Eine Lehreinheit, „Informations- und Kommunikationswesen“, hier im Besonderen der Studiengang „Informationsmanagement“, ist unterhalb der vereinbarten Zulassungszahlen geblieben. Die übrigen Lehreinheiten haben im Rahmen des Zulassungsverfahrens nahezu punktgenau die Anzahl an Studierenden aufgenommen, die sie zuvor im Rahmen der Studiengangszielvereinbarung angeboten hatten. Mit Ausnahme des o. g. Studienganges kann die Auslastung somit als gut bewertet werden. Die Landesregierung hat dementsprechend ihren Teil der Vereinbarung erfüllt und die zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der anlässlich des Besuches der Ministerin geführten Gespräche mit den Studierenden konnte vor Ort aufgeklärt werden, dass
- das Dekanat die zusätzlichen Räume in einer Größenordnung von über 1 000 m2, obwohl sie seit Jahresbeginn zur Verfügung stehen, nicht nutzt,
- zusätzliche Mittel in einer Größenordnung von ca. 600 000 Euro in 2011, obwohl verfügbar, vom Dekanat nicht verausgabt wurden für die Anschaffung von Ausstattung oder die Beschäftigung zusätzlichen Personals etc.,
Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka hat sich angesichts dieser Situation unmittelbar nach der Veranstaltung an das Präsidium gewandt mit der Bitte, bei diesen nicht nachvollziehbaren Sachverhalten unverzüglich Abhilfe zu schaffen und Sorge dafür zu tragen, dass die Fakultät ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben kurzfristig nachkommt, um die seit Jahresbeginn zusätzlichen nutzbaren Räumlichkeiten auch tatsächlich zu nutzen.
Zudem hat die Hochschulleitung als Reaktion auf die Bitte der Ministerin unmittelbar das hochschulöffentliche Forum „Qualität im Studium“ initiiert. Im Rahmen eines offenen Dialogs wird das Präsidium zukünftig regelmäßig mit allen Hochschulmitgliedern über Möglichkeiten diskutieren, die der Verbesserung des Studiums dienen. Die erste Veranstaltung ist für den 23. April 2012 im Hörsaal des Design Centers auf der Expo Plaza geplant.
Zu 2: Insgesamt stehen der Fakultät im Rahmen von HP 2020 seit 2007 Mittel in Höhe von ca. 6 Millionen Euro zur Verfügung. Für die neuen Maßnahmen ab dem Wintersemester 2011/12 erhält sie zusätzliche Hochschulpaktmittel in Höhe von 1,04 Millionen Euro.
Bei den „Durchschreibern“ handelt es sich um eine Vereinbarung über die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger, die bereits im Vorjahr zu gleichen Konditionen getroffen wurden (erneute Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger, die gegen- über dem Vorjahr nicht kapazitätserweiternd wirkt). Neue Maßnahmen stellen Vereinbarungen dar, die sich gegenüber dem Vorjahr kapazitätserweiternd auswirken.
Zu 3: Der Fakultät III stehen 52 Planstellen zur Verfügung, im Rahmen des Hochschulpaktes wurden weitere 21,5 Stellenhülsen für entsprechende Personalmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Davon sind aktuell 51,5 Stellen besetzt bzw. verwaltet. Von den 22 nicht besetzten Stellen befinden sich 15 im laufenden Berufungsverfahren. Bei drei weiteren Stellen hat die Hochschule bzw. die Fakultät bisher nicht entschieden, mit welcher Denomination eine Besetzung erfolgen soll. Die weiteren nicht besetzten vier Stellen befinden sich in der internen Planung des Dekanates. Zusätzlich hat die Fakultät III im Wintersemester 2011/12 in einem Umfang von ca. 200 Semesterwochenstunden Lehraufträge erteilt. Dies entspricht der Lehrleistung von etwa elf Professorenstellen.
Welche Ergebnisse hat die Anwendung des Risikomanagementsystems in der niedersächsischen Steuerverwaltung erbracht, wo liegen seine Vorzüge, wo seine Unzulänglichkeiten?
In einem Flyer des ver.di-Landesbezirkes Niedersachsen-Bremen vom 9. Februar 2012 wird unter der Überschrift „Mehr Personal in die Finanzämter - Steuerfestsetzungen sind kein Lotteriespiel!“ festgestellt, dass die Finanzämter bei der Veranlagung ihrem in den §§ 85, 88 der Abgabenordnung verankerten Gesetzesauftrag nicht nachkämen. Zu komplizierte Gesetze und falsches Risikomanagement ließen laut ver.di den personell unterbesetzten Finanzämtern keine Chance. Allein im Einkommensteuergesetz seien in den Jahren 2006 bis 2010 428 Bestimmungen durch insgesamt 48 Gesetze geändert worden.
Der ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen bezieht sich in dem genannten Flyer auf ein Gutachten des Bundesrechnungshofes vom 17. Januar 2012, in dem sich die Behörde insbesondere mit dem seit Jahren praktizierten Risikomanagementsystem (RMS) in der Steuerverwaltung auseinandersetzt. Das RMS führe nach Auffassung des Bundesrechnungshofes sehr oft zu unzutreffenden Steuerfestsetzungen. Bei den fünf häufigsten Werbungskostenarten stellte der Bundesrechnungshof eine Fehlerquote zwischen 38 und 68 % fest. Die finanziellen Auswirkungen der unzureichenden Prüfung der Steuererklärung seien nicht gering, so der Rechnungshof.
Die sogenannten maschinellen Filter im Risikomanagementsystem würden nach Auffassung des Bundesrechnungshofes nur Zahlen abgleichen und seien nicht in der Lage festzustellen, ob dem Grunde nach ein steuerlich zu berücksichtigender Sachverhalt vorliege. ver.di vertrete die Auffassung, dass nur mit mehr Personal die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und der Untersuchungsgrundsatz in der Steuerverwaltung auch künftig gewährleistet werden könne.
1. Welche Hauptergebnisse hat das Risikomanagementsystem bezüglich der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung in Niedersachsen erbracht?
2. Teilt sie die Auffassung des ver.di-Landesbezirkes Niedersachsen-Bremen, wonach nur durch deutlich mehr Personal die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und der Untersuchungsgrundsatz in der Steuerprüfung in Zukunft gewährleistet seien?
3. Welche Steuermehreinnahmen haben die Betriebsprüfungen in Niedersachsen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt sowie pro Prüferin/Prüfer erbracht?
Der Einsatz von Risikomanagementverfahren in der niedersächsischen Steuerverwaltung ist angesichts der jährlich zu bearbeitenden Steuererklärungen unverzichtbar. Mit automationsgestützten Verfahren gelingt es, die Bearbeitung der Steuererklärungen auf diejenigen Fälle zu lenken, in denen nicht nur geringe Steuerausfälle zu erwarten sind. Die laufende Überprüfung der angewandten Risikoregeln im Rahmen des Risikomanagements stellt sicher, dass auch bei Steuerrechtsänderungen die richtigen Fälle zur personellen Bearbeitung ausgesteuert werden. Hierdurch wird ein effizienter Personaleinsatz gewährleistet. Auch der Bundesrechnungshof hält den Einsatz von Risikomanagementsystemen grundsätzlich für den richtigen Weg.
Die Risikomanagementverfahren werden seit einigen Jahren in der Steuerverwaltung eingesetzt und fortlaufend optimiert.
Die Kritik des Bundesrechnungshofs, die Finanzämter erfüllten nicht im jedem Fall ihren Auftrag nach § 85 AO, die Steuern gesetzmäßig festzusetzen, und sie verletzten dadurch den Untersuchungsgrundsatz nach § 88 AO, ist nicht zutreffend. Dies widerlegen die zahlreichen Prüfungsergebnisse der unabhängigen Landesrechnungshöfe.
Der Einsatz von Risikomanagementsystemen stellt sicher, dass mit den personellen Ressourcen das bestmögliche Ergebnis im Spannungsverhältnis zwischen gesetz- und gleichmäßiger Besteuerung einerseits und zeitnahem und wirtschaftlichem Verwaltungshandeln anderseits erreicht wird.
Die Annahme, dass durch mehr Personal im Ergebnis auch tatsächlich ein höheres Steueraufkommen generiert werden könnte, ist vor dem Hintergrund der Steuerung durch die Risikomanagementsysteme nicht belegbar.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Manfred Sohn im Namen der Landesregierung wie folgt: