- Von daher sollte zunächst einmal Ruhe einkehren, und diejenigen, die sich an der Abstimmung beteiligen wollen, sollten sich setzen.
Zunächst geht es um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4597. Wer möchte zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
Artikel 1/1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Auch das wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Auch hier war eine große Mehrheit dafür.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ebenfalls eine große Mehrheit dafür.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das war bei einigen Enthaltungen einstimmig.
Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Wer enthält sich? - Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/796 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung, die darauf abzielt, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2702 für erledigt zu erklären.
Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/793 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das wurde so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu Nr. 5 der Beschlussempfehlung. Die auf Ablehnung des ursprünglichen Antrags der Fraktion der SPD lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab, und nur, falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den auf eine Annahme in einer anderen Fassung gerichteten Änderungsantrag der Fraktion der SPD ab.
Wer der Nr. 5 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2703 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Damit wurde zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4598 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Wer der Nr. 6 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 974, 1130, 2374, 2592, 2674, 2683, 2759 und 2765 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das wurde bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.
Abschließende Beratung: Entwurf einer Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3195 - Beschlussempfehlung des Aus
schusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/4587 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4621 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4619 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4628 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4631
Mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden in sieben der zwölf Teile des Gesetzentwurfs Abweichungen von der Beschlussempfehlung angestrebt.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zielt auf lediglich eine Änderung gegenüber der Beschlussempfehlung ab, nämlich auf § 41 Abs. 2 Satz 2 im Fünften Teil des Gesetzentwurfs.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE enthält Abweichungen gegenüber der Beschlussempfehlung zu acht der zwölf Teile des Gesetzentwurfs.
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich zunächst die Kollegin Mundlos für die CDUFraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Niedersächsische Bauordnung wird das Bauen in Niedersachsen maßgeblich vereinfachen und beschleunigen. Wir verzichten in gebotenem Umfang auf präventive bauaufsichtliche Prüfungen und verringern zudem die materiellen Anforderungen. Dies wird gleichsam dem bauwilligen Bürger als auch den Großunternehmen zugute kommen. Gleichzeitig erfolgt damit auch eine Angleichung der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Bestimmungen an die Musterbauordnung.
Wir tragen mit der Gesetzesnovelle entscheidend zum Bürokratieabbau bei. Das kann man daran sehen, dass zum einen die Zahl der Paragrafen verringert wurde, aber zum anderen auch das Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und wesentlich beschleunigt wird. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird nunmehr zum Regelverfahren, und der Katalog der genehmigungsfreien Baumaßnahmen wird erweitert. Die staatlichen
bauaufsichtlichen Prüfungen werden somit auf die notwendigen Kernbereiche beschränkt. Dadurch erhalten die Bauherren mehr Freiheit und Eigenverantwortung. Zugleich werden die Bauaufsichtsbehörden entlastet.
Ich will nur zwei Aspekte hervorheben. Erstens. Beim Neubau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist ein Kinderspielplatz anzulegen. Ein guter Schritt für Kinder- und Familienfreundlichkeit.
Zweitens. Die Nachweispflicht für Gärsubstrate wird auf Gärreste aus nachwachsenden Rohstoffen aus Biogasanlagen ausgedehnt. Darauf bezieht sich der Änderungsantrag.
Mein Dank geht an das Sozialministerium, aber auch an alle anderen beteiligten Ministerien, insbesondere auch an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der durch seine stringente Arbeit den Ablauf der Ausschusssitzungen ausgesprochen konstruktiv begleitet hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heute zu beschließende Novelle der NBauO ist ein Beleg dafür, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP sorgfältig und besonnen gearbeitet haben. Die neue Bauordnung orientiert sich an den Zielen der Musterbauordnung und wird vieles einfacher und schneller machen. Es ist ein modernes und gutes Gesetz. Deshalb freue ich mich, dass es auf eine breite Zustimmung stößt und neben der CDU und der FDP auch die SPD Zustimmung signalisiert hat.