Welche fiskalischen Effekte sind durch den Ausbau der Offshorewindenergie für Niedersachsen zu erwarten?
Es ist politischer Konsens, dass die im März 2011 abgeschalteten acht Kernkraftwerke nicht wieder ans Netz gehen und 2022 die letzten Kernkraftwerke in Deutschland stillgelegt werden. Ersetzt wird die installierte Leistung neben der Einsparung von Energie und der Effizienzsteigerung durch die erneuerbaren Energien. Einen großen Anteil daran wird die Windenergie haben und hier vor allem die Offshorewindkraftanlagen in Nord- und Ostsee. Für 2020 ist eine installierte Leistung von 10 GW geplant, und für 2030 sind 25 GW vorgesehen; dieses wird dann 15 % des deutschen Strombedarfs entsprechen.
Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Niedersachsen, die Windenergiebranche und die Hafenstandorte investieren in den Ausbau der Infrastruktur, um Offshorewindenergieanlagen zu bauen und errichten zu können. Auch für die Netzanbindung und den Ausbau der Stromtrassen zum Abtransport der erzeugten Energie zu den Verbrauchszentren werden erhebliche Investitionen erforderlich sein. Durch den Ausbau und den Betrieb der Offshorewindenergieanlagen werden sich an den deutschen Küsten aber auch zahlreiche Unternehmen ansiedeln.
1. Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt rechnet die Landesregierung durch den Ausbau der Offshorewindenergie in Niedersachsen?
2. Welche Einnahmen an Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und weiteren Abgaben sind durch den Ausbau und den Betrieb der Offshorewindkraftanlagen zu erwarten?
Die Landesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, dass das große Potenzial der Offshorewindenergie vor der niedersächsischen Küste genutzt wird. Die Offshorewindenergie spielt bei der Umsetzung der Energiewende eine zentrale Rolle. Von dieser Entwicklung werden das Land Niedersachsen und insbesondere die Kommunen in der Küstenregion ökonomisch und fiskalisch erheblich profitieren.
Nach einer Studie des Bundesumweltministeriums ist zur Umsetzung der angestrebten Klimaschutzziele die Errichtung von bis zu 4 500 Offshorewindenergieanlagen in der Nordsee notwendig. Im
Offshorebereich ist nach Schätzungen des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau bis 2030 mit Gesamtinvestitionen von mehr als 40 Milliarden Euro zu rechnen, die Bundesregierung geht sogar von bis zu 100 Milliarden Euro aus. Ein wesentlicher Anteil dieser Investitionen fließt nach Niedersachsen.
Allein für den Bau und den Erwerb von Produktionsstätten haben die Unternehmen der Offshorebranche bereits deutlich über eine halbe Milliarde Euro in Niedersachsen investiert. Diese Entwicklung hat das Land Niedersachsen, das mittlerweile über 200 Millionen an Landes-, Bundes- und EUMitteln für die Entwicklung der Infrastrukturen speziell für die Offshoreindustrie eingesetzt hat, maßgeblich unterstützt.
Neben diesen einmaligen, kurzfristigen Effekten durch private und öffentliche Investitionen werden durch den Ausbau der Offshorewindenergie auch dauerhafte und langfristige ökonomische Effekte ausgelöst:
- Direkte ökonomische Effekte werden durch die Erhöhung der Beschäftigung an den niedersächsischen Offshoreproduktions-, Basis- und Servicehäfen erzielt.
- Indirekte ergeben sich aus den Verflechtungen mit vor- und nachgelagerten Zulieferern und Dienstleistern in der Küstenregion.
- Induzierte Effekte werden durch das Wiederverausgaben der Einkommen der Beschäftigten in der Offshorebranche erzielt.
- Gewerbesteuer aus dem Betrieb von Offshorewindparks sowie aus dem Betrieb von Produktionsstätten und Dienstleistungsunternehmen der Offshorebranche,
- weitere steuerliche Effekte, die sich aus dem Zuzug von Fachkräften in der Küstenregion ergeben: Nach einer Studie des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) vom 29. Mai 2009 (A. Skubowius: „Offshoreentwick- lungskonzept für den Standort Cuxhaven) bringt jeder weitere Beschäftigte einer Standortgemeinde durchschnittlich 650 Euro an Gewerbesteuer (netto je sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten) und einer Wohnstandortgemeinde durch
Zu 1: Bis heute ist die Zahl der direkt in der Offshoreindustrie Beschäftigten in Niedersachsen auf über 2 500 angestiegen. Auf der Grundlage der Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben, die der Landesregierung bekannt sind, kann sich die Zahl der direkt Beschäftigten bis 2015 auf ca. 5 000 erhöhen. Langfristig rechnet die Landesregierung noch einmal mit einer Verdoppelung dieser Zahl auf 10 000 Beschäftigte.
Die vorliegenden Modellrechnungen aus Potenzialanalysen für Offshorehafenstandorte sind in der Methodik und im Ergebnis zu unterschiedlich, als dass belastbare Aussagen über zusätzliche indirekte und induzierte Beschäftigungseffekte getroffen werden können. Für Cuxhaven prognostiziert die o. a. Studie des NIW zusätzliche indirekte und induzierte Effekte in Höhe von 50 %, bezogen auf die Zahl der direkt in der Offshoreindustrie tätigen Beschäftigten.
Gewerbesteuer: Die Höhe der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen hängt von den getätigten Investitionen ab. In der Anlaufphase entstehen aufgrund hoher Investitionskosten erfahrungsgemäß Anlaufverluste bzw. verhältnismäßig geringe Überschüsse.
Umsatzsteuer: Nach Schätzungen kann ein Windpark in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee in den ersten acht Jahren mit jährlichen Einnahmen aus Stromverkäufen in Höhe von 300 Millionen Euro rechnen. Diese Umsätze unterliegen jedoch nicht zwangsläufig der deutschen Umsatzsteuer. Bei der Lieferung von Strom an Wiederverkäufer von Elektrizität gilt vielmehr nach § 3 g Abs. 1 UStG das sogenannte Empfängersitzprinzip. Danach steht das Besteuerungsrecht für die Stromumsätze jeweils dem Staat zu, in welchem der Empfänger der betreffenden Stromlieferungen seinen Sitz hat. Wird die Stromlieferung an eine Betriebsstätte des Empfängers ausgeführt, ist der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Stromlieferungen der Windparkbetreiber an Empfänger im Ausland sind somit in Deutschland nicht umsatzsteuerbar. Für Stromlieferungen an inländische Empfänger fällt zwar deutsche Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz von 19 % an. Diese ist jedoch um die angefallenen Vorsteuern aus der Er
richtung und dem Betrieb des Offshorewindparks zu kürzen. Je nach Höhe der Vorsteuern kann sich eine Umsatzsteuerzahllast oder ein Vorsteuererstattungsanspruch für den Unternehmer ergeben.
Andere Abgaben: Ob und inwieweit andere Abgaben unmittelbar erzielt werden können, ist derzeit nicht abschätzbar.
Gewerbesteuer: Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht grundsätzlich den Gemeinden zu (Ar- tikel 106 Abs. 6 Satz 1 GG). Bund und Länder werden durch eine Umlage an dem Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt. Die Gemeinden müssen einen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen als Gewerbesteuerumlage (zurzeit rund 20 %, davon 5 % Bund und 15 % Länder) abführen. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage gelten als Steuereinnahmen des Landes und fließen zu 100 v. H. in den Finanzausgleich unter den Ländern ein (§ 7 FAG). Die Gemeindefinanzkraft wird mit Grundbeträgen zu 64 % im Finanzausgleich unter den Ländern berücksichtigt (§ 8 FAG).
Die Frage nach der Ertragsberechtigung der Gewerbesteuer aus dem Betrieb von Offshorewindkraftanlagen befindet sich in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Umsatzsteuer: Das Aufkommen der Umsatzsteuer steht Bund, Ländern und Gemeinden zu (Arti- kel 106 Abs. 3 GG, Artikel 107 Abs. 1 GG, § 1 FAG). Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer verbleiben somit nicht vollständig in Niedersachsen. Sie fließen zunächst in das bundesweite Umsatzsteuergesamtaufkommen. Hiervon erhält der Bund 9,5 v. H. für die Zuschüsse zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die Kommunen vom verbleibenden Betrag 2,2 v. H. Der Restbetrag fließt zu jeweils etwa der Hälfte an Bund und Ländergesamtheit.
Die Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern erfolgt in der zweiten Stufe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Sie erfolgt zu drei Vierteln nach Einwohneranteil. Aus dem verbleibenden einen Viertel erhalten die Länder, deren Steuereinnahmen unter dem Länderdurchschnitt liegen, erforderliche Ergänzungsanteile. Ein gegebenenfalls verbleibender Rest wird abschließend wiederum nach Einwohneranteil unter allen Ländern verteilt. Die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens erfolgt somit anders als bei den Ertragsteuerarten nicht nach dem Prinzip des örtlichen Aufkommens.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 36 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)
Das seit einem Jahr arbeitende Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, Netzwerke zwischen Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie sowie Wissenschaft, Verwaltung und Politik herzustellen, die eine Zusammenarbeit rund um das Grünland forcieren. Dabei sollen das Einkommen der Betriebe in küstennahen Grünlandregionen gesichert und gleichzeitig Nutzungskonflikte entschärft werden. Von Bedeutung ist dabei der Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Akteuren, um Lösungsansätze für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erarbeiten.
Zudem sollen die Landwirte durch Veranstaltungen eingebunden werden und langfristig Marktpotenziale in den Bereichen Energie, Tourismus, Biodiversität sowie Klimaschutz gesteigert werden. Das Grünlandzentrum setzt bei seiner Arbeit auf die Realisierung von Projektideen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Praxis.
1. Welche konkreten Ergebnisse des Grünlandzentrums sind der Landesregierung bekannt, und wie beurteilt sie dessen Arbeit?
Das Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen blickt auf das erste Jahr seit seiner Gründung zurück. Entsprechend den derzeitigen Planungen wird das Grünlandzentrum nach dieser einjährigen Projektlaufzeit in die Struktur eines eingetragenen Vereins wechseln.
Zu 1: Die Landesregierung begrüßt die bis ins europäische Ausland offen ausgerichtete Orientierung des Grünlandzentrums. Aus dieser Arbeit heraus sind ihr zahlreiche Aktivitäten bekannt, die nachfolgend beispielhaft dargestellt werden:
- Aufbau und Weiterentwicklung eines Webportals mit einem internen Bereich zur Recherche von spezifischen Daten für die Partner des Grünlandzentrums,
- Erweiterung des fachlichen Netzwerks, z. B. mit dem Kompetenzzentrum Milch in Schleswig Holstein, dem Dairy Campus in Leeuwarden, Agravis und dem Deutschen Milchkontor,
- Durchführung von Fachforen zu unterschiedlichsten Themenbereichen im Zusammenhang mit der Grünlandwirtschaft, wie z. B. Futtermittelmanagement, Kompensationsmaßnahmen, Regionalvermarktung und Auswirkungen des Klimawandels auf die Milchwirtschaft,