Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat in allen Fällen empfohlen, von einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof abzusehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diese Punkte ohne Besprechung abgestimmt wird. Darauf habe ich eben bereits verwiesen. Auch jetzt sehe und höre ich keinen Widerspruch. Ich sehe Einvernehmen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/407 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/408 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 10. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/409 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 11. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/411 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 12. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/412 zustimmen will, den
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 13. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/413 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Parlamentarischen Abend bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Meine Zustimmung zur Ausschussempfehlung, auf eine Stellungnahme des Landtages zu verzichten, habe ich in Akzeptanz der Gepflogenheiten des Niedersächsischen Landtags gegeben. Ich habe so abgestimmt, obwohl ich die Klage der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Bodo Ramelow gegen die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken durch das Bundesamt für Verfassun
Meine Zustimmung zur Ausschussempfehlung, auf eine Stellungnahme des Landtages zu verzichten, habe ich in Akzeptatu der Gepflogenheiten des Niedersächsischen Landtags gegeben. Ich habe so abgestimmt, obwohl ich die Klage der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Bodo Ramelow gegen die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken durch das Bundesamt für Verfassungsschutz inhaltlich voll untersttitze.
Meine Zustimmung zur Ausschussempfehlung, auf eine Stellungnahme des Landtages zu verzichten, habe ich in Akzeptanz der Gepflogenheiten des Niedersächsischen Landtags gegeben. Ich habe so abgestimmt, obwohl ich inhaltlich die Klage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissaboner Vertrag unterstütze. weil mit diesem V der Deutsche Bundestag in seinen Rechten als legislatives Organ verletzt wi
Meine Zustimmung zur Ausschussempfehlung, auf eine Stellungnahme des Landtages zu verzichten, habe ich in Akzeptanz der Gepflogenheiten des Niedersächsischen Landtags gegeben. Ich habe so abgestimmt, obwohl ich inhaltlich die Klage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissaboner Vertrag unterstütze, weil mit diesem Vertrag der Deutsche Bundestag in seinen Rechten als legislatives Organ verletzt wird.
Schriftliche Begrtindung laut $ 85 der GO des Niedersächsischen Landtages zu TOP 11 der Landtagssitzungam 16.9.2008
Ich habe der Ausschussempfehlung, keine Stellungnahme des Landtages abzugeben, zugestimmt, weil dies im Niedersächsischen Landtagso üblich ist. Inhaltlich unterstütze ich aber die Klage der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Bodo Ramelow gegen die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Schriftliche Begründung laut $ 85 der Go des Niedersächsischen Landtages zu TOP 12 der Landtagssitzungam 16.9.2008
Ich habe der Ausschussempfehlung, keine Stellungnahme des Landtages abzugeben, zugestimmt, weil dies im Niedersächsischen Landtag so üblich ist. Inhaltlich unterstütze ich aber die Klage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissaboner vertrag, weil mit diesem vertrag die Gesetzgebungsbefugnisse des Deutschen Bundestages verletzt werden.