Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf, den letzten Satz der Beschlussempfehlung durch eine andere Formulierung zu erse

Eine Berichters

Damen und Herren, ic

CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Bund und Länder verhandeln zurzeit intensiv ü

flechtungsgesetz über das Jahr 2 von ist auch die Wohnraumförderung betroffen, und zwar mit zurzeit ca. 40 Millionen Euro jährlich, die Niedersachsen vom Bund erhält.

Artikel 143 c des Grundgesetzes habe r auch im Zeitraum von 2014 bis 2019 e uch auf die Entflechtungsmittel. Genau s im Grun

die Länder. Die Frage ist aber, in welcher Höhe die Länder diese Mittel erhalten sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Förderung bis 2019 in unverändertem Umfang fortgeführt werden soll. Es ist zu hören, dass sich die Verhandlungen jetzt tatsächlich auch auf diesen Level versteifen. Das ist eine gut

wohl wird es ab 2014 spannend, we h eine Änderung

ben anderen Bereichen. Ab 2014 entfällt diese Zweckbindung allerdings. Dann werden die Bundesmittel nur noch allgemein für Investitionen zur Verfügung stehen, und dann ist es Sache der Bundesländer, zu entscheiden, wofür sie ei

hält dazu die Forderung: Wir wollen teil Niedersachsens weiter

Sinne befinden wir uns sch gem Austausch mit der niedersächsischen Wohnungswirtschaft. So sind wir etwa im Rahmen der „Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen“ aktiv. Ich selbst war im September letzte

B-Länder-Konferenz, auf der wir

haben, dass es unbedingt so sein muss, dass der Bund nach 2014 weiterhin seine Kompensationsleistungen für die Länder in unverän

sgesamt 518 Millionen Euro jährlich leiste dersachsen wie in allen anderen Länder

der Bedarf dafür vorhanden.

Niedersachsen hat vor etwas über zwei Jahren ein sehr modernes Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung beschlossen. Dieses Gesetz trägt mit seinen Förderbereichen und Förderzielen den aktuellen und absehbaren wohnungsp Erfordernissen Rechnung. Wir legen jährlich neue Wohnraumförderprogramme zur Feinsteuerung auf. Das neue ist gerade in Arbeit und wird wohl in Kürze vorliegen.

Ich fasse zusammen. Wir haben zukunftsnot dige Bedarfe, die dieser Wohnraumförderung auf jeden Fall bedürfen, in der bisherigen Höhe und bei weiterer Nachsteuerung. Es geht um die Förderung von Familien mit Kindern, von älteren Menschen, von Menschen mit Behinderung beim Neu-, Aus- und Umbau, um die Förderung eines freien Wohnens und um die Förderung von neu Wohnformen wie etwa Wohngruppen. Es geht auch nach wie vor um die Förderung bezahlbaren Wohnraums für Menschen mit geringerem Einkommen. Weiter geht es um die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und nicht zuletzt darum, auf besondere regionale Erfordernisse einzugehen.

Uns liegt ein Gutachten vor, das im Auftrag des

entwicklung er

ompensationsmittel fü

bestimmte Zielgruppenhaushalte. Es geht um die

achten besagt, dass die Zweckbindung der Entndes für die Wohnraumför

ning Adler [LINKE]: Das

es für das

und Kompensationsmittel in

arüber Gedanken ma

inen Betrag gilt es wirksam ein

einen ericht zur Wohnungsmarkt zeigt seit Jahren auf, en Disparitäten

n im Zeitraum von 2003 bis

hat. Da konstatiert das Gutachten: „uneinheitlich“. - Das ist auch der Fall.

Anpassung des preiswerten Wohnungsbestandes an energetische und altersgerechte Anforderungen. Das muss gezielt gefördert werden. Das Gut

flechtungsmittel des Bu derung auch ab 2014 in geeigneter Form beibehalten werden müsse.

Genau dieses Ziel verfolgen wir von CDU und FDP mit unserem Antrag für unser Bundesland. Wir haben dabei bewusst die Formulierung „in bedarfsgerechter Höhe“ gewählt. Unsere Kollegen von SPD und Grünen - Frau Staudte schmunzelt - meinen nun, dass diese Formulierung durch die Formulierung „in der bisherigen Höhe“ ersetzt werden sollte. Dieser Änderungsantrag bedeutet aber keine Verbesserung gegenüber unserem A dem Antrag von CDU und FDP. Ab 2014 gibt es einen Gesamttopf für diese Entflechtungsmittel. Dann wird frei entschieden, wie viel daraus für die Wohnraumförderung zu leisten ist. Wir sagen „bedarfsgerecht“. Das kann auch mehr sein, als es bisher im Verhältnis ist.

(Hans-Hen kann auch weniger sein!)

Diese Freiheit wollen wir uns im Sinne der Wohnraumförderung schaffen. Deswegen bleiben wir bei unserem Antrag. Wir bitten dafür um Zustimmung des Plenums.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Brunotte.

Marco Brunotte (SP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 2010 haben die privaten Hauseigentümer 95 Milliarden Euro für Modernisierung und Erhaltung aufgewandt. Das belegen Zahlen, die Haus & Grund Deutschland in den letzten Wochen vorgelegt hat. Herr Beckmann ist jetzt leider nicht hier, aber ich finde, das zeigt eindrucksvoll, was zurzeit auf den Wohnungsmärkten los ist.

Das Gebäudesanierungsprogramm der KfW im Bereich CO2-Minimierung ist, nachdem Jahr 2012 eigentlich 1,5 Milliarden Euro umfassen sollte, auf 900 Millionen Euro zerstückelt worden. Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sagt in Person ihres

Präsidenten Axel Gedaschko, der gleichzeitig Präsident des GdW ist, dass jährlich Fördermittel in Höhe von mindestens 5 Milliarden Euro erforderlich wären, um die Klimaschutzziele, die sich die Bundesregierung selbst gesetzt hat - wir Landesparlamente gehen damit aber ja konform -, zu erfüllen.

Niedersachsen bekommt nach der Föderalismusreform seit 2007 vom B Höhe von 39,86 Millionen Euro. Diese 39,86 Millionen Euro für die Wohnraumförderung - Dr. Matthiesen hat das bereits ausgeführt - werden nach dem Entflechtungsgesetz ab dem Jahr 2014 aber nicht mehr gebunden sein. Vielmehr müssen wir konstatieren, dass ab 2014 der Entfall der gruppenspezifischen Bindung mit dazu führen könnte, dass diese Mittel für andere Zwecke aufgewandt werden. Deswegen ist es erforderlich - und das begrüßen wir -, dass die Parlamente dokumentieren, dass für sie die Wohnraumförderung weiterhin ein Thema ist, und sich d chen, wie sie mit diesen Bundesmitteln umgehen. Die Frage ist, wie man das macht.

In Niedersachsen geht es um 39,86 Millionen Euro. Die privaten Eigentümer haben allein im Jahr 2010 bundesweit 95 Milliarden Euro für Wohnraumzwecke in die Hand genommen haben. Das zeigt, über was für einen kleinen Betrag wir hier eigentlich reden. Diesen kle zusetzen, um damit eine möglichst große politische Steuerungswirkung zu erreichen.

Die Themenbereiche, die wir behandeln müssen, liegen auf der Hand. Die NBank legt seit Jahren

hochqualifizierten B beobachtung vor und