Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Um eine Anerkennung als Ausflugsort zu erhalten, müssen die Orte gemäß § 2 Abs. 3 NLöffVZG eine besondere Bedeutung für den Fremdenverkehr, herausgehobene Sehenswürdigkeiten oder besondere Sport-/Freizeitangebote, entsprechende den Fremdenverkehr fördernde Einrichtungen sowie ein hohes Aufkommen an Tages- oder Übernachtungsgästen nachweisen.

Die Landesregierung hat bereits im Juni 2008 interne Grundsätze zur Anerkennung von Ausflugsorten festgelegt, um die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 3 NLöffVZG auslegen zu können. Die internen Grundsätze wurden mit der Maßgabe aufgestellt, die Ausweitung der Sonntagsöffnung restriktiv zu handhaben und nur in begründeten Einzelfällen eine Anerkennung auszusprechen.

Der Begriff „besondere Bedeutung für den Fremdenverkehr“ wird nach den internen Grundsätzen so ausgelegt, dass ein Ausflugsort im regionalen Raumordnungsprogramm mit dem Schwerpunkt Erholung oder in einem sonstigen touristischen Entwicklungskonzept ausgewiesen sein muss. Dies ist nachzuweisen durch eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises.

„Herausgehobene Sehenswürdigkeiten“ liegen u. a. vor bei Gebäuden, Denkmälern, Museen und Besucherzentren.

Als „besondere Sport- oder Freizeitangebote“ werden u. a. überregional bekannte Indoor- und Outdoorzentren, infrastrukturell erschlossene Natur

schutzgebiete, Nationalparks, Erholungsgebiete, Tierparks, Erlebniswelten und Science Center erachtet.

„Entsprechende, den Fremdenverkehr fördernde Einrichtungen“ liegen vor, wenn der Ort u. a. über Besucherinformationen mit täglichen Öffnungszeiten bzw. zumindest Informationstafeln über die „Sehenswürdigkeit“ und Ansprechpartner verfügt. Weiterhin müssen eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen für Besucher sowie öffentliche barrierefreie Toilettenanlagen vorhanden sein.

Zusätzlich fordert das NLöffVZG für die Anerkennung als Ausflugsort „ein hohes Aufkommen an Tages- oder Übernachtungsgästen“. Um einerseits den Schutz des Sonntages nicht zu unterlaufen und andererseits dem Qualitätsgedanken Rechnung zu tragen, wurde die Auslegung dieses Begriffes bislang wie folgt gehandhabt: Ein „hohes Aufkommen an Tages- oder Übernachtungsgästen“ liegt bei einer Anzahl von jährlich 100 000 Tagesgästen (Orte unter 10 000 Einwohner) bzw. bei einem Einwohner-/Tagesgästeverhältnis von 1 : 10 (Orte über 10 000 Einwohner) vor.

Um auch kleinen Orten eine Auszeichnung als Ausflugsort zu ermöglichen, hat die Landesregierung ihre bisherige Anerkennungspraxis überprüft und angepasst. Die Auslegung des Begriffes „hohes Aufkommen an Tages- oder Übernachtungsgästen“ wird künftig auf ein Einwohner-/Tagesgästeverhältnis von 1 : 10 beschränkt. Die bislang geforderte Mindestzahl von 100 000 Tagesgästen entfällt.

Zu 2: Es wurden keine Ausflugsorte aus der bisherigen Kategorie Ausflugsorte herausgenommen. Vielmehr haben lediglich 16 der ehemaligen 100 Ausflugsorte einen Antrag auf erneute Anerkennung gestellt. Bei diesen Orten handelt es sich um Goslar, Fredelsloh, Wolfsburg, Bückeburg, Emmerthal: Hämelschenburg, Fürstenberg, Hameln, Rinteln, Celle, Rosengarten, Worpswede, Damme, Dötlingen, Emsbüren, Leer und Rastede. Diese Anträge wurden alle positiv beschieden. Die übrigen Orte haben keinen neuen Antrag gestellt, sodass die Anerkennung als Ausflugsort mit Ablauf des 30. April 2010 abgelaufen ist.

Darüber hinaus sind seit Inkrafttreten des NLöffVZG fünf neue Ausflugsorte hinzugekommen (Einbeck, Vienenburg: Wöltingerode, Wolfenbüttel, Springe, Stade) , sodass es aktuell 21 anerkannte Ausflugsorte in Niedersachsen gibt.

Zu 3: Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Orte, die den Status Ausflugsort „verloren“ haben, sind nicht erkennbar. Da die entsprechenden Orte bislang keinen neuen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, dürfte dort aktuell kein Interesse an einer Anerkennung als Ausflugsort und damit an einer Ausweitung der Sonntagsöffnung bestehen. Weiterhin besitzen viele der ehemaligen Ausflugsorte keine oder kaum Geschäfte, die sonntags öffnen könnten. Darüber hinaus sind ca. 30 der ehemaligen 100 Ausflugsorte ohnehin als Erholungsort oder Kurort prädikatisiert und besitzen aufgrund der dortigen Regelungen entsprechende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Daniela Behrens (SPD)

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der Mitgliederbefragung der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen?

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover hat die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen (LKJ) eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse machen deutlich, dass finanzielle Probleme, unstete Fördereinnahmen, hohe Gebühren für Kinder und Jugendliche bei den Kulturangeboten, starke Arbeitsbelastungen der haupt- sowie der ehrenamtlichen Kräfte und ein sich abzeichnender Fachkräftemangel die Organisationen und Akteure belasten.

In der Mitgliederbefragung heißt es u. a.: „Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass das Ziel, die kulturelle Jugendbildung besser zu fördern, mehr als überfällig ist. Die Fachverbände und Institutionen, die Mitglieder der LKJ sind, leisten viel, verfügen kaum über Infrastrukturförderung, und die Ergebnisse belegen: a) Die ständig wachsenden Aufgaben werden überwiegend von ehrenamtlichen Engagement getragen, b) Förderung von Infrastruktur ist selten, c) verlässliche öffentliche Mittel stehen oft nur in geringem Maße zur Verfügung, d) kurzfristig angelegte Projektförderung sind die Regel, e) gesicherte Arbeitsverhältnisse sind die Ausnahme.“

Die LKJ fordert daher eine Gleichbehandlung der kulturellen Jugendbildung mit der Jugendarbeit sowie ein Strukturprogramm zur Entwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Niedersachsen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Mitgliederbefragung?

2. Was unternimmt sie, um die kulturelle Kinder- und Jugendbildung aus der unsicheren Projektförderung in eine nachhaltige und die Infrastruktur sichernde Finanzierung zu führen?

3. Wie will sie die Akteure in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung stärken, damit ausreichend hauptamtliches Personal zur Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Kräfte zur Verfügung steht und es somit eine Kontinuität und Verlässlichkeit in den Angeboten in allen Teilen Niedersachsens gibt?

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ) besteht seit 1980 und zählt heute 31 Mitgliedsorganisationen, die über ganz Niedersachsen verteilt sind. Damit ist die LKJ ein wichtiger Partner für das Land Niedersachsen im Bereich der kulturellen Jugendbildung. Kulturelle Bildung findet heute an unterschiedlichsten Orten und Einrichtungen statt. Dazu gehören die Kultureinrichtungen wie Museen, Theater und Bibliotheken genauso wie soziokulturellen Zentren oder Bildungseinrichtungen. Die Vermittlung kultureller Werte ist aber auch ein Teil des Bildungsauftrags der Schule und wird in allen Bereichen der schulischen Arbeit umfassend berücksichtigt. Dabei sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern von wesentlicher Bedeutung.

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen der Säule Kulturelle Bildung die LKJ und den Landesverband der Kunstschulen in Niedersachsen durch eine Zielvereinbarung jährlich mit insgesamt 353 800 Euro. Mit diesem Betrag werden auch das „FSJ Kultur“ sowie „Kultur macht Schule“ und der „Kompetenznachweis Kultur“ unterstützt. Damit investiert das Land Niedersachsen kontinuierlich in die Infrastruktur für kulturelle Kinder- und Jugendbildung.

Des Weiteren fördert das Land die auf Landesebene wirkenden Jugendverbände im Rahmen des Jugendförderungsgesetzes (JFG). Die verbandliche Jugendarbeit wird zum allergrößten Teil ehrenamtlich von Jugendleiterinnen und Jugendleitern geleistet.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 2: Da bisher keine zusammengefassten Daten über die Arbeit der Mitgliedsorganisationen vorlagen, hat die LKJ im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung der Universität Hannover (IES) eine quantifizierende Mitgliederbefragung durchgeführt. Drei Punkte sind hierbei für das Land Niedersachsen positiv hervorzuheben:

Zwei Drittel (20) der 31 Mitgliederorganisationen sind landesweite Verbände, das restliche Drittel sind regionale Institutionen. Die Mitglieder der LKJ repräsentieren somit rund 1 700 Gruppen und Institutionen. Mitglieder aus der Sparte Musik sind am häufigsten vertreten: den größten Anteil bilden die 475 Musikvereine im Niedersächsischen Musikverband, gefolgt von der Chorjugend (166), dem Landestrachtenverband (148) und dem Amateurtheaterverband (105). Von den rund 62 000 Personen, die Mitglieder in den Organisationen der LKJ sind, entfallen mehr als zwei Drittel (43 000) auf den Niedersächsischen Musikverband. Dass die Sparte Musik in der kulturellen Jugendbildung besonders stark vertreten ist, kann als positive Auswirkung des „Musiklandes Niedersachsen“ interpretiert werden.

Rund 249 000 Personen sind jährlich bei den Projekten und Veranstaltungen der Mitgliedsorganisationen aktiv, davon sind 88 % Kinder und Jugendliche. Mit Ausnahme weniger stehen fast alle Mitglieder mit Projekten und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit. Auch hier fällt rund die Hälfte auf die Sparte Musik. Dass 88 % der Teilnehmer/innen der Projekte und Veranstaltungen Kinder und Jugendliche sind, zeigt, dass mit dem Angebot in Zeiten des demografischen Wandels relevante Zielgruppen erreicht werden.

Es ist positiv zu bewerten, dass die meisten Mitgliedsorganisationen der LKJ (über 80 %) mit Schulen kooperieren, davon über die Hälfte (41,9 %) kontinuierlich, weitere 37,7 % projektbezogen. Am häufigsten findet die Zusammenarbeit bei Projektwochen statt, gefolgt von der Betreuung von Arbeitsgemeinschaften außerhalb des Unterrichts. Fast ein Drittel (29 %) wirkt auch direkt im Unterricht mit, ein weiteres Drittel bietet Fortbildungen für Lehrkräfte an sowie kulturelle Angebote für Klassenfahrten, Werkstätten und Schulfilmveranstaltungen. In der Hälfte der Fälle ist die Zusammenarbeit mit Schulen schriftlich geregelt, z. B. durch einen Vertrag.

Die LKJ-Mitglieder wurden im Rahmen der o. g. Befragung abschließend in offener Form gefragt, welche Herausforderungen und Probleme sie bewältigen müssen. Am häufigsten genannt wurden hier finanzielle Probleme. Dies gilt sowohl für die Finanzierung einzelner Funktionen und Personen innerhalb der Organisation als auch für die Aufgaben insgesamt. Durch die ressourcenintensive Mittelakquisition und die zeitlich begrenzten Projektförderungen, so ergibt die Befragung, sei es

schwierig, eine längerfristige Perspektive zu entwickeln.

Das Land Niedersachsen weiß um diese Probleme der Projektförderung und sucht im Rahmen des Kulturentwicklungskonzeptes Niedersachsen gemeinsam mit den Partnern aus der Kultur auch in diesem Themenfeld nach neuen Ansätzen. Unabhängig davon tragen die Kommunen Verantwortung für die Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung, ebenso wie die Einrichtungen selbst gefragt sind, sich neue Wege der Finanzierung zu erschließen.

Zu 3: Die Trägerschaft der einzelnen Einrichtungen liegt nicht beim Land Niedersachsen, daher ist es auch nicht für die Bereitstellung hauptamtlicher Kräfte zuständig.

Aus Sicht der Landesregierung ist und bleibt ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang die Qualifizierung des bestehenden Personals. Um qualitätvolle kulturelle Bildung durchführen zu können, sind Maßnahmen der Professionalisierung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter wichtig. Die Mitglieder der LKJ führen jährlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Bildungsangeboten wie Kurse, Seminare, Workshops und Bildungsveranstaltungen durch. Es gibt offene Bildungsangebote für einen breiten Teilnehmerkreis, Angebote für Fachkräfte der kulturellen Bildung (beispielsweise Pä- dagogen/innen, Künstler/innen oder Gruppenlei- ter/innen) und sonstige Bildungsangebote (z. B. für Schulen und Kindertagesstätten). Im Jahr 2008 haben an den Angeboten für Fachkräfte der kulturellen Bildung 4 246 Personen an dem umfangreichen Bildungsangebot teilgenommen. Da die Fachkräfte als Multiplikator wirken, wird somit indirekt eine deutlich höhere Zahl an weiteren Personen erreicht.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Wie werden die Gelder der Stiftung „Familie in Not“ verteilt und verwendet?

Das Land Niedersachsen vergibt aus der Stiftung „Familie in Not“ erhebliche Finanzmittel - laut Website des Sozialministeriums bisher 13,7 Millionen Euro in rund 9 500 Fällen. Familien in besonderen Notsituationen können über eine Beratungsstelle finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Stiftung beantragen. Nach Aus

sagen der Beratungsstellen verläuft die Vergabe der Mittel intransparent. Es ist offenbar für die Antragssteller nicht immer nachvollziehbar, warum Anträge, die mit erheblichem Aufwand erstellt wurden, eine Ablehnung erhalten. Der Kriterienkatalog, der zur Ablehnung führt, stand den Antragsstellern bei Beantragung nicht zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Finanzmittel verfügt die Stiftung, und wie viele davon fließen für welche Zwecke ab, bzw. wird das Fördervolumen jeweils ausgeschöpft?

2. Wie gestaltet sich nach welchen, wo veröffentlichten Kriterien das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Förderentscheidung?

3. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden Förderanträge abgelehnt?

Die von der Niedersächsischen Landesregierung 1978 gegründete Stiftung „Familie in Not“ hilft Familien, die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, Trennung oder Eintritt eines Todesfalles, in Not geraten sind, schnell und unbürokratisch. Insbesondere alleinstehenden Frauen und Männern mit Kindern kommt die Leistung zugute. Die Stiftung fördert in erster Linie die Hilfe zur Selbsthilfe, indem sich die Betroffenen einer Beratung bei einer Beratungsstelle unterziehen müssen. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Mittelvergabe wird durch die Satzung und durch Fördergrundsätze geregelt.

Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) hat satzungsgemäß den Vorsitz des Stiftungskuratoriums inne. Die Geschäftsführung (Stiftungsbüro) obliegt der Referentin für Familienangelegenheiten im MS.

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Stiftung „Familie in Not“ und lassen andere Unterstützungsangebote, wie z. B. den Niedersächsischen Sonderfonds für Kinder „Dabei Sein!“ außen vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: