(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Heinz Rolfes [CDU]: Was kann er denn dafür, wenn das v zogen wird!)
Welche praktischen Auswirkungen das hat, will ich Ihnen an einem Beispiel erläutern: Jemand wendet sich an einen Abgeordneten und trägt sein Anliegen vor. Das Gespräch ist vertraulich. Wenn der Abgeordnete vor Gericht aufgefordert würde, dazu als Zeuge a aussagen, weil er als Abgeordneter ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
betroffene Bürger mit seinem Anlie nung nach machen, wenn er rechnen muss? - Er wird sich nicht mehr an diesen observierten Abgeordneten wenden.
rfide an dieser Situation ist, dass die ränkung der Rechte der Opposition mit z der freiheitlichen demokratischen Gr ng begründet wird, zu deren Prinzipie
sung wird verletzt, wenn die Landesregierung in ihrem sogenannten Verfassungsschutzbericht die Partei DIE LINKE erwähnt. Dieses Erwähnen hat nur einen Zweck, nämlich eine konkurrierende Partei öffentlich zu diskreditieren und damit zu diskriminieren.
Dabei wird bewusst der Eindruck erweckt, als sei der Verfassungsschutz eine unabhängige Behörde oder gar ein sachverständiges Organ. Das ist aber nicht der Fall. Der Verfassungsschutz ist ein Instrument des Innenministers, das nach politischen Vorgaben und Orientierungen eingesetzt wird, um das Ansehen einer Partei in der Öffentlichkeit herabzusetzen, die die Regierung besonders heftig kritisiert und sich das Recht herausnimmt, den Zusammenhang darzustellen, den es zwischen den kritikwürdigen Zuständen dieser Gesellschaft und der hier vorgefundenen kapitalistischen Wirtschaftsordnung gibt,
und zwar vor dem Hintergrund, dass laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Grundgesetz keine bestimmte Wirtschaftsordnung vorschreibt und in Artikel 15 des Grundgesetzes sogar ausdrücklich die Sozialisierung von Produktionsmitteln als Möglichkeit vorgesehen ist.
Wenn aber eine Partei ohne begründeten Anlass so in das Visier des Verfassungsschutzes genommen wird, wird die Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt.
Ich stelle fest: Diese Regierung verletzt nicht nur das Grundgesetz - das haben wir auch schon bei anderen Gelegenheiten festgestellt -; sie verletzt auch den besonders geschützten Kernbereich unserer Verfassung, nämlich die freiheitliche d mokratische Grundordnung.
Es ist gut, dass dies inzwischen auch den anderen Oppositionsparteien aufgefallen ist und dass wir deshalb einen gemeinsamen Antrag stellen konnten.
nen ßerungen des Präsidenten des s wird deutlich, dass zur Gewinnu der Beobachtung der Linken in Niedersachsen auch nachrichtenerden und dass die ufen werden
ndtages von der Überwachung durch nachrichtendienstliche Methoden nicht ausgeschlossen sind, sondern dass acht von zehn
ollege Heiner Bartling bereits im März 2009 zum eine Überw E sind. Wir halten es für unangemessen, und daran halten wir
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben einen gemeinsamen Antrag vorgelegt. Ich denke, in der Zielrichtung sind wir einer Meinung. Es geht den Koalitionsfraktionen und der von ihnen getragenen Landesregierung wieder einmal nicht um die politische Auseinandersetzung, sondern um eine pauschale politische Diffamierung der Fraktion DIE LINKE. Das tragen wir nicht mit!
Dies ist nichts Neues. Vielmehr zieht sich das immer sehr undifferenziert und beinahe mit einer demagogischen Vorgehensweise wie ein roter Faden durch die Legislaturperiode.
sische Verfassungsschutz über acht der zehn Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE Informatio speichert. Aus Äu Verfassungsschutze
dienstliche Mittel eingesetzt w Überwachung fortgesetzt werden soll. Es la zwar keine G10-Maßnahmen - dies hat der Präsi dent zum Ausdruck gebracht -, aber es nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt. Das unterstützen wir nicht. Herr Wargel betont in seinen Pressemitteilungen ständig, dass das nicht gezielt gegen die Abgeordneten gehe und der Ausübung ihres Mandats nicht beoba würden. Aber aus der Sicht der SPD-Fraktio
des Abgeordnetenmandats durch dieses Vorgehen behindert. Das teilen wir nicht, meine Damen und Herren!
Eine Speicherung der vom Verfassungsschutz erhobenen Daten erfolgt unter dem Namen der oder des jeweiligen Abgeordneten, auch wenn sie bzw. er nicht gezielt beobachtet wird. Dies halten wir für einen Skandal!
unserer Sicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Betätigung der Partei dar und greift in die Chancengleichheit ein. Die C politischen Parteien, meine Damen und Herr eines der Prinzipien, die das Bundesverfas
chen demokratischen Grundordnung i Grundgesetzes herausgestellt hat. Das darf nur in besonders begründeten Fällen eingeschränkt werden.
Eine besondere Zuspitzung erfährt die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch die zugestandene Tatsache, dass auch Abgeordnete des Niedersächsischen La