2. Für welche weiteren von Niels Stolberg vertretenen Projekte, Vorhaben und Investitionen wurden Landesgelder in welcher Höhe bereitgestellt, und war dies auch noch nach dem 9. März 2011 der Fall?
3. Welche Sicherheiten für die oben genannten Landesgelder gab und gibt es, und wer hat sie jeweils wann bewilligt?
Der Unternehmer und Reeder Niels Stolberg hat im Jahre 1995 die Beluga Shipping GmbH gegründet und nach der Wahrnehmung der Landesregierung seitdem mit zum Teil großer Dynamik verschiedene unternehmerische und soziale Aktivitäten entwickelt. Hierzu zählte u. a. die Förderung des nautischen Nachwuchses.
Vor dem Hintergrund der im Jahre 2011 eingetretenen Insolvenz und der damit verbundenen staatsanwaltlichen Ermittlungen stellen Sie der Landesregierung heute drei Fragen, die in Ihrer Ausrichtung sehr weit gefasst sind. So werden beispielsweise allgemein „Konsortien, Gesellschaften, Projekte, Firmen und andere Unternehmensformen“ angesprochen und Verbindungen zum Land erfragt. Eine so weit gefasste Form der Fragenstellung bringt es mit sich, dass die zur Beantwortung notwendigen Informationen nur durch eine umfassende Abfrage in der Landesverwaltung erhoben werden können, da entsprechende Kenntnisse zentral nicht zur Verfügung stehen. Dabei ergeben sich für die mündliche Beantwortung Kleiner Anfragen enge zeitliche Grenzen. Die Landesregierung hat sich daher bemüht, die notwendigen Informationen umgehend vollständig zu erheben, kann jedoch nicht ausschließen, dass beispielsweise auf der Ebene von „Projekten“ Berührungspunkte zum Land in der Kürze der Zeit unerkannt geblieben sind.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Frau Korter im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Bezogen auf die vom Land gehaltenen und von MF verwalteten Landesbeteiligungen, sind keine Beteiligungsverhältnisse mit Niels Stolberg, der Reederei Beluga Shipping oder anderen Kapi
Bei dem Elsflether Zentrum für Maritime Forschung GmbH mit den Gesellschaftern Maritimes Forschungszentrum GmbH Co KG (zunächst), derzeit Beluga Maritme Education GmbH (Stammkapital- anteil 12 750 Euro), besteht eine Beteiligung des Landes insoweit, als dass sich die frühere Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, derzeit Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 12 250 Euro beteiligt hat.
Die Beluga Shipping GmbH verpflichtete sich gegenüber der Fachhochschule darüber hinaus für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Elsflether Zentrum für Maritime Forschung GmbH, sämtliche Verluste, die sich aus dem Betrieb der Gesellschaft ergeben, auszugleichen.
Soweit die Finanzierung von Stiftungsprofessuren als Projekt im Sinne der Fragestellung zu begreifen sein sollte, ist Folgendes festzustellen: Die Beluga Shipping GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Niels Stolberg, hatte sich zur Finanzierung von zwei Stiftungsprofessuren am Fachbereich Seefahrt der ehemaligen Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, heute Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, verpflichtet. Die Haftung für diese Finanzierung hat der damalige geschäftsführende Gesellschafter Stolberg durch die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft übernommen. Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren ist dieser Rechtsanspruch der Hochschule beim Insolvenzverwalter geltend gemacht worden.
Nachrichtlich ist anzumerken, dass darüber hinaus die Beluga Hochtief Offshore GmbH & Co KG als Partner des im MWK geförderten Projekts Innovationsverbund „Sichere Offshore Operationen“ mit einer Eigenleistung von 86 000 Euro für Personalkosten vorgesehen worden war. Diese Beteiligung ist durch die Insolvenz jedoch nicht zustande gekommen.
Schließlich ist im Rahmen der Kampagne „Innovatives Niedersachsen“ im Mai 2009 im Magazin Der Spiegel durch den Maritimen Campus Elsfleth und die Innovationszentrum Niedersachsen GmbH mit einem Anzeigenmotiv auf die Bedeutung der maritimen Forschung und Ausbildung in Niedersachsen hingewiesen worden. Die Beluga Shipping GmbH
Zu 2: Im Jahre 2003 hat die Wundervolle Ferien Vermögensverwaltung GmbH, bei der Nils Stolberg Gesellschafter war, für die Hotelprojekte „Spiekerooger Leidenschaften“ (54 Betten) einen Zuschuss im Rahmen der Hotelförderung des MW in Höhe von 435 000 Euro erhalten. Die Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen, Verwendungsnachweisprüfung ist erfolgt, die Zweckbindung ist zum 30. September 2008 beendet.
Im Frühjahr 2009 - und damit vor dem 9. März 2011 - wurde der Aufbau des Elsflether Zentrums für Maritime Forschung mit 1,715 Millionen Euro gefördert. Dieses Forschungszentrum wurde gegründet, um die Forschungskapazitäten der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven (FH OOW) sowie weiterer Unternehmen und Institutionen am Standort Elsfleth zusammenzuführen.
Soweit die Beteiligung der Reederei Beluga Shipping an der Maritimes Kompetenzzentrum Elsfleth gGmbH als ein von Niels Stolberg vertretenes Projekt, Vorhaben oder eine Investition im Sinne der Fragestellung begriffen werden kann, ist Folgendes festzustellen:
Die Maritimes Kompetenzzentrum Elsfleth gGmbH ist Träger der überbetrieblichen Ausbildungsstätte im Beruf Schiffsmechaniker/Schiffsmechanikerin. An dieser gGmbH war laut Gesellschaftervertrag von 2005 neben der Stadt Elsfleth auch die Reederei Beluga Shipping mit 12 000 Euro bei einem Stammkapital von 25 000 Euro beteiligt. Im Jahr 2007 wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 8 118 000 Euro für den Bau und die Einrichtung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte bewilligt. Davon waren 2 396 445 Euro Bundesmittel und 2 373 162 Euro EFRE- und Landesmittel. Der Rest waren Eigenmittel. Nach Änderungsbescheiden der NBank vom 13. Juni 2008 und 18. September 2008 beliefen sich die Gesamtausgaben auf insgesamt 8 464 483 Euro, wovon Bundesmittel in Höhe von 2 396 445 Euro, EFRE-Mittel in Höhe von 2 163 641 Euro und Landesmittel in Höhe von 310 000 Euro bewilligt wurden. Die Verwendungsnachweisprüfung für die EFRE-/Landesmittel wurde am 27. März 2009 durch die NBank, am 25. August 2010 durch das Staatliche Baumanagement und am 18. Juli 2011 für die Bundesmittel durch die Bundesbehörden durchgeführt. Die Verwendungsnachweisprüfung der NBank ergab (Zitat):
„Der mit der Förderung beabsichtigte Zweck, nämlich die Errichtung einer überbetrieblichen Bildungsstätte für Schiffsmechaniker, wurde erreicht.“
Im Jahr 2010 wurde die Beschaffung eines Ladungssimulators in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte mit 134 365 Euro gefördert. Davon waren 80 619 Euro Bundesmittel und 40 309 Euro Landesmittel. Zu welchem Grad die Reederei Beluga Shipping oder ein anderes Niels Stolberg zuzurechnendes Unternehmen zum Förderzeitpunkt an der Trägergesellschaft beteiligt war, ist dem Land nicht bekannt.
Nachrichtlich kann zudem mitgeteilt werden, dass in Elsfleth auch ein Maritimes Sicherheitstrainingszentrum entstanden ist, dessen Nutzungsschwerpunkt im Bereich der Berufsschule des Landkreises liegt. Eigentümerin des Grundstückes und des Gebäudes war die Maritime Campus Versorgungs GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war die Elsflether Campus GmbH, Gesellschafter der Elsflether Campus GmbH war Herr Niels Stolberg, Kommanditist war Herr Niels Stolberg mit einer Einlage von 1 015 500 Euro (Grundstück). Der Landkreis Wesermarsch finanzierte die Einrichtung und Ausstattung mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Millionen Euro. Dafür hat der Landkreis Wesermarsch als Schulträger Fördergelder vom MK aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro erhalten. Im Rahmen der Insolvenz der o. g. Firmen, an denen Herr Stollberg beteiligt war, hat der Landkreis das betreffende Gebäude erworben, um den Betrieb des Zentrums samt der geförderten Einrichtung und Ausstattung (s. o.) sicherzustellen.
Zu 3: Die dem Maritimen Kompetenzzentrums Elsfleth gGmbH für die überbetriebliche Bildungsstätte aus Landesmitteln gewährte Förderung in Höhe von 2 373 162 Euro wurde von der NBank durch eine brieflose Grundschuld abgesichert.
Soweit mit der Formulierung „Sicherheiten für Landesgelder“ darüber hinaus auch nach der Besicherung möglicher Bürgschaften des Landes gefragt sein sollte, ist festzuhalten, dass für diesen Bereich bekanntermaßen eine Verpflichtung zu absoluter Vertraulichkeit besteht. Eine hierauf gerichtete Frage kann im Rahmen einer Landtagsanfrage daher grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Die Landesregierung hat seit jeher den Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) im Jahresrhythmus in vertraulicher Sitzung über die Bürg
schaftsengagements des Landes unterrichtet - zuletzt am 6. Juni dieses Jahres - und hat alle Fragen der Mitglieder des Ausschusses beantwortet, wozu wir selbstverständlich auch in der Zukunft bereit sind. Darüber hinaus ist die Landesregierung jederzeit bereit, dem AfHuF auch außerhalb des Turnus’ in Einzelfällen Auskunft über aktuelle Fragen zu geben.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 19 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)
Belastung von Erntegut und Böden durch nicht sachgerechten Einsatz von Nematiziden und Probleme bei Bodenproben und Kontrollen?
In der letzten Zeit gab es Hinweise, dass durch einen nicht sachgerechten Umgang mit Nematiziden beim Kartoffelanbau Erntegut und Böden zum Teil erheblich belastet worden seien und Proben eine deutliche Überschreitung der zulässigen Werte aufgezeigt hätten. Die Kontrollinstrumente seien nicht oder nicht hinreichend zum Einsatz gekommen.
Die Gebührenordnung für amtliche Bodenproben werde durch günstigere Angebote von Saatgutfirmen für Bodenproben unterlaufen, Beschwerden bei den zuständigen Stellen seien im Sande verlaufen. Zugleich sei die Zulassung neuster Applikationstechnik zur besseren Dosierung der Mittel blockiert worden, obwohl diese Technik in anderen Ländern bereits zum Einsatz komme.
1. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Stellen über Verstöße gegen die geltenden Regelungen zum Umgang mit Nematiziden vor, was wurde oder soll noch von welcher Stelle unternommen werden?
2. Sind dem Ministerium die hier benannten konkreten Probleme bekannt, und was wurde bzw. soll noch unternommen werden?
3. Wie wird der Einsatz von Nematiziden kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert, und welche privaten und öffentlichen Stellen sind darin eingebunden?
Dem ML wurden von April 2012 bis Juni 2012 schriftlich und telefonisch Hinweise von einer einzelnen Person auf einen möglichen Lebensmittelskandal aufgrund eines falschen Einsatzes von Nematiziden gegeben. Trotz Nachfragen und mehrfachen Aufforderungen wurden von der Person keine konkreten Hinweise gegeben oder kon
krete Fälle benannt, die einen Rückschluss auf mögliche Verursacher oder verunreinigte Lebensmittel zuließen.
Für die Ausbringung des zugelassenen Nematizids Nemathorin 10 G ist keine spezifische Gerätetechnik vorgeschrieben, und es existiert keine spezifisch verpflichtende Granulatstreugeräteliste für diese Anwendung. Es sind im Prinzip alle breitflächig streuenden Granulatstreugeräte für die Ausbringung geeignet, sofern die sofortige Einarbeitung in der vorgeschriebenen Tiefe eingehalten wird.
Hinsichtlich der Gebührenordnung für amtliche Bodenproben sind Probleme insofern bekannt, als es von einem beim Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer verpflichteten Probenehmer eine dahin gehende Beschwerde gab. Da die Preisaushandlung jeweils zwischen Probenehmer und dem jeweiligen Auftraggeber erfolgt, ist weder die Landwirtschaftskammer als Behörde noch das ML berufen, auf die Preisbildung einzuwirken. Dies wurde dem Beschwerdeführer von der Landwirtschaftskammer mitgeteilt.
Zu 1: Der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Behörde für den Pflanzenschutz sowie dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) liegen zurzeit keine Erkenntnisse über Verstöße gegen pflanzenschutzrechtliche Regelungen zur Anwendung von Nematiziden oder über Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch eine Nematizidanwendung vor.
Zu 2: Konkrete Probleme hinsichtlich der Belastung von Kartoffelerntegut mit Nematiziden sind für Niedersachsen nicht bekannt. Falls konkrete Hinweise über Fehlanwendungen oder Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen in Bezug auf Nematizide vorliegen sollten, werden entsprechende Maßnahmen zur Ursachen- und Beweisermittlung sowie gegebenenfalls zur Ahndung eingeleitet.
Zu 3: Zuständig für die Durchführung fachrechtlicher und förderrechtlicher Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), die Fachaufsicht hat das Pflanzenschutzamt der LWK. Im Rahmen der fachrechtlichen Überwachung werden anlassbezogene und systematische Kontrollen durchgeführt. Überprüft werden u. a. die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung, die Pflanzen
Bei Verstößen werden die Direktzahlungen und Zahlungen für die Teilnahme an bestimmten flächenbezogenen Maßnahmen der zweiten Säule für die Betroffenen sanktioniert und zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 20 der Abg. Klaus-Peter Bachmann und Sigrid Leuschner (SPD)
Jedes Jahr nehmen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Niedersachsen an friedensichernden Missionen im Ausland teil. Allerdings ist unklar, wie die Entsendung rechtlich ausgestaltet ist.
Derzeit entscheidet die Bundesregierung über die grundsätzliche Entsendung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Rahmenbedingungen der Entsendung von Landesbeamtinnen und -beamten wurden 1994 durch einen Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister geschaffen und intern im niedersächsischen Innenministerium konkretisiert. Danach stellen die Bundesländer zwei Drittel und der Bund ein Drittel der entsendeten Beamtinnen und Beamten bis zum 450. Beamten zur Verfügung, verteilt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.
Im Bundesrecht schreibt § 8 BPolG eine Unterrichtungspflicht des Bundestages über Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor und regelt ein Rückholrecht. Ähnliche Vorschriften fehlen im niedersächsischen Landesrecht, sodass die genaue Ausgestaltung der Entsendung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ins Ausland dem Landtag unbekannt bleibt. Der Landtag jedoch beschließt in jedem Jahr den Haushalt, ohne dass klar ist, ob auch Mittel für Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einbezogen sind und in welcher Höhe. Außerdem ist fraglich, ob die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten während ihrer riskanten Auslandstätigkeit adäquat versorgt werden.