Protokoll der Sitzung vom 10.05.2012

Vor dem Hintergrund der Anfrage habe ich mir von den Polizeibehörden über entsprechende Entschädigungszahlen im nachgefragten Zeitraum berichten lassen. Nach der Auswertung der Berichterstattungen haben niedersächsische Polizeibehörden im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. April 2012 in 28 Fällen Schadensersatzleistungen des Landes im Zusammenhang mit Einsätzen des SEK in einer Gesamthöhe von rund 35 650 Euro vorgenommen.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Libeskind-Bau: Droht ein Finanzloch durch den Parkplatzbau?

Die Baugenehmigung für das neue Zentralgebäude der Universität Lüneburg, den sogenannten Libeskind-Bau, sieht vor, dass bei Inbetriebnahme des Gebäudes 769 Parkplätze zur Verfügung stehen müssen. Um diese Anzahl zu erreichen, fehlen derzeit über 100 Parkplätze. Beobachtern zufolge ist damit dringend geboten, dass die Universität Liegenschaften der Campus Management GmbH bzw. von Campus e. V. verwenden kann, da andernfalls keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen möglich wäre und das Zentralgebäude folglich nicht im vollem Umfang in Betrieb genommen werden dürfte.

Die Campus Management GmbH bzw. der Campus e. V. sind Eigentümer des Campus Center, der sogenannten Ladenzeile und des Gebäudes 15, das zurzeit als Wohnheim genutzt wird, auf dem Universitätscampus. Nach einem Bericht der Lüneburger Landeszeitung haben sich Universität und Eigentümer auf eine Kaufoption verständigt. Als Preis werden 3 bis 4 Millionen Euro genannt. Hinzu kämen noch die Kosten für Errichtung und Betrieb/Instandhaltung der Parkplätze. Die Landesregierung hat am 9. Dezember 2011 erklärt, dass sie die Kosten der Parkplätze nicht als Bestandteil der Baukosten des Zentralgebäudes wertet, obwohl - wie eingangs ausgeführt - die Bereitstellung von 769 Stellmöglichkeiten eine Bedingung für die Inbetriebnahme des LibeskindBaus ist und diese Stellfläche derzeit nicht zur Verfügung steht.

Im Finanzplan für das Zentralgebäude sind diese Kosten für die Parkplätze nicht erwähnt. Es gibt lediglich einen allgemeinen Posten „Risikovorlage“ in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Damit stelle sich die Frage, aus welchen Mitteln die für das Zentralgebäude benötigten Parkplätze finanziert werden sollen.

Darüber hinaus verständigte sich die Universität mit der Campus Management GmbH über den Pachtvertrag für die Kulturhalle „Vamos“ auf dem Hochschulgelände. Der Pachtvertrag gilt nun bis zum 31. Dezember 2015. Anschließend geht die Verfügungsgewalt über das Gebäude an die Universität über, die es unverzüglich abreißen möchte, u. a. weil dort ein Zufahrtsweg zu den Parkplätzen verlaufen soll, wie aus dem Umfeld der Hochschule verlautete. Das Gebäude ist jedoch eine ehemalige Sporthalle der Bundeswehr, die mit Fördergeldern saniert wurde und deren Zweckbindung über den 31. Dezember 2015 hinaus bestehe. Ein Abriss sei damit nicht ohne Weiteres, sondern nur mit Strafzahlungen möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchem Standort (inklusive Zufahrtswe- gen) und verbunden mit welchen Errichtungs- und Betriebskosten will die Universität Lüneburg die Bedingung aus der Baugenehmigung erfüllen und die erforderlichen Parkplätze gewährleisten?

2. Aus welchen Mitteln wird die Gewährleistung von 769 Parkplätzen finanziert?

3. Bis zu welchem Datum besteht durch welche Fördergelder welche Zweckbindung für die Kulturhalle „Vamos“, und welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen diese Zweckbindung?

Die der Stiftung Universität Lüneburg unter dem 4. März 2011 von der Stadt Lüneburg erteilte Baugenehmigung sieht u. a. folgende aufschiebende Bedingung zu den Kfz-Einstellplätzen vor:

„Die Baugenehmigung wird unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass bis zur Inbetriebnahme des Zentralgebäudes folgende notwendige Kfz-Einstellplätze genehmigt, in rechtlich zulässiger Weise errichtet werden und zur Verfügung stehen:

- 240 Kfz-Einstellplätze für die Nutzung des Zentralgebäudes,

- 529 Kfz-Einstellplätze für die universitären und außeruniversitären Nutzungen.

Die Kfz-Einstellplätze sind nach den Stellplatznachweisen des Bauantrages auf den dort so genannten Flächen P 1, P 2 und P 4 zu errichten und nutzungsbereit zur Verfügung zu stellen.“

Aus der Formulierung der Bedingung ergeben sich insbesondere zwei wesentliche Informationen. Zum einen sind im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Zentralgebäudes insgesamt 769 Kfz-Einstellplätze zu gewährleisten. Zum zweiten hat die Stiftung Universität Lüneburg bereits in diesem Umfang mit ihrem Bauantrag einen Stellplatznachweis für die drei genannten Flächen vorgelegt. Hieraus folgt, dass die Stiftung Universität Lüneburg nicht auf den Zukauf von Liegenschaften der Campus Management GmbH bzw. des Campus e. V. angewiesen ist.

Hinsichtlich der Finanzierung der Parkplätze hat die Landesregierung bereits in der vom Fragesteller in Bezug genommenen Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 28 des Dezember-Plenums des

Niedersächsischen Landtages (vgl. Anlage 27 des Stenographischen Berichts der 124. Sitzung vom 9. Dezember 2011) darauf hingewiesen, dass die Stiftung Universität Lüneburg für Bau und Betrieb der Parkflächen die Kooperation mit einem privaten Partner plant.

Über die Zukunft der Kulturhalle „Vamos“ nach Ende des Mietvertrages ist nach Mitteilung der Stiftung Universität Lüneburg noch nicht entschieden. Auch sei dort keine Zufahrt zu Parkplätzen geplant. Diese Planung verlaufe bereits heute südlich des „Vamos“, sodass keine räumlichen Konflikte bestünden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 2: Der von der Stiftung Universität Lüneburg erbrachte Stellplatznachweis sieht die Stellplätze im erforderlichen Umfang auf den Flächen P 1, P 2 und P 4 vor.

Bei dem von der Stiftung Universität Lüneburg geplanten Kooperationsmodell mit einem privaten Partner liegen die Errichtungs- und Betriebskosten bei diesem. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Nach Mitteilung der Stiftung Universität Lüneburg besteht bezüglich der Kulturhalle „Vamos“ keine Zweckbindung mehr.

Anlage 33

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 36 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Als Zwang empfundener Besuch des „Infotrucks“ der Bundeswehr an einer berufsbildenden Schule in Hildesheim

Nach einem Bericht der Neuen Presse vom 26. April 2012 fiel an einer berufsbildenden Schule (BBS) in Hildesheim am 25. April zeitweise der Unterricht aus. Statt des Unterrichts - und nicht integriert in den Unterricht - „habe die Schule die ganze Klasse angewiesen, einen Infotruck der Bundeswehr zu besuchen“ heißt es in der Neuen Presse. Solche Infotrucks der Bundeswehr dienen der Werbung für den Soldatennachwuchs.

In ihren Antworten auf meine vorherigen Anfragen zu der Präsenz von Bundeswehr an Schulen (Drs. 16/1002, 16/3973, 16/4012, Mündliche Anfrage Nr. 52 vom 18. Februar 2010) machte die Landesregierung deutlich, dass es ihrer Auffassung nach rechtmäßig sei, wenn die Bundeswehr im Rahmen des Unterrichts an den Schulen über ihre Arbeit informiere und die

Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teilnehmen müssten. Selbstverständlich dürften währenddessen keine Rekrutierungsversuche erfolgen. Offenkundig fand der von Schülerinnen und Schülern als Zwang empfundene Besuch des Bundeswehrtrucks an der BBS in Hildesheim aber nicht im Rahmen des Unterrichts statt, sondern außerhalb des Unterrichts. Laut Neuer Presse hat ein Schüler den Besuch des Trucks verweigert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorfall an der berufsbildenden Schule in Hildesheim?

2. Wurde vonseiten der Bundeswehr Interesse an dem Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Landesregierung/Kultusministerium und der Bundeswehr geäußert, und wie verhält sich die Landesregierung dazu?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Sorge der ausbildenden Betriebe, dass die Bundeswehr durch den privilegierten Zugang zu Schulen die Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildenden abwerben und damit die ausbildenden Betriebe schädigen könnte?

Der Auftrag unserer Bundeswehr ist durch Artikel 87 a im Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesichert. Insofern hat sich auch nichts an der bereits mehrfach geäußerten Einschätzung der Landesregierung geändert, dass der im Niedersächsischen Schulgesetz verankerte Bildungsauftrag der Schulen auch Informationen durch Vertreter der Bundeswehr einschließt. Die Bundeswehr nimmt als Arbeitgeber - wie andere Arbeitgeber auch - an beruflichen Informationsveranstaltungen der Schulen teil. In dieser Rolle ist auch der Bundeswehr an einer wettbewerbsfähigen Positionierung gelegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Es gehört mit zu den Aufgaben der berufsbildenden Schulen, über berufliche Perspektiven zu informieren und dabei insbesondere auch denjenigen Schülerinnen und Schülern Informationen zu geben, deren Weiterbeschäftigung im Ausbildungsberuf bzw. Ausbildungsbetrieb ungewiss ist. Dies schließt auch Informationen des Arbeitgebers „Bundeswehr“ ein. Aus diesem Grund befand sich vom 23. April bis 25. April 2012 ein Infotruck der Bundeswehr auf dem Gelände der in der Neuen Presse vom 26. April 2012 benannten berufsbildenden Schule in Hildesheim. Während der Unterrichtszeit und im Beisein von Lehrkräften wurde in einem ersten Teil der Infotruck besucht und in einem zweiten Teil in einer Plenumsveranstaltung

über allgemeine berufliche Perspektiven, aber auch über Möglichkeiten wie einem Freiwilligen Sozialen Jahr informiert. Ein Teilnahmezwang bestand nicht. Eine Einbindung und Auswertung der Veranstaltung erfolgt im Politikunterricht.

Da die niedersächsischen Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung für Unterricht entscheiden, in welcher Form sie Informationen der Bundeswehr und über die Bundeswehr in die schulische Arbeit einbeziehen, ist das Vorgehen der Schule nicht zu beanstanden.

Zu 2: Ein Interesse der Bundeswehr an einem Kooperationsvertrag mit dem Land Niedersachsen wurde nicht bekundet.

Zu 3: Die Sorge ausbildender Betriebe, dass die Bundeswehr Auszubildende abwirbt, ist bisher nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Insofern scheint hier eher eine Vermutung vorzuliegen, ausgelöst durch die Darstellung eines Einzelfalls in der Presse.

Im Übrigen handelt es sich auch bei der Aussage, die Bundeswehr habe einen privilegierten Zugang zu Schulen, um eine Vermutung, die nicht belegt ist.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 37 des Abg. Patrick-Marc Humke (LINKE)

Welche Standortalternativen gibt es beim Neubau der Forensik (sogenanntes Festes Haus) auf dem Gelände des ehemaligen Landeskrankenhauses in Göttingen?

Mit der Privatisierung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser ist es am Standort Göttingen zu einer Teilung des Geländes gekommen. Der nördliche Bereich des Geländes ist an den Asklepios-Konzern verkauft worden, während das restliche Gelände - inklusive des parkähnlichen Bereichs - mit dem sogenannten Festen Haus mit dem forensischen Bereich beim Land Niedersachsen verblieben ist.

Gerade im südlichen Bereich ist in den letzten fast 100 Jahren eine parkähnliche Landschaft geschaffen worden, die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern Göttingens - hier sind zuvorderst die Bewohner des Leinebergs zu nennen - zur Naherholung genutzt wird. Die großen Rasenflächen und die Baumbestände laden viele Menschen zu Spaziergängen und Kinder zum Spielen ein. Dieses Areal trägt somit in erheblicher Weise zur Wohnqualität der Men