.

Zudem hatte die Niedersächsische Landesregierung an dem Verfahren zum Bau und Betrieb der Rohrfernleitung von Neuhof Ellers zum Werk Werra ihre Beteiligung eingefordert. Das Verfahren

führende Regierungspräsidium Kassel ist mit Schreiben vom 2. Juli 2010 dieser Forderung nachgekommen und hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten und Naturschutz (NLWKN) als Gewässerkundlichen Landesdienst am Verfahren beteiligt. Die Niedersächsische Landesregierung war auch beim Erörterungstermin am 5. Dezember 2011 durch den NLWKN direkt vertreten. Die Landesregierung hat den Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages über die Anhörung unterrichtet.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 20 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler, Dörthe Weddige-Degenhard und Jutta Rübke (SPD)

Nachmittagsangebote in Gefahr - Was unternimmt die Landesregierung, um die Ganztagsangebote zu retten?

In einem Brief vom 22. Dezember 2011 haben Schulleitungen der Schulen mit Ganztagsangeboten der Stadt und des Landkreises Hildesheim die Landesregierung angesichts der Rechtsunsicherheit bei den Honorarverträgen aufgefordert, eine klare und verbindliche Regelung zum Umgang mit den außerschulischen Fachkräften zu schaffen. „Zum 1. Februar 2012 werden wir unsere Nachmittagsangebote aussetzen, wenn keine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verträge gegeben ist. Über diese Maßnahme werden wir Eltern und Schüler per Elternbrief informieren, da in den Familien sicherlich Vorkehrungen für die möglicherweise entfallende Nachmittagsbetreuung an den AGTagen getroffen werden müssen“, schreiben die Schulleitungen in diesem Brief.

In der Hildesheimer Zeitung vom 23. Dezember 2011 heißt es zu diesem Schreiben: „Der Kreiselternrats-Vorsitzende Karsten Treutler aus Bockenem reagiert in der Tat alarmiert. ‚Die Verunsicherung bei den Eltern ist riesengroß, ich bekomme täglich viele E-Mails zu dem Thema. Von der Nachmittagsbetreuung hängt für die Eltern alles Mögliche ab, vor allem die Berufstätigkeit. Die Leute verlassen sich auf die Ganztagsschulen und planen damit.’ Von der Landesregierung sei er deshalb derzeit enttäuscht: ‚Warum kann der Minister nicht endlich Klarheit schaffen? Die Zeit drängt!’“