Protokoll der Sitzung vom 10.05.2012

Für vier nicht investive Modellvorhaben in dem Gebiet wurden der Stadt zudem über 321 000 Euro bewilligt (siehe Antwort zu Frage 2).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Programmjahr 2012 stehen in Niedersachsen für das Programm „Soziale Stadt“ Bundes- und Landesmittel in Höhe von zusammen 7,49 Millionen Euro zur Verfügung. Die niedersächsischen Kommunen meldeten allein für die

laufenden 29 Fortsetzungsmaßnahmen einen Fördermittelbedarf von rund 22,26 Millionen Euro an. Das Programm ist demgemäß etwa dreifach überzeichnet.

In der Einplanung wurden die Mittel vorrangig für eine bedarfsgerechte Fortsetzung insbesondere der jüngeren im Programm befindlichen Maßnahmen sowie nach Möglichkeit für eine Ausförderung (letztmalige Vergabe von Fördermitteln) der schon länger im Programm befindlichen Maßnahmen eingesetzt. Eine weitere Differenzierung hinsichtlich des vorhandenen Bedarfs wurde durch die Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Ausgabereste vorgenommen. Für Maßnahmen mit sehr hohen Ausgaberesten (höher als 550 000 Euro) wurden Fördermittel in Höhe von maximal 50 000 Euro zur Verfügung gestellt.

In Anwendung dieser Kriterien konnten für die Maßnahme der Stadt Braunschweig im Jahr 2012 bei Ausgaberesten von 740 000 Euro lediglich 50 000 Euro eingeplant werden.

Zu 2: Entsprechend der Option in den VV Städtebauförderung ab dem Programmjahr 2006, Fördermittel auch für nicht investive Modellvorhaben einzusetzen, wurden der Stadt Braunschweig für folgende Projekte Mittel bewilligt:

Modellvorhaben Fördermittel Bewilligungszeitraum

Vermittlung von Bildungsbewusstsein für Schule und Berufsausbildung an Familien ausländischer, überwiegend türkischer Herkunft

46.236,66 Euro 01.01.2008 - 31.08.2012

Nähwerk statt Flickwerk 61.890,00 Euro 01.01.2008 - 31.12.2012

Lebenschancen durch Sport 86.375,73 Euro 01.01.2012 - 31.10.2012

Männer – Bildung und Gesundheit 127.111,10 Euro 01.01.2008 - 31.12.2012

Summe 321.613,49 Euro

Aufgrund der dargestellten Regelungen in den VV Städtebauförderung 2011 und 2012 ist eine weitere Förderung dieser Projekte mit Städtebauförderungsmitteln ausgeschlossen.

Zu 3: Da die VV Städtebauförderung - wie dargestellt - jährlich zwischen dem Bund und den Ländern neu abgeschlossen wird, ist es kein Vertragsbruch, wenn der Regelungsinhalt der VV von Jahr zu Jahr geändert wird.

Im Übrigen wird sich die Landesregierung weiterhin für die Fortentwicklung und die finanziell angemessene Ausstattung des Städtebauförderungsprogramms einsetzen. Dies gilt insbesondere

auch für das sozial- und integrationspolitisch unentbehrliche Programm „Soziale Stadt“.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 der Abg. Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Karin StiefKreihe und Brigitte Somfleth (SPD)

Gefährdet Fracking Trinkwasser?

Die taz vom 13. April 2012 berichtet mit der Überschrift „Fracking gefährdet Trinkwasser“ zum Vorhaben des Konzerns RWE Dea, seine Frackingabwässer zu verpressen. Die Kritik richtet sich gegen den Ort der Verpressung, der nach Angaben der taz mitten im Wasserschutzgebiet Panzenberg liegt. Es wird befürchtet, dass die zur Verpressung anstehenden Frackwässer, in denen giftige Chemikalien enthalten sind (z. B. Benzol), die Trinkwasservorkommen beeinträchtigen könnten. Ein Viertel des Bremer Trinkwassers wird aus diesem Schutzgebiet gewonnen. Über das Vorhaben der RWE Dea liegen dem Land Bremen laut taz offenbar keinerlei Informationen vor, sodass der Bremer Umweltsenator die niedersächsische Genehmigungsbehörde, das Landesbergamt (LBEG), zu einem Gespräch eingeladen hat, um Fragen zum Sachstand und zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu klären.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was genau ist im Wasserschutzgebiet seitens des Vorhabensträgers RWE Dea geplant, bzw. was wurde in Niedersachsen beantragt oder schon genehmigt?

2. Welche Genehmigungen in Trinkwasserschutzgebieten sind seit 2010 in der Region Bremen/Niedersachsen wann genau von wem beantragt und wann vom LBEG genehmigt worden?

3. Inwieweit muss heute schon neben dem Bergrecht auch die Schutzgebietsverordnung bei Anträgen zum Fracken in Trinkwasserschutzgebieten Anwendung finden, sodass Fracken hier entweder nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, mit welchen Auflagen wird/wurde bisher in diesen Gebieten für die Sicherung des Grundwassers Sorge getragen?

Wasserschutzgebiete werden in Niedersachsen von den unteren Wasserbehörden festgelegt und mit einer entsprechenden Schutzgebietsverordnung rechtlich gesichert. In der Schutzgebietsverordnung sind erlaubte und verbotene Tätigkeiten sowie die Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften aufgeführt, wobei die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmen bei den zuständigen Wasserbehörden

liegt. Dies gilt auch für bergbauliche Vorhaben, sodass die bergbaulichen Belange von der Bergbehörde und die wasserrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Wasserschutzgebieten durch die Wasserbehörde geprüft werden.

In dem Wasserschutzgebiet Panzenberg liegen die Bohrung Völkersen H1, die dem Versenken von Lagerstättenwasser dient, sowie mehrere Erdgasförderbohrungen der RWE Dea AG. Für diese Bohrungen hat die zuständige untere Wasserbehörde die erforderlichen Ausnahmen von der Wasserschutzgebietsverordnung erteilt.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Versenkbohrung Völkersen H1 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Beteiligung von Behörden der Freien Hansestadt Bremen nicht für erforderlich erachtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das LBEG hat im Wasserschutzgebiet Panzenberg der RWE Dea AG für folgende Vorhaben die erforderlichen Genehmigungen erteilt:

Tiefbohrungen:

- Völkersen H1

- Völkersen Z4

- Völkersen Z5 und

- Völkersen Z6

Erdgastransportleitungen:

- von der Bohrung Völkersen Z4 zur Station Holtum/Geest

- von der Bohrung Völkersen Z5 zur Einbindung Walle und

- vom dem Betriebsplatz Völkersen zur Kompressorstation Brammer

Lagerstättenwassertransportleitungen:

- von der Erdgasbohrung Völkersen Z 5 zur Einbindung Walle und

- vom Betriebsplatz Völkersen zur Versenkbohrung Völkersen H 1

Nach dem derzeitigen Stand der Aktendurchsicht hat das LBEG zu diesen Vorhaben zuletzt folgende Betriebspläne zugelassen:

Betreff Eingangsdatum Zulassungsdatum

Nachtrag zum Sonderbetriebsplan „Errichtung und Betrieb einer Gastrocknungsanlage Völkersen Z 4 hier: Umbauten der Prozessanlage – HD-Regelstrecke (Engstellenbeseitigung 2010) 12.04.10 06.05.10

Völkersen Z5 Wiederkehrende Prüfungen von Behältern überwachungsbedürftiger Anlagen- Antrag auf Prüffristenverlängerung 17.11.10 17.01.11

Nachtrag zum Sonderbetriebsplan „Errichtung und Betrieb einer GTA auf der Bohrung Völkersen Z 5 hier: Umbauten der Prozessanlage – HD-Regelstrecke und HD-Leitung 12.04.10 06.05.10

Völkersen Z6 Wiederkehrende Prüfung der Methanol-Dosieranlage - Antrag auf Prüffristenverlängerung 17.11.10 27.01.11