Protokoll der Sitzung vom 10.05.2012

Zu 3: Den verschiedenen Mitgliedern der Landesregierung ist eine Vielzahl der jeweils anwesenden Gäste bekannt (natürlich von Person zu Person unterschiedlich), einige hat man auch durch die Veranstaltung kennengelernt, was ja auch Teilzweck der jeweiligen Veranstaltung sein soll. Da es sich beim Club 2013 nicht um eine Landesveranstaltung handelt, hat die Landesregeierung keine Kenntnisse über „Mitgliedschaften“.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 der Abg. Frauke Heiligenstadt (SPD)

Verspricht der Kultusminister etwas, das er nicht einlösen kann?

Dem Gandersheimer Kreisblatt vom 20. März 2012 ist Folgendes zu entnehmen:

„Der bildungspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Northeim, Malte Schober, nahm vergangene Woche am NiedersachsenFORUM Bildung 2020 der CDU Niedersachsen in Hannover teil. Am Rande der Veranstaltung sprach er mit dem Niedersächsischen Kultusminister, Dr. Bernd Althusmann. Dieser versprach, dass im Schuljahr 2012/2013 die Klassengrößen aller Schulformen auf maximal 28 Schülerinnen und Schüler weiter reduziert werden sollen. … Des Weiteren kündigte der Kultusminister an, die Ganztagsschulen künftig mit zusätzlichen Stunden auszustatten.“

Und in der HAZ vom 23. März 2012 konnte man lesen:

„Althusmann hatte Anfang März angekündigt, dass insbesondere für den zehnten Jahrgang schnell die Klassengröße von 32 auf 28 Schüler gesenkt werden soll. Auch in den übrigen Klassen sollen die Klassen kleiner werden.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab wann werden die Klassengrößen auf maximal 28 Schüler und Schülerinnen an jeder Schulform gesenkt?

2. Wie sieht das Konzept der Landesregierung konkret zur Reduzierung der Klassengrößen aus, und wie viele zusätzliche Mittel sind dafür vorgesehen?

3. Wann und in welcher Höhe wird die Landesregierung die Ganztagsschulen mit zusätzlichen Stunden ausstatten?

Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung aller Schulen mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Infolge des demografischen Wandels besuchen in diesem Jahr über 90 000 Schülerinnen und Schüler weniger als 2003 die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Trotz dieses starken Schülerrückgangs hat sich die Anzahl der beschäftigten Lehrkräfte in diesem Zeitraum deutlich erhöht; denn insgesamt wurden über 4 000 Lehrkräfte mehr eingestellt, als ausgeschieden sind. Zurzeit gibt es mit insgesamt über 87 000 Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulen Niedersachsens so viele Lehrkräfte wie noch nie in der Geschichte des Landes. Dies unterstreicht die hohe Priorität der Bildung für diese Landesregierung.

Wie bereits von Minister Dr. Althusmann in seinen Ausführungen bei der Einbringung des Haushaltes 2011 im Kultusausschuss dargelegt, hat sich die Landesregierung entschlossen, die Stellen der so

genannten Demografierendite im System zu belassen. Damit bietet sich dem Kultusministerium mittelfristig ein gewisser Handlungsspielraum für weitere Verbesserungen in unseren Schulen.

Der Lernerfolg hängt entscheidend von der Qualität des Unterrichtes ab. Aus diesem Grund sind in Niedersachsen nachhaltige Reformen zur Qualitätssicherung durchgeführt worden. Um die Rahmenbedingungen guter Schule noch weiter zu verbessern, wurden die Klassengrößen in den Realschulen und Gymnasien sowie den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen reduziert. Dafür ist im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ die Schülerhöchstzahl an den Realschulen und Gymnasien sowie den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2011/2012 von 32 auf 30 gesenkt worden. Grundschulen und Oberschulen haben die Schülerhöchstzahl 28, alle Schulformen haben ab dem 11. Schuljahrgang eine Schülerhöchstzahl von maximal 26, und alle Förderschulen haben je nach Förderschwerpunkt Schülerhöchstzahlen zwischen 8 und 16.

Im kommenden Schuljahr beginnt für sehr viele Lehrkräfte die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos, das die SPD-geführte Vorgängerregierung im Jahr 1998 eingeführt hatte. Die durch den Ausgleich an den Schulen reduzierte Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte muss dann kompensiert werden. Im nächsten Schuljahr sind davon besonders die Gymnasien betroffen. Dafür hat die Landesregierung vorgesorgt und im Schuljahr 2011/2012 bereits vorgezogene Einstellungen durchgeführt, die zu einer durchschnittlichen rechnerischen Unterrichtsversorgung von rund 102 % geführt haben. In diesem Jahr wird es Einstellungen von über 4 000 Lehrkräften geben. Schon am 15. Dezember 2011 kündigte Kultusminister Dr. Althusmann an, nach dem Abbau des Arbeitszeitkontos eine weitere Absenkung der Klassenobergrenzen in den Gymnasien und Realschulen auf 28 zum Schuljahr 2013/2014 anzustreben.

Zeitungsmeldungen, in denen Aussagen von Dritten über Gesprächsfragmente mit Mitgliedern der Landesregierung wiedergegeben werden, werden von der Landesregierung nicht kommentiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Wann weitere Schritte auf dem Weg zu niedrigeren Klassenfrequenzen gemacht werden können, ist von der Entwicklung der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos der Lehrkräfte abhängig. Je nachdem, in welchem Umfang die Lehrkräfte die angesammelten Stunden auf ihrem verpflichtenden Arbeitszeitkonto abbauen oder die Ausgleichsphase verschieben, stehen Lehrerstunden für weitere Senkungen der Schülerhöchstzahlen zur Verfügung.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Nach der Bewältigung des von der SPDRegierung im Jahr 1998 eingeführten verpflichtenden Arbeitszeitkontos für alle Lehrkräfte an öffentlichen niedersächsischen Schulen wird eine weitere Absenkung der Klassenobergrenzen angestrebt. Allein die Senkung der Schülerhöchstzahl an den Realschulen und Gymnasien sowie den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2011/2012 von 32 auf 30, kostet pro Schuljahr 120 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE), also insgesamt 720 VZLE.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 3: Im Haushalt 2012 stehen für die bestehenden Ganztagsschulen insgesamt ca. 96 Millionen Euro zur Verfügung. Trotz des Verzichts auf zusätzliche Personalressourcen bei Antragstellung verfügen alle niedersächsischen Ganztagsschulen über eine Ausstattung mit Lehrerstunden, die sie ganz oder teilweise kapitalisieren können.

Seit 2005 erhalten neu zu genehmigende Ganztagsschulen nach Maßgabe des Landeshaushalts einen begrenzten Zuschlag für den Ganztagsbetrieb, die sogenannte Grundausstattung. Diese berechnet sich für die Grundschulen nach der Anzahl der Klassen in den Schuljahrgängen 3 und 4, für den Sekundarbereich I nach der Anzahl der Klassen in den Schuljahrgängen 5 und 6. In diesen Schuljahrgängen werden 2,5 Lehrerstunden pro Klasse als Grundausstattung gewährt. Datengrundlage zur Berechnung des begrenzten Zusatzbedarfs ist die Statistik vor Antragstellung. Hierbei gilt eine Stichtagsregelung ohne eine Anpassung bei veränderter Anzahl der Klassen.

Es bleibt erklärtes Ziel, alle bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes mit einem teilnehmerbezogenen Zuschlag auszustatten. Den ersten Schritt haben wir

im Rahmen der Schulstrukturreform mit der Einführung der Oberschule und der damit möglichen Führung als teilgebundene Ganztagsschule gemacht.

Um kleine Ganztagsschulen zu stärken und auch ihnen eine vielfältige Ausgestaltung des Ganztagsangebots zu ermöglichen, wird zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ein sogenannter Sockelbetrag eingeführt. Dieser stellt sicher, dass kleine Schulen mit geringer Teilnehmerzahl nicht weniger als fünf Lehrerstunden bzw. ca. 9 000 Euro bei vollständiger Kapitalisierung als sogenannte Grundausstattung erhalten.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Finanzierung des Ganztagsbetriebes an Grundschulen

Immer mehr Grundschulen arbeiten als Ganztagsschulen. Das Budget zur Finanzierung des Nachmittagsunterrichts/der -betreuung erfolgt vielfach durch Kapitalisierung von Lehrerstunden. Rechnungsbasis war bisher jeweils die Anzahl der Klassen des 3. und 4. Schuljahrgangs des Genehmigungsjahres. Finanzielle Anpassungen bei veränderten Schülerzahlen sind noch nicht vorgenommen worden.

Daraus ergibt sich für manche Grundschulen ein Problem. So hat z. B. eine Schule im Ammerland mit vier Klassen im Jahr 2005/2006 begonnen. Jetzt sind regelmäßig sechs Klassen im Ganztagsbetrieb. Die 2005 gewährte Finanzausstattung ist hierfür nicht mehr auskömmlich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Zuweisung für den Ganztagsbetrieb geplant, sind in der nächsten Zeit Anpassungen vorgesehen?

2. Wie viele Ganztagsgrundschulen verzeichnen steigende Schülerzahlen, wie viele sinkende?

3. Falls es tatsächlich zutrifft, dass Schulen vorerst keine Finanzmittel gemäß den zu betreuenden Schülerzahlen erhalten sollen, wie stellt sich die Landesregierung die Arbeiten im Ganztagsbetrieb mit den unzureichenden Mitteln vor?

Die Nachfrage nach ganztägiger Bildung steigt unvermindert. Seit Schuljahresbeginn 2011/12 werden in Niedersachsen über 1 300 allgemeinbildende Schulen - davon 525 Grundschulen - als Ganztagsschulen geführt. Es ist

davon auszugehen, dass zum Schuljahresbeginn 2012/13 nahezu jede zweite Schule ganztägige Angebote vorhält. Damit hat sich die Zahl der Ganztagsschulen seit dem Regierungswechsel im Jahr 2003 von 155 auf rund 1 500 verzehnfacht. Von den dann insgesamt rund 1 500 Ganztagsschulen werden voraussichtlich etwa 250 gebundene oder teilgebundene Systeme sein. Ebenso sind die meisten der 213 bestehenden Oberschulen als teilgebundene Ganztagsschulen aufgestellt. Von den 155 neuen offenen Ganztagsschulen, die in diesen Tagen durch die NLSchB genehmigt werden, sind die Grundschulen mit 119 Anträgen erneut sehr stark vertreten.

Die Ganztagsgrundschule setzt sich landesweit mehr und mehr durch. Niedersachsen befindet sich damit auf dem richtigen Weg: Der zunehmenden Nachfrage von immer mehr Eltern nach verlässlicher Betreuung in Verbindung mit qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten und Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung wird besonders auch im Primarbereich Rechnung getragen.

Seit 2004 werden ausschließlich offene Ganztagsgrundschulen gemäß Nr. 8.2 des Ganztagserlasses genehmigt, die mit Antragstellung auf Personalressourcen zur Ausgestaltung der ganztägigen Angebote verzichten und auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts in Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern den Pflichtunterricht am Vormittag durch zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote am Nachmittag ergänzen.

Die Landesregierung fördert mit ca. 96 Millionen Euro jährlich den Ausbau der Ganztagsschulen in erheblichem Umfang. Trotz des Verzichts auf zusätzliche Personalressourcen bei Antragstellung verfügen alle niedersächsischen Ganztagsschulen über eine Ausstattung mit Lehrerstunden, die sie ganz oder teilweise kapitalisieren können.

Seit 2005 erhalten neu zu genehmigende Ganztagsschulen nach Maßgabe des Landeshaushalts einen begrenzten Zuschlag für den Ganztagsbetrieb, die sogenannte Grundausstattung. Diese berechnet sich für die Grundschulen nach der Anzahl der Klassen in den Schuljahrgängen 3 und 4, für den Sekundarbereich I nach der Anzahl der Klassen in den Schuljahrgängen 5 und 6. Sie wird gewährt in Höhe von 2,5 Lehrerstunden pro Klasse

in diesen Schuljahrgängen. Datengrundlage zur Berechnung des begrenzten Zusatzbedarfs ist die Statistik vor Antragstellung. Hierbei gilt eine Stichtagsregelung ohne Anpassung bei veränderter Anzahl der Klassen.

Die Landesregierung fördert in Abhängigkeit von der nach Haushaltslage möglichen Ausstattung den Ausbau der Ganztagsschulen in erheblichem Umfang. Es bleibt erklärtes Ziel, alle bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen der Möglichkeiten des Landeshaushalts mit einem teilnehmerbezogenen Zuschlag finanziell abzusichern. Den ersten Schritt haben wir im Rahmen der Schulstrukturreform mit der Einführung der Oberschule und der damit möglichen Führung als teilgebundene Ganztagsschule gemacht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Der einheitliche Berechnungsmodus für die gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurde oben bereits erläutert.

Um kleine Ganztagsschulen zu stärken und auch ihnen eine vielfältige Ausgestaltung des Ganztagsangebots zu ermöglichen, wird zum Schuljahresbeginn 2012/13 ein sogenannter Sockelbetrag eingeführt. Dieser stellt sicher, dass kleine Schulen mit geringer Teilnehmerzahl nicht weniger als fünf Lehrerstunden bzw. ca. 9 000 Euro bei vollständiger Kapitalisierung als sogenannte Grundausstattung erhalten.

Zu 2: Von den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen mit Grundschulklassen meldeten am Stichtag 1. September 2011 im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres (19. August 2010) 241 Schulen im Grundschulbereich niedrigere Schülerzahlen und 180 Schulen höhere Schülerzahlen.