Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung sind auch nicht gegeben. Das Umlageverfahren ist nach § 25 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege nämlich nur dann zulässig, wenn es darum geht, einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhin
Einrichtungen bereits angekündigt haben, dass sie klagen werden, wenn es wieder eine Umlage gibt. Die Klage hätte eine aufschiebende bzw. sogar aussetzende Wirkung. Dann hätten wir weder die Umlage noch eine Stiftung. Das wäre ja wohl verdammt schlecht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Mundlos, zunächst einmal: Die Rechtmäßigkeit einer Umlagefinanzierung wurde
mal vorweg, um das hier klarzustelle elbst wenn ich Ihrer Argumentation in Gä würde, wie Sie es gerade da
muss ich doch spätestens dann anfangen zu überlegen, wenn sich in einer Anhörung herausstellt, dass fast alle Anzuhörenden - im Übrigen haben wir uns gemeinsam darauf geeinigt, dass wir diese Fachleute höre gefinanzierung wollen! Dann muss ich das in einem Gesetzgebungsverfahren doch tatsächlich auch berücksichtigen.
- Natürlich, Herr Riese. Sie sind ja gleich auch noch an der Reihe. Natürlich muss ich das berücksichtigen, wenn ich das Anhörungsverfahren ernst nehme. - Wir nehmen das Anhörungsverfahren ernst.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte zunächst um Entschuldigung für meine Unordentlichkeit. Wenn man bei den nächsten vier Tagesordnungspunkten auf
Meine verehrten Damen und Herren, zur Umlage und zur Anhörung zu dem Gesetzentwurf ist hier viel Unzut Ihnen einiges aus den Stellungnahmen nahebringen, die uns
20. Juni 1996 und die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen ‚Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung’.“
„und folgt im Wesentlichen den im Gesetzentwurf beschriebenen Implikationen. Herkunft und Verwendung der Gelder sind schlüssig beschrie
(Zustimmung bei der CDU - Ursula err Riese! wer die Lasten dort t l, die uns b ill, habe ich hier gerade ein Schreiben von Herrn Henning tsführer der Landes- ben.“ Dann gab es u. a. noch die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts- pflege. Darin heißt es: „Angesichts der demografischen Ver- änderungen müssen dringend Maß- nahmen ergriffen werden, um junge Menschen für den Pflegeberuf zu inte- ressieren. Daher stimmen wir der Er- richtung einer so sätzlich zu.“ (Petra Tiemann [SPD] und Ursula Helmhold [GRÜNE]: Grundsätzlich!)
- Aber Zustimmung bleibt Zustimmung! Meine Damen und Herren, Sie kennen doch das Geschäft. Das Ceterum Censeo, das wir da gehört haben, man hätte eigentlich lieber die Umlage, ist na ein etwas konservativer Rückgriff auf alte Zeiten. Wir haben von einem Anzuhörenden etwas anderes gehört und haben auch eine rechtliche Würdigung dazu gehört.