Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Das Landgericht Lüneburg hat zudem aufgrund der medialen Berichterstattung bei Pressevertretern, etwa bei einem Kameramann des Norddeutschen Rundfunks und bei Reportern der Landes

zeitung aus Lüneburg nachgefragt, ob es zu Bedrohungen gekommen ist. Die Befragten verneinten jedoch sowohl Bedrohungen als auch Beleidigungen. Ferner wurden Angehörige der Presse - wie die übrigen Prozessbeteiligten auch - vom Gericht wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen, im Falle einer Bedrohung Strafanzeige zu erstatten.

Nachdem ein Angehöriger eines Angeklagten gegenüber einem Mitarbeiter des Amtsgerichts Uelzen beleidigende Äußerungen über einen Reporter der Allgemeinen Zeitung getätigt hatte, wurde der betroffene Reporter über das Gespräch von der Justiz schriftlich und fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Der zur Aufnahme von Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung erforderliche Strafantrag wurde bisher bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg nicht gestellt.

Der Vorsitzende der Jugendkammer hat die Presseberichterstattung außerdem zum Anlass für Vorsorgemaßnahmen genommen. Auf der Grundlage seiner Sicherheitsverfügung werden Prozessbesucher und Prozessbeteiligte durchsucht, wodurch der Gefahr begegnet werden soll, dass es zu Bedrohungen oder Gewalttätigkeiten gegenüber Zeugen oder Gerichtsreportern kommt.

Die in Rede stehenden Geschehnisse in Uelzen sind nicht zu tolerieren, und die dadurch entstandene Beunruhigung ist nachvollziehbar. Gleichwohl gilt es hierbei zu trennen:

Zum einen sind hier verschiedene auch gravierende Straftaten und Umtriebe von überwiegend Jungerwachsenen zu verzeichnen, die in loser Verbindung agierten und mittlerweile als „DouglasBande“ medial Bekanntheit erreichten; die Straftaten dieser Personengruppe wurden konsequent aufgegriffen und verfolgt. Darüber hinaus wurden weitere umfangreiche Maßnahmen der Polizei, wie Gefährderansprachen, Kooperationsgespräche und polizeiliche Schutzmaßnahmen, durchgeführt, sodass es mittlerweile seit über drei Monaten zu keinen vergleichbaren Vorkommnissen bzw. Straftaten durch die „Douglas-Bande“ gekommen ist. Anhaltspunkte für eine neue oder andauernde angespannte Sicherheitslage sind nicht gegeben.

Zum anderen sind die jüngsten Ereignisse mutmaßlich dem Umfeld der verfolgten und inhaftierten Personen zuzuschreiben. Der Versuch der teils offenen oder auch subtilen Einflussnahme auf Zeugen, die Justiz und die Presse stellt einen erheblichen Angriff auf unsere Rechtsordnung, das friedliche Zusammenleben und die Pressefreiheit

dar. Hierauf ist entschieden zu reagieren. Diese deutliche Reaktion ist durch Justiz und Polizei in Form der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr erfolgt.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zwei der „Douglas-Bande“ zuzurechnende junge Untersuchungsgefangene waren in der Zeit vom 2. Februar 2012 bis zum 7. Februar 2012 in der JVA Uelzen, Abteilung Lüneburg, gemeinsam in einem Haftraum untergebracht. Grundlage der Inhaftierungen waren Haftbefehle in unterschiedlichen Strafverfahren. Die jeweils angeordneten Tätertrennungen betrafen jeweils nur die Mittäter aus dem gleichen Verfahren. Seitens des Gerichts ist keine Notwendigkeit gesehen worden, auf eine Trennung hinzuwirken. Die Landesregierung sieht sich gehindert, diese richterliche Entscheidung zu kommentieren.

Zu 2: Die Freiheit der Presse ist für die niedersächsische Landesregierung zentrales Element eines demokratischen Rechtsstaates. Dies schließt selbstverständlich die freie Berichterstattung über Gerichtsprozesse und den Schutz der Pressevertreter vor Repressalien ein. Justiz und Polizei gewährleisten dieses Grundrecht mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die Gerichte sind verantwortlich für die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden. Sie können nur im Bereich ihrer Gebäude und im Umfeld von Verhandlungsterminen Maßnahmen zur Abwehr von Bedrohungslagen treffen.

Eine weitergehende Sicherung von eventuell gefährdeten Zeugen außerhalb der Gerichtsgebäude ist grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Wegen der getroffenen Maßnahmen im justiziellen und polizeilichen Bereich wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Die Leitung des Polizeikommissariats in Uelzen führte zudem mit dem Verlagsleiter, dem Chefredakteur und zwei Redakteuren der Allgemeinen Zeitung ein Gespräch zur Sicherheitslage. Ferner erfolgte eine entsprechende sicherungstechnische Beratung.

Zu 3: Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität hat für die Niedersächsische Landesregierung einen besonders hohen Stellenwert.

Möglichkeiten zur Prävention ergeben sich zunächst auf kommunaler Ebene. Die kommunale Kriminalprävention ist in Niedersachsen seit über

15 Jahren etabliert und aus unseren Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Sie genießt bundesweites Ansehen. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat es sich seit Beginn seiner Amtszeit zur Aufgabe gemacht, die kommunale Prävention auszubauen und in allen Kommunen die Schaffung örtlicher Präventionsräte zu fördern. Die Geschäftsstelle des LPR im Justizministerium fungiert dabei als Dienstleister und Ansprechpartner und berät Städte, Gemeinden und Landkreise auf Anfrage auch vor Ort. Um die präventive Arbeit in der Kommune effektiver und zielgerichteter planen zu können, gerade auch im Hinblick auf Jugendkriminalität, testet der LPR derzeit im Rahmen des Modellversuches „SPIN - Sozialräumliche Prävention in Netzwerken“ neue Instrumente und Methoden für kommunale Akteure. Bis Ende 2012 wird an drei Standorten in Niedersachsen (Hannover, Göttingen, Landkreis Ems- land) die in den USA entwickelte Steuerungsmethode „Communities That Care - CTC“ erstmals in Deutschland auf seine Übertragbarkeit getestet. Um ein genaues Bild über die Faktoren für Problemverhalten von Jugendlichen zu bekommen, werden repräsentative Befragungen in Schulen eingesetzt. Durch die Befragungen werden die Präventionsakteure vor Ort in die Lage versetzt, gemeinsam die wichtigsten Aspekte für die Prävention herauszuarbeiten und Lücken im Präventionsangebot gezielt zu schließen. Dazu werden nur Präventionsprogramme empfohlen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Der LPR hat dazu die bundesweit einmalige „Grüne Liste Prävention“ entwickelt und ins Internet gestellt, wodurch sich Präventionsgremien bereits jetzt über wirksame Präventionsprogramme anhand von transparenten Kriterien informieren können. Erfolg versprechende und effektive Programme, die z. B. in der Schule Fähigkeiten zum Widerstehen von Gruppendruck durch delinquente Peergruppen einüben, können auf diese Weise gezielt recherchiert werden. Der Modellversuch hat bereits jetzt gezeigt, dass sich die CTC-Instrumente zur effektiven Planung der Prävention von Problemverhalten Jugendlicher nach Deutschland übertragen lassen und das Verfahren auf große Akzeptanz durch die lokalen Akteure stößt. Der LPR wird daher das Verfahren interessierten Kommunen in Niedersachsen ab 2013 zur Umsetzung anbieten.

Darüber hinaus wird durch den LPR eine im Internet veröffentlichte Datenbank aller in Niedersachsen durchgeführten Projekte und Programme zur Verhinderung von Jugendkriminalität vorgehalten

(„Niedersächsische Maßnahmen der Prävention“) , die ressortübergreifend gepflegt wird.

Sind Straftaten erst einmal verübt worden, stellt im Fall der Verurteilung zu einer Jugendstrafe zur Bewährung die Bewährungshilfe beim Ambulanten Justizsozialdienst ein wichtiges Instrument zur Verhinderung weiterer Straftaten dar. Niedersachsen hat dabei seit dem Jahr 2005 landesweit eine spezialisierte Jugendbewährungshilfe eingerichtet. Die Bearbeitung als Schwerpunkt bündelt in der Person besonders geeigneter und interessierter Justizsozialarbeiter/innen die vorhandenen Ressourcen und verbessert die Zusammenarbeit mit Jugendgerichten, Jugendstaatsanwaltschaften, Jugendhilfe und Jugendhilfeträgern, Jugendvollzug und anderen Kooperationspartnern und kann auf diese Weise optimierte Arbeitsergebnisse im Sinne der Prävention erreichen.

Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität stellt insbesondere auch für die niedersächsische Polizei einen besonderen Schwerpunkt dar. Die niedersächsische Polizei setzt das bewährte System aufeinander abgestimmter Maßnahmen weiterhin zielgerichtet um, indem sie die Informationsbasis noch weiter verbessert, ein möglichst frühzeitiges und effektives Angebot von Hilfe und Unterstützung vorhält, aber auch erforderliche Intervention und Sanktionierung sicherstellt. Ein aufeinander abgestimmtes Bündel an repressiven und präventiven Maßnahmen wird dazu vorgehalten. So ist in Niedersachsen u. a. für die betreffenden Minderjährigen jeweils dieselbe Polizeibeamtin bzw. derselbe Polizeibeamte nach dem „Paten- und Wohnortprinzip“ zuständig. Auch auf eine besondere Entwicklung der Jugenddelinquenz der vergangenen Jahre, wonach eine kleine Gruppe von minderjährigen Tatverdächtigen für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich ist, wurde mit dem Landesrahmenkonzept „Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter“ reagiert. Diese und weitere Programme und Maßnahmen wirken nicht zuletzt durch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit auch präventiv; dies korrespondiert auch mit der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik Niedersachsen. Für die Jahre 2010 und 2011 ist ein als erfreulich zu bewertender Rückgang bei den minderjährigen Tatverdächtigen, bei den durch Minderjährige begangenen Straftaten insgesamt und auch bei den minderjährigen sogenannten Intensivtätern zu verzeichnen.

Straffällig gewordene junge Menschen erfahren ferner in ambulanten sozialpädagogischen Ange

boten der Jugendhilfe Hilfestellung. Das Land Niedersachsen fördert Projekte, die mit erzieherischen Maßnahmen, wie sozialer Gruppenarbeit, gemeinnützigen Arbeitsstunden und Mediation, zu einer Stärkung sozialer Handlungskompetenz führen und Alternativen für eine Legalbewährung aufzeigen. Bei Gewaltproblematiken werden spezielle Antigewalttrainings oder Antiaggressivitätstrainings durchgeführt. In Uelzen ist z. B. der Verein Jugendhilfe e. V. Träger eines solchen Projekts.

Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf erhalten in Jugendwerkstätten und ProAktiv-Centren Unterstützung und Förderung zur Integration in Arbeit oder Ausbildung.

Auch in Uelzen gibt es ein Pro-Aktiv-Center und eine Jugendwerkstatt des Caritasverbands für die Landkreise Uelzen/Lüchow-Dannenberg e. V. sowie eine Produktionsschule.

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des Nationalen Konzeptes für Sport und Sicherheit (NKSS) Fußballfanprojekte, die der Gewalt in und um Sportveranstaltungen und damit auch der Entstehung von Hooligan-Gruppen präventiv entgegenwirken.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 41 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Verträgt sich Schweinemassentierhaltung mit Kranich, Ortolan und Heidelerche?

Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg wird derzeit ein Genehmigungsverfahren zum Bau einer Schweinemast- und -zuchtanlage mit 5 300 Tierplätzen im gemeldeten EU-Vogelschutzgebiet „Lucie“ (V21; DE 2933-401) durchgeführt.

Das Vogelschutzgebiet ist durch Grünlandkomplexe, Laub- und Mischwald geprägt. Als gemäß der Vogelschutzrichtlinie zu schützende Art wird in der Meldung der Landesregierung an die EU-Kommission u. a. der Ortolan genannt, der im Vogelschutzgebiet „Lucie“ mit 427 Brutpaaren vorkommt. Im 2009 vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz herausgegebenen Heft 45 der Schriftenreihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen ‚Ökologie und Schutz des Ortolans in Europa’“ wird der gesamte niedersächsische Brutbestand des Ortolan auf rund 1 000 Paare geschätzt. Das Vogelschutzgebiet „Lucie“ ist mit Abstand das bedeutendste niedersächsische Brutgebiet dieser sel

tenen und in ihrem Bestand weiterhin stark zurückgehenden Vogelart. Als Schutzziele für Schutzgebiete zum Schutz des Ortolans werden in o. g. Veröffentlichung die Erhaltung von parzellierten, extensiv genutzten Landschaften mit linearen Gehölzstrukturen, unbefestigten Wegen etc. benannt.

Als weitere, gemäß der Vogelschutzrichtlinie zu schützende Vogelarten kommen im Vogelschutzgebiet u. a. der Kranich mit 10 Brutpaaren, die Heidelerche mit 160 Brutpaaren und der stark bedrohte Neuntöter mit ebenfalls 160 Brutpaaren vor. Auch diese Arten sind auf eine vielfältige, strukturreiche, extensiv genutzte Landschaft angewiesen. Als besondere Gefährdungen werden in der Meldung der Landesregierung an die EU-Kommission u. a. die Intensivierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, Veränderungen des Strukturreichtums und Störungen explizit benannt. Der Erhaltungszustand des Gebietes wird für die meisten der besonders zu schützenden Vogelarten mit „C“ (ungünstig) angegeben. Es besteht demnach die Notwendigkeit zur Verbesserung des Erhaltungszustandes.

Mit dem Bau einer Schweinemast- und -zuchtanlage wären eine deutliche Intensivierung der Landwirtschaft, Störungen, der Ausbau von Wegen und nicht zuletzt ein deutlicher Anstieg der Ammoniakemissionen, die zu einer Eutrophierung der Landschaft führen werden, verbunden. Es würden also jene Gefährdungen tatsächlich eintreten, die bei der Meldung des Gebietes als Vogelschutzgebiet befürchtet wurden. Der Erhaltungszustand würde mithin verschlechtert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsziele zur Erreichung des von der EU-Kommission geforderten „günstigen Erhaltungszustandes“ wurden von wem für das Vogelschutzgebiet „Lucie“ formuliert und festgeschrieben?

2. Mit welchem Ergebnis wurde die Verträglichkeit des Baus einer Schweinmast- und -zuchtanlage mit 5 300 Plätzen im Vogelschutzgebiet „Lucie“ gemäß § 34 c ff. des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Vogelschutzgebietes „Lucie“ geprüft?

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen, das Vogelschutzgebiet „Lucie“ in einen für die besonders zu schützenden Arten günstigen Erhaltungszustand zu versetzen?

Im Rahmen des seit zwei Jahren laufenden Genehmigungsverfahren zum Bau einer Schweinemast- und -zuchtanlage wurden ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie mit vertiefter Untersuchung der Verträglichkeit hinsichtlich des Vogelschutzgebietes V21 „Lucie“ sowie eine Brutvogelerfassung durch den Antragsteller durchgeführt. Das beim Landkreis

Lüchow-Dannenberg anhängige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist bisher nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Erhaltungsziele für das in Rede stehende EU-Vogelschutzgebiet werden durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg als untere Naturschutzbehörde formuliert.

Im vorliegenden Fall wurde u. a. „der Erhalt der halboffenen, struktur- und heckenreichen Kulturlandschaft, Erhalt und Entwicklung extensiv genutzter Ackerrandstreifen, Rainen und ungenutzter Säume an Wegen und Gräben“ als Erhaltungsziel formuliert.

Zu 2: Die Verträglichkeit des Vorhabens wird derzeit durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg geprüft und ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 3: In Niedersachsen sind für die Sicherung von Natura-2000-Gebieten grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Die Sicherung des EU-Vogelschutzgebietes „Lucie“ erfolgt durch das Naturschutzgebiet „Die Lucie“ (LÜ 006) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Langendorfer Berg“ (DAN 026). Ergänzend trägt das Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) mit derzeit 323 ha (Stand 1. Januar 2012) zur Sicherung einer ortolanverträglichen Bewirtschaftung bei.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 42 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Kosten und Finanzierung der Kompensationsmaßnahmen am Langwarder Groden in Butjadingen

Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau des JadeWeserPorts (Wasser- und Schifffahrtsdi- rektion Nordwest - P-143.3/72 - vom 15. März 2007) sowie zwei weitere vorangegangene Planfeststellungsbeschlüsse für Deichbauvorhaben am Cäciliengroden (III. Oldenburgischer Deichband) und am Augustgroden (II. Olden- burgischer Deichband) ordnen als Kompensationsmaßnahme die „Öffnung“ bzw. den „Rückbau“ des Polderdeiches am Langwarder Groden an der Nordseeküste Butjadingens (im Landkreis Wesermarsch) an. Eine eingedeichte Grodenfläche, die seit Jahrzehnten extensiv landwirtschaftlich genutzt wird, soll in einen naturnahen tidebeeinflussten Außendeichsbereich umgewandelt werden - in der Hoffnung, dass