Zu 1: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist zuständig für die Umsetzung der düngerechtlichen Vorschriften. Nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. September 2010 hat die Landwirtschaftskammer zunächst die betroffenen Betriebe über die Regelungsinhalte informiert. Detailfragen wurden in einen Frage-Antwort-Katalog auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer veröffentlicht, und Melde-, Mitteilungs- und Lieferscheinformulare wurden entwickelt und veröffentlicht.
Diese Aufgabenschritte waren mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung abgestimmt. Zur Prüfdichte erfolgten keine speziellen Vorgaben. Derzeit werden ca. 2,5 % der Betriebe durch systematische und Fachrechtsprüfungen erfasst.
Ziel ist, nach der Bereitstellung von hierfür benötigten Personalressourcen die Prüfdichte auf 5 % der Betriebe für dieses Prüfmerkmal zu erhöhen.
Zu 2: Erste Kontrollen zur Verbringensverordnung wurden ab dem Frühjahr 2011 in 351 Betrieben durchgeführt, die zunächst auch der Aufklärung der betroffenen Betriebe dienten. Verstöße wurden dabei zunächst mit einer mündlichen Verwarnung geahndet. 133 Prüfungen endeten ohne Beanstandung, bei 178 Betrieben wurden Verwarnungen erteilt, und in 40 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Zu 3: Niedersachsen nutzt die Verordnungsermächtigung in der Wirtschaftsdünger-Verbringensverordnung und wird ein elektronisches Meldeverfahren verbindlich einführen. Nach der Bundesverordnung sind die erforderlichen Aufzeichnungen für drei Jahre im Betrieb bereitzuhalten und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Der Entwurf der Niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger hat die Verbandsanhörung durchlaufen und soll noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Gemeldet werden müssen Art und Menge des Wirtschaftsdüngers, unabhängig von der Verwertung, Name und Anschrift der Empfängerinnen und Empfänger der Wirtschaftsdünger und Name und Anschrift der beauftragten Beförderer.
Ausweislich der NWZ vom 7. März 2012 mit der Überschrift „Schulleiter sollen es leichter haben - Kultusminister Althusmann geht auf Forderungen ein“ fordern die Mitglieder der Niedersächsischen Direktorenvereinigung die Abschaffung der Benotungen der Referendare durch die Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO- Lehr) ist jedoch erst zum 13. Juli 2010 in Kraft getreten. Infolge dieser Neuregelungen hat es an vielen Standorten diverse Vorbereitungen, Besprechungen, Schulungen und Hinweise gegeben, damit die neuen Vorgaben auch umgesetzt werden können.
Auf der Versammlung der Niedersächsischen Direktorenvereinigung soll der Kultusminister jedoch Folgendes laut o. g. Pressebericht zugesagt haben: „Die Gymnasialdirektoren fordern u. a. weniger Arbeitsbelastung. Ab August soll es eine Neuregelung geben. Die Arbeitsbelastung für Schuldirektoren soll sinken, der Unterricht der Referendare wieder von den Seminarleitern bewertet werden … Das versprach Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) am Dienstag der Niedersächsischen Direktorenvereinigung.“
Da die APVO-Lehr wegen der Zusage des Kultusministers nun wieder geändert werden muss, fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Gründe führen dazu, dass nach nicht einmal zwei Jahren die der neuen APVO-Lehr zugrunde liegenden Erkenntnisse zur Beurteilung der Referendare durch die Schulleitungen
2. Hat eine Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst stattgefunden, und welche Ergebnisse hat diese Anhörung?
3. Welche Kosten sind für Schulungen und Umstellungsarbeiten entstanden, die nun aufgrund der vorzunehmen Änderungen unnötig waren?
Die Landesregierung sieht in einer konsequenten Ausrichtung der Ausbildung der Lehrkräfte auf das Berufsfeld Schule einen Schlüssel zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit. Deshalb war eine der wichtigsten Neuregelung in der APVO-Lehr vom 13. Juli 2010 die stärkere Gewichtung der Praxisanteile in der Lehrerausbildung, die in der Ausbildungsnote abgebildet wird. Sie wurde deshalb auf 50 v. H. von der Gesamtnote aufgewertet.
Neu ist darüber hinaus, dass in diese Ausbildungsnote künftig auch eine Note der Schulleiterin oder des Schulleiters der Ausbildungsschule mit einfließt. Bisher hatte die Schulleitung lediglich eine schriftliche Stellungnahme ohne Note zu den Leistungen in der Ausbildungsschule abzugeben. Durch die neue eigenständige Beurteilung der Schulleitung hat diese Bewertung ein wesentlich stärkeres Gewicht und mehr Aussagekraft gewonnen, was von den Schulleiterinnen und Schulleiter grundsätzlich begrüßt wurde. Es hat lediglich bei der Frage der Beurteilung des eigenverantwortlichen Unterrichts der Referendare und Anwärter Missverständnisse gegeben.
Unstreitig ist, dass die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars die Gesamtverantwortung für die Lehrerausbildung in Niedersachsen hat. Die dort tätigen Ausbilder beurteilen auch das Kerngeschäft künftiger Lehrkräfte, das Unterrichten und den dortigen Kompetenzerwerb mit einer Note. Dennoch müssen die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Beurteilung der an ihrer bzw. seiner Schule tätigen Referendare und Anwärter deren Unterricht einbeziehen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule und für die Qualität des dortigen Unterrichts und damit auch für den eigenverantwortlichen Unterricht der Referendare und Anwärter. Allerdings soll die Schulleitung nur mit einer Art systemischen Blick die Unterrichtstätigkeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst betrachten, beispielsweise: Läuft der Unterricht ohne Beanstandungen und Beschwerden? - Eine differenzierte Beurteilung des Unterrichts, wie in der APVO-Lehr vorgesehen, bleibt
Zu 1: Es besteht kein Änderungsbedarf der APVOLehr. Die generelle Beurteilung durch die Schulleitung, wie sie in § 10 Abs. 2 Nr. 3 APVO-Lehr vorgesehen ist, wird nicht infrage gestellt. Änderungsbedarf besteht lediglich in den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr. Sie müssen um Abgrenzungsmerkmale zur Beurteilung des Unterrichts der Lehrkräfte im Unterricht durch das Studienseminar (differenzierter Blick) und die Schule (systemischer Blick) ergänzt werden.
Zu 3: Die Bewertung der Referendare und Anwärter durch die Schulleiterin oder den Schulleiter ist nicht neu. Auch die bisherige schriftliche Stellungnahme der Schulleitung enthielt schon Aussagen zu den Leistungen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst im und im Unterricht. Neu ist nur die Bewertung der Leistungen mit einer Note. Aufgrund einer Übergangsregelung müssen die ersten Beurteilungen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter erst Ende September 2012 angefertigt werden. Vor diesem Hintergrund sind bislang keine Kosten für Schulungen oder Umstellungsarbeiten entstanden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Nach Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und laut aktuellem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes soll das derzeit vom Bundesverkehrsministerium und dem Anschein nach auch vom niedersächsischen Verkehrsministerium favorisierte PPPVerfahren für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 7 wenig bis keinen wirtschaftlichen Nutzen für die öffentlichen Haushalte haben und deutlich später umsetzbar sein, als dies bei einer konventionellen Umsetzung als öffentliche Baumaßnahme wäre.
der A 7 zwischen dem Autobahndreiecken Salzgitter und Drammetal schon weiter vorangeschritten wäre, wenn sich nicht das Bundesministerium 2008 für ein ÖPP-Projekt entschieden hätte. Erst frühestens 2016 wäre wegen des aufwendigen Vorlaufes mit dem Beginn des ÖPP-Projektes für die noch nicht begonnenen Bauabschnitte zu rechnen. Da diese nur mit erheblichem Erhaltungsaufwand in einem verkehrssicheren Zustand zu halten seien, würde bei einem umgehenden Baubeginn in konventioneller Vorgehensweise im Auftrag der Straßenbauverwaltung Niedersachsen dem Bund ein Erhaltungsaufwand von 45 Millionen Euro erspart bleiben.
Zu diesem direkten wirtschaftlichen Vorteil des Bundes käme der gesamtwirtschaftliche Nutzen der früheren Fertigstellung der überfälligen Sanierungsmaßnahme von bis zu zwei Jahren hinzu.
Daneben sind die Themen der mit einem A-Modell verbundenen erheblichen Einnahmeverluste der öffentlichen Hand aus der LkwMaut als kreditähnliches Geschäft im Sinne der Schuldenbremse bisher politisch genauso wenig geklärt wie die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der mit einem A-Modell verbundenen Privatisierung von Instandhaltung und Wartung der zeitlich befristet in private Hand gegebenen Autobahnabschnitte.
1. Teilt die Landesregierung die Einschätzungen vom Bundesrechnungshof und der Landesbehörde für Verkehr hinsichtlich der verspäteten Umsetzung und der erheblichen zusätzlichen Instandhaltungskosten im Vorfeld eines ÖPP-Projektes auf dem genannten Abschnitt der A 7, oder welche Position hat sie dazu?
2. Wie hoch schätzt die Landesregierung für die voraussichtliche Laufzeit eines ÖPP-Projektes in dem genannten Abschnitt die möglichen Einnahmen aus der Lkw-Maut, und wie bewertet sie den Verzicht auf diese Einnahmen in Bezug auf die Einhaltung der Schuldenbremse bei Bund und Land?
3. Wie bewertet die Landesregierung Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit des bisherigen öffentlichen Betriebsdienstes für diesen Autobahnabschnitt gegenüber den Erfahrungen aus der Vergabe an die Privatwirtschaft insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse der niedersächsischen Privatisierungspilotprojekte?
Der Bundesrechnungshof hat dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Januar 2012 das Ergebnis seiner Prüfung der Erhaltungsplanung für Bundesautobahnen in Niedersachsen übersandt und darin Ausführungen zu den Grundlagen der Erhaltungsplanung für Bundesautobahnen sowie der Erhaltungsplanung für Bundesautobahnen in Niedersachsen gemacht.
In Einzelfeststellungen wird u. a. die BAB A 7 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Salzgitter und AD Drammetal unter den Aspekten Verkehrssituation, Straßenaufbau/Straßenzustand, sechsstreifiger Ausbau ohne/mit ÖPP-Projekt sowie Erhaltungsmaßnahmen und -ausgaben gewürdigt.
Grundlage für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf definiert. Der im Bedarfsplan für Niedersachsen ausgewiesene Neu- und Ausbaubedarf steht im Einklang mit den verkehrspolitischen Zielen der Landesregierung. Die vom Bund vorgesehenen und zu finanzierenden Vorhaben sichern auch künftig Mobilität und schaffen Potenzial für die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Dies gilt auch für die A 7 zwischen dem AD Salzgitter und dem AD Drammetal. In diesem Bereich ist deren sechsstreifiger Ausbau abschnittsweise abgeschlossen, im Bau bzw. in der fortgeschrittenen Planung.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Juni 2008 - zusätzlich zur ersten Staffel von bundesweit vier ÖPP-Vorhaben als A-Modell Pilotprojekte - eine zweite Staffel von acht weiteren potenziellen ÖPPProjekten angekündigt - eines davon, der Ausbau der A 7 zwischen dem AD Salzgitter und AD Drammetal, in Niedersachsen.
Bestandteile bisheriger ÖPP-Projekte für den Ausbau von BAB sind der Bau sowie die Er- und Unterhaltung dieser Strecken. Unabhängig davon ist der Bauabschnitt vom AD Salzgitter bis zur AS Bockenem seit Mai 2011 im Bau. Die Finanzierung erfolgt konventionell.
Der daran anschließende besonders erhaltungskostenintensive Bauabschnitt AS Bockenem–AS Seesen ist durch Beschluss des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012 im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm des Bundes enthalten. Mit dem ebenfalls konventionell finanzierten Bau wird in diesem Jahr begonnen.
Für das in Rede stehende potenzielle ÖPP-Projekt verbleibt somit als baulicher Bestandteil die Strecke zwischen Seesen und Nörten-Hardenberg.
Die in den Vorbemerkungen angesprochene vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird entgegen der Annahme des Fragestellers nicht von
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), sondern vom BMVBS durchgeführt. Die NLStBV stellt hierfür Basisdaten zur Verfügung.
Der Bearbeitungsstand der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erlaubt derzeit noch keine abschließenden Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und somit Bauwürdigkeit dieses ÖPP-Projektes.
Zu 1: Vor dem Hintergrund des im Bau befindlichen Abschnittes AD Salzgitter–AS Bockenem und dem in diesem Jahr anstehenden Baubeginn (sie- he Vorbemerkungen) des anschließenden Abschnittes AS Bockenem–AS Seesen ist das Erfordernis der weiterhin teueren Betonplattensanierung in diesem Bauabschnitt - dies ist der Abschnitt mit den stärksten Schäden - erfreulicherweise weitgehend obsolet geworden. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Prüfungsmitteilung war dies dem Bundesrechnungshof noch nicht bekannt. Unabhängig davon werden die Kosten zur Beseitigung von Schäden in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bundes berücksichtigt und gehen damit in die Entscheidung für eine wirtschaftliche Beschaffungsvariante (ÖPP oder konventionell) ein. Die Position der Landesregierung ergibt sich aus den Vorbemerkungen.