Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

1. Wie und mit welcher Begründung positioniert sich die Landesregierung im Bundesrat zu diesem Thema?

2. Sieht die Landesregierung sich veranlasst, im Falle einer drohenden Einstellung von Angeboten des Schienenpersonenverkehrs im Zuge

einer Rationalisierungsmaßnahme als Folge der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs Maßnahmen zum Erhalt des Schienenangebots zu ergreifen?

3. Wenn ja, welche Formen von Maßnahmen würde die Landesregierung ergreifen?

Die Anpassung nationaler personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist aufgrund der am 3. Dezember 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 erforderlich. Die Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Mit der Gesetzesänderung wird u. a. das Ziel verfolgt, den Fernbuslinienverkehr zu liberalisieren.

Fernbuslinien werden weder den hochwertigen Nahverkehrsangeboten (RE bzw. entsprechende Angebote der Privatbahnen) noch den Fernverkehrsangeboten (IC, ICE) nennenswerte Konkurrenz machen. Sie werden sich eher dort ihre Nischen suchen, wo die bisherigen Angebote unzureichend bzw. für einige Bevölkerungsgruppen nicht bezahlbar sind.

Fernbusverkehre sind in der Regel zeitlich zwar nicht attraktiver, aber finanziell deutlich günstiger als Fernbahnverkehre, sodass Fernbusse vor allem die Mobilität von Personengruppen mit geringerem Einkommen und ohne eigenen Pkw verbessern und somit zusätzliche Nutzer gewinnen werden. Die Nachfrage nach einem kostengünstigeren Preisangebot im Fernverkehr in Deutschland existiert, wie die zahlreichen Mitfahrzentralen zeigen. Konsequenzen wären daher allenfalls für diese zu erwarten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Durch die Änderung des § 13 Abs. 2 PBefG und die Einfügung des § 42 a PBefG wird der Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und auch der Schutz von bestehenden Omnibusfernlinien beseitigt. Diese Neuregelung ermöglicht künftig den Wettbewerb zwischen Omnibussen und Eisenbahnen im Fernverkehr und entspricht den ausdrücklichen Forderungen der Landesregierung. Wettbewerb dient sowohl der Qualitätssteigerung als auch der Kostensenkung. Die Konkurrenzsitua

tion wird die positiven Aspekte beider Beförderungsmittel stärken und demzufolge für alle Kunden von Nutzem sein. Deshalb geht die Landesregierung nicht davon aus, dass es zu Einstellungen von Schienenpersonenfernverkehrsangeboten kommen wird, die bisher eigenverantwortlich und eigenwirtschaftlich fast ausschließlich von der Deutschen Bahn Fernverkehr AG erbracht werden.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 34 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Brand eines Chemielagers in GöttingenGrone

Am 2. März 2012 wurden bei dem Brand einer Halle im Göttinger Stadtteil Grone, in der Chemikalien und Abfallstoffe in bisher noch unbekannter Art und Zusammensetzung eingelagert waren, durch die Verbrennung dieser Stoffe chemische Schadstoffe in die Luft und in angrenzende Gewässer und Kanäle freigesetzt. Wasserproben enthielten Polychlorierte Biphenyle, die laut Presseberichten (HNA vom 12. März) zum Teil über dem von der EU festgesetzten Grenzwert lagen. Die HNA berichtet dazu: „Diese Belastung habe der Gutachter aber auf die jahrelange gewerbliche Nutzung der angrenzenden Flächen zurückgeführt. Der Brand hatte außerdem enthüllt, dass in der Halle möglicherweise illegal giftige Substanzen aufbewahrt worden waren.“

Der Mieter der betroffenen Halle in GöttingenGrone war bereits im Herbst 2007 als Inhaber der Firma GeReSo GmbH mit Firmensitz in Einbeck in Erscheinung getreten, weil in einem Recyclingbetrieb in Lauenberg und in einem Hallenkomplex der Firma in Fredelsloh (Land- kreis Northeim) ungeordnete Verhältnisse und ein illegal betriebenes Chemikalienlager entdeckt worden waren. Zusätzlich wurde am Firmensitz in Einbeck eine ungenehmigte Lagerung von rund 300 kg Chemikalien in einer Garage festgestellt. Am Standort Lauenberg betreibt die Firma GeReSo eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen vorwiegend aus dem Elektroschrottbereich.

Die Missstände wurden zufällig entdeckt, als am 6. November des Jahres 2007 die freiwillige Ortsfeuerwehr Lauenberg auf dem Anwesen in Absprache mit dem Betreiber eine Begehung des Betriebes durchgeführt hat. Obwohl das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Göttingen den Betrieb in den Jahren zuvor häufiger kontrolliert hatte, waren der staatlichen Aufsicht die schwerwiegenden Missstände bei dem Unternehmen nicht aufgefallen. Auch bei dem letzten

Ortstermin aufgrund einer Nachbarschaftsbeschwerde am 14. September 2007 wurde von der Gewerbeaufsicht nur die Beseitigung einzelner Mängel bis zum 15. Oktober 2007 aufgegeben. Festzustellen ist, dass zusätzlich noch im 17. September 2007 der TÜV Rheinland diesen Betrieb zertifiziert und damit bestätigt hatte, dass die Firma die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Abfallbetriebe erfüllt.

Erst auf Initiative einer freiwilligen Ortsfeuerwehr wurde das gesamte Ausmaß der Missstände bekannt und der Betrieb geschlossen. Der Firma wurde auferlegt, die illegal und ungeordnet gelagerten Chemikalien und Abfälle - insgesamt 1 500 t - ordnungsgemäß zu entsorgen. Als dies nicht erfolgte, ließ das Gewerbeaufsichtsamt im Zuge einer Ersatzvornahme die Stoffe entsorgen. In der 117. Sitzung des Umweltausschusses des Landtages am 7. Dezember 2007 wurde ein Versäumnis des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Kontrolle des Lagers in Fredelsloh am 19. September eingeräumt.

Trotz dieser Vorfälle darf der betroffene Unternehmer, so berichtet die Presse, aufgrund eines Gerichtsurteils weiter den Abfallentsorgungsbetrieb führen. Er hatte die Halle in Grone als Privatmann gemietet und auch der Gewerbeaufsicht angezeigt, dass er dort ungefährliche Chemikalien einlagert. Im Sommer 2011 war er aufgefordert worden, einen Antrag auf Nutzungsänderung der Halle zu stellen, den er laut Presseberichten erst im Februar vorgelegt hat. Die zuständige Gewerbeaufsicht hat trotz der bekannten Vorgeschichte und einer Verurteilung wegen illegaler Lagerung von Chemikalien keinen Anlass gesehen, seit Sommer 2011 die Halle und die dort gelagerten Stoffe zu kontrollieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Überprüfungen und Kontrollen mit welchen Ergebnissen wurden von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt seit Frühjahr 2008 an welchen Standorten der Firma GeReSo oder Standorten, Garagen oder Lagern, die der Inhaber dieser Firma privat angemietet bzw. betrieben hat, durchgeführt?

2. In welcher Weise und durch welche Versäumnisse und Fehler hat die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung mit dazu beigetragen, dass der Inhaber der Firma GeReSo nach den Vorfällen in 2007 und 2008 an den Firmenstandorten in Einbeck, Lauenberg und Fredelsloh weiter ein Gewerbe betreiben durfte und es erneut zu Gefährdungen der Gesundheit von Menschen und Schäden an Natur und Umwelt durch unverantwortliches Handeln dieser Person in Grone kommen konnte?

3. Nach Aussagen eines Gutachters, die in der Presse zitiert werden, sind die Böden in der Umgebung der jetzt in Brand geratenen Halle erheblich mit Schadstoffen belastet. Inwieweit besteht hier über die Folgen des Brandes hin

aus ein Sanierungsbedarf, den die zuständige Aufsichtsbehörde bisher nicht erkannt hat?

Im Zusammenhang mit der Räumung illegal betriebener Abfall- und Chemikalienläger der Firma GeReSo mbH an den Standorten Lauenberg und Fredelsloh in den Jahren 2007/2008 wurden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen (GAA Göttingen) alle notwendigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen getroffen, um die Missstände so schnell wie möglich zu beseitigen. Für die Räumung sind Landesmittel in Höhe von insgesamt ca. 320 000 Euro (Sach- und Personalkosten) eingesetzt worden.

Da eine Beseitigung durch den Verursacher der illegalen Zustände, Herrn Dr. Lobinger, am Standort Fredelsloh auch unter Androhung von Zwangsgeldern nicht erreicht werden konnte, mussten die illegalen Zustände schließlich im Wesentlichen durch das GAA Göttingen durch Beauftragung einer Räumung in Ersatzvornahme erreicht werden. Die Beräumung der Halle wurde am 12. Juni 2008 abgeschlossen. Die am Standort Lauenberg gelagerten Abfälle wurden dagegen vom Verursacher selbst entsorgt. Im Zuge der Bereinigung der ungesetzlichen Zustände an den Standorten Lauenberg und Fredelsloh ist die Firma GeReSo mbH in Insolvenz gegangen. Der Betrieb an beiden Standorten wurde eingestellt. Herr Dr. Lobinger ist 2008 vom Amtsgericht Northeim wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Anlagen zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen á 80 Euro verurteilt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Wegen des Konkurses der Firma GeReSo mbH und der Betriebseinstellung an den Standorten in Lauenberg und Fredelsloh waren nach Abschluss der vom GAA Göttingen kontrollierten Räumungsarbeiten im Juni 2008 keine weiteren Kontrollen mehr erforderlich.

Aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der FIRMA GeReSo mbH wurden die Außendienstmitarbeiter des GAA Göttingen angewiesen, Hinweisen über mögliche Aktivitäten von Herrn Dr. Lobinger unverzüglich nachzugehen und Betriebsstandorte zu überprüfen. Dies führte zur Besichtigung von zwei Standorten in Göttingen:

Carl-Giesecke-Straße

Herr Dr. Lobinger hat 2009 geplant, ein immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiges La

ger in der Carl-Giesecke-Straße zu betreiben. Aufgrund der von den zuständigen Behörden gestellten Anforderungen an ein entsprechendes Lager hat Herr Dr. Lobinger das Vorhaben nicht weiter verfolgt.

Bei einer Ortsbegehung mit Vertretern der Stadt Göttingen an dem o. g. Standort wurde eine baurechtlich nicht genehmigte Nutzung durch Herrn Dr. Lobinger festgestellt. Die für baurechtliche Maßnahmen zuständige Stadt Göttingen hat veranlasst, dass der Standort zeitnah geräumt wurde.

Rudolf-Winkel-Straße: Ort des Brandgeschehens

Bei einer Begehung der Lagerhalle Rudolf-WinkelStraße 24 bis 26, 37097 Göttingen, am 2. August 2011, an der neben Vertretern der Stadt Göttingen auch Vertreter des GAA Göttingen und des GAA Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit) teilnahmen, wurde festgestellt, dass bezüglich der dort gelagerten Stoffe und Materialien kein Handlungsbedarf im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne bestand. Da das Lager von Herr Dr. Lobinger privat genutzt wurde und dies auch für die Zukunft anlässlich der Begehung durch Herrn Dr. Lobinger bestätigt wurde, liegt sowohl für die bau- und brandschutzrechtliche als auch für die immissionsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Überwachung die Zuständigkeit bei der Stadt Göttingen. Hierüber bestand zwischen allen Beteiligten Einvernehmen.

Darüber hinaus ist es zu folgenden Überprüfungen gekommen:

Chemikalieninternethandel der Dr. Peter Lobinger Chemie GmbH, Einbeck, Carl Orff-Straße 33

Die Firma betreibt in Einbeck einen Internetchemikalienhandel. Im Rahmen einer Inspektion dieser Räumlichkeiten durch den Landkreis Northeim am 3. Februar 2009 war Herrn Dr. Lobinger nicht nachzuweisen, dass diese außer zu Bürozwecken zu weitergehenden gewerblichen Zwecken genutzt werden, beispielsweise zur Lagerung von Chemikalien.

Lagerkapazitäten für Chemikalien sind bei der Lehnkering GmbH in Langelsheim angemietet und werden dort genutzt. Es handelt sich dabei um ca. 800 angemietete Palettenplätze in einem durch die Lehnkering GmbH betriebenen immissionsschutzrechtlich genehmigten Lager. Das örtlich zuständige GAA Braunschweig hat dieses Lager besichtigt. Beanstandungen wurden nicht festgestellt.

Privathaus Dr. Lobinger, Jägerstuhl 2, 37574 Einbeck

In Amtshilfe für die Stadt Einbeck hat das GAA Göttingen am 8. März 2012 eine Besichtigung der privaten Räume des Herrn Dr. Lobinger durchgeführt. Die Überprüfung ergab, dass in zwei Kellerräumen Chemikalien aufbewahrt und gelagert wurden. Diese Erkenntnisse wurden der Stadt Einbeck mitgeteilt, um in eigener Zuständigkeit die notwenigen Maßnahmen zu veranlassen. Die Stadt Einbeck hat inzwischen eine Nutzungsuntersagung erlassen, mit der Herrn Dr. Lobinger die Nutzung seiner Privaträume für gewerbliche Aktivitäten der Lobinger Chemie GmbH untersagt wird.

Außerdem erwägt die Stadt Einbeck als zuständige Behörde, ein Gewerbeuntersagungsverfahren einzuleiten.

Versäumnisse der Gewerbeaufsichtsverwaltung sind danach nicht festzustellen.

Zu 3: Der Gutachter stellt in dem Analysenbefund vom 5. März 2012 fest, dass durch das über die unbefestigte Hoffläche des Brandgrundstücks gelaufene und in den Untergrund versickerte ölhaltige Löschwasser eine schädliche Bodenveränderung entstanden sein kann. Dabei ist zunächst festzustellen, dass sich die mögliche schädliche Bodenveränderung nur auf den Bereich beziehen, in dem das Löschwasser versickert ist. Somit handelt es sich um das unmittelbare Umfeld des Brandschadens.

Im Rahmen der Gefahrerforschung hat die Stadt Göttingen den Gutachter beauftragt, ein entsprechendes Angebot für Boden- und Grundwasseruntersuchungen in dem betroffenen Bereich abzugeben. Der Gutachter macht in dem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Untersuchungen allerdings erst nach Beräumung der Halle erfolgen können, weil die Bohransatzpunkte derzeit noch nicht zugänglich sind. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, werden die gutachtlichen Untersuchungen vorgenommen.

Sollte ein Sanierungsbedarf über die Folgen des Brandes hinaus festgestellt werden, wird die Stadt Göttingen die notwendigen Arbeiten unverzüglich anordnen.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 35 des Abg. Axel Miesner (CDU)