des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 50 der Abg. Christa Reichwaldt, Victor Perli und Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Die erneute Verzögerung bei der Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) , das zur Erleichterung und Beschleunigung der Hochschulzulassung führen soll, hat dazu geführt, dass die IT-Sparte der HIS GmbH von einzelnen Landesministern und der Bundesbildungsministerin in Kritik ist und eine Privatisierung im Raum steht.
Die HIS Hochschul-Informations-System GmbH mit Sitz in Hannover unterstützt die Hochschulen sowie die staatliche Hochschulpolitik im Bereich Hochschul-IT als Softwarehaus der Hochschulverwaltungen, im Sektor Hochschulforschung in Form von empirischen Untersuchungen und anderen Expertisen sowie im Bereich Hochschulentwicklung mit den zentralen Themenfeldern Hochschulmanagement, Hochschulinfrastruktur und Hochschulbau. Getragen wird die HIS zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von den Ländern.
Bei der Einführung des DoSV kommt der HIS die Aufgabe zu, die neue Software an die bestehende IT-Infrastruktur an den Hochschulen anzubinden. Die anderen Aufgaben rund um das DoSV betreffen nicht die HIS, sondern beispielsweise die Stiftung für Hochschulzulassung als Auftraggeberin, das Fraunhofer-Institut für Rechenarchitektur und Softwaretechnik (FIRST) für die Erstellung des Lastenheftes oder auch die Telekom-Tochter T-Systems, die mit der Entwicklung der Software betraut wurde.
Thüringens Kultusminister Christoph Matschie (SPD) droht nun Medienberichten zufolge ebenso wie Bundesbildungsministerin Annette
Schavan (CDU) damit, die IT-Sparte der HIS zu privatisieren. Dabei arbeitet die HIS seit über 40 Jahren zur IT-Unterstützung von Hochschulverwaltungen; ihre Softwareprodukte sind an über 220 deutschen Hochschulen im Einsatz.
1. Wie viele Beschäftigte arbeiten zurzeit in der IT-Sparte der HIS, und wie viele Arbeitsplätze wären durch die Privatisierung bedroht?
2. Welche Gründe führ(t)en nach Ansicht der Landesregierung zu der Verzögerung bei der Einführung des DoSV und welchen Anteil trägt die IT-Sparte der HIS daran?
Bei der Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) handelt es sich um einen komplexen Prozess, bei dem sich mehrere Hunderttausend Bewerberinnen und Bewerber in einem System befinden, in welchem fortlaufend zentral Daten zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung und den individuellen IT-Lösungen an den Hochschulen abgeglichen und rückgekoppelt werden müssen.
Zu 1: Seit 1976 wird die Hochschul-InformationsSystem GmbH (HIS) von Bund und Ländern als Gesellschafter getragen. Der Bund hält ein Drittel, die Gesamtheit der Länder zwei Drittel des Gesellschaftskapitals. In der IT-Sparte der HIS sind nach dem Stand des Jahres 2011 178 Personen beschäftigt: 82 befristet für Aufgaben von begrenzter Dauer und 96 unbefristet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können seitens der Landesregierung keine Auskünfte über die sich ergebende Personalentwicklung im Falle einer möglichen Privatisierung der IT-Sparte der HIS gegeben werden.
Zu 2: Den Hauptgrund der Verzögerung bei der Einführung des DoSV stellt die eingangs erwähnte Komplexität des Verfahrens dar, insbesondere die Anbindung der einzelnen Hochschulen an die zentrale Software. An Spekulationen über Schuldzuweisungen beteiligt sich die Landesregierung nicht.
Zu 3: Zurzeit ist noch nicht entschieden, wie die künftige Struktur der HIS aussehen wird. Aus der Sicht der Landesregierung wäre es wünschenswert, wenn das derzeitige Geschäftsmodell der Hochschul-IT sowie alternative Gestaltungsansätze mit ihren Vor- und Nachteilen und ihrer Realisierbarkeit professionell bewertet würden. Dabei sollten die Aufgaben der Hochschul-IT insbesondere im Hinblick auf die Bedarfe der Hochschulen und der Serviceorientierung berücksichtigt werden.
Ein Verfahren zur Bewertung des Geschäftsmodells sowie deren Finanzierung bedarf noch der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Laut verschiedene Presseberichte, u. a. in der taz vom 4. Januar 2012, nähern sich zahlreiche Ermittlungsverfahren der Lüneburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Kampagne „Castor Schottern“ dem Ende.
1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit der Erklärung der Kampagne „Castor Schottern“ aus dem Jahr 2010 eingeleitet?
2. Wie viele dieser Verfahren wurden aus welchen Gründen mit und wie viele ohne Auflagen eingestellt?
3. In wie vielen Fällen wurden Auflagen nicht erfüllt bzw. wurde eine Einstellung mit Auflagen von den Beschuldigten abgelehnt, und in wie vielen Fällen wurden den Beschuldigten bisher keine Auflagen mitgeteilt, deren Erfüllung die Einstellung der Verfahren zur Folge hätte?
Die anlässlich der Internetkampagne „Castor Schottern!“ eingeleiteten Ermittlungsverfahren waren bereits Gegenstand der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Transport eines Castorbehälters mit hoch radioaktivem Müll in das Zwischenlager Gorleben: Bilanz 2010“ (Drs. 16/3281). Die Landesregierung hatte hierzu
Zudem hatte die Landesregierung im November 2011 die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Helge Limburg (GRÜNE) „Ermittlungsverfahren zum Castortransport 2011“ beantwortet, in der u. a. nach den Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 111 Abs. 1 in Verbindung mit § 316 b StGB (Aktion „Castor Schottern!“) gefragt worden war (Nr. 9 LT-Drs. 16/4135).
Bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg werden Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Kampagne „Castor Schottern“ stehen, nicht gesondert statistisch erfasst. Die Zahlen beruhen auf Mitteilungen der Polizeiinspektion Lüneburg/LüchowDannenberg/Uelzen.
Zu 2: Von den 1 565 eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind bisher 375 Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt worden, davon 7 Ermittlungsverfahren nach Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153 a Abs. 1 StPO, die restlichen Verfahren ohne Auflagen, von diesen wiederum 20 Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO, 2 Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 StPO, 2 Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 JGG und 3 Verfahren gemäß § 45 Abs. 2 JGG. Die übrigen 341 Verfahrenseinstellungen erfolgten nach § 170 Abs. 2 StPO, weil die betreffenden Unterzeichnerinnen/Unterzeichner entweder nicht identifiziert oder, soweit die Verfahren sich gegen Gruppierungen richteten, eine verantwortliche Person nicht ermittelt werden konnte oder die/der Beschuldigte (inzwischen) verstorben war.
Verfahrenseinstellungen nach Erfüllung von Auflagen gemäß § 153 a StPO erfolgten in den Fällen, in denen Beschuldigte strafrechtlich nicht vorbelastet waren, den Tatvorwurf eingeräumt, sich jedoch von der Kampagne nicht distanziert hatten. Bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden erfolgte in diesen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 JGG die Einstellung gegen Aussprache einer Ermahnung.
Verfahrenseinstellungen ohne Auflagen gemäß § 153 StPO bzw. § 45 Abs. 1 JGG erfolgten, soweit strafrechtlich nicht vorbelastete Beschuldigte nicht nur die Tathandlung als solche eingeräumt, sondern sich darüber hinaus auch von der Kampagne distanziert hatten. In den Fällen des § 154
StPO lagen gegen die betreffenden Beschuldigten bereits anderweitige Verurteilungen vor, in die eine Strafe hätte einbezogen werden können, sodass eine Verurteilung wegen Unterzeichnung der Kampagne „Castor Schottern“ gegenüber der bereits rechtskräftig ausgeurteilten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre.
Zu 3: Bisher wurden neun Verfahren vorläufig gemäß § 153 a Abs. 1 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Zwei Beschuldigte hatten das ihnen unterbreitete Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen abgelehnt. In diesen Fällen wird das Verfahren wieder aufgenommen werden. In den übrigen Fällen wurden die Geldauflagen erfüllt. Diese sieben Verfahren sind inzwischen endgültig eingestellt worden. Weitere Angebote zu einer Verfahrensbeendigung gemäß § 153 a StPO hat es seitens der Staatsanwaltschaft Lüneburg bislang nicht gegeben.
des Kultusministeriums auf die Frage 52 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Miriam Staudte (GRÜNE)
Seit dem 1. August 2007 ist das dritte Kindergartenjahr in Niedersachsen elternbeitragsfrei (Änderung des § 21 KitaG vom 10. Juli 2007). Das Land stellt dafür ca. 120 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.
Ziel dieses Gesetzes sollte neben der finanziellen Entlastung aller Eltern vor allem die Steigerung der Besuchsquote aller Kinder sein, insbesondere der Kinder mit Migrationshintergrund. Die Landesregierung ging von einem Zusammenhang zwischen Elternbeitrag und Besuchsquote aus. Für das Jahr 2011 wurde laut Antwort auf eine Anfrage vom 2. Dezember 2008 eine Evaluation des beitragsfreien Kindergartenjahres angekündigt.
2. Wie hat sich der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in der Krippe, im ersten Kindergartenjahr, im zweiten Kindergartenjahr und im dritten Kindergartenjahr in den letzten sechs Jahren erhöht?
3. Wie bewertet die Landesregierung das elternbeitragsfreie dritte Kindergartenjahr hinsichtlich der Steigerung der Besuchsquoten?
Das Land gewährt den Kommunen als Ausgleich für die Sicherstellung des unentgeltlichen Besuchs einer Tageseinrichtung eine besondere Finanzhilfe im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 beträgt die Finanzhilfe je Kind 120 Euro monatlich; sie erhöht sich auf 160 Euro, wenn die Betreuungszeit mindestens acht Stunden an jeweils fünf Tagen in der Woche beträgt. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 4 wurde die Auskömmlichkeit der Beträge evaluiert.