Meine Damen und Herren, der Antrag befasst sich mit der Agrarstrukturplanung. Für mich ist schon erstaunlich, was man nach all dem, was ich hier dazu gehört habe, darunter zusammenfassen kann.
Das fängt bei den Löhnen der Saisonarbeitskräfte an und geht über Arbeitsplatzprobleme in Vechta, die Lebensmittelkontrolle und hört bei den Antibiotika auf. Das alles hat offenbar eine unmittelbare Beziehung zur Agrarstrukturplanung.
Was den Antrag selbst angeht, um damit zum Kern der Sache zu kommen, begrüße ich aus der Perspektive der Landesregierung den vorgelegten Entschließungsantrag. Ich möchte insbesondere
die hier hervorgehobenen Leistungen betonen, die die Landwirtschaft im ländlichen Raum und für den ländlichen Raum erbringt. Diese können in der Tat - da liegt der Entschließungsantrag durchaus richtig - nur gesichert werden, wenn die landwirtschaftlichen Flächen als multifunktionale Agrarflächen ausgewiesen sind und sozusagen als Produktionsgrundlage unserer Betriebe erhalten bleiben.
Die bisherigen Bemühungen, den Flächenverbrauch einzudämmen, haben durchaus Erfolge gebracht. Jedoch verbleibt der Flächenentzug - da sind wir uns sicherlich einig - weiterhin auf zu hohem Niveau. Im Rahmen der Aktualisierung des Landes-Raumordnungsprogramms wurde beispielsweise der Flächenverlust durch Rohstoffgewinnung beklagt. Auch die Energiewende, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die weitere Siedlungsentwicklung und der damit verbundene Kompensationsbedarf werden zu weiterer Flächeninanspruchnahme führen. Wichtig, meine Damen und Herren, erscheint mir, die Problematik in einem ganzheitlichen und gesamtpolitischen Zusammenhang zu sehen.
Der Beschlussvorschlag zu 1 bestärkt mich darin, den bereits eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und die diesbezüglichen Aktivitäten zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu intensivieren. Bereits heute führen wir verschiedene Maßnahmen durch, auch um das gesellschaftliche Verständnis für moderne Landwirtschaft zu stärken: „Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ ist z. B. ein Förderprojekt des Landes, um die Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu fördern.
Aber z. B. auch Bildungsveranstaltungen mit Schulen oder Familienaktionstage sind hier zu nennen. Wir haben vergleichbare Veranstaltungen, z. B. „Frühstück sucht Gast“ gemeinsam mit den Landfrauen, die Aktionstage Ökolandbau und die Saisoneröffnungen, z. B. die Spargel-, Frühkartoffel-, Erdbeersaison usw. Das sind eigentlich - sagen wir einmal - banale Veranstaltungen. Aber um Bewusstsein zu schaffen und um die Menschen dafür zu interessieren, sich mit moderner Landwirtschaft auseinanderzusetzen, sind sie von außerordentlicher Wichtigkeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Rolf Meyer [SPD]: Aber wenn es das alles schon gibt, dann braucht es doch nicht mehr beantragt zu wer- den!)
Das Anliegen, der Landwirtschaft im Rahmen der Raumordnung einen angemessenen und zeitgemäßen Stellenwert einzuräumen, unterstütze ich unbedingt. Das Landes-Raumordnungsprogramm enthält dazu bereits Regelungen, um die Landwirtschaft als raumbedeutsamen und die Kulturlandschaft prägenden Wirtschaftszweig zu erhalten. Wir haben eine Reihe weiterer Regelungen getroffen. Ich denke, da ist das Landes-Raumordnungsprogramm auf einem guten und richtigen Weg.
Zu 3 und 4: Das Landes-Raumordnungsprogramm öffnet den Trägern der Regionalplanung Möglichkeiten, ihre Flächenvorsorge für die Landwirtschaft zu differenzieren. Davon haben die Landkreise bislang leider nicht in dem, wie ich meine, erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, sich hier stärker in die Raumplanung auch zugunsten der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen einzubringen.
Zu 5 begrüße ich den Vorschlag einer zusätzlichen Informationskampagne für die Landwirtschaft. Sie sollte aber, so meine ich, vorrangig durch die Wirtschaftsakteure selbst betrieben werden. Die Landesregierung ist gerne bereit, das zu unterstützen. Der Träger sollte aber die Wirtschaft selbst sein.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung soll zuständig sein. Wer dem folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen.
Damit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung mit dem Hinweis darauf, dass wir morgen um 9 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 33 beginnen werden.