Sigrid Leuschner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde das aus zeitlichen Gründen kurz machen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drs. 16/5469 neu einstimmig bei Enthaltung des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. In den beiden mitberatenden Ausschüssen wurde genauso abgestimmt.
Den weiteren mündlichen Bericht werde ich zu Protokoll geben.
Der am 26. September 2012 direkt an die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde von einem Ausschussmitglied der CDU-Fraktion in der öffentlichen Erörterung des federführenden Innenausschusses am 11. Oktober 2012 eingebracht. Dabei führte das Ausschussmitglied aus, mit dem Gesetzentwurf sollten vor allem Regelungslücken beim Schutz der Beschäftigtendaten im öffentlichen Dienst und im Gebührenrecht des Brandschutzgesetzes geschlossen werden. In Artikel 1 solle für beamtete und nicht beamtete Beschäftigte die Rechtslage angeglichen werden. Im Brandschutzgesetz sollten für die Brandverhütungsschau wieder Gebühren erhoben werden können. Ob die Schließung dieser gebührenrechtlichen Regelungslücke mit Rückwirkung möglich sei, wie in Artikel 7 vorgeschlagen, müsse noch rechtlich überprüft werden.
Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion erklärte dazu, die datenschutzrechtliche Regelung in Artikel 1 des Gesetzentwurfs müsse daraufhin betrachtet werden, ob damit vergleichbare Bestimmungen für die Arbeitnehmer- und die Beamtengruppe geschaffen werden; auch müsste der letzte Satz betreffend die Anforderung weiterer Daten konkreter gefasst werden.
Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen führte aus, die bei mehreren Gesetzen nachträglich entdeckten Regelungslücken zeigten, dass der
Landtag gut beraten sei, sich für die Gesetzgebung mehr Zeit zu nehmen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung im schriftlichen Verfahren durchgeführt, bei der vier schriftliche Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Gesetzentwurf ist vom federführenden Innenausschuss in einer Sitzung am 22. November 2012 abschließend beraten worden; dabei wurde auch noch ein Vertreter des Landesbeauftragten für den Datenschutz - zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs - angehört.
Zu den vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen ist anzumerken:
Der Vorschlag in Artikel 1 zu § 24 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes lehnt sich an eine Änderungsfassung an, die bereits im Jahr 1998 als damaliger § 101 Abs. 3 in das Niedersächsische Beamtengesetz eingefügt worden ist. Daher kann ich weitgehend auf die Materialien zu jenem Gesetzgebungsverfahren verweisen. Ergänzend soll noch in Satz 3 klargestellt werden, dass die Unterrichtung der Betroffenen vor der Anforderung weiterer Daten zu erfolgen hat. Der Vorschlag des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, an dieser Stelle auf die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Feststellung der Dienstunfähigkeit zu verweisen, wurde nicht aufgegriffen, nachdem das Innenministerium dazu ausgeführt hatte, eine solche Bezugnahme passe in den anderen Regelungsansatz des § 24 Abs. 2 rechtstechnisch kaum hinein. Einen wesentlichen Unterschied des Schutzniveaus hat der Ausschuss darin nicht gesehen.
Bei Artikel 3 schlägt der Innenausschuss drei klarstellende Änderungen des neu einzufügenden § 6 des Finanzverteilungsgesetzes vor. In Absatz 1 Satz 1 wird die Aufnahme der Pauschalierung empfohlen, die sich so auch in § 164 Abs. 7 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes findet. Zusätzlich wird in einem neuen Satz 1/1 eine erweiterte Definition der Kosten eingefügt, zu denen neben den Verwaltungskosten auch die Zweckkosten gehören sollen. Schließlich wird in Satz 2 vorgeschlagen, die Höchstgrenze derjenigen Kosten, die bei der die Aufgabe abgebenden Kommune wegfallen, nicht anhand tatsächlich ersparter Kosten, sondern anhand der betriebswirtschaftlichen Zuordnung der Kosten zu ermitteln. Andernfalls bestünde für die abgebende Kommune die Möglichkeit, den Kostenausgleich mit der Begründung zu verzögern, dass die für die Aufgabe bislang zu
ständigen Bediensteten vorerst weiterhin bezahlt werden müssten.
Die Empfehlung zu Artikel 5 sieht nur eine redaktionelle Umstellung vor, die ein bei der Entwurfsfassung mögliches Missverständnis vermeiden soll. Auch Samtgemeinden könnten nämlich - wie es ihre Bezeichnung nahe legt - als Gemeinden angesehen werden, zumal sie den Gemeinden rechtlich weitgehend gleichgestellt sind (§ 14 Abs. 3 NKomVG). Im fachlichen Sprachgebrauch des Kommunalverfassungsrechts sind Samtgemeinden aber keine Gemeinden, sondern Gemeindeverbände (§ 2 Abs. 3 NKomVG). Daher bietet sich insoweit eine Klarstellung an.
Erhebliche Änderungen schlägt der Ausschuss zu Artikel 6 des Gesetzentwurfs vor. Da Zweifel bestanden, ob die Entwurfsfassung für eine gebührenrechtliche Vorschrift hinreichend bestimmt wäre, empfiehlt der Innenausschuss, die vorgesehene Änderung auf den konkreten Anlassfall zu beschränken, nämlich auf den Gebührentatbestand für die Durchführung der Brandverhütungsschau. Auf einen weit gefassten Gebührentatbestand für „sonstige Leistungen“ soll hingegen verzichtet werden. Ein Vertreter des Innenministeriums wies darauf hin, dass andere Leistungen auch auf privatrechtlicher, vertraglicher Grundlage abgerechnet werden könnten.
Der mit einem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP eingefügte Artikel 6/1 soll ein Redaktionsversehen beseitigen, welches bei der Neufassung des Kommunalverfassungsrechts bereits im damaligen Regierungsentwurf enthalten war und im Rahmen der damaligen Ausschussberatungen kaum entdeckt werden konnte.
In Artikel 7 Abs. 2 soll auf das rückwirkende Inkrafttreten der Änderung des Brandschutzgesetzes verzichtet werden, weil insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rückwirkung der Gebührenregelung bestanden haben.
Ich möchte noch ein paar persönliche Worte an Sie richten, wenn es mir erlaubt ist.
Ich möchte mich ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Haus - fraktionsübergreifend in den Ausschüssen und hier in der Plenardebatte mit Ihnen - bedanken. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung in der Gesamtheit - ich will sie jetzt nicht alle aufzählen; verzeihen Sie das bitte; das würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen -, der Landesverwaltung und den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Landesverwaltung, ihren Personalräten und ihren Gewerkschaften, den Migrantenorganisationen im Land und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einsetzen. Vielen Dank für die Zusammenarbeit.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und Ihnen persönlich alles Gute im neuen Jahr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fraktionen an der Gedenkveranstaltung zur Pogromnacht teilgenommen.
Außerdem ist es mittlerweile fast ein Jahr her, dass wir das Ausmaß der Morde des NSU überhaupt fassen konnten und dazu auch hier im Landtag eine Debatte geführt haben. Zudem ist das alles noch nicht endgültig aufgeklärt, und es sind auch noch nicht die Konsequenzen daraus gezogen worden. Das haben wir heute der Zeitung entnehmen können.
Deswegen wünsche ich mir, dass die Debatte über den vorliegenden Antrag sehr sachlich geführt
wird. Ich glaube, dass sich die Fraktionen, die hier im Landtag vertreten sind, dem auch anschließen werden.
Meine Damen und Herren, das Ausmaß der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer Äußerungen darf nie mehr verharmlost werden. Das gilt auch für die daraus folgenden Gewalttaten. Es gibt viele Übergriffe von Rechten gegenüber Menschen, die teilweise nicht erfasst werden. Eine der Initiatorinnen ist aus unserer Sicht die NPD, die als noch erlaubte Partei in zwei Landesparlamenten und auch in anderen Bereichen, in Kommunen, ihr Gedankengut weiterverbreiten kann und dafür auch noch staatliche Unterstützung erhält.
Diese staatliche Unterstützung, meine Damen und Herren, setzt die NPD ein, um in anderen Bereichen Kameradschaften zu fördern, sie finanziell zu unterstützen, und sie setzt diese staatliche Finanzierung auch weiter dazu ein, Demonstrationen anzumelden und gegen unsere Grundordnung vorzugehen.
Aus diesem Grund haben wir im März dieses Jahres den Antrag „NPD-Verbotsverfahren einleiten!“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es ist der zweite Antrag. 2009 hatten wir einen fast ähnlich lautenden Antrag gestellt, den Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, leider abgelehnt haben.
Ich glaube, dass es mittlerweile so viele Erkenntnisse durch Informationen gibt,
die nicht von V-Leuten zusammengetragen worden sind, sondern sich in dem Dossier, das jetzt mittlerweile vorliegt, befinden, dass es durchaus möglich ist, ein NPD-Verbotsverfahren erfolgreich einleiten zu können.
So hat z. B. am 24. Oktober das Parlament von Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen von vier Fraktionen beschlossen, das NPD-Verbotsverfahren einzuleiten. Der Innenminister, Herr Caffier, hat gesagt, man muss es einleiten können, die Materialsammlung würde aus seiner Sicht ausreichen, um dieses Verbot vorantreiben zu können.
Deswegen ist es für uns als SPD-Fraktion nicht erklärlich, weshalb Sie von der CDU und von der FDP bei dem eindeutigen Signal zur Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens so zögerlich sind, meine Damen und Herren. Wir wünschen uns ins
gesamt ein klareres Signal von diesem Parlament, um weiter gemeinsam vorgehen zu können.
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken haben einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, in dem das konkrete Ziel, ein Verbotsverfahren einzuleiten, zum Ausdruck gebracht wird. Ich glaube, das ist, bei aller Gleichheit in vielen Positionen, der entscheidende Unterschied gegenüber der Beschlussempfehlung.
Sie wissen, dass der Bundesinnenminister in diesem Punkt auch noch sehr zögerlich ist. Aber es ist klar und eindeutig, dass die NPD sowohl in ihren Beschlüssen als auch in ihren Aussagen antidemokratisch ist.
Beispielsweise ist eine ihrer Positionen, dass die Demokratie dem deutschen Volk als wesensfremd gelten würde. - Das kann man doch nicht dulden! Da muss doch der Staat Grenzen aufzeigen, meine Damen und Herren!
Die rassistischen Äußerungen und das aggressive Vorgehen der NPD verpflichten uns als SPD aufgrund unserer Geschichte in der antifaschistischen Tradition, weiter voranzugehen.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zu folgen. Mittlerweile haben sich 14 Länder für die Einleitung eines Verbotsverfahrens ausgesprochen - nur Hessen und Niedersachsen nicht. Ich glaube, die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht angelegt hat, werden erfüllt.
Wir haben die V-Leute aus den Führungsgremien abgezogen. Das war die Auflage. Ich glaube, wir sollten da gemeinsam weiter vorgehen.
Ich bitte Sie noch einmal, sich zu überlegen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ansonsten müssen wir trotz ähnlicher Position in manchen Punkten leider getrennt über die Anträge abstimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Richtigstellung: Herr Güntzler, 2003 hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag gar nicht zugelassen. Es hat sich wegen der Problematik der V-Leute also gar nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt. Das sollte man berücksichtigen. Denn Sie haben von einem „Scheitern“ gesprochen.
Natürlich ist allen hier klar, dass rechtsextremistisches, menschenverachtendes Gedankengut nicht durch ein Verbot verhindert werden kann. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag „Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus“ vorgelegt, dem Sie leider nicht gefolgt sind. Das finde ich auch bedauerlich.
Uns geht es um das Einleiten eines Verbotsverfahrens und um ein Bekenntnis des Parlaments dazu. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag die Zustimmung zu erteilen.
Natürlich ist klar, dass wir in diesem Haus alles daransetzen müssen, dass die NPD nicht weiter bestehen kann. Aus meiner Sicht könnten nach einem erfolgreichen NPD-Verbotsverfahren auch Folgeorganisationen einfacher verboten werden.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So einfach, wie Sie es dargestellt haben, Kollegin
Jahns, haben wir es uns in der Ausschussberatung nicht gemacht. Wir haben sehr intensiv über unsere Positionen beraten. Die SPD-Fraktion hat von Anfang an gesagt, dass die Förderung von Open Data in den Verwaltungen, aber auch im Bereich der Kommunen eine wichtige Voraussetzung ist. Wir müssen alles daran setzen, dass das so schnell wie möglich umgesetzt werden kann.
Sie haben im Juni einen Änderungsvorschlag in den Ausschuss eingebracht, den wir debattiert haben. Ich will nicht weiter auf die von Ihnen vorgeschlagene sprachliche Korrektur eingehen, auch wenn es sicherlich einfacher ist, die Begriffe auf Deutsch zu lesen. Aber es muss ja auch nicht alles auf Deutsch ausgedrückt werden. Manche Worte sind aus dem Lateinischen übernommen, die genauso verständlich und Teil der Umgangssprache sind. Deswegen ist das für uns nicht der entscheidende Punkt.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben aber zwei zusätzliche Punkte in ihren Änderungsvorschlag aufgenommen, und zwar fordern Sie zum einen die Verwaltung auf, ihre Daten im Rahmen der Aufgabenerfüllung in geeigneter Weise aufzubereiten und sie gegebenenfalls kostenpflichtig, z. B. im Bereich Geodaten, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Zweitens wird die Landesregierung zusätzlich aufgefordert, ein Internetportal bereitzustellen, über das künftig das gesamte Open-Data-Angebot der niedersächsischen Verwaltung zentral erreicht werden kann. Diese Forderung halten wir für sinnvoll und vernünftig. Auf diesem Weg müssen wir insgesamt weiter voranschreiten.
Beim Änderungsantrag der Fraktion der Linken haben wir allerdings Bedenken, Frau Flauger. Es tut mir leid, dass wir Ihre Position da nicht teilen können. Wir sind auch nicht der Meinung, dass es in dem Antrag, den wir mehrheitlich beschließen werden, nicht mehr um Open Data geht. Ich denke, viele Daten müssen aufbereitet werden. Man kann sie nicht einfach so ins Netz stellen, auch nicht, wenn der Chaos Computer Club das sagt. Das bedeutet, dass Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Ich finde auch nicht, dass Bürgerinnen und Bürger durch das aufgeführte Kriterium „soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist“ ausgegrenzt werden. Wenn umfangreiche Datenbestände zur Verfügung gestellt werden, muss abgewogen werden können, ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden. Über die Höhe kann man sicherlich trefflich streiten.
Kurzum: Wir werden Ihrem Änderungsantrag leider nicht zustimmen können, sondern der Ausschussempfehlung folgen. Ich glaube, dass wir damit in Niedersachsen insgesamt einen Schritt weiter kommen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern ab 6 Uhr früh war für mich ein schöner Tag, als durch die Nachrichten kam, dass Sie eine Razzia bei den Mitgliedern der rechtsextremistischen Gruppe „Besseres Hannover“ vorgenommen haben und sich hinterher dazu durchgerungen haben - aus unserer Sicht leider ein bisschen zu spät -,
ein Verbotsverfahren gegen „Besseres Hannover“ einzuleiten.
Herr Innenminister, vielen Dank! Das war überfällig.
Aber ich möchte in erster Linie den Beamtinnen und Beamten der Polizei, des Staatsschutzes und des Verfassungsschutzes für ihr engagiertes Eintreten danken. Der Dank gilt auch den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die mir seit Februar letzten Jahres, als auch ich in den Fokus von „Besseres Hannover“ gekommen bin, Mut gemacht haben. Und der Dank gilt den Mitgliedern des Innenausschusses, die einstimmig gesagt haben: So etwas darf nicht vorkommen, egal, welche Person es trifft. - Das hat mich in meinem Engagement, weiter öffentlich über „Besseres Hannover“ zu reden und Position zu beziehen, stolz gemacht und mir den Rücken gestärkt.
Herr Innenminister Schünemann, Sie haben zu Recht gesagt: Durch ein Verbot einer Gruppe werden die Ursachen von Rechtsextremismus nicht beseitigt; da bedarf es ganz anderer Sachen. - Wir haben dazu im Laufe der letzten Wahlperiode mehrere Handlungskonzepte vorgelegt. Die Koalition von CDU und FDP ist denen leider nicht gefolgt. Aber wir sind uns in vielen Punkten einig. Man muss engagiert gegen Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus vorgehen. Da sind wir als Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus einer Meinung. Es gibt aber Unterschiede in der Frage, wie wir dagegen vorgehen. Bei der Diskussion darüber in diesem Haus bedarf es politischer Streitkultur.
Ich will noch einmal erwähnen: Es reicht einfach nicht aus, wenn man die Gruppen lobt, ihnen aber zugleich das Geld entzieht. Zudem haben Sie die
Landeszentrale für politische Bildung, eine Institution, die gute Aufklärungsarbeit geleistet hat, abgeschafft und dem keine Alternative entgegengesetzt.
Meine Damen und Herren, „Besseres Hannover“ ist nicht die einzige rechtsextremistische Gruppierung. Sie haben zu Recht gesagt: Es wird wahrscheinlich Nachfolgeorganisationen geben. - Man muss prüfen, auch sie mit Verbotsverfahren zu belegen. Wichtig ist, den Anfängen zu wehren. Da bedarf es der Zivilcourage, die viele Bürgerinnen und Bürger tagtäglich gezeigt haben. Ich glaube, das ist etwas Wichtiges. Auch ihnen gebührt unser Dank.
Ich habe - wie andere - erfahren müssen, im Fokus einer solchen Gruppe zu stehen. Ich bin nun wirklich kein ängstlicher Mensch, aber ich habe z. B. am Geldautomaten gegenüber der Markthalle erfahren müssen, wie man schon durch körperliche Anwesenheit Einschüchterung erzeugt. Es braucht Mut, so etwas anzuzeigen und dagegen vorzugehen. Das haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gemacht.
Ich möchte all denen, die ich in meiner Rede erwähnt habe, noch einmal ausdrücklich danken und den Rücken stärken. Lassen Sie uns gemeinsam entschieden gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit vorgehen und das Wort erheben!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Jahns, Sie haben eben zu Recht gesagt, es sei erschreckend, dass die NPD in Sachsen, speziell in Leipzig, ihr Werbematerial verteilen lassen kann.
Aber wir hätten ja schon vor längerer Zeit über unseren NPD-Verbotsantrag abstimmen und hier als Parlament ein gemeinsames Zeichen setzen können! Daran will ich Sie nur noch einmal erinnern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf sofortige Abstimmung. Ich denke, dass die Argumente in diesem Sachverhalt eindeutig ausgetauscht sind.
Sie haben eben dargestellt, worum es im Einzelnen geht. Wir haben bereits im Jahr 2009 ganz bestimmte Skandale gehabt. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es zum Teil per Zufall überhaupt erst an die Öffentlichkeit gelangt ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bespitzelt und ausgeforscht wurden und dass die einzelnen Unternehmen überhaupt keine Rücksicht auf Arbeitnehmerrechte und den persönlichen Datenschutz genommen haben.
Das kann nicht sein, meine Damen und Herren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden ge
filmt, Videoüberwachung war gang und gäbe, und persönliche Daten wurden widerrechtlich verwendet, Telefonate mitgeschnitten und E-Mails mitgelesen. Durch diese Skandale wurde deutlich, dass es notwendig ist, im Arbeitnehmerdatenschutz endlich etwas voranzutreiben, und dass da vieles im Argen liegt.
Meine Damen und Herren, die Unternehmen begründen die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach wie vor stets damit, dass es notwendig sei, den Betriebsablauf besser kontrollieren zu können und eventuelle Pflichtverletzungen künftig besser zu ahnden. Da wird allein der Verdacht in den Mittelpunkt gestellt, nicht die Tatsache, dass man wirklich Erkenntnisse über Pflichtverletzungen hat. Das können wir so nicht dulden.
Ich erinnere noch einmal an die Skandale, die bei der Deutschen Bahn, bei Lidl, bei der Telekom und jetzt auch aktuell wieder in den Aldi-Filialen stattgefunden haben. Da werden aus Sicht unserer Fraktion Arbeitnehmerrechte mit den Füßen getreten, und das muss zwingend geändert werden.
Jetzt aber einfach einmal die Handlungsebene, meine Damen und Herren: Bereits 2009 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zum Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingebracht, dem die Bundesregierung nicht folgen wollte. Wir wollten ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz und keinen - ich sage das mal so salopp - Wurmfortsatz, also etwas, was an das Datenschutzgesetz angekoppelt und im Grunde genommen in den einzelnen Punkten ein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz ist. Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, die sich zu dem Thema zu Wort gemeldet haben, haben das eindeutig zum Ausdruck gebracht und gesagt, dass das Eckpunktepapier der Fraktionen von CDU/CSU und FDP sogar eine Verschlechterung darstellt. Das heißt, man hat den Gesetzentwurf durch das Eckpunktepapier noch weiter verschärft. Das können wir nicht hinnehmen.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung im Innenausschuss haben Expertinnen und Experten unsere Position untermauert. Ich will nur einmal meinen Kollegen Josip Juratovic zitieren, der Ende September letzten Jahres gesagt hat: „Derzeit ist dieser Gesetzentwurf nämlich eher ein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz.“
Frau Flauger hat es eben schon ausgeführt: Man kann ohne Verdacht Detektivinnen und Detektive in Betriebe reinführen und versuchen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuspionieren. Das Entscheidende ist, dass das flächendeckend ohne Verdacht stattfinden, sich auf den ganzen Betrieb beziehen kann und an den Betriebs- und Personalräten vorbeigeht. Das können wir nicht hinnehmen. Deswegen wollen wir, dass endlich ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Interesse der Beschäftigten vorgelegt wird. Die Verweigerungshaltung ist wie eine Mauer. Das können wir nicht weiter hinnehmen.
Die Regelungen gehen sogar so weit, dass Ortungssysteme in großen Betrieben eingesetzt werden, sodass jederzeit nachvollzogen werden kann, wo sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aufhält. Auch Pausenräume sind nicht geschützt.
Das muss endlich verändert werden. Es muss sich endlich etwas tun; das können wir so nicht weiter dulden. Deswegen stimmen wir dem Änderungsantrag der Fraktion der Linken zu, in dem erhebliche Konkretisierungen enthalten sind.
Vielen Dank.
Kollegin Jahns, Ihre Einlassung, dass Sie uns als Parlament das Recht absprechen wollen, initiativ zu werden und der Bundesregierung sozusagen Flügel zu verleihen, hat mich doch gewundert. Denn das ist notwendig. Sie haben gesagt, momentan finde noch ein Abwägungsprozess statt. - Das ist ja schön. Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Optimismus nehmen. Momentan ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen konservativ und arbeitnehmerfeindlich.
Das, meine Damen und Herren, ist durch das Eckpunktepapier sogar noch verschärft worden.
Ich will einmal die Kritik meines Kollegen Reichenbach aus der SPD-Bundestagsfraktion zitieren. Er hat gesagt, der Datenabgleich und die Ausspähung könnten künftig ohne Kenntnis des Beschäftigten bereits dann erlaubt sein, wenn nur der bloße Verdacht einer Pflichtverletzung bestehe. Private E-Mails und Telefongespräche sollen weiterhin ausgewertet werden können. Darüber hinaus soll der Arbeitgeber sogar über einen bestimmten Zeitraum Detektive einsetzen können, wenn nur der Verdacht auf eine Pflichtverletzung angeführt wird. Wenn der Arbeitgeber eine Videoüberwachung der Beschäftigten lediglich für eine Qualitätskontrolle für erforderlich hält, sollte sie nach dem Gesetzentwurf ununterbrochen eingesetzt werden können.
Wo ist denn da ein Abwägungsprozess zwischen Arbeitnehmerrechten und Arbeitgeberrechten? - Das finde ich lächerlich.
Eine kurze Intervention.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stratmann, was soll denn das Eckpunktepapier, das von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zu dem Gesetzentwurf vorgelegt wurde? - In der Anhörung haben die Expertinnen und Experten auch zum Ausdruck gebracht, dass es sich nach ihrer Meinung um ein einseitiges Gesetz handelt, das von den Arbeitgeberinteressen beeinflusst wurde. In diesem Eckpunktepapier war eine Verschärfung des Gesetzes vorgesehen.
Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass die Würde des Menschen am Werkstor endet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützen, Frau Flauger. Gleichwohl bewerten wir einzelne Positionen anders. Es war unsere Fraktion, die den Antrag gestellt hat, eine umfangreiche Unterrichtung im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Inneres und Sport, erhalten zu wollen. Gleich nachdem im Oktober die Erkenntnisse des Chaos Computer Clubs hier diskutiert worden sind, haben wir gesagt, dass der Fachausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen zwingend damit befasst werden muss, und haben dort auch eine Unterrichtung bekommen. Beide Unterrichtungen waren sehr umfangreich, aber haben unsere Fragen nicht in vollem Umfang beantwortet.
Einzelnen Punkten stehen wir ausgesprochen kritisch gegenüber. Klar ist für uns, dass wir den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität für durchaus sinnvoll halten. Es geht uns um die Art und Weise, wie der Einsatz erfolgt. Wir haben vom LKA erfah
ren, dass Staatstrojaner in einzelnen Fällen eingesetzt worden sind. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Einsatz einer parlamentarischen Kontrolle bedarf. Diese ist nicht gegeben. Unsere Forderung steht immer noch im Raum, die Rechte des Ausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilichen Datenerhebungen in diesem Punkt zu erweitern. Wir wollen insgesamt eine parlamentarische Initiative dazu starten. Wichtig ist für uns die Kontrolle. Wenn eine normale Telekommunikationsüberwachung stattfindet, die im Vorfeld einen Richtervorbehalt beinhaltet, bedarf es aus unserer Sicht einer parlamentarischen Kontrolle, damit wir im Einzelfall nachschauen können.
Außerdem ist es für uns wichtig, dass beim Einsatz sogenannter Staatstrojaner die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwingend eingehalten werden müssen.
In einzelnen Fällen haben wir diesbezüglich berechtigte Skepsis. Mein Kollege Grant Hendrik Tonne hat in der Debatte im März ausgeführt, dass die Landesregierung weder gewährleisten kann, dass der Einsatz von Überwachungssoftware gemäß den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist, noch dass dieses Programm sicherheitstechnisch einwandfrei funktioniert und gegen Angriffe von außen - denn darum geht es - geschützt ist. Es geht darum, inwieweit Außenstehende - beispielsweise andere Firmen - Zugriff auf den Quellcode erlangen können. Ich vertraue der Landesregierung in der Hinsicht, dass sie selber nicht versucht, darauf zuzugreifen. Aber die Möglichkeit, dass sich Außenstehende Zugang zu diesen sensiblen Daten, die die private Lebensführung von Einzelpersonen tangieren, verschaffen können - es geht nicht darum, ob es gemacht wird, sondern darum, dass das möglich sein kann -, erfordert starke rechtliche Schranken.
Mein Kollege Tonne führte auch aus, dass die Landesregierung mit der Firma DigiTask ein Unternehmen für den Einsatz von Überwachungssoftware gewählt hat, das wegen der Verletzung von Datenschutzrechten bereits stark kritisiert wurde. Das sollte uns stutzig machen. Dagegen sollten wir vorgehen. Der Chaos Computer Club hatte hierzu dargelegt, dass die eingesetzten Programme weit über das bloße Abhören der Telekommunikation hinaus nahezu beliebig erweiterbar waren. Das wollen wir nicht. Dem müssen Grenzen gesetzt werden.
Deswegen werden wir Ihrem Antrag, Frau Flauger, zustimmen. Wir werden weiter intensiv und, wie ich hoffe, mit der Unterstützung aller Fraktionen daran arbeiten, dass die Zuständigkeit des Ausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilichen Datenerhebungen noch in dieser Legislaturperiode um diese Punkte erweitert wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Jahns, Sie können den Oppositionsfraktionen wirklich nicht unterstellen, dass sie sich nicht für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
Der Schutz der privaten Lebensführung ist ein hohes Gut. Dieses Gut muss weiterhin geschützt sein. Wenn dabei berechtigte Zweifel auftauchen, dann ist es aus unserer Sicht auch unsere Aufgabe, dagegen vorzugehen.
Ich möchte noch einmal an die Debatte vom März erinnern. Mein Kollege Tonne hat seinerzeit kritisiert, dass die Landesregierung den Quellcode der Überwachungssoftware für den Einsatzbeginn nicht gesichtet hat und deshalb keine sicheren Erkenntnisse über die programmierten Funktionen und die Zugriffsmöglichkeiten der eingesetzten Software hatte. Der Chaos Computer Club hat deutlich gemacht, dass ganz einfache Maßnahmen ergriffen werden müssten, um das bloße Abhören der Telekommunikation nahezu beliebig zu erweitern.
Zu dem Hinweis der Landesregierung, dass diese Erweiterungen nicht verwendet würden: Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Grundrechte durch Außenstehende, durch Dritte gefährdet werden. Das können wir so nicht zulassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir natürlich jegliche Gewalt gegen Sachen und Menschen verurteilen, frage ich die Landesregierung, ob es nicht üblich ist, die politische Motivation erst nach Abschluss der Ermittlungen zu bewerten und nicht schon im Vorfeld, also wenn die Ermittlungen noch laufen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass künftig auch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Flüchtlingsselbsthilfeorganisation stimmberechtigtes Mitglied in der Härtefallkommission sein muss?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ahlers, ich habe nur eine kurze Frage. Sie sind ja schon lange im Innenausschuss. Ich frage Sie: Wie oft ist von unserer Seite beispielsweise das Thema Rockerkriminalität, die Unterrichtung zu Hanebuth angesprochen worden? Sie haben eben so wohlwollend gelobt, was die Landesregierung schon alles gemacht hat. Ich glaube, man musste da ein bisschen Nachhilfe starten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Zimmermann, wir werden dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen.
Wir als SPD-Fraktion haben diesen Antrag sehr intensiv erörtert. Bereits während der Unterrichtung im Fachausschuss wurde uns deutlich, dass der
Einsatz stiller SMS aus polizeilicher Sicht ein unverzichtbares Hilfsmittel ist.
Vorhin ist bereits gesagt worden, dass es in erster Linie dafür eingesetzt wird, schwerste Kriminalität aufdecken und bekämpfen zu können. Das ist auch unser Anliegen. In zweiter Linie geht es auch darum, dass Suizidgefährdeten rechtzeitig geholfen werden kann und dass vermisste Personen geortet und nach Unfällen traumatisierte Personen, so sie im Besitz eines Handys sind, rechtzeitig gefunden werden können.
Wir glauben, dass das Mittel unverzichtbar ist.
Ich kann aber Ihre Bedenken verstehen, wenn Sie sagen, dass darüber informiert werden muss und dass das nicht willkürlich eingesetzt werden darf. Der Kollege Adasch von der CDU-Fraktion hat bereits gesagt, dass dieses Instrument von der Polizei nicht willkürlich eingesetzt werden kann, sondern dass es immer einen Richtervorbehalt gibt. Nur im Falle von Gefahr im Verzug reicht eine staatsanwaltschaftliche Anordnung aus.
Wir als SPD-Fraktion wollen die Rechte des Ausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen gemeinsam - darüber haben wir mit den Fraktionen eine große Übereinstimmung erzielt - erweitern, sodass dort informiert wird und eine parlamentarische Kontrolle stattfinden kann. Ich hoffe, dass uns dies mit Hilfe des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes noch in dieser Legislaturperiode gelingt. Es ist unser Recht, fraglichen Einzelfällen nachgehen zu können.
Unter dem Hinweis, dass wir die Rechte des Fachausschusses erweitern wollen, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Ihr Beitrag hat mich sehr nachdenklich gemacht. In vielen Punkten bewegen Sie sich eindeutig, aber das hat ja auch eine Vorgeschichte. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren vielfach darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, die Bekämpfung des Rechtsextremismus auch mit sozialpolitischen, gesellschaftspolitischen und bildungspolitischen Maßnahmen zu flankieren. Das
ist leider aus Ihrer Sicht vielfach nur in Einzelaspekten betrachtet worden.
Auch Ihre Einschätzung zum NPD-Verbotsverfahren teilen wir schon, aber wir meinen, da müssen Sie energischer und schneller vorangehen. Wir haben einen Antrag eingereicht, und aus unserer Sicht reichen die Erkenntnisse, dass die NPD antidemokratisch ist, völlig aus. Die V-Leute in den Führungsebenen müssen abgezogen werden, und wir wollen im Kontext mit den anderen Ländern das NPD-Verbotsverfahren schneller energisch vorantreiben. Ich glaube, es hat auch Erfolg.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns jetzt die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Neonazismus in Niedersachsen“ anschauen, müssen wir feststellen, dass alle 60 Fragen von der Landesregierung zumindest umfangreich beantwortet worden sind. - Vielen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! - Aber gleichwohl ist mir auch aufgefallen - wir haben das auch in der Fraktion diskutiert -, dass einzelne Antworten ganz anders eingeschätzt werden, als es Sichtweise der SPDFraktion ist. Vieles ist sehr oberflächlich beantwortet worden, vieles geht aus unterschiedlichen Gründen nicht konkret auf die Sachverhalte ein.
Mein Kollege Dieter Möhrmann hat sich beispielsweise zum Heidekreis geäußert. Dazu sind keine konkreten Angaben über Zahl und Namen der handelnden Personen vorhanden, und es sind auch teilweise keine Erkenntnisse dazu vorhanden, in welchen Funktionen diese stehen. Das sollte man ja wissen, wenn dort Ratsmitglieder tätig sind.
Das Gleiche gilt für Ihre Einschätzung zum Thema „Besseres Hannover“. Ich teile Ihre Einschätzung, dass von den neuen Rechten erhebliche Gefahren ausgehen und dass sie ganz andere Strukturen der Provokation gerade auf junge Menschen ausüben. Aber „Besseres Hannover“ ist aus meiner Sicht eine der aktivsten Gruppen, die Menschen massiv einschüchtern. Dagegen müssen wir insgesamt ganz konkret vorgehen.
Ich sage das vor einem besonderen Hintergrund. Ich selbst bin von „Besseres Hannover“ betroffen gewesen. Die haben mich verunglimpft, haben mich grob beleidigt. Da standen Sachen drin wie: „War Paulchen denn schon bei Ihnen vor Ort?“.
Das hat mich sehr eingeschüchtert. Im Endeffekt habe ich Anzeige erstattet. Was kam dabei heraus? - Diese ganzen Sachen laufen über einen Server, der in den Vereinigten Staaten steht. Man kann rechtlich überhaupt nichts machen.
Jetzt hat „Besseres Hannover“ wieder Aktionen am 1. Mai gemacht. Sie provozieren, sie stören, sie stören Sitzungen von Bezirksräten, öffentliche Anhörungen. Und was ist jetzt das Neuste? - Sie machen Hausaufgabenhilfe unter der Überschrift „Deutsche für Deutsche“. Das ist doch im Grunde genommen rassistisch, und das können wir doch nicht dulden.
Deswegen denke ich, dass wir als Parlament uns gerade beim Vorgehen gegen Organisationen wie „Besseres Hannover“ erheblich mehr anstrengen müssen und auch ein bisschen mehr tun müssen.
Herr Minister, Sie sind auf Ihr Handlungskonzept eingegangen, indem Sie gesagt haben, Sie haben ein Handlungskonzept gegen Rechts. Wir haben Ihnen ein anderes vorgelegt. Wir haben gesagt, das muss umfangreicher, nachhaltiger und interdisziplinär gemacht werden. Ihr Handlungskonzept ist aus unserer Sicht mehr im repressiven Bereich angesiedelt. Sie haben das ja auch gesagt: Schwerpunkt ist das Innenministerium. Warum zieht man denn nicht mehrere zivilgesellschaftliche Akteure gleichberechtigt mit hinzu, warum stattet man sie nicht vernünftig mit Geld aus, warum kontrolliert man diese dann auch noch durch eine Klausel, in der sie sich von anderen Gruppierungen im Grunde genommen abgrenzen müssen, und warum wird dann nicht auch noch gesagt, dass wir den Opferbegriff mehr in den Vordergrund stellen müssen? - Ich glaube, das ist immer vernachlässigt worden. Wir müssen die Opfer von rechter Gewalt schützen, und wir müssen auch die Bevölkerung aufklären. Das ist unser Anliegen.
Meine Damen und Herren, das kommt aus unser Sicht bei Ihrer Beantwortung der Fragen ein bisschen zu kurz - wir haben diese Position auch beim Verfassungsschutzbericht kritisiert; meine Kollegin Johanne Modder hat sich ja dazu geäußert -: Es ist aus unserer Sicht einfach wichtig, dass man dem Rechtsextremismus mit allen Möglichkeiten den gesellschaftlichen Boden entzieht. Darüber müssen wir in erster Linie aufklären. Aber in zweiter Linie
müssen wir auch sensibel genug sein, dass wir rechtzeitig reagieren.
Ich will noch einmal auf Anfragen meiner Fraktion hinweisen, die wir in der Vergangenheit im Innenausschuss und im Parlament gestellt haben. Zu Waffenfunden wurde von Ihnen leider noch vor Kurzem gesagt: Na ja, die Rechten haben eine gewisse Affinität zu Waffen; das sei nicht so schlimm.
Spätestens die Morde durch den NSU haben gezeigt, dass es ein bisschen anders ist.
Wir haben auf Verbindungen „Hells Angels und rechte Szene“ hingewiesen. Dazu wurde gesagt: Na ja, das kann man im Grunde genommen noch nicht so genau darstellen. - Aber es ist anders dargestellt worden.
Tattoo-Studios, Beispiel Hildesheim, rechte Szene: Darauf haben wir hingewiesen.
Ich glaube, wir sollten da insgesamt sensibler werden und auch als Parlament gemeinsam vorangehen.
Mich hat auch Ihre Einschätzung, Herr Innenminister, von Anders Breivik überrascht. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass im Ausschuss gesagt wurde: Mensch, das ist ein gestörter Einzeltäter. Das hat nichts mit dem gesellschaftlichen Umfeld zu tun.
Es ist aber gut, wenn man dazulernt und auch das gesellschaftliche Umfeld berücksichtigt. Denn Breivik hat über Jahre in rechten Foren recherchiert, um sein menschenverachtendes Werk verfassen zu können, und andere machen das auch. Diese gesellschaftliche Dimension trägt im Endeffekt auch dazu bei, dass es radikalisierte Einzeltäter gibt. Ich glaube, wir müssen insgesamt sensibler werden und in diesem Bereich vorangehen. In diesem Zusammenhang reichen mir in vielen Punkten Ihre Antworten auf die Große Anfrage nicht aus.
Vielleicht noch einmal an meine Kollegin Zimmermann gerichtet: Sie haben im Vorwort zu Ihrer Anfrage gesagt, dass Neonazismus in unserer Gesellschaft längst kein Randphänomen mehr ist, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen
ist. - Frau Zimmermann, da haben Sie völlig recht. Das sind die Erkenntnisse von wissenschaftlichen Langzeitstudien. Ich glaube, darüber haben wir hier im Hause lange genug debattiert. Deswegen muss man auch ein gesellschaftliches Gesamtkonzept gegen Rechts auflegen.
Unsere Kritik geht mehr in die Richtung, dass viele Fragen beantwortet wurden, indem einfach darauf verwiesen wurde, dass man das schon in der Vergangenheit beantwortet habe. Viele Antworten sind leider auch ein bisschen im Unkonkreten geblieben. Ich hätte mir mehr davon versprochen. Aber vielleicht finden wir hier im Parlament noch gemeinsame Ansätze, um die Zivilgesellschaft massiv zu aktivieren und ein Zeichen gegen Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft zu setzen. Denn von Rechten gehen leider die meisten Gewalttaten gegen Menschen, die eine andere Hautfarbe oder eine andere Religion haben oder die sich einfach anders verhalten, aus. Das darf man nicht in irgendeiner Weise verharmlosen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oetjen, Ihre Einlassung zum Thema NPDVerbotsverfahren ist mir einfach - entschuldigen Sie, wenn ich das sage - zu schlicht. Dann haben Sie unseren Antrag nicht richtig gelesen.
Herr Kollege Oetjen, lassen Sie mich noch einen kurzen Hinweis geben. Wenn wir zur Bekämpfung der Ursachen von Rechtsextremismus so viele gemeinsame Anträge beschlossen hätten, wären wir ein Stück weiter. Sie haben drei unserer Anträge mit sehr fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, und Sie wollten daraus Extremismusanträge machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Oetjen, es ist gut, dass wir vom Parlament aus ein Signal setzen, das die Widerstandskämpfer in Syrien und die hier lebenden Menschen in ihren Protestaktionen hier in der Innenstadt unterstützt. Das ist eine gute Sache. Das sollten wir als Landtag so machen.
Aber ich will noch auf den Ursprungsantrag eingehen. Er enthielt Passagen, die unter den politischen Bedingungen in Syrien gar nicht mehr zu realisieren waren. Er enthielt die Forderung, dass NGOs beauftragt werden sollten, dort die Schicksale abgeschobener Flüchtlinge aufzuklären. Dem haben wir widersprochen.
Ich freue mich sehr, dass es fraktionsübergreifend gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag nach Möglichkeit gleich zu verabschieden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Adasch, ich teile nicht Ihre Einschätzung, dass man nach den ganzen Erkenntnissen über die NSU Verfassungsschutzorgane nicht kritisch hinterfragen darf und dass das dann als Majestätsbeleidigung auszulegen ist. Dennoch wissen Sie auch, dass wir als SPD-Landtagsfraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen werden. Wir haben uns im zuständigen Fachausschuss sehr intensiv mit den einzelnen Punkten ihres Forderungskatalogs auseinandergesetzt und sind zu einer anderen Überzeugung gekommen.
Ein Grund ist, dass wir in 2009 das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz novelliert haben. Wir hatten erst eine Vorlage, der wir nie zugestimmt hätten. Der GBD hat aber die Bereiche, die wirklich kritisch waren und so nicht durchgekommen wären, nachgearbeitet. Wir haben dann eine Vorlage bekommen, mit der wir aus unserer Sicht durchaus arbeiten können. Andererseits muss aber auch eine gewisse Zeit ins Land gehen, um auch Erfahrungen mit dem Gesetz zu sammeln. Es ist noch nicht so lange in Kraft, meine Damen und Herren.
Deswegen war für uns bei der Beratung immer auch zu berücksichtigen, dass wir einerseits prüfen müssen, ob Ihre einzelnen Vorschläge wirklich zu einer Verbesserung der Mitwirkungsrechte führen, und andererseits prüfen müssen, inwieweit es bezüglich der besonderen Geheimhaltungsvorschriften überhaupt praktikabel ist, Ihre Position umzusetzen.
Herr Limburg, Sie wissen, dass wir den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vergrößert haben. Wir tagen monatlich, und zwar in der Regel zwei Stunden. Hin und wieder wird übrigens auch gefragt: Müssen wir denn so häufig
tagen, und müssen wir denn so lange hier anwesend sein? - Das ist leider so. Dabei handelt es sich um Einzelfälle, Herr Limburg. Trotzdem glaube ich, dass hier ein großer Ausschuss einmal im Monat sehr umfangreich der Arbeit nachgeht. Sie wissen auch, was wir in den letzten Wochen und Monaten beraten haben.
Zu Punkt 1 Ihres Antrags, Ihrer Forderung in Bezug auf den Großen Lauschangriff, haben wir gesagt, dass wir diesen Bereich als Bestandteil des Verfassungsschutzgesetzes im Jahre 2009 novelliert haben und dass eine Überprüfung in 2014 stattfinden soll. Wir halten demzufolge daran fest, dass das darin steht.
Das Gleiche gilt für Punkt 2 Ihres Antrags. Dazu steht ebenfalls die Überprüfung drin. Wir lehnen auch Ihre Forderung ab, dass der Verfassungsschutz verpflichtet werden soll, Dienstanbieter, von denen er Auskünfte eingeholt hat, darüber zu informieren, wenn sich die Verdachtsmomente gegen Personen nicht erhärtet oder als unzutreffend herausgestellt haben. Ich denke, das ist eine Umkehrung der Sache. Dem können wir nicht zustimmen.
Punkt 3 Ihres Antrags bezieht sich auf die Speicherung personenbezogener Daten junger Menschen aus der Zeit vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Wir wollen, dass das auf Bundesebene geregelt wird. Das bedarf nicht einer Regelung im niedersächsischen Gesetz.
Den Punkt 5 Ihres Forderungskatalogs, dass die Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zukünftig aus der Mitte des Landtags gewählt werden sollen, weil dadurch die parlamentarische Kontrolle erhöht werden würde, halten wir für absurd. Ich denke, das ist keine Stärkung. Vielmehr entscheiden da im Grunde genommen auch Mehrheitsverhältnisse über die Zusammensetzung der Fraktionen im Ausschuss. Wir wollen dabei bleiben, dass die Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss durch die Fraktion vorgeschlagen werden und die Fraktion dann, wenn jemand ausscheidet, auch wieder über eine Neubesetzung entscheiden kann. Sonst müsste das Parlament bei einer personellen Veränderung sofort wieder in der Gesamtheit abstimmen. Das ist für uns nicht praktikabel.
Wir wollen auch nicht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen Zugang zum Ausschuss haben. Auch wenn sie zur Geheimhaltung verpflichtet werden, würde das weiteren Personen die Möglichkeit eröffnen, dass Informationen, die im
Ausschuss wirklich einer strengen Geheimhaltung bedürfen, in die Öffentlichkeit kommen. Man kann bei der Arbeitsweise der Fraktionen auch nicht mehr kontrollieren, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter dort Kontakt dazu hat.
Ja, natürlich.
Das werde ich mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion noch einmal diskutieren. Wir haben das hier in der Fraktion abgestimmt. Wir gehen da den praktikablen Weg, den wir für richtig halten.
Noch zu Ihrer Forderung in Bezug auf die Sachverständigen: Wir können nicht den Bedarf erkennen, dass im Einzelfall Sachverständige herangezogen werden sollen. Das lehnen wir ab.
Die Forderung, dass im Rahmen einer Schiedsrichterfunktion der Staatsgerichtshof angehört werden kann, halten wir für nicht vernünftig. Wir sehen eine Absenkung des Quorums auf ein Fünftel der Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, um ihn in diesem Sachverhalt zu beauftragen, als nicht richtig an. Mein Kollege Haase hat in den Ausschussberatungen bereits gesagt, dass der Ausschuss den Staatsgerichtshof in einer solchen Funktion in den vergan
genen 15 Jahren nicht benötigt hat. Dem kann ich mich nur anschließen.
Insgesamt werden wir Ihren Antrag trotz intensiver Beratungen leider ablehnen.
- Wir werden den Antrag leider ablehnen, weil wir in vielen anderen Punkten mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übereinstimmen, aber in diesem Punkt nun einfach mal nicht. Das muss auch deutlich gesagt werden.
Wir haben nur einen Punkt: Eine persönliche Stellvertretung für die Mitglieder dieses Ausschusses sollten wir nach Möglichkeit fraktionsübergreifend regeln. Wenn wir hier demnächst dazu kommen würden, wäre das eine schöne Sache, die die Arbeit wirklich verbessern könnte.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, wir werden im Ausschuss über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert. Wir setzen auch einzelne Punkte auf die Tagesordnung. Ihre ideologische Sichtweise über die inhaltlichen Aufgaben und über die politische Ausrichtung in der politischen Bildung teile ich allerdings nicht, aber darüber haben wir ja schon häufiger debattiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben einen gemeinsamen Antrag vorgelegt. Ich denke, in der Zielrichtung sind wir einer Meinung. Es geht den Koalitionsfraktionen und der von ihnen getragenen Landesregierung wieder einmal nicht um die politische Auseinandersetzung, sondern um eine pauschale politische Diffamierung der Fraktion DIE LINKE. Das tragen wir nicht mit!
Dies ist nichts Neues. Vielmehr zieht sich das immer sehr undifferenziert und beinahe mit einer demagogischen Vorgehensweise wie ein roter Faden durch die Legislaturperiode.
r Anlass, meine Damen und Herre Mal, dass wir in den letzten Wochen edien erfahren haben
sische Verfassungsschutz über acht der zehn Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE Informatio speichert. Aus Äu Verfassungsschutze
ng der Informationen bei
dienstliche Mittel eingesetzt w Überwachung fortgesetzt werden soll. Es la zwar keine G10-Maßnahmen - dies hat der Präsi dent zum Ausdruck gebracht -, aber es nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt. Das unterstützen wir nicht. Herr Wargel betont in seinen Pressemitteilungen ständig, dass das nicht gezielt gegen die Abgeordneten gehe und der Ausübung ihres Mandats nicht beoba würden. Aber aus der Sicht der SPD-Fraktio
des Abgeordnetenmandats durch dieses Vorgehen behindert. Das teilen wir nicht, meine Damen und Herren!
Eine Speicherung der vom Verfassungsschutz erhobenen Daten erfolgt unter dem Namen der oder des jeweiligen Abgeordneten, auch wenn sie bzw. er nicht gezielt beobachtet wird. Dies halten wir für einen Skandal!
unserer Sicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Betätigung der Partei dar und greift in die Chancengleichheit ein. Die C politischen Parteien, meine Damen und Herr eines der Prinzipien, die das Bundesverfas
chen demokratischen Grundordnung i Grundgesetzes herausgestellt hat. Das darf nur in besonders begründeten Fällen eingeschränkt werden.
Eine besondere Zuspitzung erfährt die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch die zugestandene Tatsache, dass auch Abgeordnete des Niedersächsischen La
betroffen sind. Unsere Position dazu ist - dies hat mein K
Ausdruck gebracht -, dass wir gegen achung der Partei DIE LINK
fest, meine Damen und Herren.
Es ist etwas ganz anderes, sich scharf und gezielt mit den Positionen auseinanderzusetzen, um den richtigen Weg zu streiten und auch einmal nicht mit Ihnen zu stimmen, Kolle
Aber es ist absolut unangemessen, die Partei generell beobachten zu lassen. Zwar mag es durchaus Organisationen geben, die man beobachten muss. In diesem Fall muss man aber konkrete Anhaltspunkte für die Beobachtung haben.
Wenn es um einzelne Vorfeldorganisationen und Einzelpersonen geht, würden wir das mittragen. Aber der ständige Hinweis des niedersächsischen Innenministers und auch des Präsidenten d niedersächsischen Verfassungsschutzes auf das sogenannte Ramelow-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist aus unserer Sicht völlig unzutreffend. Es hat zwar gesagt, es sei möglich, die Partei DIE LINKE zu beobachten. Aber das wird in vielen Ländern überhaupt nicht angewendet, meine
und Herren. Dort gibt e
demokratischen Grundordnun Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Die Argumente, die für eine Beobachtung der ParNKE vorgetragen werden, sind aus unserer Sicht - das habe ich schon gesagt - nicht sticherrender Darstellun
Das w rne als Indiz herangezogen. So ist beispielsweise die Verstaatlichung n zweifellos vom
nen un traut, s da ja ein
er SPD, bei den GRÜ
dass hier in Niedersachsen Mittel de
asch [CDU]: In welcher
rlei Anhaltspunkte erkennen, dass sie sich g demokratisc
e politische Auseinandersetzung scheuen,
Wir ha piele daf gsfraktio ng lin
SPD, bei den GRÜ
Sie ha e genommen schon häufi
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Vielen
kla:
tzlichen Auftrag, alle Bestre die gegen die freiheitlic ordnung sowie den
r vorliegenden Entschließung stellen die Oppositio i um einen egründ aben wir gerade gehört - wird die
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haltig. Entgegen zum Teil verz gen schreibt das Grundgesetz z. B. keine Wirtschaftsordnung vor.
ird bei Ihnen immer ge
großer Konzerne oder Banke Grundgesetz gedeckt. Wir als Sozialdemokratin
d Sozialdemokraten haben uns nicht ge das zu machen. Aber Frau Merkel hat un ganz gutes Beispiel geliefert.
Meine Damen und Herren, wenn man sich einmal anschaut, wie die Zusammenarbeit in einigen Kommunen zwischen CDU und Linken eigentlich läuft,