Zu 3: Scheinwerkverträge mit dem Ziel einer Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurden in den Landesämtern nicht geschlossen. Werkverträge mit Einzelpersonen wurden in den Landesämtern abgeschlossen. Die Erstellung von Gutachten- und Beraterverträgen im Sinne des § 55 LHO, die dem Finanzministerium zu melden sind und über die der Landtag unterrichtet wird, bleiben auch bei dieser Aufzählung außer Betracht.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 40 der Abg. Christa Reichwaldt und Victor Perli (LINKE)
Mit dem Ende der aktuellen Spielzeit fällt im Goslarer Odeon-Theater der letzte Vorhang. Der Rat der Stadt hat am 24. April beschlossen, das einzige größere Theater der Region „vorübergehend“ zu schließen. Ein Zeitplan für eine erneute Öffnung wurde freilich nicht beschlossen. Das Theater hat einen dringenden Sanierungsbedarf, dessen Größenordnung der Oberbürgermeister der Stadt auf 3 bis 4 Millionen Euro taxiert. Wegen der desolaten finanziellen Lage der Kommune sei eine Sanierung derzeit aber nicht möglich. Ob das Odeon-Theater daher tatsächlich nur „vorübergehend“ geschlossen wird, ist äußerst fraglich. Der Oberbürgermeister hat angekündigt, „auf Partnersuche“ für die Sanierung gehen zu wollen und noch vor der Sommerpause einen Vorschlag vorzulegen.
Die Landesregierung Niedersachsen sieht sich den Angaben des Oberbürgermeisters zufolge bislang nicht als Partner für die Sanierung des Odeon-Theaters. Gegenüber dem NDR teilte der OB bereits Anfang April mit, dass er ein „negatives Schreiben“ aus der Staatskanzlei erhalten habe.
Dabei hatte Kulturministerin Johanna Wanka erst vor wenigen Tagen in einem Interview mit der Zeitschrift soziokultur erklärt, dass „die Auffassung, einfach bei Bedarf Kulturangebote modulartig einkaufen zu können, zu kurz greift: Kulturangebote müssen vielmehr vor Ort wach
sen.“ In Goslar - so scheint es - wird eine gewachsene und traditionsreiche Kultureinrichtung gerade dichtgemacht, und das Land schaut zu.
1. Welche Beweggründe führten dazu, dass sich die Landesregierung gegen eine Beteiligung an der Sanierung des denkmalgeschützten Odeon-Theaters entschieden hat, obwohl sie beispielsweise die Instandsetzung des Wolfenbütteler Lessingtheaters aus Denkmalpflegemitteln unterstützt hat?
2. Ist diese Entscheidung endgültig? Falls nicht, welche Voraussetzungen müssen für eine Beteiligung an der Sanierung erfüllt sein?
3. Welche Hilfestellung hat das Land jenseits einer finanziellen Beteiligung bislang angeboten bzw. gewährt, und an welche weiteren Kulturförderer ist es herangetreten bzw. hat es die Stadt Goslar verwiesen?
Der Landesregierung ist der Erhalt der kulturellen Infrastruktur Niedersachsens und dabei auch der Bühnen, die in ihren Regionen zur kulturellen Identität beitragen, ein wichtiges Anliegen. Daher ist die Aussage in der Einleitung der Mündlichen Anfrage, Herr Oberbürgermeister Junk habe ein „negatives Schreiben“ aus der Staatskanzlei erhalten, nicht zutreffend. In dem genannten Schreiben wurde von Frau Staatssekretärin Dr. Hawighorst dargelegt, dass das Land vor Jahren entschieden habe, kommunale Investitionsmaßnahmen bei Theatern nicht direkt aus Landesmitteln zu fördern. Das Land hat jedoch in der Förderperiode 2007 bis 2013 des EFRE-Programms im Rahmen der Verbesserung der kulturellen Infrastruktur auch Maßnahmen an Theatern gefördert. Die Mittel aus dem EFRE-Programm der Förderperiode 2007 bis 2013 sind inzwischen jedoch durch Zuwendungsbescheide gebunden oder zumindest fest verplant. Richtlinien und Finanzrahmen für die neue EFREFörderperiode ab 2014 liegen noch nicht vor, sodass diese Fördermöglichkeiten derzeit noch nicht einzuschätzen sind.
Es wurde weiter mitgeteilt, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Förderung der Sanierung aus Mitteln der Denkmalpflege des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) sehr begrenzt sind. Für eine Einschätzung, ob es eine Fördermöglichkeit für die Planungen der Stadt Goslar gibt, wäre es daher sinnvoll, dem MWK direkt eine Projektskizze über die geplanten Sanierungsmaßnahmen und ihre denkmalpflegerischen Aspekte vorzulegen.
Zu 1: Das Lessingtheater in Wolfenbüttel wurde wegen seiner Gestaltung und seines Erhaltungszustandes durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung anerkannt und aus dem BKM-Programm für die Erhaltung von Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung gefördert. Das Land stellt die erforderliche Kofinanzierung sicher.
Da das Odeontheater in Goslar durch Umbauten im Inneren im Jahre 1948, durch eine Komplettsanierung und Entkernung des Inneren im Jahre 1977 sowie durch einen prägenden Vorbau mit Waschbetonfassaden im Jahre 1968 jedoch stark verändert wurde, ist eine Aussicht auf Förderung aus diesen Bundesmitteln nicht gegeben.
Zu 2: Aus dem in den Vorbemerkungen genannten Antwortschreiben ergibt sich, dass nach Festlegung der Ausgestaltung der EU-Förderprogramme der neuen Förderperiode und Vorlage der entsprechenden Planungen der Stadt Goslar die Möglichkeit einer Förderung erneut geprüft werden kann.
Zu 3: Die Stadt Goslar ist bislang nicht mit einem nachhaltigen Nutzungs-, Sanierungs- und Finanzierungskonzept an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur herangetreten, das eine Förderung durch das Land bzw. die Ansprache anderer Förderer ermöglicht hätte.