Zu 3: Die Betriebsprüfungsstellen in den niedersächsischen Finanzämtern haben bei Betriebsprüfungen folgende Ergebnisse erzielt:
Im April 2011 verlautbarte das Bundesamt für Strahlenschutz, das TBL Gorleben sei sicher gegen terroristische Angriffe. Schon vorher wurde auch im Kreistagsausschuss „Atomanlagen“ in Lüchow-Dannenberg immer wieder von Behörden- und Ministeriumsvertretern betont, ein gezielter Absturz einer vollgetankten Verkehrsmaschine auf das TBL hätte keine katastrophalen Auswirkungen, da die dort gelagerten Castorbehälter für sich integer blieben. Auch das Fehlen von Kerosinablaufrinnen im TBL sei ebenso wenig ein Problem wie die im Falle eines Brandes zusätzliche Brandlast durch die bei bestimmten Behältertypen außen liegenden Neutronen abschirmenden Moderatorstäbe.
Nach den vorgenommenen Umstellungen von Behältern im TBL im Juni 2011 wurde aber doch u. a. von Vertretern des niedersächsischen Umweltministeriums von neuen terroristischen Angriffsmöglichkeiten gesprochen.
1. Welche Waffensysteme sind der Landesregierung bekannt, die die bestehenden Mauern des TBL durchschlagen könnten?
2. Welche Waffensysteme sind der Landesregierung bekannt, die die Außenhülle eines Castorbehälters durchschlagen könnten?
3. Warum und mittels welcher Maßnahmen hält die Landesregierung den Brandfall bei gezieltem Absturz einer vollgetankten Verkehrsmaschine auf das TBL für beherrschbar?
Alle kerntechnischen Anlagen in Deutschland und somit auch das TBL Gorleben sind umfassend gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) geschützt bzw. gesichert. Ein integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept verzahnt staatliche und betreiberseitige Maßnahmen und
orientiert sich an einer Vielzahl unterschiedlicher Szenarien. Diese Szenarien werden regelmäßig zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, den Innenbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), den Sicherheitsbehörden des Bundes sowie Sicherheitsexperten abgestimmt und basieren auf aktuellen Erkenntnissen. Deutschland erfüllt damit auch internationale Verpflichtungen und die Empfehlungen der Internationalen Atomenergiebehörde. Um den Schutz der Anlagen nicht zu gefährden, werden Einzelheiten der zugrunde liegenden Szenarien nicht veröffentlicht. Dies betrifft auch den gezielten Absturz einer großen Verkehrsmaschine.
Zu 3: Die im Rahmen der Genehmigungsverfahren zur 3. und 4. Änderungsgenehmigung vom 23. Mai 2007 und 29. Januar 2010 zur Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) vom 2. Juni 1995 von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem BfS, durchgeführten Prüfungen haben ergeben, dass die radiologischen Auswirkungen, die von den schon eingelagerten und zur Einlagerung vorgesehenen Behältern ausgehen, im Falle eines gezielt herbeigeführten Absturzes einer großen Verkehrsmaschine auf das TBL-G so gering sind, dass der Richtwert zur Einleitung von einschneidenden Katastrophenschutzmaßnahmen bei Weitem nicht erreicht wird. Weitergehende Informationen hierzu unterliegen der Geheimhaltung.
Rechtskräftige Verurteilungen von kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern neonazistischer Parteien in Niedersachsen
Mit den Kommunalwahlen im Jahr 2011 in Niedersachsen errangen auch Vertreterinnen und Vertreter neonazistischer Parteien kommunale Mandate.
Immer wieder wurde und wird bundesweit darüber berichtet, dass neonazistischen Parteien oder Vereinigungen zugehörende Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vielfach wegen verschiedenster Delikte vorbestraft sind, die erhebliche Zweifel an deren demokratischer Eignung aufkommen lassen.
1. Wie viele der neonazistischen Parteien oder Vereinigungen zugehörende Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene sind nach Kenntnis der Landesregierung in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt?
2. Wie viele der rechtskräftigen Verurteilungen endeten jeweils mit Freiheitsstrafe, mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen sowie mit sonstigen Maßregeln?
3. Wie viele der rechtskräftigen Verurteilungen gehen auf Straftaten zurück, die der politisch motivierten Kriminalität aus dem Phänomenbereich Rechts zuzurechnen waren (gemäß PMK- Statistik)?
Der Kampf gegen den Rechtsextremismus genießt oberste Priorität. Polizei und Staatsanwaltschaften unternehmen alle Anstrengungen, um rechtsextremistisch motivierte Straftaten zu verhindern, aufzuklären sowie schnell und konsequent zu ahnden.
Nach Kenntnis der Landesregierung ist es bei den Kommunalwahlen 2011 von den rechtsextremistischen Parteien lediglich der NPD gelungen, jeweils acht Mandate bei den Gemeinde- und den Kreiswahlen zu erringen.
Zu 1: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden fünf kommunale Mandatsträger in neun Strafverfahren rechtskräftig verurteilt.
Zu 2: Eines der in Nr. 1 genannten Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. In einem weiteren Verfahren kam es zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung. In sechs Verfahren wurden Geldstrafen verhängt. In einem Verfahren lässt sich aufgrund des erheblichen Zeitablaufs anhand der gespeicherten Daten die Sanktion nicht mehr feststellen.
Zu 3: Insgesamt fünf der in der Antwort zu Frage 2 genannten rechtskräftigen Verurteilungen sind als politisch motivierte Straftaten aus dem Phänomenbereich Rechts im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD- PMK) in Niedersachsen verzeichnet.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 33 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Auswirkungen der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs auf den Schienenpersonenverkehr im Land Niedersachsen
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/8233) plant die Bundesregierung u. a. die völlige Liberalisierung der Fernbusverkehre. Bisher wurde Busfernverkehr nur in Gebieten gerechtfertigt, in denen der Schienenpersonenverkehr kein ausreichendes Angebot gewährleisten konnte. Dieses Gebot wäre mit der Liberalisierung hinfällig.
Bei der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf am 29. Februar 2012 äußerten Sachverständige die Bedenken, dass Aspekte wie Barrierefreiheit oder Fahrgast- und Arbeitnehmerrechte im Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht oder nur unzulänglich berücksichtigt werden könnten.
Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat nach Einschätzung der Sachverständigen ergeben, dass im Falle der Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs der Marktanteil desselben am gesamten öffentlichen Fernverkehr von derzeit 0 auf 15 bis 30 % ansteigen könne. Dies hätte eine deutliche Senkung des Anteils des Schienenverkehrs am Fernverkehr zur Folge. Aus der Studie geht demnach ebenfalls hervor, dass die Nachfrage bei Fernbuslinien zu rund 60 % aus Verlagerungen aus dem Schienenpersonenverkehr gedeckt werden würde. Lediglich 20 % der Nachfrage würden induziert, also durch das neue Angebot neu entstehen. Die restlichen 20 % der Nachfrage würden aus Verlagerungen aus dem Pkw-Verkehr stammen.
Sollten sich diese Prognosen bestätigen, könnten infolge von finanziellen Einbußen im Schienenpersonenverkehr entweder erhöhte Ausgleichskosten auf die Allgemeinheit zurückfallen oder Rationalisierungsmaßnahmen erfolgen. Letzteres könnte die Schließung von unrentablen Strecken und die Reduzierung des Schienenverkehrsangebotes zur Folge haben. Niedersachsen wäre als Flächenland von solchen Rationalisierungsmaßnahmen besonders betroffen.
1. Wie und mit welcher Begründung positioniert sich die Landesregierung im Bundesrat zu diesem Thema?