Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

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n, ein Prüfling wird nach einer etwa d b Monate dauernden, nach EG 5 TV-L n Qualifizierungsmaßnahme des MI in äftsbereich der OFD übernommen. Darüb wird ein Prüfling von einer anderen La erwaltung übernommen. Eine Anwärterin, re Prüfung mit „ausreichend“ besteh ch trotz entsprechender Hinweise und A durch das OLG bisher noch nicht um weitige Übernahmemöglichkeit beworben

LG-Bezirk Celle werden 32 Anwärterinnen

und Anwärter die Prüfung machen; bereits jetzt ist absehbar, dass hiervon eine Person die Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestehen wird. Insgesamt 18 der Anwärterinnen und Anwärter werden zeitlich gestaffelt1 im OLG-Bezirk übernommen, fünf weitere werden im Anschluss an ihre Prüfung in dem Geschäftsbereich der GenStA Celle tätig werden.

Für die verbleibenden acht Prüflinge stehen derzeit insgesamt elf Übernahmemöglichkeiten zur Verfügung (siebenmal nach der bereits oben beschrie- benen Qualifizierungsmaßnahme in den Ge- schäftsbereich von MS, ML bzw. MF, viermal in anderen Landesjustizverwaltungen). Die Entscheidung, welche Anwärterinnen und Anwärter letztlich wo übernommen werden, wird erst unmittelbar im Anschluss an die mündlichen Prüfungen erfolgen.

Von den insgesamt 22 Prüflingen im OLG-Bezirk Oldenburg werden jeweils zwei vom OLG und der GenStA Oldenburg übernommen. Zwei Anwärterinnen und Anwärter werden in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit übernommen, ein Prüfling nimmt bei dem LG Oldenburg seinen Dienst als Justizhelfer auf.

1 Neun zum 1.3., vier zum 1.5. und fünf zum 1.7.2012.

Vier Anwärterinnen und Anwärter werden nach der oben benannten Qualifizierungsmaßnahme vom Landessozialamt bzw. von der OFD übernommen, insgesamt acht Prüflinge haben Übernahmeange

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en Kommunen ist erweitert worden, nachdem die Bindung an die Fusionsbereitschaft dem eigentlichen Vertragsziel entgend. Die Antragsfrist wurde verlängert.

Durch die Nachbesserung des Zukunftsvertrages sind Kommunen mit strukturellen Haus

owohl über den Weg der Fusion als auch über Eigenentschuldung zustande

bote aus anderen Landesjustizverwaltungen. Eine Anwärterin hat sich für eine Weiterbeschäftigung in der freien Wirtschaft entschieden.

Von den verbliebenen zwei Anwärterinnen ist eine schwanger, ihr Mutterschutz beginnt bereits im April des Jahres. Das OLG wird mit ihr Gespräche über eine Beschäftigung in der Justiz führen.

Eine Anwärterin hat ein Einstellungsangebot vom Landessozialamt Lüneburg ausgeschlagen.

Zu 2: Die Ermittlung der bedarfsgerechten Anwärterzahl erfolgt etwa dreieinhalb Jahre vor dem Zeitpunkt der Übernahme der geprüften Anwärterinnen und Anwärter. Bereits dieser zeitliche Vorlauf lässt erahnen, d zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet ist.

Eine sichere Prognoseentscheidung wird insbesondere dadurch erschwert, dass zukünftige Personalveränderungen trotz aller Bemühungen der Beteiligten keine wirklich verlässlichen Einschätzungen zulassen.

Die von den Mittelbehörden vorgenommenen Schätzungen von vorz beitszeitreduzierungen und -aufstockungen, Beurlaubungen, Elternzeiten und Überna bzw. Abgaben an andere Verwaltungen beruhen auf Erfahrungen der Vergangenheit. Auf zwischenzeitlich eintretende Veränderungen wie z. B. eine deutlich zurückhaltendere Inanspruchnahme von Elternzeiten und Beurlaubungen bzw. eine deutlich erhöhte Zahl von Rückkehrerinnen kann dann nicht mehr reagiert werden. Zudem ist die Geschäftsentwicklung mit dem damit einhergehenden Personalbedarf kaum für die Zukunft zu prognostizieren. So hat die in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen rückläufige Entwicklung der Geschäftszahlen zu einem verringerten Personalbedarf geführt, der bei der Ermittlung des Anwärterbedarfs so nicht vorherzusehen war.

Zu 3: Mit der Frage wird suggeriert, dass in den vergangenen Jahren ein Großteil der ausgebildeten Sekretäranwärterinnen und -anwärter nicht in die niedersächsische Justiz übernommen worden ist. Dies ist nic

In den vergangenen Jahren ist es stets gelungen, allen Anwärterinnen und Anwärtern, die ihre Prüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen haben, Beschäftigungsmöglichkeiten

anzubieten, von denen sich der größte Teil bei niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften befindet.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 31 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Die Schwächsten bleiben auf der Strecke: Bedingungen für Eigenentschuldung oder Fusion sind Ausschlusskriterien - Zukunftsvertrag muss um einen „dritten Weg aus der Schuldenkrise von Kommunen“ ergänzt werden

Im Dezember 2009 haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenv genannten Zukunftsvertrag unte Vertragsabschluss waren kontroverse Debatten um die Wirksamkeit des neuen Instruments zur (Teil-) Entschuldung finanzschwacher Kommunen vorausgegangen. Vor allem die Tatsache, dass sich die Kommunen selbst mit 35 Millionen an der jährlich bereitgestellten Summe von 70 Millionen Euro beteiligen müssen, und die Bindung an Fusionen von benachbarten Kommunen sind auf erhebliche Kritik gestoßen. Der ursprüngliche Vertrag ist inzwischen an zwei Stellen nachgebessert worden. So können nicht nur fusionsbereite Kommunen einen Antrag auf Entschuldungshilfe stellen. Der Kreis der antragsberechtigt

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haltsschwächen und hoher Verschuldung in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen worden. Unter strikten Voraussetzungen und Konsolidierungsbedingungen ist eine Reihe von Verträgen zwischen Land und Kommunen s die sogenannte gekommen.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die al zwingende Voraussetzungen wirkenden Bedingungen „Fusion“ oder „Eigenentschuldung“ Kommunen von einer Nutzung des Zukunftsvertrages zur (Teil-)Entschuldung ausschließen, obwohl sie aufgrund ihrer dauerhaft strukturell unterfinanzierten Haushalte am dringendsten auf Hilfen angewiesen sind. Dieser Sachverhalt trifft nicht nur auf Kommunen zu, die über viele Jahre auf Bedarfszuweisungen angewiesen sind und bleiben werden.

Speziell für diese niedersächsischen Kommunen muss aus ihrer Sicht der Zukunftsvertrag um einen „dritten Weg aus der Schuldenkrise von Kommunen“ ergänzt werden. Dabei müsse ein Maßnahmenpaket geschnürt werden, bei

dem Entschuldung durch Haushaltskonsolidierung ein wichtiger Baustein ist. Um die strukturellen Haushaltsdefizite dauerhaft zu überwinden, sind vom Land mit den betroffenen Kommunen partnerschaftlich weitere Maßnahmen zu koordinieren, beispielsweise durch den ge

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estzeitraum von fünf Jahren erforderlich, da es sich um langfristige Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung und nicht um einen rzfristigen Schuldenausgleich handelt.

zielten Einsatz von Strukturhilfen, Förderprogrammen, Investitionen in Infrastruktur, mit denen sich nachhaltig positive Wirkungen für die Haushalte erzielen lassen. In die „Bündelung der Kräfte“ müsse künftig auch stärker die Ausgleichsfunktion der Kreis- bzw. Reg einbezogen werden.